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Donnerstag, den 14. Mat 1925.

Nr. 57.

Die Bedeutung des Privathausbesites für Staat, Volkswirtschaft u. Gemeinwirtschaft.

Als Referat gehalten auf der Tagung des Verbandes der Haus- und Grundbesitzervereine für das rheinisch- westfälische Kohlen­revier am 10. Mai 1925 zu Aplerbeck von Dr. Ra a b= Essen.

Die Umwälzungen wirtschaftspolitischer Natur, die sich in Deutschland in der Kriegs- und Nachkriegszeit vollzogen haben, lassen sich letzten Endes auf die einheitliche Formel zurückführen: Kampf des Staates um die Vorherrschaft über die Wirtschaft. Alles, was wir in der Kriegs- und Nachkriegszeit an Staats­und Munizipalsozialismus, an Zwangswirtschaft und Plan­wirtschaft, an Tarifpolitik und Zollpolitik erlebten und erleben, und die Art, in der es durchgeführt wurde, war und ist im tiefsten Grunde derDinge nichts anderes als das Ringen um eben diesen Vorrang, der seinen praktischen Niederschlag in der gan­zen wirtschaftlichen Gesetzgebung der Kriegs- und Nachkriegs­zeit fand, das bewußte Ringen um das Ziel der Einräumung einer souveränen Machtstellung an den Staat, sei es in der Form einer verlangten Wirtschaftsdiktatur überhaupt, oder in der Form einer Schutz- und Hilfeleistung.

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Es ist kein Zweifel, daß der sogenannte Wirtschaftslibera= lismus der Vorkriegszeit da, wo man zuviel von ihm erwartet hatte, versagt hat, und der moderne Parlamentarismus war gern bereit, den bisherigen Verlauf der Dinge zugunsten einer Abhängigkeit der Wirtschaft vom Staat, einer Politisierung der Wirtschaft, in andere Bahnen zu lenken. War es doch einer der bekanntesten Parlamentarier, Erkehenz, im Jahre 1924 in einem Aufsatz in der Hilfe" schrieb, daß ,, die Politik die Wirtschaft zu führen habe, nicht aber umgekehrt". Und wieweit diese Idee bereits Fuß gefaßt hat in den Krei­sen hervorragender Wissenschaftler, die der Politik eine beson­dere Prägung geben wollen, mag u. a. hervorgehen aus einer Rede, die Professor Dr. Jäch, der geschäftsführende Vorsitzende der Deutschen Hochschule für Politik vor einiger Zeit hielt und in der er die These aufstellte: ,, Die Wirtschaft ist eine Funk­tion der Politit, ein Mittel, ein Teil, ein Instrument von der Politik."

Wir, die wir bei aller grundsätzlich freiwirtschaftlichen Ein­stellung das freiwirtschaftliche Manchestertum nicht restlos ver­fechten, wissen aus Vernunft und Erfahrung, daß Politik und Wirtschaft nicht völlig von einander getrennt werden können. Wir sagen deshalb auch nicht, daß die Wirtschaftsführung un­abhängig sei von jeder Politik, aber wir müssen aus derselben Erkenntnis heraus den Grundsatz voranstellen, daß der Politiker, der nicht zugleich ein Kenner der volkswirtschaftlichen Zusam= menhänge ist und seine Politik darnach orientiert, die Wirt­schaft zum Zusammenbruch führt.

Wer das heute noch nicht einsehen gelernt hat, trotz der rei­chen Erfahrungen in dem letzten Jahrzehnt, bei dem ist Hopfen und Malz verloren. Sagen Sie sich doch selbst, mit wieviel hunderten, wenn nicht tausenden von Rechtsvorschriften, Ge­setzen, Verordnungen, Erlassen, Ausführungsvorschriften usw. ist

nicht unser gesamtes Wirtschaftsleben überzogen worden, und wieviel unproduktive Arbeit mußte in Staat, Verwaltung und Einzelwirtschaft geleistet werden, um die Durchführung und Be­obachtung dieses Gesetzeskomplexes zu gewährleisten. Und ob­wohl diese ganze wirtschaftspolitische Gesetzgebung eingestellt war auf den Standpunkt der Verbraucher, hat sie einen volks­wirtschaftlichen Fortschritt nicht bringen können, ja noch nicht einmal vermocht, ihre gewollten sozialen Absichten zu ver­wirklichen.

Wir hatten eine ausgedehnte Wuchergesetzgebung, die zwar zahllose ehrenwerte Existenzen in Handel und Landwirtschaft wegen ganz und gar in den Wirtschaftsverhältnissen begründet liegenden Vergehen vor den Kadi gezerrt, mit Geld und Ehren­strafen belegt hat, aber den eigentlichen Schieber, Wucherer, Re­volutions, Inflations- und Nachkriegsgewinnler haben wir nicht gefaßt. Wir haben jahrelang eine landwirtschaftliche Höchstpreis­politik getrieben, die im Verein mit einer rigorosen Steuergesetz­gebung trotz der Entschuldung der Landwirtschaft von Hypo­theken diese an den Rand des Ruins gebracht, die extensive Wirtschaft gefördert und uns in immer größere Abhängigkeit vom Ausland gebracht hat. Wir haben eine staatlichen Mieten­reglementierung eingeführt, die auf Kosten weiter Kreise des Hausbesizes, der Mieterschaft und der Wohnungslosen wenigen großfapitalistischen Unternehmungen jahrelang enorme Gewinne zugeführt, wertvolle Häuser in Massen dem Spekulanten: und Ausländertum in die Hände gespielt, den Hausbesizer- und Sypothekengläubigerstand ruiniert, die Sparkassengläubiger und Versicherungsnehmer um ihr Kapital gebracht und den natür­lichen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Finanzierung der Neubauten mittels der Rentenbezüge aus dem Althausbesitz in Form des Realkredits völlig gelöst und das private Unterneh­mertum in Form von Wohnungsbauabgabe und Mietzinssteuer mit ungeheueren Zinsverlusten und Geldzuschüssen von der eigen­wirtschaftlichen Betätigung ferngehalten hat. Wir haben Mie­terschutzgeseze und Wohnungserteilungsverordnungen einge­führt, die für eine fast ausschließlicheUnterbindung des Wohnungs­wechsels sorgten, eine weder dem Familienstande noch den Geld­verhältnissen des einzelnen entsprechende widersinnige Woh­nungsverteilung herbeiführten, indem sie, aller Bevölkerungs­bewegung seit elf Jahren zum Troß, die im Jahre 1914 bestehende normale Wohnraumverteilung bis zur Stunde festhielten, zum Schaden von Staatsautorität, von Sitte und Sittlichkeit, von Hygiene, Volksgesundheit und Geburtenbewegung.- Und was an modernen Verordnungen nicht imstande war, diesen aus gesprochenen Staatswillen zu befunden, das wurde und wird auf Grund des berüchtigt gewordenen berühmten Paragraphen über dieDefinition der Polizeibefugnisse im allgemeinen Landrecht