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der Schmiede wälzte sich ein Klumpen zerrissener, blutender und ausschlagender Pferde, das Artillerie- Regiment hatte Pferde­Appell. Der erste tote Mensch ich fahre, wie vom Schlage ge­troffen zurück- mein lieber Kölner Schmied. Ihm war das Hinterhaupt aufgerissen, er sah mich mit lächelndem Gesicht an und hielt zwischen den Fingern eine Zigarette, gerade so wie ich ihn gestern vor dem Hause stehen sah, als ich ihn beneidete. Ich war starr und rief: O Gott, verzeihe mir, der arme Mensch." Erst die Hilferufe Anderer brachten mich ins Gleichgewicht. Viel leisten konnte ich da nicht, denn ich war so aufgeregt, daß ich am ganzen Körper zitterte. Eigentümlich, warum war ich gerade in diesem Fall so aufgeregt. In Rußland in Eis und Schnee, in Ru­mänien in den Säucherhöllen, in Flandern, war ich oft in größe= rer Todesgefahr und so viel furchtbares und entsetzliches Elend und Not. Ich behielt da immer meine Ruhe. Grade dieser Fall mit dem Schmied und dem Wachtmeister trat mir immer wieder vor Augen.

Sollte unser Herrgott mir damals seine Allmacht gezeigt haben, indem er mich dieses erleben ließ, um mich auf bessere Ge­danken zu bringen und mir den Neid austrieb? Ich glaube es und überlasse es den Lesern, sich selbst ein Urteil zu bilden. Zufall oder Gottes Fügung"

E. Köhler, Offenbach a. M. Sandgasse 26

Deutschlandlied und Jimmytanz.

Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß in unerhörter Geschmacklosigkeit nicht nur nach zweckmäßig" bearbeiteten Militärmärschen, die jedem alten Soldaten wert sind, sondern selbst nach den für uns Deutsche heiligen Klängen des Deutschlandliedes auf sogenannten Vergnügen" getanzt, besser gesagt: getrottet oder geschoben wird. ,, Gewandte" Musikleiter bringen häufig ein ganzes ,, vaterländisches" Pot­pourri zu Gehör, nach dem wacker ġejimmyt wird und in dem man selbst die begeisternde Melodie der ,, Wacht am Rhein" zum Negertanz umgestaltet wiederfindet. Mit Recht hat man in jedem anständigen Kreis gegen diese unerhörte Verunglimpfung unserer edlen deutschen Vaterlandsgesänge und melodien pro­testiert. Es ist zu begrüßen, daß nunmehr auch der Vorstand des Preußischen Landeskriegerverbandes in einer amtlichen Be­fanntmachung des Parole- Buches( Beilage zur Krieger- Zeitung) sich gegen diese Auswüchse wendet und darauf hinweist, daß es mit der Würde und der Stellung der ihm angeschlossenen Krie­gervereine im öffentlichen Leben nicht vereinbar ist, wenn bei Festlichkeiten nach den Klängen eines Armeemarsches oder eines vaterländischen Liedes getanzt wird. Die Kameraden Festleiter werden daher gebeten, sich zweds Vermeidung unliebsamer Vor­kommnisse vor jeder Veranstaltung in diesem Sinne mit der Kapelle ins Benehmen zu setzen. Wir können uns nur voll= inhaltlich diesem Hinweise anschließen unter besonderer Be­tonung, daß er natürlich für jeden Verein gilt, der auf sich hält und vermeiden will, daß erst unliebsame Zwischenfälle Zeugnis davon ablegen sollen, wie nicht ,, international" gesinnte Teil­nehmer ihrer Veranstaltungen eine derartige Verhöhnung ihrer heiligen Gefühle tatkräftig zurückzuweisen wissen.

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Langfristige Mietverträge.

3. Es bestehen, hauptsächlich über Geschäftslokale. Mietverträge, die auf 5 oder 10 Jahre abgeschlossen sind und nach Beendigung dieser Zeit laut Vertragsbestim mung auf eine Reihe von Jahren weiterlaufen, wenn zum ersten Ablaufstermin keine Kündigung des Ver­trags erfolgt. 3. B. ist im Jahre 1915 ein Mietvertrag auf 10 Jahre geschlossen worden, der den Passus enthält: Wird das Mietverhältnis ein halbes Jahr vor Ablauf der 10 Jahre von keiner der Parteien gekündigt, so läuft das Vertragsverhältnis stillschweigend von 5 zu 5 Jah­ren weiter. Laufen bei einem derartigen Vertrag die 10

Jahre z. B. am 1. Oftober 1925 ab, so muß bis zum 31. März 1925 eine Kündigung des Vertrags erfolgen, an­dernfalls derselbe für die im Vertrag genannte weitere Dauer unkündbar ist. Bei den heutigen Verhältnissen kann die Versäumnis der Kündigung für den Vermieter sehr nachteilige Folgen haben. Es sind mir in letter Zeit wiederholt Fälle vorgekommen, daß der Kündi­gungstermin versäumt worden ist. Solange die Zwangs­wirtschaft über die Miete dauert und der Hausbesitzer tein Interesse an dem Freiwerden der Räume hat, mögen sich nachteilige Folgen nicht zeigen. Das wird indes anders in dem Augenblick, in dem, wie jetzt bei den möblierten Zimmern, die Zwangswirtschaft über die Gewerberäume aufgehoben wird. Der Vermieter hat dann nicht freie Hand in der Mietpreisbemessung. Er ist an seinen Vertrag gebunden, was sich um so nach­teiliger auswirken wird, je niedriger der Mietpreis bei Vertragsabschluß aus vielleicht heute gar nicht mehr zutreffenden Gründen bemessen wurde.

Es wurde früher vielfach die Meinung vertreten, daß zur Kündigung derartiger Vertragsbestimmungen ( nicht des Mietverhältnisses überhaupt) die Zustimmung des Mieteinigungsamts( heute des Mietschöffengerichts) notwendig sei. Nach einer Entscheidung des Reichs­gerichts ist das nicht erforderlich. Derartige Vertrags­bestimmungen können vom Vermieter direkt dem Mie­ter gegenüber gekündigt werden. Nach den Ausfüh­rungen des Reichsgerichts bedeutet diese sogenannte Kündigung keine Kündigung, sondern lediglich die Er­flärung, feinen neuen Vertrag schließen zu wollen. Diese Erkläung könne der Hausbesitzer selbständig abgeben. Eine solche Vertragskündigung hat nicht den Auszug des Mieters zur Folge, sondern sie bewirkt nur, daß das Vertragsverhältnis nach den Bestimmungen des B. G. B. auf unbestimmte Zeit weiterläuft und unter Ein­haltung der gesetzlichen Kündigungsfristen fündbar ist ( allerdings unter den etwa jeweils bestehenden Be­schränkungen).

Für das an den Mieter zu richtende Schreiben wird von Herrn Landgerichtsrat Krieg folgende Fassung empfohlen:

Mit Rücksicht darauf, daß der zwischen uns be­stehende Mietvertrag sich über seinen Endpunkt hinaus auf ( Anzahl) Jahre verlängert,

wenn er nicht gefündigt wird, erkläre ich Ihnen hier­mit, daß ich diese Vertragsvereinbarung ablehne. ( Datum) Damit tritt der Vertrag ab

außer Kraft und es entsteht kraft Gesetzes zwischen uns ein neuer Vertag auf unbestimmte Zeit, der jederzeit mit gesetzlicher Frist gelöst werden kann." Deshalb versäume niemand, seine Verträge nach­zusehen. Fristversäumnis ist nicht mehr gutzumachen.

Geschäftliches.

Kein Leidender versäume, die Firma Friedr. Jung, Lorsch i. Hess. zu besuchen, deren Vertreter in Gießen, Bahn­hostshotel Lenz, Donnerstag, 15. Januar von 9-5 Uhr,' in Wetzlar, Hotel Kaltwasser, Freitag, 16. Januar von 9-2 Uhr mit Mustern zu sprechen ist. Auskunft kostenlos. Näheres die in heutiger Nummer enthaltene Anzeige über Bruch­leidende".