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Donnerstag, den 12. März 1925.
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Nr. 30.
Wirtschaftlicher Ausbau von Wasserkräften. kann die Rücksichtnahme auf Kapitalbeſchaffung, Bauzeit oder
Von Dipl- Ing. Friz Kammerer.
In der Erschließung der Wasserkräfte haben die Arbeiten der letzten Jahre erhebliche Fortschritte gebracht. Der in den Händen hervorragender Fachleute liegende Ausbau einer Reihe von Großwasserkräften geht in absehbarer Zeit seiner Vollendung entgegen. Sie bilden zusammen mit Wärmekraftwerken die Grundlage der Energieversorgung des Landes, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchzuführen ist. Ihre notwendige Ergänzung finden sie in den Mittel- und Kleinwasserfräften, sofern diese durch die Art ihres Ausbaues und ihres Betriebes den Forderungen der Energiewirtschaft genügen. Das lebhafteste Interesse weitester Kreise an den Fragen der Wasserfraftnutzung ist daher wohl berechtigt und wird für den Besitzer einer Wasserkraft zur Notwendigkeit. Im folgenden sollen die wesentlichsten Erwägungen kurz erläutert werden, die für den Ausbau von Wasserkräften vom energiewirtschaftlichen Standpunkt anzustellen sind. Ueber technische Einzelheiten bei ihrem Entwurf und bei ihrer Ausführung wird auf die einschlägige Fachliteratur verwiesen, in der auch allgemein verständliche Arbeiten zur Verfügung steh
Rur in einer einheitlichen Wasserwirtschaft der gesamten Stromgebiete tönnen die Wasserkräfte richtig ausgenügt wer den. Der Zweck dieser Wasserwirtschaft liegt in der Schaffung eines Wasserhaushalts mit möglichst vollkommener Nuzung der Einzelwerke und in der Durchführung des Ausgleichs zwischen Energiedarbieten und Energieverlangen über das gesamte Landesgebiet. Die Aufstellung von Richtlinien für die Durchführung einer einheitlichen Wasserwirtschaft sowie die Ueberwachung des Ausbaues der Wasserkräfte nach diesen Grundsähen hat der Staat übernommen.
Ein großzügiger, in allgemeinen Linien geführter Bau- und Verwertungsplan ist für das Erstreben solch hochbedeutender volkswirtschaftlicher Ziele unbedingt vonnöten. Aber gerade hier ist strenge Sachlichkeit Grundbedingung. Denn nichts tönnte schädlicher sein, als das Durchbrechen von Privatinteressen Einzelner oder bestimmter Wirtschaftskreise, die die Angelegenheit zum Objekt ihrer Machtpolitik gestalten möchten. Dies müßte unter allen Umständen zu technischen und wirtschaftlichen Fehlern bedeutender Tragweite führen und den Keim zum Ruin der Wasserwirtschaft legen.
Bei der Vielgestaltigkeit der technisch- wirtschaftlichen Löjungen im Erschließen von Wasserkräften ist für jeden Einzelfall eine eingehende Untersuchung über alle in Frage kommenden Verhältnisse anzustellen.
Die beiden Bestimmungsgrößen einer Anlage sind Gefälle und Wassermenge. Für die Wahl des Gefälles ist es volfswirtschaftlich von höchster Bedeutung, daß die ausbauwürdigen Strecken eines Flußlaufes lückenlos erfaßt werden. Die günstigste Gefällstufe ist im allgemeinen die, für die die Summe aus Kanal- und Krafthauskosten den Kleinstwert erreicht. Wohl
Energieabsatz eine Beschränkung richtig veranschlagter Gefällstufen infolge zeitlicher Stufung des Ausbaues bedingen; nie aber darf dadurch der Flußlauf so zerstückelt werden, daß eine spätere Auswertung der nutzbaren Reststrecken erschwert wird. Jedoch ist im Einzelfalle zu prüfen, ob nicht eine Stufung des Ausbaues nach der Wassermenge günstiger ist.
Bei der Bestimmung der Ausbauwassermenge geht man nach Klarstellung der mehrjährigen Wasserführung von der mittleren Jahreswassermenge aus. Sie errechnet sich aus dem Jahresabfluß geteilt durch die Jahressekundenzahl. Das Verhältnis der für eine bestimmte Ausbaugröße der Untersuchung nuzbaren Wassermenge zur mittleren Jahreswassermenge gibt den Begriff der Flußnutzbarkeit. Im wasserwirtschaftlichen Sinne ist eine hohe Flußnuzung zu erstreben. Sie bedingt daher große Ausbauwassermengen, die aber anderseits infolge der unregelmäßigen Wasserführung große Leistungsschwankungen mit sich bringen. Nun ist das Anpassungsvermögen der Energieabgabe an den Energiebedarf ein weiterer Maßstab für den wirtschaftlichen Wert einer Wasserkraftanlage. Die regelmäßigen Schwankungen der Wasserführung nehmen aber meist einen anderen zeitlichen Verlauf als die des Energibedarfs. So ergibt sich die Notwendigkeit grundsätzlicher Anwendung von Wasserspeicherung. Eine vollkommene Speicherung mit Einschluß der Hochwassermengen ist praktisch nicht durchführbar. In dieser Beziehung darf man sich auch über das Fassungsvermögen von Talsperren gegenüber Hochwässern keiner Täuschung hingeben. Außerdem üben selbst bedeutende Hochwässer nur geringen Einfluß auf Jahresmittelwasser aus. Durch die Einbeziehung großer natürlicher Staubecken fann ein Speicher gewonnen werden, der die regelmäßigen Schwankungen der Wasserführung innerhalb eines Jahres zum Ausgleich bringt. Derart große Becken sind ja selten. Aber in fast allen Fällen läßt sich durch geschickte Ausnutzung der Dertlichkeit ein Staubecken für den täglichen Wasserausgleich errichten.
Sein verwertbarer Inhalt bestimmt nunmehr die Größe der nutzbaren Wassermenge sowie die Höhe der Spitzenleistung. Damit wird die Werknutzbarkeit als Berhältnis der mittleren Nutzwassermenge zur Ausbauwassermenge festgestellt. Sie entspricht, auf die Wasserhäufigkeit bezogen, dem Belastungsfaktor eines Kraftwerks, ist also eine wertvolle Kennziffer für seine Wirtschaftlichkeit. Zusammen mit der Untersuchung der Kosten für die in Frage stehenden Ausbaugrößen ergibt sie die wirtschaftlich günstige Ausbauwassermenge. Da in vielen Fällen verschiedene Lösungen möglich sind, so sind sie vergleichsweise nach ihren Kosten zu untersuchen.
Hierbei sind die Einzelteile einer Anlage mit möglichster technischer Vollendung zu erstellen. Einlaufbauwerke haben das Nutzwasser störungsfrei aufzunehmen, bei geschiebeführenden Gewässern eine Abwanderung von Gerölle in den Werkkanal zu verhüten. Wehrbauten haben übergroße Wassermengen abzuführen und ihre Energie wirksam zu vernichten. Die Gründung und Formgebung dieser Bauten bedarf daher eingehender Er


