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Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.

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Dienstag, den 10. Februar 1925.

Die Aufbauschule in Friedberg.

Von Oberstudiendirektor Dr. Gg. Faber.

Sehr viele Anfragen, die mir aus allen Teilen Oberhessens zugehen, bezeugen, daß die Aufbauschule, diese jüngste höhere Lehranstalt, noch recht wenig bekannt ist. Es wird daher allge= mein willkommen sein, etwas näheres über sie zu erfahren. Und gerade die jetzige Zeit, wo viele Eltern die Entscheidung darüber treffen müssen, was ihr Junge werden soll, möchte da= für besonders geeignet sein.

Vorausschickend bemerke ich, daß es in Hessen zur Zeit vier Aufbauschulen gibt, drei für Knaben( in Friedberg, Bensheim und Alzey) und eine für Mädchen( in Darmstadt). Die Auf­bauschulen in Bensheim, Alzey und Darmstadt sind bis zur Unterprima gediehen, während die Aufbauschule in Friedberg erst bei der Obersekunda angekommen ist, da in Friedberg ein Jahr später mit dem Aufbau der Schule begonnen wurde. Die Lehrerseminare in den drei genannten Orten schließen mit dem Schuljahr 1925/26, während Friedberg erst Ostern 1927 die letz­ten Seminaristen entläßt.

1. Die Aufbauschule hat mit der Lehrerbildung an sich nichts mehr zu tun. Sie ist eine höhere Schule wie die anderen auch. Da für die Lehrerbildung in Zukunft( nach Aufhebung der Seminare) das Reifezeugnis einer höheren Schule verlangt wird, und da auch auf der Aufbauschule dieses Reifezeugnis er­worben werden kann, können natürlich die mit dem Reifezeug­nis die Aufbauschule Entlassenen auch Lehrer werden.

2. Die Aufbauschule hat für die begabten Schüler vom Lande den großen Vorzug, daß sie auf den siebenjährigen Be­such der Volksschule aufbaut und ihre Schüler ohne Zeitverlust zur Reifeprüfung führt. Das gilt nicht nur für Söhne von Ar­beitern, Handwerkern und Bauern, sondern auch für die Söhne von Beamten. Gerade für die Lehrer, Pfarrer, Juristen, Aerzte und Oberförster bietet die Aufbauschule große Vorteile: Die Jungen können drei Jahre länger im Elternhause bleiben, als wenn sie eine andere höhere Schule besuchen. Das ist nicht nur für das Familienleben und die Erziehung außerordentlich wich­tig, sondern der Beamte spart auch eine Menge Geld. Und in der heutigen Zeit der Geldknappheit gerade in Beamtenfamilien sollte dieser Vorzug nicht übersehen werden.

Ferner fönnen die Schüler im Schülerheim( Internat) wohnen( vorläufig wenigstens noch, bis der Besuch der Anstalt stärker wird; aber dann wird für weitere Unterkunftsmöglich keit gesorgt werden müssen); und im Schülerheim haben die Schüler Wohnung, Heizung und Beleuchtung frei; der Staat stellt auch die notwendigen Möbel. Ausdrücklich sei bemerkt, daß die Schüler nicht gezwungen sind, im Schülerheim zu woh­nen; bei dem Plazmangel ist es der Schulleitung sogar sehr lieb, wenn alle Eltern, die es ermöglichen können, ihre Kinder entweder in der Stadt unterbringen, oder täglich nach Hause

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Nr. 17.

fahren lassen. Samstag nachmittag und Sonntag können die Schüler zu Hause zubringen.

Die Verpflegung wird in der eigenen Anstaltsküche her­gestellt und die Schüler brauchen nicht einmal die Selbstkosten zu bezahlen, da der Staat die Küchenhaushälterin besoldet, ohne diese Ausgabe von den Schülern zurückzuverlangen. Zur­Zeit bezahlen die Schüler für die Verpflegung( morgens Kaffee ohne Zukost, Mittagessen, Nachmittagskaffee wie morgens, Abendessen) 90 Pfg. den Tag.

3. Das Schulgeld beträgt 3. 31. 15 M im Monat, wie an den anderen höheren Schulen. Der Betrag ermäßigt sich, wenn Geschwister da sind, die irgend eine andere Schule besuchen.

Aber die Aufbauschule bietet hier im Vergleich mit den anderen höheren Schulen wiederum weitere große Vorteile: Die Gewährung von Freistellen( Erlaß des Schulgeldes) unterliegt nicht einem bestimmten Hundertsazz, sondern jeder Schüler, der würdig und bedürftig ist, kann auf Nachsuchen von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden. Die Würdigkeit wird als vor­handen angesehen, wenn der Schüler mindestens die Gesamtnote ,, im ganzen gut" hat; die Bedürftigkeit ist durch eine Ver­Schüler, mögens- und Einkommenserklärung nachzuweisen.

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die mindestens die Gesamtnote gut haben, können bei vor­liegender Bedürftigkeit eine volle Freistelle haben, d. h. neben der Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes auch freie Ver­pflegung. So verbleibt also für die Eltern begabter Kinder nur die Verpflichtung, für Kleidung und Lehrmittel aufzukom­men; hier ist mithin der Grundsatz ,, Freie Bahn dem Tüchtigen" in weitgehendem Maße verwirklicht.

Da der Schule und dem Staat daran liegt, möglichst viele gut begabte Schüler zu fördern, werden sich die Lehrer, Pfarrer und die Berufsberatungsstellen den Dank der Schule und des Staates erwerben, wenn sie solche Schüler auf die Aufbauschule hinweisen und für den Besuch gewinnen. Da die Ausgabe für einen Jungen, der im Besitze einer vollen Freistelle ist, ver­schwindend gering ist, kann die Mittellosigkeit der Eltern kein Hindernis mehr sein für den Besuch.

4. Die Anmeldung zur Aufnahme in die Aufbauschule muß zu dem von der Direktion in der Anzeige angegebenen Zeitpunkt eingereicht werden. Sie kann natürlich auch persönlich erfolgen. Aeltere als 16jährige Schüler werden in die unterste Klasse ( Untertertia) nicht aufgenommen. Schüler, die von einer ande­ren höheren Schule kommen, müssen mindestens die Gesamtnote ,, im ganzen gut haben, da die Aufbauschule eine Begabten­schule ist. Sie kann ihr Ziel in sechs Jahren nur mit gut be­gabten Schülern erreichen. In eine andere als die unterste Klasse der Aufbauschule können Schüler nur ganz ausnahms­weise aufgenommen werden.

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Die Aufnahme wird von dem Bestehen einer Prüfung ab­