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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 4.- mk. monatlich vierteljährlich 12,- Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. ausgabestellen vierteljährlich 9,- Mt. Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdsendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Druck der Gießener Verlagsdruckerei, Albiu Klein.
Nr. 4.
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Telephon Nr. 1362.
Die Erbschaftssteuer.
,, Ausländer und Steuerdefraudanten".
2.
Vom Hansa Bund wird uns geschrieben:
Eine schwere Belastung ist die Bestimmung, wonach die Steuer wächst, wenn der Erbe bereits eigenes Vermögen befigt. Ihr nachstehender Wortlaut ist nicht gerade leicht verständlich:
§ 28 des Erbschaftssteuergesetzes lautet: Die Steuer erhöht sich um je etns vom Hundert thres Betrages und zwar, soweit das zur Zeit des Erbanfalls bereits vorhandene Vermögen des Ecwerbers 100 000 Mt., aber nicht 200 000 mt. überstelat, für je angefangene 10000 Mt., soweit tas vorhandene Vermögen 200 000 Mt. übersteigt, für je angefangene 20 000 Mt. Der Zuschlag darf die Hälfte des 100 000 Mt. übersteigenden Betcages des borhandenen Vermögens nicht übersteigen. Er darf ferner nicht mehe betragen als 100 bom Hundert der Steuer. Der Gesamtbetrag der Erbschaftssteuer darf nicht höher sein als 90 vom Hundert des E.werbes." Der Erbe also, der bereits ein Vermögen von 500 000 Mt. befigt, hat, wenn er Kind oder über lebender Ehegatte ist, von dem Erbanfall von 300000 Mt.
außer den 15000 Mt. Nachlaßßeuer nicht 42 000 ME., sondern 56 000 Mt. Ecbschaftssteuer zu zahlen. Betrug sein Vermögen 1 Million, so macht sie 63 000 mf., betrug es 2 Millionen oder mehr, so verdoppelt sich die Eibschaftssteuer.
Wie die Kumulierung der verschiedenen Steuern bei großen Vermögen wirft, dafür ein praktisches Beispiel aus dem Leben:
Ein Berliner Großunternehmer hatte vor dem Krieg in seinem Geschäft ein eigenes Vermögen von 25 Millionen Goldmarkarbeiten. Es war am 30. Juni 1919 auf 29,83 Millionen Papiermark gestiegen", in Wuklichkeit also stark zurückgegangen. Durch die Kriegs zuwochssteuer ist es auf 25 Millionen verringert. Davon macht das Reichsnotopfer selbst wenn man das ganze Vermögen ais Betriebsvermögen ansicht und der um 20% geringeren Steuer unterwicft 12,14 Millionen aus. Geht das Vermögen nach seinem Tod an seinen bereits seit langen Jahren im Geschäft als Teilhaber mittätigen Sohn über, der über ein eigenes Vermögen vor 2 Millionen verfügt, so gehen davon zunächt 607 000 Mf. als Nachlaßfteuer und von dem Rest weitere 7 663 500 Mt. als Erbschaftsteuer ab, so daß ihm von dem ursprünglichen väterlichen Vermögen VOR 25 Millionen Goldmark 387 Millionen Papiermark verbleiben, das sind 258 000 Goldmark oder
wenig über 1%, desselben!
Gewiß braucht der Eibe, der ein eigenes Bermögen von 2 Millionen hatte und nach dem Erbanfall über ein solches von 5,87 Millionen Papiermark verfügt, nicht zu hungern. Aber wie soll er mit diesem Kapital das tausende von Angestellten und Arbeitern beschäf tigende Unternehmen, das im Frieden ein eigenes Be triebskapital von etwa 26 Millionen Goldmark erforderte, mit 5,87 Millionen Poptermark fortführen? Löhne, Gehälter, Heizung, Reparaturen, Materialien, furz Alles ist doch init der Entwertung des Geldes auf das 10-15 fache gestiegen. Jede Aktiengesellschaft ist heute gezwungen, ihr Kapital auf das Mehrfache zu erhöhen, um sich die nötigen Betriebsmittel zu beschaffen; dem privaten Geschäftsmann werden sie weggesteuert.
Expedition: Gießen, Südanlage 21.
Samstag, den 28. Januar 1922,
befiz" jederzeit dem Zugriff der Entente ausgesetzt gewesen wäre. Aber nur, soweit das erbschaftssteuerpflichtige Vermögen aus Grundstücken besteht, ist die Stundung der Steuer durch Eintragung einer Sicher ungshypothef für den Steuerfiskus zulässig, die auf Antrag in 20 Jahrescaten getilgt werden kann. In allen anderen Fällen muß das Vermögen versilbert werden, um die ungeheure Steuer zu bezahlen.
Um das zu ermöglichen, ist der Geblaffer, wo es sich um ein größeres geschäftliches Unternehmen handelt, schon bei Lebzeiten, oder find spätestens seine Erben gezwungen es in Gesellschaftsform überzuführen und die Gesellschaftsanteile zu veräußern. Damit geht ein Unternehmen nach dem anderen, obgleich es seiner Natur nach weit zweckmäßiger in der Hand eines Einzelnen verbleiben würde, in die Gesellschaftsform über, wird unerwünschter Weise entpersönlicht, mobilistert.
Wer aber ist denn noch in der Lage, diese Gesell. schaftsteile zu erwerben, wenn erst einmal durch eine Generation der E.bgang durchgegangen ist. Wie ein bekannter Parlamentarier einmal durchaus richtig aus geführt hat, gebe es nur noch zwei Arten von Menschen: Die Ausländer und die Steuerdefraudanten. Das zweite ist aber ein nahezu ebenso großes Unglück wie das erste. Im ersteren Falle geht das deutsche Ver mögen im Verlauf einiger Jahrzehnte totsicher in
ausländische Hände über, die es mit ihrer befferen Valuta unsagbar billig erwerben fönnen. Das ist auch steuerlich ein furchtbarer Verlust für das Reich, da der Ausländer weder einkommen noch erbschaftssteuerpflichtig ist. Und volkswirtschaftlich bedeutet es, daß das deutsche Volk in die Lohnsfloverei des Auslands: tapitals verfällt. Letzteres hat aber in 3: tten schlechten Geschäftsganges das Interesse lieber die deutschen Fabriken still zu legen, um die des eigenen Landes vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Es kommt in den Besitz der deutschen Fabrikgeheimnisse und führt dann die bisher Deutschland gesicherte Arbeit ins Ausland aus. Deutschland wird Kolonialland des Auslandes in dem Sinne, das der Nutzen seiner Arbeit Ausländern zukommt. Das ist nicht nur für seine politische Stellung, nicht nur für seine Finanzen, sondern vor allem auch für seine Arbeiter, Angestellten und Beamten eine unsagbar traurige Aussicht.
Insofern ist es fast noch besser, der Steuerdefrau dant erwirbt die Gesellschaftsanteile, die beim Erbgang zur Steuerbezahlung verkauft werden müssen. Aber freilich, ob der dann nicht auch sein Schäfchen lieber im Ausland in Sicherheit brächte, ist recht zweifelhaft. Ist es doch gerade die( corbitante Erbschaftssteuer, die zur Kapitalflucht anreizt. Und nur ein steuerehcliches Bolt kann sich aus dem tiefen Glend dieser Katastrophe wieder herausarbeiten. Dann aber muß man ihm es nicht unmöglich machen, ficuerehrlich zu bleiben bezw. wieder zu werden.
Und giebt es dann für den indigen nicht genug gesetzliche" Wege, sich den unerträglichen Steuern zu entzleben? Kann nicht der vermögende ältere Giblasser mit seinen Eiben nach Abtretung seines Reichsnotopfers und der Kriegszuwachssteuer auswandern, nachdem sie vorher ihr im Inland belegenes Vermögen versilbert haben? tönnen sie nicht daraus eine Gesellschaft bilden und die Gesellschaftsanteile ins Ausland über führen? Gewiß: Stapitalflucht, aber gesetzlich erlaubte und durch keine Gesetze zu verhindernde! Und ist es nicht begreiflich, wenn jemand die Sorge für die Familie höher sieht als die für das Vaterland, das seine Hinter: bliebenen in Armut stößt? Wenn er, um diese zu Der furchtbare Jertum der Erzberger'schen Steuerschützen, rechtmäßige Wege einschlägt! Lelder werden gesetze und ganz besonders der des Erbschaftssteuergeseßes zu dem gleichen Zweck nur all zu viel unrechtmäßige ist der, lediglich zu fragen: fann der Mensch mit dem Wege eingeschlagen. was ihm übrig gelassen wird, noch notdürftig leben? statt: Wie wirkt eine solche fapitalvernichtende Steuergesetzgebung auf die Volkswirtschaft? Ist der Schaden, den sie anrichtet nicht viel größer, als der Nutzen, den sie der Reichskasse bringt? Wie sollen denn ber der ctwa erzwungenen Betriebseinschränkung die Angestellten und Arbeiter weiter beschäftigt werden? Wie sollen die Werte produziert werden, die wir zur Deckung unsercs Eigenbedarfs wie unseres Einfuhrbedacfes ausführen müffen!".
Die deutsche Volkswirtschaft braucht, wenn sie nicht dauernd verelenden soll, das Kapital und deshalb darf es nicht durch Nachlaß und Erbschaftssteuer ver. nichtet, darf es nicht ins Ausland getrieben werden. Deshalb müssen diese Steuern erträglich und volkswirtschaftlich vernünftig gestaltet werden.
Schluß folgt.
Im Eisenbahnexpreßgutverkehr isprünglich dachte der Reichsfinanzminister an wird vom 1. Februar ab der bisherige Kilometertarif eine Reichsvermögensbant, welche alle bei Erbschaften durch einen Stoffeltariferseßt, der durch einen 60prozentigen in Zahlung genommenen Vermögenswerte: Aftien, Zuschlag zum jeweiligen Gilgutstarif gebildet wird. Kupe, Gesellschaftsanteile, Grundstücke, Häuser, Fabriken Die Mindestfract beträgt 12 Mark, das Mindestg wicht oder Anteile an solchen bewalten sollte. Dieser grotesfe für Frachtberechnung 10 kilogramm, die Mindestent Plan mußte an der Unmöglichkeit seiner Durchführung fernung 10 Kilometer. Tie Bitcäge werden auf volle scheitern. War es doch auch flar, daß dieser„ Reichs| Mark aufgerundet. Auch die Fracht für beschleunigtes
( Gickener Tageblatt)
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die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 1,50 Mr. Die 90 mm breite Reklame 3eile 4,50 Mark. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Seonkurs in Wegfall. Plazvorschriften ohne Berbindlichkeit. Berlag der ,, Gießener Zeitung" in Gießen.
Telephon Nr. 1362.
35. Jahrg.
Gilgut wird ab 1. Februar nicht mehe durch Verdoppelung des Gewichts, sondern nach dem einfachen ab. gerundeten Gewicht für gewöhnliches Gilgut unter Zuschlag von 60 Prozent berechnet. Die Mindestfracht beträgt 12 Mark, das Mindestgewicht 20 Kilogramm.
Damit sind die Tarife für Expreßgut und beschleunigtes Gilgut mit Rücksicht auf die Gleichartigkeit der Beförderung gleichgestellt, ausgenommen die geringen Unterschiede in Mindestgewicht.
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Lokales.
Der neue Milchpreis. Die Vertreter des Städtebunt es und der Bedarfsgemeinden verhandelten legten Donnerstag in Frankfurt a. M. mit den Vertretern der Landwirtschaft über eine weitere Echöhung des Milchpreises. Eine Einigung fam nicht zustande. Die Vertreter des Städtebundes zeigten der Landwirtfchaft gegenüber das bereits früher zugesagte Entge genkommen und erklärten fich bereit, ab 21. Januar einen Stallpreis für Vollmilch von 4 Mark je Liter zu zahlen. Nach Lage der Verhältnisse glaubten sie die weitergehende Forderung der Landwirtschaft nicht verantworten zu können. Dieser Preis hat da her vom 21. Januar 1922 ab Gültigkeit.
Gießen. Die heffische Regierung hatte vor ciniger Zeit angeordnet, daß das Bild des früheren Großherzogs aus der Aula der Universität zu entfernen set. Der Senat der Universität wandte sis an das Landesamt für das Bildungswesen mit der Foc derung, das Bild wieder aufhängen zu dürfen. Ohne eine Antwort abzuwarten hat der Senat das Bild wte der aufhängen lassen. Als die Sache zur Stenntnis der Regierung fam, ist die sofortige Wiederentfernung an geordnet worden. Die Angelegenheit wird wahrscheinlich ein Nachspiel haben.
Wetzlar. Im Sommer 1922 werden 150 Jahre verflossen sein, seitdem Goethe in der Scammergerichts Ecinnerung festlich zu begehen. Sie will zu diesem stadt Weylac weilte. Die Stadt Wetzlar plant diese Zwed das Lottehaus und den Deutschordenshof, die durch ihre Beziehungen zu Goethe denkwürdig sind, wieder in guten Zustand bersezen, die Sammfungen des Lottehauses vervollständigen und eine umfassende Werther Ausstellung veranstalten.
Laubach( Hessen). Hier wurde ein Flug von meh. reren Hundert Schnee und Eisammern beobach tet, die sich längere Zeit auf einem baumfreten Straud
felde aufhielten und nach Sämereten und Insekten suchten. Die Schneeammer ist ein Bewohner der Tun: bra und folgt ihr bis in den höchsten Norden, wenn der ewige Schnee auch nur für wenige Wochen gewichen ift. Sie ist auf Jsland der häufigste Vogel und brütet selbst noch in Nordgrönland und auf Spißbergen.
Kirchliche Anzeigen.
Sonntag, den 29. Januar., 4. n. Epiphanias.
Stadtkirche: Vormittags 9%, Uhr: Pfarrer Becker. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde: Pfarrer Becker.- Abends 5 Uhr: Pfarrassistent Becker.
Johanneskirche: Vormittags 9½ 11hr: Pfarrer Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Ausfeld. Johannesgemeinde: Pfarrer Ausfeld. Abends 5 1hr: Pfarrer Bechtolsheimer.
Verantwortlich: Ibin Alein, Gießen.
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ift die echte, gute Pfeiffer& Dillers Raffee- Effenz
denn fie ift fo.ergiebig, daß man auf vier kaffee Coffel von Bohnen malz oder Gerfte nur einen Coffel braucht; und außerdem werden Bohnen u.Gerfte dadurch in ihren Grundstoffen gründlicher ausgem: ht Originaldoien und Silberpakete zu haben in den Gefchäften!
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regeln den STUHLGANG
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