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Gießener Zeitung

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( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 4. mk. monatlich vierteljährlich 12,- Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. Erscheint ausgabestellen vierteljährlich 9,- Mr. Redaktionsschluß Dienstag, Donnerstag u. Samstag. früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rücksen­dung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Drud der Gießener Verlagsdruckerei, Albin Klein.

Nr. 24.

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Telephon Nr. 1362.

Jdeal und Wirklichkeit. Völkerversöhnung in Theorie und Praxis. Im Hause des deutschen Reichstages haben am 11. Junt deutsche und französische Pazifisten sich mit dem Ideal einer deutsch französischen Verständigung beschäftigt. Mit einem" Ideal"! Denn, wenn auch diesseits des Rheins der Vecständigungswille bet man­chem echt und das Entgegenkommen groß, sehr groß sogar ist: Jenseits des Rheinstroms sind leider nur ein paar weiße Raben, die das genannte traumhaft ferne Bild einer dauernden Versöhnung zwischen den Besiegten, den Geknechteten, den Vergewaltigten hier und den Stegern, Knechtern und Vergewaltigern dort im Auge haben. Die Namen dieſer weißen Raben verdienen, schon ob thres Bekennermutes denn es ist kein leichtes, in Frankreich von einer Versöhnung mit Deutschland zu sprechen, wiedergegeben zu werden. Der ehemalige Unterrichtsminister Buisson war es, die Professoren Basch und Bougle bon der Sorbonne und Pierre, Renaudel, Sozialist und Mitglied der französischen Kammer. Sie tamen als Vertreter der französischen Liga für Menschenrechte, eines Bundes, deffen Anhänger schaft nach ihren Angaben sehr zahlreich sein soll, bon deffen Et fluß auf die Politik des offiziellen Frankreichs Deutschland jedoch bis izt noch nicht den le ſeſten Hauch

verspürt hat.

Wir müssen uns ein für alle Mal darüber klar sein, daß hier der springende Punkt des ganzen Ver­ständigungsproblems liegt. Die Liga für Menschenrechte, einige französische Sozialisten, Demokraten, überzeugte Pazifisten wollen die Abrüstung der Geister, erstreben sie mit heißem Herzen: Das Frankreich Poincarés, das Frankreich des nationalen Blockes will sie nicht!

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Gewiß! Herr Bouglé, der Pazifist und Wissenschaftler, mag recht haben, wenn er sagt, das franzöfifche Voit habe diesen Krieg nicht gewollt. Der französische Sol­dat habe ihn als einen solchen gegen den Strieg geführt. Alles gut und schön! Aber warum so fragen wir warum hat eben jenes französische Volk, das den Krieg nicht wollte, seine Fortsetzung im Frieden, die Fort­setzung des Kateges mit anderen Mitteln nicht berhin dert? Warum hat es die Machtgier seiner Führer nicht gezügeit, warum die Völkergeißel des Versailler " Fetedens", das größte Wahsinnsdokument der Welt­geschichte, iuhig hingenommen, warum die Willkürherr schaft seiner Soldateska im beseßten Deutschland ohne Widerspruch geduldet? Duldet sie noch? Warum so fragen wir wieder hat dieses friedliebende Volk den schwerbelasteten Staatsmann der Kriegsvorbereitung, den Mann, den die Veröffentlichungen der Sowjetre gierung als einen Hauptschürer des großen Weltenbrandes gebrandmarkt haben, warum hat es Poincaré, den Advo­katen der Revanche, den Präsidenten des Krieges, den Apostel des Krieges, warum hat es Poincaré aufs neue mit der Regierung, mit der Leitung seiner Politt beauf tragt?

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Noch ist die Straßburger Rede des französ. Mi­nisterp.äsidenten in frischer Erinnerung, die Rede, in der er sich rühmte, die Wiedergewinnung des Elsaß und Lothringens seit Jahren erstrebt, geplant, vorbereitet zu haben, die Rede, in der er flar und eindeutig er­klärte, daß Frankreich in jenen Julitagen des Jahres 14 auf die Kriegserklärung Deutschlands gewartet, sehnsüchtig gewar tet habe! Und wie lange ist es her, seit jener selbe Ministerpräsident furz voc dem Sch. itein dir Pariser Anleiheverhandlungen vor Pressevertretern unverblümt zu verstehen gab, daß Frankreich die Lösung der Re parationsfrage gar nicht wünsche, daß es im Gegenteil bedauern würde, wenn eine Anleihe zustande käme, und es so der Möglichkeit neuer Sanktionen, d. h. neuer Bergewaltigung deutschen Landes beraubt werde.- Wa. rum- so fragen wir zum Schluß, und wir lehnen uns hier eng an die Worte an, die Graf Keßler, der deutsche Pazifist am Sonntag im Reichstage gefagt hat, warum hat dieses friedliebende Frankreich, dieses jedem Militarismus abholde französische Volf nicht

nes

Expedition: Gießen, Sadanlage 21.

Samstag, den 17. Juni 1922.

dafür Sorge getrager, daß all die vielen Millionen und Milliarden, die deutscher Reparations wille bereits in französische Kassen hat wandern lassem, dem Wie­deraufbau des zesstörten Nordens zugeführt und nicht

wie es tatsächlich der Fall ist zu neuen Rüft­ungen des französischen Heeres, zu neuer Stärkung des französischen Militarismus, zu jahrelanger dauernder Besoldung und Unterhaltung der französischen Rhein

armee verwendet wird.

Frankreich flagt in der Welt, Deutschland habe für den Wiederaufbau Frankreichs in böswilliger Absicht" nichts getan. Es verschweigt, daß alle Milliarden von dem französischen Militarismus verschlungen wurden, es verschweigt, daß deutsche Arbeiterorganisationen mit den französischen Arbeitervertretern für den Wieder aufbau Nordfrankreichs einen Plan entworfen und sich für die Durchführung eingesetzt haben, daß das offt zielle Frankreich die Durchführung dieses Planes aber bersagt hat. Es verschweigt ferner, daß Deutschland Wiederaufbauarbeit leisten will und sie auch leisten kann, wofür es in Ostpreußen den besten Beweis geliefert hat. Ostpreußen war nicht in gleichem Umfange, aber ebenso nachhaltig durch die tussen zerstört worden wie Nordfrankreich. Deutschland hat Ostpreußen noch während des Krieges in zäher Arbeit wieder aufgebaut, so daß die schmucken Dörfer und blühenden Felder nicht die Verwüstung ahnen lassen, die hier der Krieg hinterlassen hatte. Diese selbe Arbeit wollte und will Deutschland in Frankreich leisten, aber der französische Militarismus verlangt alle für den Wederbau bestimmten Milliarden für sich. Das fran zösische Volk fordert den Wiederaufbau; das offizielle Frankreich aber will die zerstörten Gebiete verwüftet lassen, um im Ausland auf die ihm von Deutschland geschlagene Wunde" immer wieder hinweisen zu lönnen. Das alles aber hat man bet den Reden im Deutschen Reichstag nicht gesagt.

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Rein Zweifel! Herr Bouglé, Herr Buisson, Herr Renaudel, fie alle mögen mit reinstem Herzen zu uns gefommen sein, mit dem ehrlichen Willen, the Fries densideal zu verwirklichen, ihr seid umschlungen Mil lionen!" in die Tat umzusetzen. Was hilft es uns, wenn ihre Worte sur Worte bleiben, wenn hinter der Liga für Menschenrechte, wenn hinter den Versöhnungs­willigen und Pazifisten Frankreichs nur ein geringer, ein verschwindend geringer Prozentsatz des französischen Volkes steht. Der Londoner Observer", das Blatt Lloyd Georges, sprach jüngst von der unwiffenden Mehrheit im französischen Stabinett", die der Unter­ftüßung einer ebenso unwisser den öffentlichen Meinung, sicher sei. Aber diese Unwissenheit" macht unsere Bet den nicht geringer! Bugegeben, das französische Volf hat den Krieg nicht gewollt.- Aber es hat sich von seinen Führern und Verführern in ihn treiben loffen! Zugegeben, der französische Soldat hat den Krieg als solchen gegen den Krieg geführt. Aber immer noch steht er in Massen am deutschen Rhein, von deutschem Gelde bezahlt, beföftigt und gekleidet, in deutschen Häu­sern, deren Insassen er berdrängt, wohnend, herrisch, brutal, anmaßend, anspruchsvoll, berauscht vom Sie gerübermut bereit zu neuem Vormarsch in deutsche Gaue: das Abbild, der Vertreter, die Verkörperung französischen Imperialismus, französ. Expansionssucht!

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Deutsch französische Verständigung? Ein Jdeal! Ein schöner Traum, solange der Wirklichkeit nackte Tat sachen ihre harte Sprache reden. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube."

S. S.

Geldentwertung und Vertragstreue.

Ein neues Urteil des Reichsgerichts.

Herr Dr. Wilhelm Wagener, Rechtsanwalt am

( Gießener Tageblatt)

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Telephon Nr. 1362.

35. Jahrg.

weiteren Schritt vorwärts macht ein soeben beröffent­lichtes Urteil des 2. Civilsenats vom 3. Februar 1922, das in doppelter Hinsicht neue Leitsätze aufstellt( Band 103, Seite 329).

Zunächst wird ausgesprochen, daß schon die Geld, entwertung an sich ausreichen kann, die Aufhebung eines Vertrages wegen veränderter Umflände zu fordern, ohne daß gleichzeitig für den Schuldner die Leistung beson­ders erschwert worden wäre. In dem zur Entscheidung gelangten Falle handelt es sich darum, daß der Beklagte fich für ein halbes Jahr gebunden hatte, seinen Anteil an einem Geschäft dem Kläger zu einem bestimmten Preise zu überlassen, und daß er, als der Kläger sein Angebot nach Ablauf der Frist annehmen wollte, fich darauf berief, der Vertrag sei durch die Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, nämlich die inzwischen ein­getretene Geldentwertung, hinfällig geworden. Der Senat wiederholt, daß ein allgemeiner Grundsatz nicht gegeben werden könne, es fomme immer darauf an, ob die Grundlage des Geschäfts nach der beim Vertrags­schluß zutage getretenen Vorstellung der Parteien über gewiffe maßgebende Verhältnisse noch die gleiche sei oder nicht; die Grundlage könne- und das ist der neue Sag- auch durch eine bloße Ver. schiebung der Valuta hinfällig gewor den sein, wenn bet Abschluß des Vertrages die Fortdaueee der equivalenz von Leistung und Gegenleistung von den Be teiligten vorausgesetzt wurde. Das Neue an dieser Entscheidung liegt in der Betonung der Geld. entwertung als eines für die Beurteilung des Sachver halts wesentlichen Umstandes. Es wird daher für die Zukunft auch nicht ausbleiben können, daß die erhebliche Verschiebung der ausländischen Devisen bei Verträger, die auf der Basis ausländischer Währung zu erfüllen sind, als ein die Geschäftsgrundlage erschütternder Ulm­stand von der Jutilatur anerkannt werden muß. Nicht neu hingegen ist der Hinweis auf dasjenige, was sic) die Parteien bei Vertragsschluß vorgestellt haben, und auf die Notwendigkeit einer Uebereinstimmung zwischen dem Wert der Leistung und dem der Gegenleistung.

Der andere neue Grundsatz bezieht sich auf die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Einwand der b.ränderten Umstände durchgreift. Hierzu sagt die Ent­scheidung, es müsse auch beim Fortfall der Geschäfts­grundlage noch der Versuch gemacht werden, den Ver­trag mit entsprechender Aenderung aufrechtyn­erhalten. Im bewußten Gegensatz zu der Entscheidung des 3. Senats vom 21. September 1920 lebat der 2. Senat die Auffassung ab, daß der Richter befugt ist, durch Schaffung neuen Rechts bzw. einer neuen Vertrags­grundlage, in den Inhalt eines Rechtsgeschäfts ändernd einzugreifen: es bleibe nur die Möglichkeit, den Vertrag aufrechtzuerhalten oder umzustoßen; der Schuldner fönne aber nicht ohne weiteres wegen veränderter Um­stände vom Vertrage zurücktreten, sondern müsse borerft- und das ist der zweite neue Gesichtspunkt- den Gläubiger zur Erhöhung der Gegenleistung auffordern; erst wenn dieser eine Erhöhung ablehne, werde er frei. Der Senat meint, daß nach Treu und Glauben dem Gegner Gelegenheit geboten werden müsse, sich der neuen Sachlage, den neuen Ver­hältnissen anzupaffen, ehe ein so folgenschwerer Schritt wie die Lossagung von langfristigen Verträgen, noch dazu aus einem Anlaß, der ohne Zutun beider Teile lediglich durch die Aenderung der Verhältnisse einge­treten sei, getan werden dürfe. Giner besonderen Auf­forderung bedarf es nur dann nicht, wenn die Gegenseite bereits eine Erhöhung ihrer Leistung ausdrücklich ab­gelehnt hat.

Dieser legte Punft wird fünftig von Schuldnern, die den Einwand der veränderten Umstände geltend machen wollen, sorgfältig zu beachten sein, da durchaus

Kammergericht, ſchreibt in der Berliner Morgenzeit mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß ihn die andern ung" vom 11. Juni 1922 folgendes: Senate aufgreifen und zum allgemeinen Grundsatz er heben.

Die Judikatur des Reichsgerichts geht dahin, der Veränderung der Umstände bei laufenden Verträgen eine immec mehe wachsende Bedeutung beizulegen. Einen

SIE SCHONEN HERZ u. GELDBEUTEL

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' Reiner, würziger Geschmack. Bekömmlich.

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