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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 4,- mk. monatlich vierteljährlich 12,- Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus.
Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. ausgabestellen vierteljährlich 9,- Mr. Erscheint Redaktionsschluß Dienstag, Donnerstag u. Samstag. früh 8 Uhr.
Für Aufbewahrung oder Nüdsendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Druck der Gießener Verlagsdruckerei, Albin Klein.
Nr. 15.
Telephon Nr. 1362.
Expedition: Gießen, Südanlage 21.
Samstag, den 15. April 1922.
feinen direkten steuerlichen Schaden aus der Zahl seiner Mark
Steuererleichterungen für Kinderreicbe. stinber, jenseits 50000 Watt Einfommen fezt aber ein
Von Direktor Dr. Maz, M. d. R. „ Auf einen Esser mehr kommt es nicht an!" Die Zeiten find vorbet, da die großen finderreichen Familien blühten. Die materielle Not unserer Tage ist in erster Linie eine Not der Familien, eine Not der Kinder. Wenn Kartoffeln zu dem 50: bis 60fachen Friedenspreise emporſchnellen oder überhaupt nicht zu haben sind, oder das Brot eine Verteuerung um 75 Prozent erfährt, so macht sich das für den Einzelnen, Alleinstehenden, für finderlose Ehepaare zwar fühlbar, ist aber zu tragen, erschwert dagegen in unerträglicher Weise die Lebens haltung der mehr oder vielföpfigen Familie mit den fugendlichen starfen Essern und bedeutet einen weiteren Schritt in der Verfümmerung des Nachwuchses und der Berelendung der Familie. Da hute die Stimme des Einzelnen verhallt, und nur der gehört wird, der or. ganisiert ist, ist der Zusammenschluß dieser Familien zu einem Bunde der Kinderreichen außerordentlich zu begrüßen. Der Bund der Kinderreichen, der mit dem Borort in Berlin bereits eine Anzahl von Ortsgruppen umfaßt, beschäftigt sich namentlich mit der Erleichterung der wirtschaftlichen Lage der finderreichen Familien. Die Gemeinsamkeit umspannt Angehörige aller Parteten und Bekenntniffe und Berufe, so daß der Bund, der auf unpolitischer Grundlage ruht, eine Interessengemein schaft zum Schuße und zum Wohle der Kinder darstellt. Dieser Bund der Kinderreichen versendet eine Druckschrift mit einem Gefeßentwurf über die Einkommensteuer der Kinderreichen. Damit ist eine der Fragen berührt, die heute für diese Familien noch durchaus ungenügend gelöst ist. Wenn der Staat in der Verfassung den finderreichen Familien den Anspruch auf Schuß und ausgleichende Fürsorge zufichert, so steht von vornherein fest, daß der Staat diese ausgleichende Fürsorge zwar den Beamten gegenüber durch Kinderzulagen deren Höhe übrigens auch nicht den Teuerungsverhältnissen entspricht betätigen, der großen Masse der freien Erwerbstätigen gegenüber aber als einziges merkbares Mittel Steuererleichterungen gewähren kann. Nach dieser Richtung hin sorgte der alte Staat durch Herabsetzung dec Steuerstufen besser für die Familien als der neue mit den auf allen Steuerstufen gleichbleibenden Abzügen für die Ehefrau und für die kinder. Wenn auch die in der Denkschrift des Bundes der Kinderreichen ange gebenen Beispiele aus der Praxis der Jahre 1920 und 1921, nach denen bei einem Grundeinkommen bon 15000 Mait bet Gewährung von 1800 Mark Kinder beihilfe die Steuer bet einem wie bet bier Stindern sich gleich bleibt, während bei einem Grundeinkommen von 32000 Mart und der gleichen Kinderbeihilfe die Steuer mit jedem Kind um etwa 400 Mark steigt, durch das neue Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn bom 11. Juli 1921 und die Ausführungsbestimmungen vom 3. Dezember 1921 mit Wirkung vom 1. Januar 1922 ab überholt sind, so bedeutet auch die neue Regelung eine Härte für die Kinderreichen. Außer für Werbungskosten von 540 Mark werden für den Ehemann und die Ehefrau von dem Gesamtsteuerbetrage abgezogen jährlich je 240 Mart, für jedes minderjährige Kind( bis zu 17 Jahren) 360 Mart. Diese 360 Mark entsprechen 10% des Höchftsatzes der nach dem neuen Besoldungsgesetz einschließlich des Teuerungszuschlages gewährten Kinderbeihilfe für Kinder zwischen 14 und 21 Jahren von jährlich 3600 Mart. Da nach dem genannten Einkommensteuergesetz bei einem Einkommen bis zu 50000 Mark( einschließlich etwaiger Kinderzu. lagen) eine Struer von 10 Prozent zu zahlen ist, hat der Steuerpflichtige bis zu dieser Grenze wenigftens
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Steuerabzug von 15 Prozent, jenseits 60000 Mark von 20 Prozent, jenseits 80000 Mart von 25 Prozent usw. ein, so daß ein Steuerpflichtiger, der durch sein Grundeinfommen unter diesen Grenzen bleibt, durch die Kinderzulagen höherrückt, dadurch für Teile seines Eintommens 15 bis 20 Prozent und höhere Prozente Abzug erfährt. Für die Festbesoldeten mit über 50000 Mark Einkommen heißt es also auch jetzt noch:" Je mehr Kinder, desto mehr Steuer". Das ist ein Widersinn, der unbedingt beseitigt werden muß. Es muß daher dafür gesorgt werden, daß der finderreiche Ecwerber weniger Steuern zu bezahlen hat als das Ehepaar mit feinen oder wenigen Kindern. Das gilt auch für alle Erwerbstätigen, nicht nur für diejenigen, die Kinderzulagen beziehen, so z. B. für die freten Berufe im Handwerk, Handel und Gewerbe. Auch der für jedes Kind freigelassene Einkommenstell vox 3600 Mark ( bet einer Steuerermäßigung von 360 Mort) entspricht nicht den heutigen Verhältnissen und müßte wesentlich erhöht werden. Ob man nun dem Vorschlage des Bundes der Kinderreichen folgt und bei einem Gesamt: einkommen, das auf den Kopf nicht mehr als 5000 Mark beträgt, überhaupt keine Einkommensteuer erhebt, bet einem Gesamteinkommen, das auf den Kopf 10000 Mark übersteigt, die Einkommensteuer nur von dem Mehreinkommen unter Hinzuzählung der 10000 Mart erhebt, oder ob ein anderer Ausgleich angemessener erscheint, set dahingestellt. Wertvoll erscheint in den Vorschlägen die Forderung, daß nur der Bruchteil des Gesamtvermögens von Eltern und Kindern herangezogen wird, der ihrer Zahl entspricht. Nur durch Berücksich tigung dieser Zahl wird ein wirklicher Ausgleich ge. schaffen und ein Stück der Leistung erseßt, die die Elten durch Aufzucht der Kinder für den Staat aufbringen. Nur so genügt der Staat seiner Pflicht gegen die Kinderreichen.
Lokales.
** Tabakstener. Im Interesse unserer Leser, die mit Waren, die der Tabaksteuer unterliegen, Handel treiben, machen wir an dieser Stelle auf dte einschneidende Bestimmung in§ 20 des Tabatsteuergesetzes be. sonders aufmerksam, wonach derjenige, der mit unbearbeiteten oder bearbeiteten Tabakblättern, Rippen, Stengeln und Abfällen von Tabat, mit Tabakhalb und ganzerzeugnissen jeder Art, tabatähnlichen Waren oder mit Zigarettenpapier Handel treiben oder tabatsteuerpflichtige Erzeugnisse gewerbsmäßig herstellen will, dies der Steuerbehörde seines Bezirks spätestens 2 Wochen vorher schriftlich anzumelden hat. Die Anmeldung hat im Bezirk eines Zollamts bei diesem, im U- brigen aber unmittelbar bei dem zuständigen Hauptzollamt zu erfolgen. Die Beachtung dürfte umfomehr erforderlich sein, als Zuwiderhandlungen gegen die betreffenden gesetzlichen Vorschriften mit besonders hohen Strafen geahndet werden.
* Von zuständiger Stelle wird uns mitgeteilt, daß bet folgenden Bataillonskapellen der Reichswehr noch mehrere Musikerftellen zu beschen sind: 1. Bataillon Infanterie- Regiment Nr. 13 in Stuttgart, 2. Bataillon Infanterie Regiment Nr. 13 in Ludwigsburg, 3. Bataillon Infanterie Regiment Nr. 13 in Ulm a. D., Ausbildungs. Bataillon Infanterie- Regiment Nc. 13 in Schwäbisch. Gmünd, Ausbildungs- Bataillon Infanterie- Regiment Nr. 14 in Donaueschingen, 1. Bataillon InfanterieRegiment Nr. 14 in Meiningen, Infanterie- Regiment Nr. 15 tu Gießen, 2. Bataillon Infanterie- Regiment Nr. 15 in Eisenach, Pionter- Bataillon Nr. 5 in Ulm a. D., Artillerie Regiment Nr. 5 in Fuldo, Nachrichten Abteilung Nr. 5 in Cannstatt bet Stuttgart, Fahrabteilung Nc. 5 in Ludwigsburg. Bewerber für diese fceien Stellen haben ihre Gesuche an die vorstehend genannten Trup penteile zu richten.
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 120 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 1,50 Mr. Die 90 mm brette Reklame 8etle 4,50 Mark. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Gröte berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Sonkurs in Wegfall. Plasvorschriften ohne Berbindlichkeit. Berlag der ,, ickener Zeitung" in Gichen.
Telephon Nr. 1362.
Literarisches.
35. Jahrg.
** Deutscher Glaube( Geleitworte zum Lebenskampf). Aus Dichtung und Spruchweisheit gefügt von Hermann Knodt. Mit Federzeichnungen von Otto Ubbelohde. Verlag Gustav Mandt, Lauterbach( Hessen). 152 Seiten gebunden mit weißem Leinen rüden 25,- Mr. In einer Zeit der Wirrsale und planloser Reformpläne, wie unserem innerlich zusammengebrochenen Volke zu helfen set, in einer Zeit, da man die großen Helden deutschen Glaubens und Führer einer lichten Vergangenheit vergißt, ist es notwendig und heilsam sich darauf zu befinnen, daß, wie Goethe sagt, mur Zeiten des Glaubens fruchtbare Zeiten neuen Aufstiegs
gewesen sind. Was war und ist denn deutscher Glaube? Wer die Geschichte unseres Volkes kennt, weiß es: der enge wohl verwandte Bund von Christentum und deutschem Volkstum. So ragt deutscher Glaube heute noch in deutschen Domen gen Himmel, so glüht er lebendig, heldenhaft fühn und innig findlich zugleich in den Größten unseres Volkes: Luther, Fichte, Arndt, Goethe, Schiller, Bismard. So flingt er durch den Chor unserer besten Dichter und Sänger. Altes und Neues, Bekanntes und UnbeUnd Meister Ubbelohde, der größte Federzeichner deutscher Landtanntes fesselt uns und zeigt uns alte Perlen in neuem Vicht. schaft und Volkstums hat zu jedem Abschnitt dieser deutschen Glaubenslehre in Versen ein Titelbild gezeichnet. Wir wünschen diesem Buch deutschen Dichterglaubens den Weg in viele deutsche Häuser.
Geschäftliches.
G. L.
* Der rechte Schuhheilige für jeden Kaffeetrinter ist ganz gewiß der alte freundliche Kaffee Onkel. Ec ist das Kenn. und Schußzeichen für die echte Staffee. Effenz in den Silberpaketen und weißen Blech dosen. Jeder rechte Kaffeetrinter mag feinen braunen Trant nur, wenn Pfeiffer& Dillers Kaffee- Effenz hinzugegeben ist.
Für die Hausfrau aber ist der Kaffee Onkel ein guter Sparhelfer. Nimmt man Pfeiffer& Dillers Kaffee Effenz zu Bohnen oder Malz, dann werden die Geschmacks und Nährstoffe erst richtig ausgenugt. Es gibt mehr und vor allem billigeres und befferes Staffee. getränk und wem wäre eine solche wirkliche Küchenhilfe heutigen Tages nicht vielmal willkommen?
Kirchliche Anzeigen.
Sonntag, den 16. April, 1. Ostertag. Kollekte für die Kirchenkasse. Stadtkirche: Vormittags 91%, Uhr: Pfarrer Becker.- Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für Mat. thäus- und Martusgemeinde gemeinsam: Pfarrer Becker.- Abends 6 Uhr: Pfarrassistent Becker.
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Johanneskirche: Vormit. 9, Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.- Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheimer. Abends 6 Uhr: Pfarrer Ausfeld. Anschließend Beichte für die Konfirmanden aus der Johannesgemeinde und deren Angehörige.
Montag, den 17. April, 2. Ostertag. Stadtkirche: Vormittags 91 Uhr: Pfarrer Mahr. Nachmittags 2 Uhr: Borstellung und Prüfung der Konfirmanden aus der Markusgemeinde: Pfarrer Becker. Abends 6 Uhr: Pfarrer Becker.
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Johanneskirche: Vormittags 9%, Uhr: Konfir mation der Kinder aus der Johannesgemeinde. Feter des heiligen Abendmahls: Pfarrer Ausfeld.- Nach. mittags 2 Uhr: Vorstellung und Prüfung der Konfir manden aus der Lukasgemeinde: Pfarrer Bechtolsh.imer. Abends 6 Uhr: Pfarrassistent Müller.
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Berantwortlich: Albin Alein, Gießen.,
Pfeiffer& Dillers Kaffee- Effenz
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Jn Originaldofen u. Silberpaketen Zu haben in den Gefchäften.
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Alte Reserve
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