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Gießener Zeifung

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( Reneste Nachrichten)

Bezugspreis 20,- mk. monatlich vierteljährlich 60,- Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. Erscheint ausgabestellen vierteljährlich 51,- Mr. Redaktionsschluß Dienstag, Donnerstag u. Samstag. früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rücksen­bung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Druck der Gießener Verlagsbruckerei, Albin Klein.

Nr. 45.

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Telephon Nr. 1362.

Bravo, Deutfchamerikaner.

Zurzeit befindet sich der Tiger Clemenceau auf etner Agitationsfahrt durch Amerika, um das starf gesunkene Ansehen Frankreichs notdürftig wieder aufzu­frischen. Dank der geschickten Werbetätigkeit der franzö­sischen Botschaft in Washington und der fcanzösischen Bereine war Clemenceau von einer Rethe großer Städte offiziell zu Vorträgen eingeladen worden, und dazu gehörte auch das nach dem französischen König Ludwig der Heilige getaufte St. Louis an der Mündung des Missouri in den Miffiffippt. St. Louis hat bon jeher trog feines französischen Ursprungs zu den stärksten Boll werken des Deutschtums in Amerika gehört und auch jetzt hat sich dieses in nachahmenswertester Weise geregt. Die zusammengeschlossenen deutschen Vereine und Or ganisationen haben durch ihren Vorsitzenden geharnischten Proteft gegen eine derartige Ehrung des Mannes ein­gelegt, der in dem Schreiben selbst nicht als Tiger, son dern als Hyäne bezeichnet wird. Dieses tatkräftige Auftreten hat seine Wirkung nicht verfehlt. Bürger. meister und Stadtrat von St. Louis haben einstimmig beschlossen, die an Clemenceau ergangene Einladung cüdgängig zu machen. Das ist ein herrlicher Ecfolg unserer deutschen Stammesgenossen jenseits des Ozeans, bie wieder einmal die Richtigkeit des alten Wortes bes wtesen haben, daß am besten fährt, wer feste um fich haut!

Sportplatz und Kleingarten.

Bon Ministerialrat Dr. Kaisenberg, Berlin.

Das Interesse an Sport und sportlicher Betätigung nimmt in erfreulicher Weise zu. Alenthalben suchen die städtischen Gemeinden dem Bedürfnis nach Spiel und Sportplägen durch Bereitstellung geeigneten Geländes Rechnung zu tragen. Nicht selten aber wird dabei auf Gelände zurückgegriffen, auf dem Schreber- oder Klein­gärten errichtet find. Mitunter ist sogar versucht worden, das Gelände alter, seit vielen Jahren bestehender Lau­benkolonien Spiel- und Sportvereinen zur Verfügung zu stellen. Lebhafte Meinungsverschiedenheiten zwischen Kleingärtnern und Sportfreunden werden ausgefochten, ob Sportpläge den Vorzug vor Kleingärten und unige tehrt verdienen.

Eine Hamburger Bodengesellschaft hatte fürzlich ein großes, bisher von Kleingärtnern benuttes Landstück an den Hamburger Staat zur Errichtung eines Spiel- und Sportplages für einen dicht bevölkerten Stadt teil verkauft und den zahlreichen Kleingartenvereinen, die bisher das Gelände gepachtet hatten, gekündigt. Die Kleingärtner haben den Schutz des Reichskleingartenges seges in Anspruch genommen und beim Kleingarten­schiedsgericht eine Entscheidung dahin beantragt, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung des bisherigen Bachtverhälniffes nicht gegeben, die Kündigung also unwirksam sei. Das Kleingartenschiedsgericht hat an­tragsgemäß entschieden. s führt aus, daß die Errichtung von Spiel und Sportplägen zweifellos sehr wichtig sei. Die Vorteile, die solche Plätze für die Volksgesundheit mit sich brächten, seien aber mit der Beseitigung von Schrebergärten zu teuer erkauft. Von den Sportplätzen machten im wesentlichen nur jüngere Personen Gebrauch. Schrebergärten dagegen ermöglichten Personen jeden Alters den Aufenthalt und die Ausarbeitung in freier Luft, ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen, die sie den Benutzern brächten. Die Schrebergärten erlegten ferner im kleinen dem Volte den eigenen Land­besig. Sie helfen dazu, das Volk bodenständig zu machen unb erfüllten damit eine hervorragende Bedeu­

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Weinbrand

Expedition: Gießen, Sadanlage 21.

Samstag, den 11. November 1922.

tung in nationaler und sozialer Hinsicht. Sie heben im Volke die Freude und das Verständnis für die Natur, die gerade dem Großstädter so notwendig set, und för­dern das Zusammenleben in der Familie. Ihre Wicksam­feit sei also weit vielseitiger als die Sportplätze, und fie seien wichtiger als diese.

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Dieses Urteil hat bei den Sportfreun den lebhafte Gegnerschaft hervorgerufen. Mit Unrecht. Die Frage, welche Betätigung, die sport­liche oder kleingärtnerische, wichtiger ist, braucht meines Grachtens nicht untersucht zu werden. Beide sind Bestre bungen, die der Fürsorge und Unterstüßung durch Staat und Gemeinden gleich dringend bedürftig und würdig find. Daraus folgt aber auch, daß bet Bereitstellung von Gelände für die eine Betätigung nicht in die In: tereffen der anderen eingegriffen werden darf. Das Reichskleingartengesetz sieht das Institut der Zwangs pacht vor, um im Bedürfnisfalle Gelände für Stleingar tenzwecke gegen den Willen des Grundeigentümers im 3wangswege in Anspruch zu nehmen. Keine einfichtige Gemeinde wird, wenn es Gelände für Kleingartenzwede braucht, auf Grundstücke zurück zu greifes, die als Spiels und Sportpläge verwendet werden, es set denn, daß besondere Bründe vorliegen, die einen entsprechenden Austausch als für beide Tetle zwedmäßig und förderlich erscheinen lassen. Was für Spiel und Sportpläge hin. sichtlich der Inanspruchnahme für Kleingartenzwede gilt, muß aber umgekehrt auch für fleingärtnerische Gelände hinsichtlich einer leberführung zu Spiel- und Sport­zwecken gelten. Bet der Auswahl des Geländes für Sportpläge ist vor Grundstücken, die fleingärtnerisch ge= nutzt werden, Halt zu machen. Es ist daher der erwähnten fleingartenschiedsgerichtlichen Entscheidung durchaus zu. zustimmen, wenn sie der Kündigung des Kleingarten­geländes zum Zwecke der Ecrichtung eines Sportplates widersprochen hat.

Die deutsche Kleingärtnerschaft selbst erstrebt die Einfügung von Spielplägen in die Kleingartenanlagen. Ein besonderes Merkmal der Leipziger Schreberbewegung besteht in der engen Verbindung von Kleingärten mit Jugendpflege, besonders Spielplägen. Dem Bereiche der Kleingärten find zur Unterstügung der förperlichen Erkräftigung der Jugend gemeinsame Spielplätze hin zu schlagen", lautet einer der Programmpunkte der deutschen Kleingärtner. Kleingärten und Sportpläge dürfen also feineswegs im Gegensatz zu einander gebracht werden. Die Parole darf nicht lauten: Kleingarten gegen Sport­plag" oder Sportplag gegen Kleingarten", muß viel­mehr heißen: Sportplag und Kleingarten". Daraus folgt, daß jeder Teil in dem ihm überkommenden Geländebesitz geschützt sein muß.

Den städtischen, namentlich großstädtischen Verwal­tungen gegenüber fann nicht genug betont werden, daß keine Gemeinde heute die Kleingartenfürsorge entbehren tann. Sie bildet eine der Hauptaufgaben sozialer Be­tätigung der Gemeinde. Ueberall sollte der städtischen Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, in der gärt­nerischen Betätigung Erholung von Bureau- und Fabrik­arbeit zu finden, die Gesundheit zu stärken und die Wirtschaftsführung des großstädtischen Haushalts zu erleichtern. Das Ziel großstädtischer Wohnungs- und Siedlungspolitik muß ein Gürtel von Grünflächen um jede Stadt und jeden größeren Stadtteil bilden, wo den Kleingärten ein dauernder, gesicherter Plaz angewiesen ist. Die Kleingärten müssen zum eisernen Bestand unserer Stadtkörper erhoben werden, wie das mit den Parkan= lagen, den Sport- und Spielplätzen, den Schmuck- und Tummelwiesen schon geschehen ift.

Für fünf Millionen deutsche Ware nmsonst erhalten.

Daß das Auf und Ab des Dollarkurses die eigen­artigsten Erscheinungen zeitigen und unter Umständen das Geschäft der ausländischen Einkäufer für uns in ein Nichts auflösen fann, zeigt folgender Fall: Ein Argentinier hatte bei seiner Ankunft in Deutschland in der Woche vor der Leipziger Messe bei einem Dollar­furs von 2000 im ganzen 9000 Dollar eingewechselt. Von den dafür erlösten 18 Millionen Mart hat er für 5 Millionen sofort greifbare Ware auf der Messe

( Sickener Tageblatt)

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die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 10,-. Die 90 mm breite Reklame Zeile 20,- Mark. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Nabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. steles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Blazvorschriften ohne Verbindlichkeit. Berlag der ,, ickener Seitung" in Sicken.

Telephou Nr. 1362.

35. Jahrg.

gekauft und auch bezahlt. Die restlichen 13 Millionen Mt. wechselte er bei einem Dollarkurs von 3000 wieder um und erhielt dafür 9230 Dollar. Er verläßt also Deutsch­land mit einem Ueberschuß von 230 Dollar, nimmt für 5 Millionen deutsche Fabrikate mit und hat in Deutschland dazu noch anderthalb Wochen umsonst gelebt.

Jugend von heute.

In der Kesselschmiede eines größeren Werkes im Weften steckte ein zwanzjähriger Kesselschmied mtt einem Geldschein seine 3igarette an. Da er das schon öfter getan hatte, wurde er von älteren Arbeitern, die diesen Vorgang beobachtet hatten und darüber empört waren, gebührend zurechtgewiesen. Das schöne ist nun, daß ein Betriebsratsmitglied, das mit der Direktion des Werkes über diesen Vocfall verhandelte, tatsächlich den Stand­punkt vertrat, daß der jugendliche Arbeiter mit dem bon ihm verdienten Geld anfangen fönne, was er wolle. Ueber einen ähnlichen Vorfall, der sich in Hagen zuge­tragen hat, wurde unlängst in einigen Blättern berichtet. In einer Wirtschaft zerriß ein junger Mann zum G staunen der Gäste sechs Einhundertmarkscheine und warf die Fezen von sich. Ein anderer gleichgesinnter Genoffe zündete mit ein.m 3wangig macffchein seine Bigarre an. Während so ote leichtfertige Jugend das Geld vergeudet, fizzen daheim oft die armen Gitern und darben. Derartige Vorfälle sind wieder ein Beweis dafür, daß die jungen Leute heute viel zu viel Geld in die Hände bekommen.

Kirchliche Anzeigen.

Sonntag, den 12. November, 22. nach Trinitatis. Stadtkirche: Vormittags 9%, Uhr: Pfarrer Becker. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Abends 5 Uhr: Markusgemeinde: Pfarrer Becker. Pfacrassistent Becker.

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Johanneskirche: Vormittags 9%, lhc, Pfarrer Ausfeld. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgemeinde: Pfarrer Ausfeld. Abends 5 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.

Berantwortlich: Ibin Alein, Gießen.

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