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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 4.- mk. monatlich vierteljährlich 12,- Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. ausgabestellen vierteljährlich 9,- Mr. Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. Redaktionsschluß frith& hr. Für Aufbewahrung oder Rüdsen­dung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Drut ber Sießener Verlagsdruckerci, Albin Klein.

Str. 1.

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Telephon Nr. 1362.

Prost Neujahr! Schwester Republik! Gesundheit und lang Leben.

Haft jetzt auch großes Mißgeschick, Geduld, Gott wird dem Feind vergeben; ,, Wenn Dich die Lästerzunge sticht, So laß Dic dies, zum Trofle sagen, Die schlecht'sten Früchte sind es nicht, Woran die Wespen nagen." Schärf mit Energie die Pflugesschaar, Ste bringt Friede, Wohlstand, überall, fürwahr; Beschäm die stolze Striegesschaar, Dann fommt gewiß ein besseres Jahr.

Georg Koch, Saginaw.

Aus Nordamerika, von unserem Landsmann Georg Koch in Saginaw, sind uns mehrere Liebes­resp. Weihnachtspakete mit recht nüzlichen Sachen zur Verteilung an Arme zugegangen. Gern haben wir die Verteliung vorgenommen und sagen hiermit dem edlen und gern bereiten Geber und Freund herzlichen

Dank.

Redaktion und Verlag Albin Klein.

Die neue Postordnung.

Mit dem 1. Januar trat außer den neuen Post­gebühren cußerdem eine neue Postordnung in Scaft, die gegen die bisher geltende mancherlet bemerkenswerte Aenderungen bringt.

Expedition: Gießen, Sudanlage 21.

Samstag, den 7. Januar 1922.

noch ein dünnes Rinnsal, wo sich bis zum 31. Dezem bex Fluten von Briefen ergossen.

Der erste Tag des neuen Posttarifs war der 1. Januar, ein Conn, und Feiertag. Da wurden meistens die Neujahrsgratulationen von Leuten erwidert, denen man feinen Neujahrswunsch geschickt hatte. Jezt über legte man sich die Höflichkeit noch sehr, den Schaden hatte die Post. Aber das macht Heren Giesberts nichts aus; gegen ihn waren Stephan, Kraette und der dicke Pod die reinsten Waisenknaben. Giesberts ist der neue Herkules, der den Augias stall des chroni schen Postdeftzits säubert- auf Kosten des Publikums. Aber auch der zweite Tag des neuen Posttarifs zeichnete sich durch eine unheimliche Beere der Postkasten aus. In den Kontoren war schon vor acht Tagen der strengste Befehl ergangen, alle rückständige Post zu er­ledigen; vom 1. Januar ab muß die Korrespondenz eingeschränkt werden, hieß es überas, furz faffen, Pos farten genügen, Porto sparen! Den Jünglingen mit der Portolasse wird jede Freimarke nachgerechnet, das summarische Abrechnungsverfahren ist aufgehoben. Wenn ein Brief 1.25 Mark oder gar 2 Mack foftet, schrumpft natürlich aus naheliegenden Gründen das allgemeine Mitteilungsbedürfnis auf ein Mindestmaß zusammen; ebenso natürlich auch die öffentliche Stritit, was sich besonders in den Redaktionen bemerkbar macht. Hier könnte man Herrn Giesberts beinahe dankbar sein, aber die Nachteile überwiegen auch hier in be­denklicher Weise die Annehmlichkeiten, denn unerhörte Porto untergräbt den öffentlichen Verkehr und alle die Zuschriften, Willensäußerungen, Sundgebungen, persönlichen Ansichten, Beschwerden, Bor­schläge, sachlichen und unsachlichen Mitteilungen, kurz das Vielerlei des Verkehrs zwischen Publikum und Presse, auf das beide Teile angewiesen sind, droht an den unverständlichen Portosäßen zu scheitern.

das

Auch das Telephon beherrscht sich. Jeder hält zurück, die achtzig Prozent Verteuerung bedingen eine Enthaltsamkeit, die sich in einer wahren Verkehrsverö dung bemerkbar macht.

So gelten für die Berechnung der Gebühren bei unzureichend freigemasten Postsendungen die allgemeinen Bestimmungen. Beförderungs- und Neben­gebühren werden dabei als unteilbarer Gebührensatz behandelt. Auf der Außenseite der Postsend ungen dürfen außer dem Stand, Wohnort und Woh­nung auch die Fernsprechnummer, Telegrammanschrift, Telegrammschlüssel, Postscheck und Bankkonto angegeblikum wird sich an die wahnsinnigen Portosäge ge­ben sein. Werbeanzeigen mehrerer P.rsonen sind jedoch unzulässig. Hinsichtlich der Fensterbriefe ist feft gesetzt worden, daß die Fenster auch eingeklebt sein dürfer. Fensterbriefe find in Zukunft auch als Ein­schreibesendungen zugelassen.

Hinsichtlich des Begriffes Drucksache ist eine Einschränkung dahin vorgenommen worden, daß Ab drücke oder Abzüge, bei denen in dem Vordruck nach träglich durch Stempel oder andere Vervielfältigungs verfahren Namen, Zahlen, Warenangaben oder andere Zusäße eingetragen worden sind, nicht mehr als Druck sachen gelten. Bet Reiseankündigungen darf in Zukunft die Stunde der Ankunft und der Absteigeort handschrift: lich eingefügt werden.

Bei Waren proben sind folgende Angaben zu lässig: Der Tag der Absendung sowie die bei Briefauf schriften zulässigen Angaben des Absenders. Die Gil. gebühren für Pakete und Landbestellungen betragen mindestens 6 Mark oder die wirklichen Gilbotenkosten, zu deren Deckung der Absender auf Verlangen einen entsprechenden Betrag hinterlegen muß. Weiterhin find neue Vorschriften über die Berichtigung der Aufschriften der Posisendungen durch den Absender, über Einschreib. und Weripak te, E.höhung der Wertgrenzen usw. fest. gesetzt worden.

Wenn der Brief 2 mark kostet.

er braucht auch nur 125 Marf zu fofter, der Effekt ist der gleiche- das Publikum wird auf inmal furchtbar schreibfaul. Die Wirkung ist geradezu verblüffend die Leute beherzigen auf einmal die alte Mahnung: man soll feine B.icfe schreiben und den Männern, die an den postalischen Stempelmaschinen hantleren oder die Briefe sorti con, denen fließt nur

Diese Kirchhofsruhe wird nicht anhalten, das Pu­wöhnen und das Reichspostdefizit wird weiter blühen und gedeihen, worauf Herr Giesberts in die Hände spuckt und die Portoschraube welterdreht.

Das Strafporto- Minimum. Die Fcff. Nachr." scheiben: Die Post belegt eine mit 1. 20 ME. frane ficrte Postkarte, weil 5 Pfg. fehlen, mit 50 Pig. Straf­porto. Nach sofort eingezogenen Ecfundigungen find die 50 Pfg. der Mindestbettag, den die Post an Straf. porto verlangt mit welcher Berechtigung allerdings gleich der zehrfache Betrag abverlangt wird, das ent­zieht sich jeder Beurteilung, wenn man nicht von der Annahme ausgeht, daß dieses Strasportosystem der Post ebenfalls höheren Zwecken der Einnahmefteiger ung zur Deckung der ungeheueren Postfehlbeträge die­nen soll. Dieses System wäre allerdings, wenn man es auf das privatwirtschaftliche Leben übertragen fönnte, sehr empfehlenswert. Wer ungerechtfertigte Sfonto-, Porto: und sonstige Abzüge macht, wird nach dem po: fialischen B.ispiel bestraft; der z hnfache Betrag wäre ja auch zu hoch gegriffen, aber der Staat gibt sich ja alle Mühe, Schule zu machen. Gc erhebt sogar Strafe porto, wenn zu viel Porto auf eine Postkarte ge­flebt ist. Dieses Eylem whift ungemein verärgernd, weil es Monopol Wiüfür ist. Im übrigen scheint die frühere, vielgerühmte Findigkeit der Post jetzt dacin zu bestehen Gebühren aus dem Publikum heraus­zuwirtschaften. In den Kreisen der Geschäftswelt herrscht z. B. über die Depescher- Strafgebühr von 4 Marf, die seit Neujahr grassiert, berechtigte Gmpöt­ung. Es ist einfach unei.t, daß man staeibekannten Firmen, deren Telegramme glatt bestellt werden, fort­gesetzt Strasporto abberlangt, weil etwa die Hausnum mec oder die genaue Straßenangabe fehlt. Mit diesen Ausiorettungen eines fistalischen Systems. dem jedes

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( Gickener Tageblatt)

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die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 1,50 Mr. Die 90 mm breite Reklame 3eile 4,50 Mark. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beltreibung oder bei Seonkurs in Wegfall. Plagvorschriften ohne Verbindlichkeit. Bering bereglarer Bettang..

Telephon Nr. 1362.

35. Jahrg.

Verständnis für seine Verkehrsbedeutung und notwen digkeit abbanden gekommen ist, muß schleunigft aufges räumt werden. Auch die Handelskammer hat bereits zahlreiche Beschwerden erhalten, die hoffentlich nicht fruchtlos bleiben.

Vom Fernsprecher. Die Reichspost überläßt fortan die Regelung der Frage, wieviel sich ein An­schlußinhaber von Dritten für die Benut ung eines Anschlusses erstatten laffen dack, der freien Vereinbarung zwischen beiden Pac­teler. Wer deshalb die beispielsweise von einem Ho tel erhobene Einzelgesprächsgebühr beanstandet, kann sich immer nur mit dem Hotelbefizer, nicht aber mit der Post auseinandersetzen.

Was kostet hente ein Geschäftsbrief? Zu dieser Frage wird uns folgende Rechnung aufgemacht: Porto 2 Mart, Betefhülle, Bogen mit Aufdruck, Durch. schlagbogen 60 Pfg, Gehalt der Stenotypistin einschl. der Zeit für das Diftat 1. 20 Mart, zusammen 3. 80 Mart. Fehlen also noch 20 Pfg. an 4 Marf welche durch die Abnuzung der Maschine, des Farbbandes, des Pauspapieres, Berluste an Papier usw. mehr als aufgebraucht werden. Rehnet man täglich nuc 50 Briefe in einem größeren Geschäft, so ergibt dies bet 300 Arbeitstagen eine Ausgabe von 60000 Mark, ohne die Postkarten.

Aus dem Reich.

Der Hauptgewinn der Sparprämien- Anleihe. Montag sand in Berlin die fällige Gewinnberlosung für die Sparprämien Anleihe statt. Schon in den er sten Stunden wurden die meisten der größeren Gewinne darunter der Hauptgewinn in Höhe von 1 Mia. Mark gezogen. Er fiel auf Gruppe 2475 c. 23. Sonst wurden noch gezogen: Gruppe 939 Nc. 98, mit 500 000 Mark, Gruppe 740 Nr. 17 mit 200 000 Wart, Gruppe 1176 Nr. 239 mit 150 000 ME., und mit je 100 000 Mart, Gruppe 2465 Nc. 122, Gruppe 662 Nr. 37 und Gruppe 1786 Nr. 264. Diese Gewinne werden alle viermal für Reihe A- D ausgezahlt.

Der Steuerabzug in seiner endgültigen Form. Die wichtigsten neuen Bestimmungen übec den Steuer­abzug seien nochmals furz zusammengefaßt: Die in, kommensteuer beträgt für die ersten 50 000 Mark des steuerbaren Einfommens 10%, für die weiteren 10 000 Mark 15% usw.; jedoch ermäßigt sich die Einkommen­stcuer um je 240 Mark für den Steuerpflichtigen und für seine nicht selbständig zu veranlagende Ehefrau, wenn das steuerbare Einkommen nicht mehr als 50 000 Mark beträgt, und um je 360 Mark für das minder­jährige Kind, das nicht selbständig zur Einkommensteuer zu veranlagen iſt.

** Die Umsatzsteuer ist mit Wirkung vom 1. Januar auf 2% festgesetzt worden. Die Hessische Handwerkskammer empfiehlt daher allen Hand­werfern von diesem Tage ab den Preisberechnungen diesen Steuersatz zu Grunde zu legen.

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* Für die Gewerbesteuer sind vor kurzem durch die Abänderung des vielumstrittenen Artikel 11 des Gemeindenmlagegesetzes gewisse Erleichterungen ein­getreten, die namentlich den Klein- und Mittelbetrieben zu Gute kommen sollen. Zum tatsächlich vorhandenen Wect des Anlage und Betriebsvermögens werden be­fanntlich zu versteuerade Zuschläge dann gebildet, wenn das aus dem Gewerbe erzielte Einkommen höher als

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