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Gießener Zeitung
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( Reneste Nachrichten)
Bezugspreis 20,- mk. monatlich vierteljährlich 60,- Mr., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den ZweigGrscheint ausgabestellen vierteljährlich 51,- M. Redaktionsschluß Dienstag, Donnerstag u. Samstag. früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung der Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Druck der Gießener Verlagsbruckerei, Albin Klein.
Nr. 45.
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Telephon Nr. 1362.
Bravo, Deutfchamerikaner.
Zurzeit befindet sich der Tiger Clemenceau auf einer Agitationsfahrt durch Amerika, um das stark gesunkene Ansehen Frankreichs notdürftig wieder aufzu frischen. Dank der geschickten Werbetätigkeit der französischen Botschaft in Washington und der fcanzösischen Bereine war Clemenceau von einer Reihe großer Städte offiziell zu Vorträgen eingeladen worden, und dazu gehörte auch das nach dem französischen König Ludwig der Heilige getaufte St. Louis an der Mündung des Misfourt in den Mississippt. St. Louis hat bon jeher trog seines französischen Ursprungs zu den stärksten Boll werken des Deutschtums in Amerika gehört und auch jetzt hat sich dieses in nachahmenswertester Weise geregt. Die zusammengeschlossenen deutschen Vereine und Or ganisationen haben durch ihren Vorsitzenden geharnischten Proteft gegen eine derartige Ehrung des Mannes eingelegt, der in dem Schreiben selbst nicht als Tiger, son: dern als Hyäne bezeichnet wird. Dieses tatkräftige Auftreten hat seine Wirkung nicht verfehlt. Bürger. meister und Stadtrat von St. Louis haben einstimmig beschlossen, die an Clemenceau ergangene Ginladung cüdgängig zu machen. Das ist ein herrlicher Ecfolg unserer deutschen Stammesgenossen jenseits des Ozeans, bie wieder einmal die Richtigkeit des alten Wortes bes wtesen haben, daß am besten fährt, wer feste um fich haut!
Sportplatz und Kleingarten.
Bon Ministertalcat Dr. Kaisenberg, Berlin. Das Interesse an Sport und sportlicher Betätigung nimmt in erfreulicher Weise zu. Alenthalben suchen die
Artin Mamatwhen ham Bedürfnie nach nisl and
Erpedition: Gießen, Sadanlage 21.
Samstag, den 11. November 1922.
tung in nationaler und sozialer Hinsicht. Sie heben im Volke die Freude und das Verständnis für die Natur, die gerade dem Großstädter so notwendig set, und förbern das Zusammenleben in der Familie. Ihre Wirksam feit set also weit vielseitiger als die Sportpläge, und fie seien wichtiger als diese.
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Dieses Urteil hat bei den Sportfreun den lebhafte Gegnerschaft hervorgerufen. Mit Unrecht. Die Frage, welche Betätigung, die sportliche oder kleingärtnerische, wichtiger ist, braucht meines Grachtens nicht untersucht zu werden. Beide sind Bestre bungen, die der Fürsorge und Unterstützung durch Staat und Gemeinden gleich dringend bedürftig und würdig find. Daraus folgt aber auch, daß bet Bereitstellung bon Gelände für die eine Betätigung nicht in die In tereffen der anderen eingegriffen werden darf. Das Reichskleingartengesetz sieht das Institut der Zwangs pacht vor, um im Bedürfnisfalle Gelände für kleingartenzwecke gegen den Willen des Grundeigentümers im 3wangswege in Anspruch zu nehmen. Keine einfichtige Gemeinde wird, wenn es Gelände für Kleingartenzwede braucht, auf Grundstücke zurück zu greifen, die als Spiels und Sportpläge verwendet werden, es set denn, daß besondere Bründe vorliegen, die einen entsprechenden Austausch als für beide Tetle zwedmäßig und förderlich erscheinen laffen. Was für Spiel und Sportplätze hin. sichtlich der Inanspruchnahme für Kleingartenzwede gilt, muß aber umgekehrt auch für kleingärtnerische Gelände hinsichtlich einer Ueberführung zu Spiel- und Sportzwecken gelten. Bet der Auswahl des Geländes für Sportpläße ist vor Grundstüden, die fleingärtnerisch ge= nugt werden, Halt zu machen. Es ist daher der erwähnten
fleingartenschiedsgerichtlichen Entscheidung durchaus zuzustimmen, wenn sie der Kündigung des Kleingartengeländes zum Zwecke der Ecrichtung eines Sportplages
( Bickener Tageblatt)
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die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 10,-f. Die 90 mm breite Reklame 3eile 20,- Mark. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Nabatt fommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. steles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Storkurs in Wegfall. Plasvorschriften ohne Berbindlichkeit. Berlag Ser ,, ickener Seitung" in Gicken.
Telephou Str. 1362.
35. Jahrg.
gekauft und auch bezahlt. Die restlichen 13 Millionen Mt. wechselte er bei einem Dollarkurs von 3000 wieder um und erhielt dafür 9230 Dollar. Er berläßt also Deutschland mit einem Ueberschuß von 230 Dollar, nimmt für 5 Millionen deutsche Fabrikate mit und hat in Deutschland dazu noch anderthalb Wochen umsonst gelebt.
Jugend von heute.
In der Kesselschmiede eines größeren Werkes im Weften steckte ein zwanzjähriger Kesselschmied mit einem Geldschein seine 3igarette an. Da er das schon öfter getan hatte, wurde er von älteren Arbeitern, die diesen Vorgang beobachtet hatten und darüber empört waren, gebührend zurechtgewiesen. Das schöne ist nun, daß ein Betriebsratsmitglied, das mit der Direktion des Werkes über diesen Vocfall verhandelte, tatsächlich den Standpunft vertrat, daß der jugendliche Arbeiter mit dem bon ihm verdienten Geld anfangen fönne, was er wolle. Ueber einen ähnlichen Vorfall, der sich in Hagen zugetragen hat, wurde unlängst in einigen Blättern berichtet. In einer Wirtschaft zerriß ein junger Mann zum Gr staunen der Gäste sechs Einhundert markscheine und warf die Feßen von sich. Ein anderer gleichgesinnter Genosse zündete mit ein.m 3wanzigmacfichein seine Bigarre an. Während so dte leichtfertige Jugend das Geld vergeudet, fizzen daheim oft die armen Gitern und darben. Derartige Vorfälle sind wieder ein Beweis dafür, daß die jungen Leute heute viel zu viel Geld in die Hände bekommen.
Kirchliche Anzeigen.
Sonntag, den 12. November, 22. nach Trinitatis. Stadtkirche: Vormittags 9, Uhr: Pfarrer
Fulda.
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Mainz
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Nachnahme von
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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
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Nr. 44.
Telephon Nr. 1362.
Der Kampf gegen die Wohnungsnot. Der Wohnungsausschuß des Reichstages beschäftigte fich am 12. Dezember mit der Frage der Förderung des Wohnungsbaues, wozu ihm von seiten des Un terausschusses eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet wurde. Nach Ansicht des Ausschusses kommen für die Beschaffung der fehlenden Wohnungen in Frage:
gen;
a) Restlose Erfassung des etwa noch nicht genügend ausgenütten vorhandenen Wohnraums in Deutschland durch Beschlagnahme von Doppelwohnungen und Aufteilung größerer Wohnungen in kleinere Wohnunb) Ausbau von Dachgeschossen und Einban von Wohnungen in solche öffentliche und private Gebände, die sich dazu eignen; c) Wohnungsneubau: es sind im Jahre 1923 etwa 100 000 Wohnungen nen zu banen. Auf die folgenden Jahre soll durch Neu- und Umbauten ein Zuchwachs von 200 000 Wohnungen jährlich gewährleistet werden. Mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln sollen grundsäglich nur fletnere Wohnungen errichtet werden. Reich, Länder, Gemeinden und sonstige öffentlichen Körpenschaften sollen zur Schaffung von Wohnungen für ihre Beamten, Angestellten und Arbeiter ausreichende Arbeitgeberzuschüsse leisten, da die Befrie. digung des Wohnungsbedürfnisses zurzeit faum möglich ift. Mit Hilfe öffentlicher Mittel ist an der Finanzierung der Wohnungsneubautätigkeit grundsäßlich festzuhalten.
Expedition: Gießen, Südanlage 21.
Samstag, den 4. November 1922.
Daneben sollen neue Kapitalquellen erschlossen werden.
Die Wohnungsbauabgabe ist weiter auszubanen, und zwar derart, daß aus dem Erträgnis jährlich etwa 150 000 Wohnungen hergestellt bezw. neu gebaut werden sollen. Um diese Zahl zu erreichen, ist die Abgabe beweglich zu gestalten und soll gemäß einer festzusehenden Inderziffer von Vierteljahr zu Vierteljahr erhöht oder erniedrigt werden. Die Reichsregierung soll nach Zustimmung des Reichsrats ermächtigt werden, mindestens sechs Wochen vor dem Quartalserften den zu erhebenden Saz festzustellen.
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( Gießener Tageblatt)
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Telephon Nr. 1862.
35. Jahrg.
Reichsregierung die Vorlage eines Gefeßentwurfes, wodurch diejenigen, die eine selbständige Wohnung nicht besigen( Untermieter, Bewohner von Hotels, Pensionen, Familienangehörige usw.), aber eigenes Einkommen haben, unter Verwertung des Gedankens der Wohnungssparversicherung nach Maßgabe ihres Einkommens zu einec Abgabe zu Wohnungsneubauten herangezogen werden. Schließlich unterbrettete der Unterausschuß dem Wohnungsausschuß eine Reihe von
Maßnahmen zur Verbilligung des Banens. In der Diskussion wurde von verschiedener Seite betont, daß eine bedeutende Erhöhung der Wohnungsfich ohne Entscheidung.
Die Arbeitslöhne und Gehälter sollen dem erhöhten Betrag der Wohnungsbauabgabe angepakt werden. Er bauabgabe nicht zu umgehen set. Der Ausschuß vertagte werbsunfähige bezw. erheblich Erwerbsbeschränkte fön nen ganz oder teilweise von der Wohnungsbauabgabe befreit werden. Für besonders große und für Luxus. wohnungen, sowie für Räume, die Vergnügungszwecken dienen, sowie ferner für jene Räume, die seit dem 1. Juni 1914 ihrer eigentlichen Zweckbestimmung ganz oder teilweise entzogen sind, ist eine besondere Abgabe zu erheben, decen Ertrag zum Ausgleich für die Befreiung besonders bedürftiger Familien zu verwenden ist. Die Kohlenabgabe ist ebenfalls zur Förderung des Baues von Bergarbeiterwohnungen heranzuziehen. Sie ist der inneren Kaufkraft der Maik entsprechend zu gestalten und so zu erhöhen, daß aus ihrem Ertrag jährlich 20000 neue Wohnungen gebaut werden können. Industrie und Bankgewerbe, sowie Land- und Forstwirtschaft sind reichsgesetzlich zu verpflichten, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit neben allgemeiner Wohnungsbauabgabe Arbeitgeberzuschüsse zur Erstellung von Wohnungen zu leisten. Schließlich verlangte der Ausschuß von der
** Zur Vermeidung jeder unnötigen Vertenerung des Fleisches und der Fleischwaren muß, soweit irgend möglich, erreicht werden, daß das Schlachtbich auf dem Wege von dem Erzeuger zum Metzger nicht durch eine mehr oder weniger große Kette bon Zwischenhändlern geht, von denen jeder den größtmöglichsten Gewinn beim Wiederverkauf zu erzielen sucht, was heute bet dem Mißverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage im allgemeinen nicht schwer fällt. In dieser Beziehung wirken besonders schädlich die sogen. wilden" Händler, d. h. Leute, welche die nach dem Gesetz erforderliche Erlaubnis zum Viehhandel nicht befizen und sich über alle den Viehandel betreffenden gefeßlichen Bestimmungen hinwegsehen. Man taufe da= cum möglichst nur Schlachtvieh dicekt vom Landwirt oder einem alten beauftragten Viehhändler!
Verantwortlich: Albin Klein, Gießen.


