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Bezugspreis 4.- mk. monatlich grelhabrlich 12,- Mt., vorauszahlbar, fret ins Haus.

in miserer Expedition oder in den Zweig. ansgabestellen vierteljährlich 9,- Mr. Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Nüdsen­dung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Drnd der Gießener Verlagsdruckerei, Albin Klein.

Nr. 13. 1 Telephon Nr. 1362.

22. Deutscher

Handwerks- u. Gewerbekammertag in Braunschweig.

Am 28. und 29. März hat in Braunschweig die 22 Bollversammlung des Deutschen Handweits und Bewerbefammertages stattgefunden, die in der üblichen Weise mit Verhandlungen des geschäftsführenden Aus­schuffes des Stammertages und der verschiedenen Kam mergruppen berbunden war.

Die geschlossene Mitgliederversammlung am 28. März erteilte ihre Zustimmung zum Tätigkeitsbericht, zum Rechnungsprüfungsbericht zu der vorgeschlagenen Neuregelung des Umlageverfahrens, zum Haushaltsplan für 1922-23 und zu dem Antrag der Geschäftsstelle auf Erwerb der öffentlichen Rechtsfähigkeit für den Deut. schen Handwas und Gewerbekammertag. Mit der Prüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrates der har ptstelle für gemeinschaftische Handwerkslieferungen in Berlin wurde auf Antrag der Geschaftsstelle ein fiebengliedriger Ausschuß b.auftragt Generalsekretär Dr. Meusch er stattete Bericht über die Verhandlungen des 15er Aus­schusses des deutschen Handwerts bom 24. März zur Frage des

Verhältnisses der Handwerkerbände zu den Handwerkskammern.

Die Versammlung trat einem, vom 15ec Ausschuß ge foßten Beschluß bei, der den Willen zur gemeinsamen Arbeit im Rahmen des Reichsverbandes des deutschen Handwerks unter Wahrung der gegenseitigen Rechte ausspricht.

Die Anzahl der Mitglieder des geschäftsführer den Ausschuss 3 wunde auf 13 erhöht und zwar wurde der Handweitskammer für das östliche Preußen in Königs: berg mit Rücksicht auf die schwierige Lage des voni Reich abgetrennten Ostpreußens ein fiändiger Sitz und den bayerischen( Nürnberg), den niedersächsischen( Olden­burp) und den theinisch weftfälischen Stammern( Düffel­dorf) je ein weiterer Sig im Ausschuß gewährt. An die Sulle der ausscheidenden Gewerbe fammern Ham: und the Reipzig treten die Gewerbekammern Scemen

Den größten Raum in den Verhandlungen der Vorversammlung nahm die Besprechung des ersten Punttes der Tagesordnung der Vollversammlung " Die Stellung der Handwerks- und Gewerbe: kammern in der Wirtschaftsverfassung" cin. Die vom geschäftsführenden Ausschuß hierzu_vor. gelegten Erts& ließungen wurden nach lebhafter Erör terung gegen 2 Stimmen angenommen.

Zu der öffentlichen Vollversammlung selbst am 29. März waren zahlreiche Vertreter der Regierungen des Reichs und der Länder erschienen, die durch ihre An­wesenheit bewicfen, welche Bedeutung den Vollversamm­lungen des Sommertages beigelegt wird.

Zunächst gab der Generalsekretär des Kammerta ges Dr. Meusch einen groß angelegten Rückblick und Ausblick über die Stellung der Handwerks- und Ge. we bekammern in der Wirtschaftsverfassung. Die Aus: führungen des Berichterstatters verdienen um so größere Beachtung, als in ihnen für die gegenwärtigen Ver­handlungen des Verfassungsausschusses des Reichswirt. schaftsrats über die Neugestaltung der deutschen Wirt. schaftsverfassung die Stellungnahme der amtlichen Be rufsvertretungen des Handwerks umschit ben wird. Auf den Inhalt des Vortcages fann hier nicht näher ein gegangen werden; hervorgehoben sei nur als Leitge danke das Bekenntnis zur berufsständischen Gemein schaftsarbeit auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Unternehmer und der Arbeitnehmer. Immer deut licher schält sich heraus, wie das Handwerk unbeirit durch mancherlei Anfeindungen organisationspolitisch auf dem Wege zur Aneifennung als selbständiger Be

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Expedition: Gießen, Südanlage 21.

Samstag, den 1. April 1922.

rufsstand fortschreit t und bereit ist, mit den Arbeit­nehmern seines Berufsstandes zu einer befriedigenden Zusammenarbeit zu fommen. Es scheint nicht über­flüssig, zu betonen, daß das Handwerk durch die Eigen art seiner wirtschaftlichen, sozialen und fulturellen Ber hältnisse besonders befähigt erscheint, den Ausgleich zwischen Stapital und Arbeit innerhalb seines Berufs standes zu vollziehen.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 120 pfg.

die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 1,50 wtf. Die 90 mm breite Reflame 3eile 4,50 Mark. Ertrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Nabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Sconfurs in Wegfall. Plasvorschriften ohne Verbindlichkeit. Berlag der ,, Gießenes Settang" in Gießen.

telephon Nr. 1362.

35. Jahrg.

,, Unsere lieben Gäste."

Der Zahlungsaufschub, den uns die Reparationskom. mission unter unerhö ten Bedingungen vorläufig ge­währen wil, wird so lange eine großsprecherische Geste bleiben, als die Entente nicht selbst einmal damit an­fängt, Deutschland durch ihre Missionen auszusaugen. Durch die Kontrollfommissionen aller Art, die die Ent­Im Anschluß an den Vortrag wurden 2 Entschließente immer noch bet uns unterhält, werden alljährlich ungen mit den Stimmen aller Kammern gegen durch Millionen verschlungen, die zu anderen Zwecken beffer schnittlich 10 Stimmen angenommen. In der ersten Verwendung finden und vielleicht gerade der Entente Entschließung wird die Beibehaltung der Handwerks: beffere Dienste als bisher leisten fönnten. und Gewerbekammern im Sinne des Entwurfs eines Gesezes über die Berufsvertretung gefordert, ferner für den Handwerkskammertag die Verleihung der Nechts­fähigkeit.

In der zweiten Entschließung erklärt der Hand­werts und Gewerbefammertag seine grundsäßliche Be­reitschaft zur berufsständischen Gemeinschaftsarbeit zwi: schen Unternehmern und Arbeitnehmern. Diese soll sich aufbauen auf die Handwerks und Gewerbekammern auf der einen und die Gesellenkammern auf der andern Seite. Beide Vertretungen treffen sich zur Zusammen. arbeit in einem gemeinsamen Ausschuß mit dem Na. men Berufskammer für Handwerk und Gewerbe, dessen Aufgaben gesetzlich festzulegen sind. Den bisherigen und den Gesellentammern bleibt das Recht der Ver­waltungstätigkeit, der Berufsfammer soll eine begut. des Lehrlingswesens. achtende Tätigkeit gegeb.n werden und die Regelung

Uber die

Auswirkungen der Industriekartelle auf das

Handwerk

sprach Landtagsabgeordneter Jrl, der ausführlich die lagen des Handwerks über die aus der Monopolsiel­lung einzelner Industriezweige erwachsenden Schädig­lung einzelner Industriezweige erwachsenden Schädigs ungen darlegte.

Er schilderte weiter, was bisher zwischen den be­teiligten Organisationen und der Regierung zur Beset­tigung dieser Mißstände geschehen ist. Beim Reichs­wirtschaftsministerium ist ein Kartellbeicat gebildet wor. den, dem auch ein Vertreter des Handwerks angehört. Weiter sind Verhandlungen angebahnt wegen der Be­lieferung der Genossenschaften durch die Industrie. Das Handwerk ist durchaus bereit, auf dem Wege der ge­genseitigen Verständigung unter den wirtschaftlichen Gewerbeständen zur Beseitigung der dem Handwerk und der Allgemeinheit erwachsenen Schädigungen bei­zutragen. Sollte dieses indes nicht gelingen, so müßte eine gefeßliche Regelung des Kartellwesens verlangt werden.

Der geschäftsführende Ausschuß des Kammertages wurde hierauf beauftragt, die Frage der gesetzlichen Regelung des Kartellwesens näher zu prüfen und zu gegebener Zeit geeignete Vorschläge hierfür vorzulegen.

Als legten Punkt der Tagesordnung behandelte Generalsekretär Hermann

Die Frage der Hengestaltung der wirtschaftlichen Organisation des Handwerks mit besonderer Bezugnahme auf die Fage der Wieder­gutmachung. Ter Inhalt seiner Ausführungen läßt sich etwa dahin zusammenfassen, daß das Handwerk sich nicht mit der Behauptung seines bisherigen Absag gebietes begnügen darf. Die Beschränkung der Auf­nahm fähigkeit des inneren Marktis, das Sinken der Kaufkcaft der Bevölkerung und die drohende Witt chafts fcifis rücken vielmehr die Gefahr unzureichender Be­schäftigung in die Nähe und zwingen es, neue Wege für seine Erzeugnisse zu suchen. Das sei auch durchaus möglich, wenn das Handwert den Grundsay der Qua­litäte arbeit hochhalte, und zwar einmal durch Beteilig ung an den Wiederaufbauarbeiten, insbesondere in Rußland und den Balkanländein, und ferner im Export. Notwendig hierzu set die Schaffung geeigneter Organi­fationen, um die Verbindung mit den auftraggebenden Stellen und dem Großhandel herzustellen. Der Bericht­erstatter gab dann eine Uebersicht über die bestehenden Formen der Wirtschaftsorganisationen des Handwerks und begründete die Notwendigkeit, eine gewisse Ord­nung unter diefen zu schaffen. Oberster Leitsatz der wirtschaftlichen Organisation müsse aber unt c allen Umständen die Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Selbfiberantwortung des einzelnen Betriebes sein. Die Versammlung schloß sich diesen Ausführungen an und beschloß, die weitere Bearbeitung der Angelegenheit dem befannten 15er Ausschuß des deutschen Handwerks zu überweisen, der auch das neue Berufsgesetz verabschte­det hat.

Die Interaliterte Militär Kontrollfommission, die auch früher schon nicht Hunger zu leiden brauchte, hat sich vor einiger Zeit mit rückwirkender Kraft vom 1.9. v. Js. ihr Einkommen um nicht weniger als 100 Pro­zent erhöht. Für November und Dezember wurden die Bezüge abermals heraufgesetzt und nun bekommen

borbehaltlich weiterer Teuerungszulagen unsere lieben Gäste" etwa folgendes Monatsgehalt:

1. der General u. Vorsitzende d. Kommission 65 500 Fr. 2. der General. 48 300"

3. der Oberst und der Obsistleutnant 4. der Major.

34 500

31000

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9 600

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5. Hauptmann, Oberleutnant u. Leutnant 29 300 16.000 6. Unteroffizier. 7. der Gemeine.

234 200 Fr.

Zu diesen Einfünften hat man dem deutschen Volke aber auch noch die Zahlung des Dienstgehaltes aufge= bürdet, das die Kommissionsmitglieder von ihrem Het­matsstaat zu erhalten hätten. Gin französischer Divt. fionsgeneral erhält jährlich 33 000 Franfen. Angesichts des niedrigen Standes der Mark ergeben sich bei der Umrechnung dieser Franfengehälter geradezu märchen­hafte Zahlen. Kein deutscher Minister fann sich eines solchen Einkommens rühmen. Aber damit noch nicht genug. Deutschland muß auch die Wohnung, die Net­sen usw. der Kommissionen aus seiner Tasche bezahlen. Man hat berechnet, daß die Unterfunft des Generals Nollet allein uns jährlich über 350000 Marf kostet.

Den englischen Kommissionsmitgliedern geht es dank ihrer besseren Valuta noch glänzender. Ein ge. wöhnlicher englischer Soldat in der Schreibstube der Kommission erhält- man höre und staune!- zur Zeit über 360 000 Mark jährlich.

Zu Beginn des Jahres 1922 betrugen die monat­lichen Kosten der Kommission, der die militärische Ueber wachung Deutschlands übertragen lift, etwa folgende Sammen:

für Unterbringung im Standort. 1970.000 Mt. auf Dienstreisen. 34.000" " Unterhaltung und Unterbringung

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der Kraftwagen. Geschäftspersonal und Bedarf

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1950 000 740 000

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4 694 000 Mt.

Das sind aber nur die monatlichen Kosten für die eine Kommission des Generals Nollet. Neben dieser bestehen u. a. noch Kommissionen zur Ueberwachung der Marine, des Luftfahrtwesens usw. Auch die Kosten dieser Kommissionen muß Deutschland tragen.. Wie lange soll der Unfug noch dauern?

Verantwortlich: Albin Alein, Gießen.

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