68
Vereine
atthies
n:
t dir das ärmliche Ding gegeben? : Einen Pfennig, den hebe ich mir
n:
n fort, was wird daran kleben! Beld ist unterm Gesindel im Lauf. n: Wie schön das Kind gesungen
0:
a
hat
Gießener Zeitung
( Reneste Nachrichten)
Bezugspreis 25 pfg. monatlich Berteljährlich 75 g., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig. ausgabeftellen wierteljährlich 60 Pfg.- Erscheint Mittwoche und Samstags. Redaktion: Selters. weg 88. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der.. Gießener Zeitung" G. m. b. 8.
-
Nr. 104.
-
Telephon: Nr. 362.
Die Neugestaltung
der Krankenversicherung. Am 1. Januar 1914 tritt die Krantenversicherung der Reichsversicherungsordnung in Kraft.
Es müssen dann ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Jahresarbeitsverdienstes alle Arbeiter( sowohl alle gewerblichen wie landwirtschaftlichen), Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Dienstboten und Hausgewerbetreibende versichert werden. Außerdem sind alle Angestellten, die ein Einkommen bis zu 2500 Mark haben und unter derselben Voraussetzung auch Bühnen- und Orchestermitglieder sowie Lehrer und Erzieher zu versichern. Voraussetzung der Versicherung ist, daß diese Perfonen gegen Entgelt beschäftigt werden; nur Lehrlinge find auch dann versicherungspflichtig, wenn sie ohne Entgelt tätig sind.
Das Recht auf freiwillige Versicherung weigt's und ißt sich ordentlich satt haben vor allem Familienangehörige des Arbeitgebers, maßend, einen Pfennig zu schenken, die ohne eigentliches Arbeitsverhältnis und ohne Entsich unsereins dabei denken? gelt in seinem Betriebe tätig sind, und ferner selbstänJacke, die du für's Christkind genadige Gewerbetreibende, die regelmäßig feine oder höch= bst du fort, nun ist es zu spät! stens zwei Versicherungspflichtige beschäftigen. Für die en: Ich werde ihm meinen Mantel gel Freiwillige Versicherung ist neben anderem die Bedingfütterten, kann auch ohne ihn leben. ung, daß das jährliche Gesamteinkommen der Personen, die der Versicherung freiwillig beitreten wollen, 2500 Mart nicht übersteigt. Wer einmal mindestens 6 Woschnell noch den Prinzen unterstreichen versichert gewesen ist, kann, wenn er aus seiner verficherungspflichtigen Beschäftigung ausscheidet, sich freiden Zettel vor die Tür. Lorchen zinder de willig weiter versichern. Ueberschreitet aber das Gesamteinkommen der freiwillig Versicherten 4000 Mark, so müssen sie aus der Krankenversicherung ausscheiden.
en:
n Zettel lege ich jetzt vor's Haus, Du nichts wünschest, dann fällst du au
ihn nicht andre vor mir erreichen.
onachtsbaum an. Die Glocken läuten.)
en:
nn den schönen Gesang nicht vergesse..
( Es flopft von draußen an der Tür) hen: Herein! Oder war es der Wind? ben: rscheinlich wieder das Bettelkind.
Vom nächsten Jahre ab wird die Zahl der hen: Denke lieber an's Weihnachtsen Krankenkassen eine weit fleinere sein als bisher. Alle Gemeinde- Krankenversicherungen und Baufrankenkassen werden geschlossen, und dasselbe Schicksal haben bis zum Ablauf dieses Jahres viele Betriebs- u. Prinz:( ritten) Ich grüße Euch fein! Inningskrankenkassen und sehr viele Ortskrankenkasser
chen:( stellt sich vor Lorchen) Rönigsfohn!
ft ihn mit das Christkind schon?
zu erleiden. In der Regel sollen dann für jeden Krets ( Stadtkreis oder Landkreis) eine Ortsfrankenlasse oder Landkrankenkasse errichtet werden;
ebler Prins, was 13: Die schönste der Schwestern ist ne oder auch der Ortskrankenkasse verzichtet werden, beson
chen:
bt
nur,
Buch ders dann, wenn durch die Errichtung beider Kassen
Expedition: Seltersweg 83.
Samstag, den 27. Dezember 1913.
Die Leistungen der Krankenkassen bes stehen in Krankenhilfe, Wochenhilfe und Sterbegeld.
Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
ble 44 mm breite Petitzeile für Auswärts 20 Pig. Die 90 mm breite Reklame Zeile 50 Pfennig Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Plazvorschriften ohne Verbindlichkeit. Druck der Gießener Verlagsdruckerei, Albin Klein.
Telephon Nr. 362.
25. Jahrg.
Sttmmen aus der Gruppe sowohl der Arbeitgeber als auch der Versicherten vorgesehen ist. Diese getrennte Abstimmung ist bei dem Vorstande der Ortskrankenkasse bei der Wahl des Vorsitzenden, der Anstellung, Kündigung und Entlassung der Kassenbeamten, der Aufstellung der Dienstordnung, welche für die Kassenbeamten erlassen werden muß, erforderlich, und im Ausschuß bei den meisten Satzungsänderungen und bei Beschlußfas= sung über Erhöhung der Beiträge über ein gewisses Maß.
Die Aufsicht über die Krankenkassen eines Kreises führt das Versicherungsamt; dieses entscheidet auch in erster Instanz alle Streitigkeiten in der Krankenver sicherung, die zwischen Versicherten und Krankenkassen oder zwischen verschiedenen Krantentassen entstehen. Das Versicherungsamt ist als eine Abteilung für Arbeiterversicherung bei dem Landratsamte oder dem Magistrat er
Als Krankenhilfe wird von Beginn der Krankheit an freie ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei gewährt und ein Krankengeld für jeden Arbeitstag, wenn die Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig macht, aber erst vom 4. Krankheitstage an. Die Unterstützungsdauer beträgt mindestens 26 Wochen nach Beginn der Krankheit. An Stelle der Krankenpflege und des Krankengeldes kann die Krankenkasse Krankenhauspflege gewähren. Die Krankenkasse kann auch mit zu stimmung des Versicherten Hilfe und Wartung durch Krankenpfleger, Krankenschwestern oder andere Pfleger gewähren. Wird Krankenhauspflege einem Versicherten gewährt, der bisher von seinem Arbeitsverdienst Angegewährt, der bisher von seinem Arbeitsverdienst Angehörige ganz oder überwiegend unterhalten hat, so ist daneben ein Hausgeld für die Angehörigen im Betrage des halben Krankengeldes zu zahlen. Das Sterberichtet. Der Vorsitzende des Versicherungsamtes ist der geld, das mindestens 30 Mart betragen muß, wird bein Tode des Versicherten zur Bestreitung des BeAber einen Anspruch auf das Wochengeld haben nur fann bis auf ein Jahr ausgedehnt werden. Die Wo= chenhilfe besteht in einem Wochengeld in Höhe des Krankengeldes für acht Wochen, von denen mindestens sechs in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Für Mitglieder der Landkrankenkassen, die nicht der Gewerbeordnung unterstehen, kann die Satzung die Dauer des Wochengeldbezuges auf vier Wochen herabsetzen. Aber einen Anspruch auf das Wochengeld haben mur solche Wöchnerinnen, die im letzten Jahre vor der Niederkunst mindestens 6 Monate hindurch versichert gewesen sind. Die Krankenkassen können bei Erfüllung dieser Bedingung auch allen weiblichen Versicherungspflichtigen Hebammendienste, die bei der Niederkunst erforderlich werden, bis zur Höhe von 15 Mark und ärztliche Hilfe gewähren. Dieselbe Unterstützung kann auch den Schwangeren zuteil werden. Auch kann solchen Wöchnerinnen, die stillen, ein Stillgeld bis zur Höhe des halben Krankengeldes und bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Niederkunft zugebilligt werden.
Die versicherungsfreien& amilienangehö rigen haben keinen Anspruch auf die Leistungen der Kasse, doch kann die Satzung der Kasse freie ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei zubilligen, auch Wochenhilfe den versicherungsfreien Ehefrauen und an
eines Kindes gewähren. Landwirtschaftliche Ar
Sterbeeld, beim Tode des might refidheilen Cheather , nach der Kleidung zu wählen schaffen würden. Mitglieder der Landkrankenkasse sind ( Man hört die Stimme des Chrifttindes) vor allem die landwirtschaftlichen Arbeiter, die Dienst- beiter und Dienstboten werden von dem Eintritt in eine Man bericht nag äußerem Sigan boten, die Sausgewerbetreibenbericht nudewerblich Beschäftigten. Ist von der Errichtung einer Landkrankenkasse Abstand genommen worden, so fommen
13:
innere Schönheit soll es fein!
Strankentafe befreit, wenn der Arbeitgeber sich verpflich. tet, seinen sämtlichen landwirtschaftlichen Arbeitern oder seinen sämtlichen Dienstboten im Erkrankungsfalle eine
gab dem Christkinde Speise und alle diese Personen in die allgemeine Ortsfrankenkasse. Unterstützung zu gewähren, die den Leistungen der zu( Die Schwestern sehen sich groß an) oder bestimmte Betriebsarten errichteten Ortsfrankenkas- stungsfähigkeit des Arbeitgebers sicher ist. mir den Pfennig, ich lohne es dit ler Bedingungen bestehen bleiben, aber neue besondere
rchen:( leife)
fen können als besondere Ortskrankassen unter bestimm
-
Landrat oder der Bürgermeister, aber für ihn sind ein oder mehrere Stellvertreter bestellt. Dem Versicherungsamte gehören als Beisitzer außerdem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Wählbar sind hierzu, wie überhaupt bei allen Versicherungsbehörden nur Männer. Ueber dem Versicherungsamte steht das Oberversicherungsamt, das gewöhnlich an höhere Staatsbehör= angegliedert den in Preußen an die Regierungen wird. Das Oberversicherungsamt, dessen Zusammensetzung dem des Versicherungsamtes ähnlich ist, ist die letzte Instanz für die meisten Streitigkeiten aus der Krankenversicherung und entscheidet in allen Aufsichtsangelegenheiten der Krankenversicherung endgültig. In einigen Fällen, 3. B. bei einem Streite darüber, ob Krankengeld zu zahlen ist, entscheidet als letzte und oberste Instanz aber nur als Revisionsinstanz das Reichsversicherungsamt.
-
Politische Rundschau.
Deutschland.
* Wie die amtlichen„ Braunschweigischen Anzeigen" erfahren, ist zum 1. Februar 1914 anstelle des Staatsministers Hartwieg zum Vorsitzenden des herzoglichen Staatsministeriums und zum Staatsminister der
miniſter Wolff und zum Miniſter des Innern ber
schon jetzt mit den Geschäften
gliedes des herzoglichen Staatsministeriums beauftragte Kreisdirektor Boden ernannt worden.
• Berlin. Wie die„ Nationalzeitung" erfährt,
wird der Reichstag fogleich nach ſeinem Zuſammen
rchen:( will der Schwefter den Pfennig Ortskrankenkassen dürfen in Zukunft nicht mehr errichtet beitnehmer getrennt gewählt, nach den Grundsätzen der Staatsonwaltschaft durch den Reichskanzler mit dem
Er ist fort! ( Dafür glänzt ein schöner Ring am Finge) inz: Dieses Ringes Zier
Ein Ring!
icht von der inneren Schönheit fein,
werden. Dagegen ist es auch fernerhin gestattet, neue Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen zu grün
Den.
Jede Krankenkasse hat einen Vorstand und einen Ausschuß. Hierzu werden Arbeitgeber und ArVerhältniswahl. Bei den Landkrankenkassen wird die Wahl in Preußen durch die Gemeindevertretungen oder den Kreistag vollzogen. Zum Vorsitzenden einer Ortsfrankenkasse kann nur gewählt werden, wer die Mehr
ung des Grafen Mielczinski verhandeln. Vor Eröffnung des Strafverfahrens hat sich die zuständige Reichstag in Verbindung zu setzen und dessen Genehmigung einzuholen.
u bist es, du sollst die Königin fein! en Versicherungspflichtigen binnen 3 Tagen bei der heit der Stimmen aus der Gruppe sowohl der Arbeit= Oberst v. Reuter vom Infanterie- Regiment Nr. 99
orchen:
( Er umarmt Lorchen)
Der Arbeitgeber hat jeden bei ihm beschäfGeschäftsstelle der zuständigen Krankenkasse nach Beginn wrd Ende der Beschäftigung zu melden, mit der alleiStiefeltändig Beschäftigter selbst die Meldepflicht hat.
weh! Ich will dem Christkind nadanigen Ausnahme, daß ein versicherungspflichtiger un Vorstand doppelt so viel Arbeitnehmer- als Arbeitge
d ihm schnell ein paar warme
( Vorhang)
Die Mittel für die Krankenversicherung sind von den Arbeitgebern und den Versicherten aufzubringen. Die Beiträge betragen im allgemeinen 4 Prozent des Arbeitslohnes; sie sind von dem Arbeitgeber einzuzahlen, doch kann der Arbeitgeber dem Versicherungspflich figen bei der nächsten Lohnzahlung zwei Drittel des gezahlten Beitrages abziehen.
geber als auch der Versicherten im Vorstande erhält. Gemäß der Beitragsleistung sind im Ausschuß und im ber- Vertreter vorhanden. Bei Betriebskrankenkassen hat der Arbeitgeber oder sein Vertreter den Vorsitz und die Hälfte der Stimmen im Ausschuß und auch im Vorstand, die den Versicherten nach der Satzung zustehen. Der Einfluß der Arbeitgeber wird dadurch bedeutend erhöht, daß die Beschlüsse des Vorstandes und des Ausschusses zumeist mit einfacher Mehrheit gefaßt werden, aber auch getrennte Abstimmung also Mehrheit der
1
* Straßburg? Die Verhandlung gegen den wird vor dem Gericht der 30. Division voraussichtlich am 5. Januar kommenden Jahres stattfinden.
*
Berlin. In den Verhandlungen zwischen den Vertretern der Organisationen der Aerzte und der Krankenkassen, die im Reichsamt des Innern unter dem Vorsiz des Staatssefretärs Dr. Delbrück und im Beisein des Handelsministers Dr. Sydow stattgefunden haben, ist heute eine Verständigung zielt worden.
er=
el
Seltersweg 83.
Färberei Gebr. Röver
Gießen, Marktplatz 18
Frankfurt a. M.
und Färberei Hugo Luckner( Ioh. Gebr. Röver)
Leipzig
chemische Waschanstalten
Chemisches Reinigen und Färben von Damen-, Herren- und Kindergarderobe, Vorhängen, Decken, Teppichen, Portieren Fellen, Spitzen, Federn, Reihern, Kindermützen, Handschuhen etc. Zirka 1000 Angestellte.


