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Die neue Reichsversicherungsordnung.

Die wichtigsten allgemeinen Bestimmungen. Das große Gesetz, nächst dem Bürgerlichen Gesetzbuch das größte überhaupt, ist unter Dach und Fach gebracht und hat dem deutschen Arbeiter wieder eine ganze Reihe von Vorteilen beschert. So bringt die Krankenversiche rung eine sehr wesentliche Erweiterung des Kreises der versicherungspflichtigen Personen. Nicht weniger als an­nähernd 7 Millionen Menschen mehr werden der Kranken­versicherung neu unterstellt. Diese Zahl wird sich noch ganz bedeutend erhöhen durch die in letzter Stunde angenomme­ne Erhöhung der Gehaltsgrenze von 2000 auf 2500 Mark. Die Krankenversicherung bringt uns endlich die Aus de h= nung der Versicherungspflicht auf die landwirt­schaftlichen Arbeiter, die Dienstboten, die unständig beschäf tigten Arbeiter, auf die im Wandergewerbe Beschäftigten, die Hausgewerbetreibenden und Heimarbetter, Personen der Schiffsbesaßung, Handlungsgehilfen und Handlungs­lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen­und Orchestermitglieder, ferner Lehrer und Erzieher in nicht öffentlichen Schulen und Anstalten. Für Kleingewerbetrei­bende, Landwirte, Familienangehörige des Arbeitgebers ist die Möglichkeit, der Versicherung freiwillig beizutreten, ge­geben.

ordnung. Es stehen eine ganze Reihe von Fragen zur Erörterung, wie beispielsweise die Regelung des Verhält­niswahlverfahrens, die Festsetzung der ortsüblichen Tage­löhne usw. Auch die Herausgabe neuer Marken und Quittungskarten für die Invaliditäts- und Hinter­bliebenenversicherung dürfte auf der Konferenz erörtert

werden.

Otto I. von Bayern. Fünfundzwanzig Jahre Scheinkönig.

manischer Seite erfahren haben, es tonne als ausgeschlossen gelten, daß Deutschland sich an der geplanten diplomati schen Aktion beteilige, die bestimmt set, der türkischen Res gierung die Beendigung der Kämpfe in Albanien nahezu legen. Die deutsche Regierung betrachte die Niederwer fung des Aufstandes in Albanien als eine innere Ange: legenheit der Türkei, welche die fremden Mächte nichts an= gehe.

Im Uferschlamm des Starnberger Sees fanden am Abend des 13. die Leichen Junt 1886 Lataien des Königs Ludwig II. und des ihm zur Bewachung beige­gebenen greisen Irrenarztes Bernhard von Gudden. We­nige Tage vorher war Ludwig II. für regierungsunfähig erklärt worden, hatte sein Oheim, Prinz Luitpold, als sein nächster Agnat, die Regentschaft übernommen. Nun ging die Krone der Wittelsbacher auf den Bruder des Königs Ludwigs II. über, auf den Prinzen Otto, der selbst seit sechzehn Jahren in geistiger Umnachtung lebte. Und jetzt ist ein Vierteljahrhundert vergangen seit dem Tage, von dem ab die Regierung dieses unglücklichen Fürsten gezählt wird. Nicht vielen Monarchen wird vergönnt, so lange Zeit die Herrschergewalt auszuüben: die Geschichte kennt kein enderes Beispiel von einem Scheinkönige, der fünf Lustren lang nichts davon ahnte, daß Recht gesprochen ward in set­nem Namen, daß die Münzen sein Bild trugen und daß an seinem Namenstage auf allen Gebäuden des Staates die Flaggen festlich im Winde wehten. Fünfundzwanzig Jahre ist Prinz Luitpold von Bayern des Königreichs Verweser", wie die offizielle Formel lautet. Er hat seines hohen Amtes mit Weisheit und Milde gewaltet. Die Verehrung und die Liebe des an seinem Fürstenstamme mit herzlicher Treue hängenden Bayernvolkes sind ihm zum Lohne ge= worden. Heute aber wenden sich die Gedanken mehr noch seinem königlichen Neffen zu, der selbst schon an der Schwel­le des Greifenalters angelangt ist und dessen körperliche Kraft sich in demselben Maße zu stärken scheint, wie sein Geist tiefer und tiefer verfällt.

Abgesehen von dieser Erweiterung des Kreises der ver­ficherungspflichtigen Personen bringt die Krankenversiche­rung auch eine Erhöhung der Leistungen. Waren nach dem bisherigen Rechte die Barleistungen der Kran­fenfassen bemessen unter Zugrundelegung des durchschnitt­Itchen Tagesverdienstes von 4 Mark, so ist zu beachten, daß nunmehr ein Satz von 5 Mark zugrundegelegt wird, ein Satz, der durch das Statut auf 6 Mark erhöht werden kann. Der Tagesverdienst und das Krankengeld kann auch je nach der verschiedenen Lohnhöhe des Versicherten abgestuft wer­den. Wenn für die Art der Krankheit eine besondere Be­handlung erforderlich wird, kann diese dem Kranken auch in einem Krankenhause gewährt werden, ferner auch Hilfe und Wartung durch Krankenpfleger oder Krankenschwestern. In letzterem Falle darf eine Kürzung des Krankengeldes nur um höchstens% Platz greifen. Von ganz besonderer Bedeutung ist die Bestimmung, daß die Sazung die Kran­kenhilfe auch auf ein volles Jahr( sonst 25 Wochen) ausdeh­nen kann. Neben den üblichen Heilmitteln kann die Kasse auch Krankenkosten zuwilligen, was bisher nicht möglich

war.

Eine wesentliche Erweiterung hat die Wochen- und Familienhilfe erfahren. Zwar sind die Anträge auf obligatorische Gewährung von Wochengeld, Schwangeren­geld und Hebammendiensten abgelehnt worden, und zwar aus rein finanziellen Gründen, weil sonst das ganze Ge­setz gefährdet worden wäre, den Kassen bleibt es aber über­laffen, die Wochen- und Familienhilfe durch eine Bestim mung des Statuts zu gewähren. So können Wöchnerinnen für acht Wochen ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes erhalten, an deren Stelle tritt mit ihrer Zustimmung Kur Ferner und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim. können die Dienste von Hauspflegerinnen und Hebammen­dienste bewilligt werden, ebenso fann Sterbegeld beim Tode des Ehegatten oder eines Kindes des Versicherten durch die Sazung zugebilligt werden.

Auch die Unfallversicherung bringt eine Aus­dehnung des Kreises der versicherungspflichtigen Personen, und zwar auf Betriebe zur Beförderung von Personen oder Gütern, auf das Dekorateurgewerbe, die Apotheken, den Betrieb der Badeanstalten, auf Steinzerkleinerungsbetrie be, auf die Binnenfischeret, Fischzucht, Teichwirtschaft und die Eisgewinnung. Betriebsbeamte mit einem Einkommen bis zu 5000 Mart, bisher 3000 Mark, sind ebenfalls versiche= rungspflichtig. Von besonderer Wichtigkeit ist die durch den Kommissionsvorschlag eingefügte Bestimmung, daß durch Beschluß des Bundesrats die Unfallversicherung auf be­stimmte gewerbliche Berufskrankheiten ausgedehnt werden tann, ebenso auf fleine Unternehmer mit nicht über 3000 Mart Einkommen oder nicht mehr als 2 Gehilfen. Eine Erhöhung der Renten ist insofern vorgesehen, als in 3u­kunft ein Verdienst bis zu 1800 Mart( bisher 1500 Mark) voll angerechnet wird.

Rundschau vom Cage.

Politisches.

Die Wahl Maderos zum Präsidenten von Merito gilt als gesichert. Die Stimmen sämtlicher Delegierten aller sechs Mexikostaaten dürften sich auf ihn vereinigen.

Der Kaiser wird seine Nordlandreise voraussichtlich am 3. Juli antreten. Die Dauer der Reise ist auf etwa vier Wochen berechnet.

Kleine Nachrichten.

Türkische Offiziere in der deutschen Armee. Am 1. Of­tober d. J. werden wiedrum 20 türkische Offiziere in dte deutsche Armee eintreten. Im ganzen werden dann dem deutschen Heere etwa 120 türkische Offiziere angehören. Der sozialdemokratische Parteitag soll vom 10.- 17. Sep­tember in Jena abgehalten werden,

Noch eine Lebensretter stiftung Carnegies. Carnegie hat der holländischen Regierung 500 000 Gulden zur Grün dung eines Fonds für Lebensretter zur Verfügung gestellt. Zigarren als Krönungsgeschenk. Die Vertreter Kubas bet den englischen Krönungsfeierlichkeiten sind gestern in Plymouth angekommen. Sie haben dem König als Geschent 10 000 der ausgesuchtesten Havannazigarren mitgebracht, di eine Wert von 100 000 M haben.

Russische Korruption. Wie aus Petersburg gemeldek wird, ist der Direktor der Kanzlet im russischen Verkehrs. ministerium seiner Aemter enthoben und zur gerichtlichen Verantwortung gezogen worden. Er soll sich der Erpress sung und der Annahme von Schmiergeldern schuldig gea macht haben.

Aus Anlaß des 25jährigen Regentschaftsjubiläums des Prinzen Luitpold von Bayern schreibt die Nordd. Allge­meine 3tg.": ,, Mit 65 Jahren zur Leitung des Bayern­landes berufen, führte der Prinzregent mit milder, aber fester Hand die Zügel der Regierung. Von den Tagen, die den Prinzen an der Seite König Wilhelms von Preußen auf blutgetränkter Wahlstatt für die Einigung des deut­schen Volkes wirken sahen, bis zur jüngsten Feier zum Ge­dächtnis der Errichtung des Deutschen Reichs- immer bewährte sich der Prinzregent als treuer Förderer des Reichsgedankens. Aus warmem Herzen bringen im Ver­ein mit den Söhnen des Bayernlandes die Deutschen aller Stämme dem ehrwürdigen Fürsten aus dem Hause Wittels­bach am 10. Juni ihre Glückwünsche dar."

Auch die Invalidenversicherung bringt eine Erweiterung der Versicherungspflicht fast in dem gleichen Maße wie die Krankenversicherung. Die Reichsversiche­rungsordnung bringt dann auch eine Erweiterung der Versicherungsberechtigung, die neuen Bestimmungen über die Berechnung des Grundlohnes bringen außerdem höhere Renten, ferner ist eine freiwillige Zusauversicherung vor­gesehen, die es jedem Versicherungspflichtigen und Versiche­rungsberechtigten ermöglicht, sich eine höhere Rente zu

fichein.

Von der allergrößten Bedeutung ist dann weiter die Einführung der Witwen- und Waisenversiche= rung, um die schon, wie bekannt, seit Jahren gekämpft worden ist. Witwenrenten sollen nur die eigentlichen in­validen Witwen erhalten. Das Reich soll zu jeder Rente einen Zuschuß von 50 Mart und zur Waisenrente von 25 Mark zahlen.

Ein irrsinniger Automobilist. Der Fuhrunternehmer Tangemann aus Dessau hat mit seinem Automobil in ra sender Fahrt auf der Chauffee nach Drantenbaum zwei Pera sonen überfahren; er fuhr weiter, ohne sich um die Schwer­verletzten zu kümmern. Tangemann war plötzlich trrfinnig geworden und mußte in eine Irrenanstalt übergeführt werden.

Die Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesell­schaft wurde am Freitag in Stuttgart durch den Präsidenten Herzog Johani: Albrecht von Mecklenburg eröffnet. Von den Anträgen hob der Präsident besonders diejenigen her­vor, die den weiteren Ausbau des kolonialen Eisenbahn­netzes fordern. Die Versammlung nahm einen Antrag an, in dem die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die Reichs­folonialverwaltung der Frage der Besiedlung von Deutsch­Ostafrika die größte Aufmerksamkeit und Förderung zuteil werden lasse. Zum Orte der nächstjährigen Hauptversamm­lung wurde Hamburg bestimmt.

Im Reichsamt des Innern beginnen am 20. d. M. Be­ratungen der Referenten der sozialpolitischen Abteilung mit den Ministerialreferenten sämtlicher Bundesregierungen zur Durchführung der Reichsversicherungs­

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3wel Kirschen an einent Stengel.

Roman von A. von Liliencron. ( Nachdruck verboten.)

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

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Untersuchungen über die Entstehung des Scharlachs. Dr. Georg Bernhardt, Assistent am Institut für Infektions­frankheiten, hat, wie die Deutsche medizinische Wochen­schrift in ihrer letzten Nummer mitteilt, interessante Unters suchungen über die Enstehung des Scharlachs vorgenommen. Der Gelehrte fand in den Bauchlymphdrüsen, ebenso wie in der Niere bei mehreren an Scharlach verstorbenen Personen eigenartige Bellgebilde. Es wurden sodann Affen mit Scharlachstoff geimpft, worauf sich bei ihnen ebenfalls diese Bellgebilde nachweisen ließen. Es gelang ferner, durch die Impfung bei Affen ein scharlachähnliches Krankheitsbild hervorzurufen. Dr. Hoefer, der gleichfalls Assistent am In stitut für Infektionskrankheiten ist, entdeckte bei seinen Ver­suchen auch Bellgebilde in verschiedenen Körperteilen von Personen, die an Scharlach gestorben waren. Es scheint nicht ausgeschlossen, daß diese Versuche dazu führen werden, den Scharlacherreger zu finden.

Ueber die soziale Bedeutung des Mittelstandes sprach am Freitag auf dem tirchlich- sozialen Kongrße in Nürn­berg der Syndikus der hannoverschen Handelskammer Wienbeck. Er schloß seine Ausführungen mit folgenden Sätzen: Mit gerechter Staatswirtschaft und christlicher Weltanschauung verträgt es sich nicht, den Mittelstand dauernd absälliger Beurteilung preiszugeben, sondern Staat und Gesellschaft müssen danach streben, durch Wort und Tat die öffentliche Meinung über den Mittelstand flar und wahr zu gestalten und dadurch dem noch immer na­tional und christlich denkenden Mittelstande die notwendige Berufsfreudigkeit zu bewahren.

Er stand auf und verließ die Stube. Frau Käthe aber ging an ihre Kommode. Sie hatte noch hier und da, wenn fte etwas ersparen fonnte, ein paar Mark, auch wohl ein Goldstück zu dem Notgroschen von Onkel Leberecht hinzu­getan. Jezt wollte sie ihren fleinen Schatz durchzählen und öffnete im Kommodenschub das Kästchen, zu dem der Schlüssel sorgsam verwahrt in einem besonderen Schäch­telchen gelegen hatte.

Entsett starrte sie in den geöffneten Kasten, er war leer ganz leer. Sie fuhr sich mit der Hand nach der Stirn, es war ja nicht zu fassen, nicht zu begreifen!

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Eine bemerkenswerte archäologische Entdeckung ist et ner Depesche aus Rom zufolge in der Gegend von Ancona gemacht worden. In einem Grabe der gallischen Zeit hat man zahlreiche Gegenstände aus Gold und Silber gefunden. die nach der Ansicht der Professoren Ferrero und dell'Osso wahrscheinlich die Summe darstellen, die die Römer dem gallischen Führer aushändigten, um ihn nach der Plünde rung Roms zum Abzug aus der Stadt zu bewegen.

Dementi der Kriegsgerüchte vom Baltan. Die Mel­dung eines bulgarischen Blattes, König Nikolaus habe dem Korrespondenten des Blattes erklärt, daß ein Krieg zwischen der Türkei und Montenegro unvermeidlich sei, ist nach offiziöser Meldung aus Cetinje vollkommen grundlos. Der König ist von der Hoffnung erfüllt, daß die türkische Regierung alle Maßnahmen treffen werde, um Albanien zu beruhigen. Das B. T." will von offizieller otto­

Da hörte sie ihres Mannes Schritt hinter sich; er hatte sein Notizbuch liegen gelassen und kam noch einmal herauf, es zu holen. Langsam wandte sie sich um. Julius, min erspartes Geld mitsamt die 500 Mart vom Onkel is weg!" sagte sie und stützte sich dabei schwer auf die Kommode.

Er hatte schon wieder die Tür in der Hand, über die Schulter rief er ihr zu: Wenn's gebraucht würde, sollte das Geld genommen werden. Nun, ich hab's gebraucht, notwendig gebraucht, da ist's eben mit draufgegangen." Es war min Geld," murmelte sie mit einem Blide, den er nicht ertragen konnte, denn es lag etwas wie Ver­achtung darin.

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Aus den Gerichtssälen.

Im Altonaer Margarineprozeß wurden am Freitag eine Reihe weiterer Zeugen vernommen, die nach dem Ge nuß der Margarine erkrankt sind. Die Zeugen haben sich in fast allen Fällen an die städtischen Untersuchungsämter gewandt. In allen Fällen wurden Tierversuche angestellt, bei denen die Tiere an Vergiftungserscheinungen erfrant­ten, von denen sie allerdings nachher wieder ziemlich rasch genesen sind. Der Zeuge Althof, faufmännischer Vertreter der Firma Mohr& Co. in Berlin, erklärt, daß er seiner­zeit täglich Sendungen von den in Betracht kommenden Marken erhalten habe. Keiner der Kunden habe jemals da­rüber Klage geführt. Er habe nur von dritter Seite von einigen Erkrankungsfällen Kenntis erhalten. Das Urteil gegen Mohr lautete wegen fahrlässiger Körperverlegung in Verbindung mit fahrlässiger Nahrungsmittelfälschung auf 700 Mark Geldstrafe bezw. 70 Tage Gefängnis. Die Ge­richtskosten werden auf 40 000 Mark geschätzt. In der Be­gründung des Urteils wird ausgeführt, der Angeklagte hätte die Pflicht gehabt, genau zu prüfen, ob das von ihm in den Verkehr gebrachte Präparat nicht irgendwie gesund­heitsschädlich wirken könnte. Bevor er einen ihm ganz un bekannten Handelsartikel absetzte, mußte er entweder durch eigene Prüfung oder durch zuverlässige Leute sich darüber

Gott laß mich nit versinke!- Gib mir Kraft!. Gib mir Mut zum trage!" IX.

Zwei Jahre war Kathi jezt verheiratet, nicht lange für ein junges Glück, aber ihr erschien die Zeit wie eine halbe Ewigkeit. Was hatte sie alles durchgemacht und durchgekämpft in diesen vierundzwanzig Monaten! Doch die Stürme, die sie durchrüttelt, hatten von der jungen Seele die Schlacken weggefegt. Frau Käthe war unter den Schicksalsschlägen nicht zusammengebrochen, sie hatte sich fest an ihren Gott angeklammert, und das war für sie die Zuflucht geworden, der rettende Fels, auf den ste sich flüchtete, wenn die tobende Brandung der Verhältnisse und der eigenen Gefühle sie in ihren Strudel herabzurei­ßen drohten.

Ich habe ein gutes Recht daran," stieß er hämisch hervor, aber mit abgewandtem Gesicht. Was Du an Aus­teuer mitgebracht hast, ist blutwenig gewesen, das meiste habe ich bezahlen müssen. Da habe ich mir's einfach wie­bergenommen, was ich ausgelegt habe."

Er wartete thre Antwort nicht ab, sondern lief eilend hinaus. Schallend fiel hinter ihm die Tür ins Schloß. Und auf diese geschlossene Türe starrte die Frau noch lange Stumm fränenlos. Dann schlug sie die Hände vor Bas Geficht und stöhnte Es ist zu vill, zu vill! Hert

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gefunden!

München, d mann Jord Dezember 19 Augsburg in der Schweiz unerwartet

Paten und ihr erspartes Geld weggenommen hätte. Ihre Tüchtigkeit und ihr Fleiß hatten ihr bald Verdienst ge schafft. Sie plättete zu Hause für Herrschaften und nähte für einen Laden, nachdem sie sich von dem mühsam erwor benen Gelde eine Nähmaschine hatten anschaffen können. So war es ihr möglich geworden, sich und das Kind durch­zubringen, und noch einen Notgroschen zu erübrigen, den fie aber eingedenk ihrer Erfahrung eingenäht im Mi Der trug.

Ihr Mann hatte zwar eine Stelle beim Magistrat er­halten, aber, wenig gewöhnt an eine regelmäßige ständige Arbeit, hatte er sich wiederholt Versäumnisse zu Schulden tommen lassen und dadurch die Stelle verloren. Nun war er Kellner geworden, das behagte ihm noch am besten, denn da war, mehr als in anderen Stellungen, Gelegenheit, seiner verderblichen Neigung zum Trunke nachzugehen. Freilich mußte er verschiedene Male die Stelle wechseln, denn stramme Arbeit war ihm zuwider, und sobald diese von ihm gefordert wurde, versagte er nur zu gern. Er wußte, daß ihm als Kellner manches nachgesehen wurde, weil er ein gewandtes Wesen besaß und gewisse gute Ma­nieren, die für kurze Zeit über den Wert seiner Persön­lichkeit hinwegtäuschen fonnten. Was er verdiente, ver­brauchte er, nur in den seltensten Fällen ließ er sich herab, wenn er einmal in besonders guter Laune war, ein paar Mark zur Miete zuzulegen.

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Am 15. Mai

Jm Helmatdorfe war sie nicht wieder gewesen tro der brennenden Sehnsucht, die sie dahin zog. Es waren verschiedene Gründe, die sie davon abhielten. Sie wollte ihren Mann, auch nicht für kurze Zeit, sich allein über Tassen, denn wenn sie auch nicht viel Einfluß auf ihn be saß, einen gewissen Salt bot sie diesem schwachen Charakter doch. Außerdem scheute sie sich bei ihren knappen Ein nahmen davor, ein oder zwei Wochen ohne Verdienst zu bleiben, und schließlich war ihr der Gedanke furchtbar, man tönne daheim aus ihrem blassen, schmal gewordenen Ge­sichte mehr herauslesen, als sie einzugestehen gewillt war. Der Mutter hatte sie immer geschrieben: Es geht halt leidlich, wir müsse uns ebe durchschlage, aber der treue Herr gott hilft. Du wißt, Mutterle, de Arbeit is mir allweil Früd gewest, und sie sedert mir, da geht's halt. Mei Mä­del ist herzig und is min grotes Glüd." Nun war aber ihr Mann Ende März erkrankt. Das Leben, das er als Wirt geführt und jetzt als Kellner, die späten Nachtstunden und der viele Alkoholgenuß, das hatte seine Gesundheit untergraben. Ein böses Magenleiden stellte sich ein, starkes Fieber gesellte sich dazu und warf ihn aufs Krankenbett.

Kathi, die kleine, tapfere Frau, hatte den Kampf ums Dasein allein auf sich genommen. Sie wußte, daß sie keine Unterstützung bei dem Manne fand, und rechnete damit von dem Augenblide an, als er ihr erklärt hatte, mit wel­them angeblichen Recht er ihr das Hochzeitsgeschenk des

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Das wurde nun eine böse Zeit, Kathi mußte ihren legten Sparpfennig opfern, denn die Krankheit dauerte sechs Wochen. Verdienen konnte sie in der Zeit auch nicht so viel, denn die Pflege des Kranken, der außerdem noch in der grämlichsten Stimmung war, nahm ihre Zeit über­mäßig in Anspruch. ( Forts. folgt.)

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