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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 M., durch die Post 1,50 M. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 127.

Bekanntmachung.

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des Großherzoglichen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Polizei Amtes Behörden Oberhessens sowie vieler anderer Expedition: Seltersweg 83. Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Dienstag, 27. September 1910 Amtliche Bekanntmachungen.

Die unterm 25. August 1910 angeordnete Sperre des Hohleichwegs vom Schlachthof bis zum Untermühlwehr wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 26. September 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Bildung der Schöffen und Schwurgerichte.

Die Urliste für die Schöffen und Geschworenen liegt von Mittwoch, den 28. September bis Mittwoch, den 5. Oftober 1910 auf der Bürgermeisterei Zimmer Nr. 9 zu jedermanns Einsicht offen. Innerhalb der Offenlegungs­frist fann gegen die Richtig eit oder Vollständigkeit der Ür­liste Einspruch erhoben werden.

Gießen, den 26. September 1910.

Bürgermeisteret.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Frau Georg Mary Witwe ist zur Ausführung von Entwässerungs- Anlagen gemäß§ 16 der Polizeiverordnung, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städt. Kanalisation in der Provinzialhaupt­stadt Gießen betreffend vom 1. August 1904, zugelassen worden.

Nach§ 16 der genannten Polizeiverordnung dürfen Entwässerungsanlagen im Anschluß an die städtische Kana­lisation nur durch die hierfür zugelassenen Unternehmer aus­geführt werden.

Gießen, den 23. September 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Künstlicher Dünger.

Die Lieferung von:

250 Zentner Kainit und

250 Bentner Thomasmehl( etwa 16proz.)

ist zu vergeben. Die Anlieferung hat bis 1. November zu erfolgen. Angebote sind bis 28. September, vormittags 11 Uhr, bei der Bürgermeisterei einzureichen.

Gießen, den 17. September 1910.

and Großherzogliche Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

25 Jahre Berufsgenossenschaften.

Hod

Am 1. Oktober sind es 25 Jahre, seitdem die große Mehrzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften ihre Tä­tigkeit aufgenommen hat. Zur Erinnerung an diesen Tag und überhaupt zur Erinnerung an die Anfänge der sozia­len Versicherung im Reiche wird eine Gedenkfeier abgehal­ten werden, zu welcher sich sämtliche Berufsgenossenschaften mit den Landes- Versicherungsanstalten zusammengetan ha­ben. Einige Worte über das innere Wesen der Berufsge­nossenschaften dürften daher am Plaße sein. Herr T. Könen in Köln hat eine fleine Dentschrift zusammengestellt, welcher man sich leicht über die Frage unterrichten kann.

in

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 23 des Volksschulgesetzes und der Bestimmung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 26. November 1901 bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, daß die Fortbildungsschule der Montag, den 3. Oktober d. s., im Schulhause Stadt Knabenschule an der Nordanlage beginnt und von ge­nanntem Tage an wöchentlich zweimal abgehalten wird.

Zum Besuche der Fortbildungsschule sind alle Knaben verpflichtet, die während der letzten drei Jahre aus der Volksschule entlassen wurden, sowie die Schüler der Gym­nafien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Realschulen und häheren Bürgerschulen, die nach Ablauf des achten Schul­jahres austreten, ohne mindestens ein Jahr der Obertertia angehört zu haben.

Es haben zu erscheinen:

Montag, den 3. Oktober, nachmittags 2 Uhr: 1. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Kaufleute, die nicht die kaufmänni­sche Fachschule( Nordanlage 15) besuchen, Schreiber, Buch­händler, Buchbinder, Schriftseßer, Telegraphisten, Geometer, Photographen, Lithographen, Optiker, Techniker, Graveure. 2. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Schreiner, Zimmerleute, Wagner, Drechsler, Küfer, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Lackie­rer, Maler, Glaser, Tapezierer, Dachdecker, Kaminfeger, Holzbildhauer, Gärtner.

4. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Bäcker, Konditoren, Meßger, Mül­ler, Kellner, Köche, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Fri­seure.

Montag, den 3. Oktober, nachmittags 5 Uhr: 2. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Schlosser, Former, Metalldreher, Grob, Huf, Messer, Kupferschmiede, Spengler, Elektro­monteure, Installateure, Mechaniker, Goldarbeiter, Uhrmacher. 5. Gruppe.

Alle schulpflichtigen Taglöhner, Fabritarbeiter, Haus­burschen, Auslaufer, Erdarbeiter, Fuhrleute, Korbmacher, ohne Beruf.

Gießen, den 20. September 1910. Der Schulvorstand: Mecum, Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

Samstag, den 1. Oktober d. Js., beginnen in dem Schulhause am Asterweg( alte Handwerkerschule) zwei Un­terrichtsturse für erziehliche Handar­

1881 eingeleitet wurde, wollte diesen Verhältnissen ein Ende machen. Nach mehrjährigem Kampfe wurde dann auch er­reicht, daß im Jahre 1884 das erste Gesetz über die Unfall­Versicherung erlassen werden konnte. Diese Gesetzgebung baute sich auf völlig neuen Grundlagen auf. Es wurde da mit der Grundsatz des privatrechtlichen Schadensersatzes auf­gegeben und eine Fürsorge geschaffen, welche sich auf öf= fentlich rechtlicher Grundlage der im Betriebe verunglückten Arbeiter und ihrer Hinterbliebenen annahm. Jetzt wurde der Grundsatz ausgesprochen, daß alle Betriebsunfälle ent schädigungspflichtig seien, auch wenn sie durch Zufall oder durch Verschulden der Mitarbeiter verursacht worden seien Der Verunglückte bekam einen gesetzlichen Anspruch auf Ent schädigung und war nicht mehr auf Almosen angewiesen. Die Kosten der Versicherung wurden als Teil der Betriebs­loften aufgefaßt und den Unternehmern auferlegt; die Ar­beiter hatten feine Beiträge zu der Versicherung zu zahlen. Die Unternehmer selbst wurden nach der Gleichartigkeit der Betriebe und Berufe zu Berufsgenossenschaften zusammenge­faßt. Die ganze Versicherung stand unter gesetzlichem Zwange, d. h. die Arbeiter mußten gegen Unfall versichert werden. Als Entschädigung für den scharfen Zwang, wel­cher in der ganzen Einrichtung lag, wurde den Berufsge= ge= nossenschaften ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht währt. ed

Auf diesen Grundlagen hat sich die Unfall- Versicherung weiter entwickelt und die Berufsgenossenschaften bilden heute eine der mächtigsten Organisationen im Reiche. Es bestehen heute 66 gewerbliche und 48 land und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaften neben 540 Ausführungsbehörden. Die Unfall Versicherung umfaßt über 6,13 Millionen Betriebe und 27 Millionen Versicherte. Beinahe 40 000 Personen sind im Ehrenamte tätig. Außerdem haben die Berufsge nossenschaften über 4300 Angestellte und über 3000 technische Aufsichtsbeamte. Es ist also ein riesengroßer Apparat, der sich da herausgebildet hat. den

Die Berufsgenossenschaften sind die Organe zur Durch' führung der Unfall- Versicherungsgeseße, wie sie durch die Reichsgesetzgebung seit den achtziger Jahren geschaffen wor­den sind. Mit der Unfall- Versicherung wurde die Aera der sozialen Versicherungsgeseße eingeleitet. Allerdings war der verunglückte Arbeiter auch vorher nicht vällig schußlos. Als mit der industriellen Entwickelung auch die Zahl der ge­werblichen Unfälle stieg, erkannte man, daß auch eine ver­schärfte Haftung für den Unfall geschaffen werden müßte; und so wurde das sogenannte Haft- Pflicht- Gesetz von 1871 erlassen. Das Gesetz brachte dem Arbeiter auf der einen Seite also eine Wohltat, aber auf der anderen Seite wurde ste ihm wieder entzogen. Das Gesetz legte nämlich dem Verunglückten bezw. seinen Hinterbliebenen die Beweislast ein auf, d. h. sie mußten beweisen, daß der Unfall auf Verschulden des Unternehmers bezw. seiner Betriebsbeam­ten zurückzuführen sei. Durch diese Vorschrift schieden schon die zahlreichen Unfälle, welche durch Zufall oder durch Ver­schulden der Mitarbeiter verursacht wurden, völlig aus; da­für gab es überhaupt keine Entschädigung. In den sonsti­gen Unfällen war es für den Verunglückten bezw. seinen Hinterbliebenen meist unmöglich, zu ihrem Rechte zu tom­men. Sie mußten nämlich prozessieren. Hatten sie Prozeß wirklich gewonnen, dann konnte es vorkommen, daß der Unternehmer überhaupt nicht zahlen konnte oder, wenn es ein kleiner Unternehmer war, dann konnte er durch die Entschädigung selbst ruiniert werden. Viele Unternehmer hatten sich gegen das Risiko des Haftpflicht- Gesezes bei pri­vaten Unfallversicherungs- Gesellschaften gedeckt, welche jedoch nur zahlten, wenn der Entschädigungs- Anspruch durch ge­richtliche Entscheidung unzweifelhaft rechtsträftig festgestellt war. Aber das war gerade schwierig und für den Arbeiter oft unerreichbar. Der Verunglückte prozessierte im Armen­recht und die Prozesse zogen sich Monate, ja Jahre lang hin. In dieser Zeit bekam weder der Verunglückte noch seine diese Familie irgend etwas. Es leuchtet ein, daß durch Mißstände die Beziehungen zwischen Unternehmern und Ar­beitern ernstlich gefährdet wurden.

Die soziale Versicherungs- Gesetzgebung, wie sie insbe sondere durch die berühmte Kaiserliche Botschaft vom Nov.

Leicht haben es die Berufsgenossenschaften natürlich nicht. Sie umfassen auch viele tausende mittlerer, kleiner und fleinster Unternehmer, denen es oft sehr schwer wird, die Beiträge für die Unfall- Versicherung aufzubringen. Es heißt also, mit den aufgebrachten Geldern vorsichtig wirt Aber die Berufsgenossenschaften haben es ver­schaften. standen, stets am rechten Orte Sparsamkeit zu entwickeln. Im ganzen geht durch ihre Tätigkeit ein Hauch wahrhaft humaner Gesinnung und, was sie geleistet haben, ist eine imponierende Bestätigung modernen sozialen Geistes. Beinah zwei Millionen Mark haben sie seit Bestehen der Unfall= Versicherung für Entschädigungen und Renten aufgewendet. Was sie in vorbeugender Tätigkeit, nämlich zur Verhütung von Unfällen und zur Verringerung der Unfall- Gefahren, getan haben, ist nicht weniger bedeutungsvoll.

( Gießener Tageblatt)

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21. Jahrg.

beit mit je 3stündiger wöchentlicher Unterrichtszeit. In dem einen derselben werden die Schüler mit Pappar beiten, in dem anderen mit Holzarbeiten be= schäftigt. Zur Beteiligung an dem Unterricht können ältere Schüler der Volksschule und auch der höheren Lehranstalten ( lettere vom 11. Lebensjahre ab) zugelassen werden.

Für Werkzeuge und Materialien, welche den Schülern während der Unterrichtszeit gestellt werden, sind von jedem derselben 2 Mark zu entrichten; die Schüler der höheren Lehranstalten haben außerdem noch ein Schulgeld von 4 Mart zu bezahlen.

Anmeldungen zum Unterricht werden Samstag, den 1. Oftober, nachmittags 3 Uhr, in obengenanntem Schul­hause entgegengenommen.

Gießen, den 21. September 1910.

Der Schulvorstand:

Mecum, Oberbürgermeister.

Arbeitsvergebung.

Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder= lichen Schreinerarbeiten( 5 Lose) sollen Montag, den 10. Oktober d. I., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen lie­gen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, den 22. September 1910. Städt. Hochbauamt. Gerbel.

Bekanntmachung.

Der Hohleichweg vom Untermühlwehr bis zu Bichlerz Graben ist wegen Kanalisationsarbeiten vom 24. d. Mts. ab bis auf weiteres gesperrt.

Gießen, den 22. September 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Ein jüngerer intelligenter Schreibgehilfe wird zum alsbaldigen Eintritt gesucht. Bewerbungen mit Le­benslauf und Zeugnisabschriften sind unter Angabe der Ge­haltsansprüche alsbald hierher einzureichen. Gießen, den 21. September 1910.

Bürgermeisterei.

Mecum.

Zur Fleischnot.

Die Stadt Solingen erwägt, Schweine zucht in eigener Regie zu betreiben, um so der Fleisch= not abzuhelfen. Der Weg, den hier eine Stadtgemeinde einschlagen will, ist tatsächlich von einer unserer gräßten Bergwerts Unternehmungen bereits mit Erfolg beschritten worden. Es ist dies die Harpener Bergwerts- Gesellschaft, die in ihrem leßtjährigen Geschäftsbericht darüber folgen­des mitteilt:

von

Für die Arbeiterernährung ist die billige Fleischbe schaffung eine Frage von Bedeutung. Mit der Anlage des Gutes Geeste haben wir einen Versuch eingeleitet, um für unsere Arbeiter gutes Fleisch zu möglichst gleichbleibenden billigen Preisen zu beschaffen. Eigene Schlachthäu­ser und Fleisch verkaufsstellen schalten den selb= ständigen Fleischermeister in unerwünschter Weise aus und sind dabei in ihren Verkaufspreisen immer abhängig den Viehmarktspreisen. Wir wollen daher versuchen, durch eigene Produktion einen gewissen Einfluß auf die Viehpreise in den für uns in Frage kommenden Orten zu gewinnen. Wir beabsichtigen, den Fleischern auf denjenigen unserer Kolonien, welche den größeren Ortschaften entfernt liegen, die benötigten Schweine zu liefern und sie durch Vertrag zu verpflichten, zu entsprechenden Preisen das Fleisch abzugeben. Wir haben im Oktober 1907 in der Nähe von Meppen, in Geeste, ein Heidegelände erworben, das durch seine Lage am Dortmund- Ems- Kanal und an der Bahn Münster- Emden für den Bezug von Futtermitteln sowohl wie für den Versand von Vieh besonders günstige Beding­ungen bot, und das durch Zutauf inzwischen auf etwa 2500 Morgen angewachsen ist. Von diesen zunächst völlig er­traglosen sumpfigen Flächen sind bis jetzt etwa 1000 Mor gen durch sachgemäße Entwässerung und Bearbeitung durch Gründüngung und künstlichen Dünger teils in Wiesen und Weiden, teils in fruchtbares Ackerland verwandelt. Die aus­gedehnten Weideflächen geben in Verbindung mit angren­zenden kleinen Waldbeständen die günstigste Gelegenheit, die Mutterschweine Sommer und Winter im Freien zu halten nur unter Zuhilfenahme einfacher Stallungen. Es werden mit dieser rawhen Haltung seit über einem Jahre sehr gute Erfolge erzielt. Nur die letzte Vollmast erhalten die Tiere in modern eingerichteten, für etwa 1000 Schweine berech­neten Stallungen, die in der Nähe der für die Futterbereit­ung errichteten Dampfmühle angelegt sind. Da die Tiere hier nur sechs bis acht Wochen bleiben sollen, werden bei der jetzigen Einrichtung jährlich etwa 6 bis 8000 Schweine geliefert werden können.

Das sind gewiß interessante Experimente, die zu fer­neren Versuchen ermutigen. Auch die Ausbildung landw. Viehverwertungsgenossenschaften und deren Zusammenwirken mit vorhandenen oder neu zu schaf­fenden städtischen Deganisationen wäre ein Mittel zur besseren Fleischversorgung der städtischen Bevölkerung.