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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mf. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die„ Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert,
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Nr. 47.
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Telephon: Nr. 362.
Bekanntmachung
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei Amtes
=
Behörden Oberhessens Erpedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Donnerstag, 24. März 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tal ellen mit 50% Ausschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Der Entwurf des Voranschlages der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1910( vom 1. April 1910 bis Ende März 1911), sowie die Voranschläge des Stadterweiterungsfonds, des Elektrizi tätswertes, der städt. Straßenbahn und des Gas- und Wasserwerks für dieselbe Zeit liegen nach Vorschrift des Artikels 83 der Städteordnung vom 26. März bis 2. April 1910 auf dem Bürgermeisterei- Bureau, Zimmer Nr. 15, während der gewöhnlichen Geschäftsstun den zur Einsicht der Beteiligten offen.
Gießen, 24. März 1910.
Bürgermeisterei.
Mecum.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung der Gesinde ordnung.
Um täglich bei uns geltend gemachte Zweifel zu be heben, sehen wir uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach den Bestimmungen der Gesindeordnung und des auf Grund des Artikels 7 der Gesindeordnung für die Stadi Gießen erlassenen Ortsstatuts vom 30. August 1900 sä m t- liche Dienstbotenverträge, für welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Dienstdauer vereinbart als auf die Dauer eines Kalendervierteljahres abgeschlossen gelten. Wird ein solcher Dienstvertrag nicht vier Wochen vor dem Ablauf des Kalendervierteljahres aufgekündigt, so ist er stillschweigend auf ein weiteres Kalendervierteljahr als erneut anzusehen.
Vergebung von Kanalisationsarbeiten.
Die zur Herstellung der Kanalisations3anlage in der Gemeinde
Lollar
erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar zunächst für die Ausführung eines
ca. 300 Meter langen Rohrstranges( Tonrohre), sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Pläne und Bedingungen sind bei dem Unterzeichneten, Zimmer Nr. 24, einzusehen, woselbst auch Angebotsvordrucke abgegeben werden.
stens
Die Angebote sind verschlossen und postfrei bis späteDienstag, den 5. April, lf. Is., vormittags 10 Uhr,
auf meinem Geschäftszimmer einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter stattfindet.
Freie Auswahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Gteßen, den 18. März 1910.
Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.
J. V.: Knö I I.
Bekanntmachung.
Die Stelle eines Feldschüßen ist alsbald anderMit der Stelle ist ein Anfangsgehalt von 1125 Mart, steigend alle 3 Jahre um 95 Mt. bis zum Höchstgehalt von 1600 Mt., verbunden. Die Annahme erfolgt auf Widerruf.
Es ergibt sich hieraus, daß in der Stadt Gießen Dienstweit zu besetzen. botenverträge nur auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober aufgekündigt werden können und daß die Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin erfolgt sein muß, es sei denn, daß ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.
Dies gilt auch dann, wenn der Lohn nach Monaten bemessen ist, da der von monatlicher Lohnzahlung handelnde Abs. 4 des Art. 6 der Gesindeordnung mit den übrigen Bestimmungen Artikels 6 durch das erwähnte Ortsstatut außer Kraft gesezt ist.
Ebenso macht es fein Unterschied, ob ein Dienstver= hältnis am Anfang oder erst im Laufe eines Kalendervierteljahres eingegangen worden ist, da ein im Laufe des Kalendervierteljahres eingegangenes Dienstverhältnis zunächst bis zum Ende des Kalendervierteljahres und dann in der oben bezeichneten Weise von Vierteljahr zu Vierteljahr weiterläuft.
Gießen, den 20. März 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom Dienstag, den 5. April 1910 an um 6 Uhr vormittags zu beginnen haben und machen noch darauf aufmerksam, daß das Marftvieh nicht vor der ange= führten Zeit in den Zufuhrstraßen aufgestellt werden darf. Gießen, den 22. März 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Betanntmachung.
Die Verteilung der Schott Stiftung( Ostergeld) wird am 1. Osterfeiertag, nachmittags 6½ Uhr, in der Stadtkirche vorgenommen.
Gießen, den 24. März 1910.
Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.
Arbeitsvergebung.
Die Maurer, Pflaster, Beton- und Asphaltarbeiten für die Neubefestigung der Wetzsteingasse bezw. Weßsteinstraße sollen
Samstag, den 2. April d. J., vormittags 9½ Uhr,
öffentlich vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienstflunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 22. März 1910.
Städtisches Tiefbauamt.
Braubach.
Arbeitsvergebung.
Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur Einfriedigung des Geländes am städtischen Elektrizitätswerk zu Gießen sollen öffentlich vergeben werden.
1. Maurerarbeiten.
2. Zimmerarbeiten.
3. Schlosserarbeiten.
4. Anstreicherarbeiten.
Zeichnungen und Bedingungen liegen im Bureau des Architekten Hans Meyer dahier zur Einsichtnahme offen. Auch können Angebotsformulare daselbst in Empfang genommen werden.
Die Angebote sind verschlossen und portofrei bis Montag, den 4. April d. Is., vormittags 11 Uhr, bei dem Architekten H. Meyer einzureichen.
Gießen, den 14. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Bewerber, welche mit den Besitzverhältnissen in der Feldgemarkung vertraut sind, werden bevorzugt.
Meldungen sind bis zum 20. April d. Is. einzureichen und denselben Lebenslauf, Zeugnisse über bisherige Beschäftigung, Führung und Gesundheit, sowie Angaben über die Familienverhältnisse beizufügen.
Vorzug.
Militäranwärter haben bei gleicher Befähigung den Gießen, 21. März 1910.
Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Das 6. Ziel Gemeinde steuer ist innerhalb 8 Tagen bei Meidung der Beitreibung zu bezahlen. Gießen, den 21. März 1910.
Stadttasse Gießen.
In Erl. Peter.
Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Ploc'schen Stift= ung für 1910 liegt vom Mittwoch, den 23. März dieses Jahres ab 8 Tage lang auf dem A'r menam t, Asterweg 9, zu jedermanns Einsicht offen. Gießen, den 17. März 1910.
21. Jahrg.
Bekanntmachung.
Wir suchen für die Unterhaltung von Zählern und Schaltuhren einen zuverläßigen nüchternen
Zählermonteur
gelernter Uhrmacher mit Kenntnissen im Installationswesen in dauernde Stellung. Eintritt sofort. Ferner: 1 Installationshilfsmonteur gelernter Schlosser oder Mechaniter.
Offerten mit Zeugnisabschriften und Lohnansprüchen erbeten.
Gießen, den 22. März 1910.
Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.
Arbeitsvergebung.
Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder= lichen Glaserarbeiten( 4 Lose) sollen
Mittwoch, den 30. März d. J., vormittags 10 Uhr,
öffentlich vergeben werden.
Die Unterlagen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, den 19. März 1910.
Städt. Hochbauamt.
Gerbel.
Bekanntmachung.
Wir suchen für einen 17jährigen jungen Mann Stellung als Hausbursche oder ähnlicher Art. Armenam t.
Berdingung.
Für den städtischen Schlachthof ist zu vergeben die Lieferung von: 100 3entner Streustroh( Roggenstroh- Maschinendrusch),
70-80 3 entner süßes Wiesenhe u 1. Güte. Die Anlieferung hat auf Abruf der Schlachthofverwaltung frei Schlachthof Gießen zu erfolgen.
Angebote sind bis 1. April 1910 bei der Bürgermeisterei einzureichen.
Gießen, den 17. März 1910. Bürgermeisterei. J. V.: Keller. Bekanntmachung.
In der Zeit vom 12. bis 21. März 1910 wurde in hiesiger Stadt gefunden: 1 Handwagen und Geld; verloren: 1 Druckrolle von einer Drillmaschine, 1 goldenes Medaillon mit Photographie und ein Portemonnaie mit zirka 4,70 Mt. Inhalt. Entlaufen: 1 Jagdhund( Hündin), braun mit grau und kleine Narbe auf der Nase.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände tann
an
Die Armen Deputation der Stadt Gießen. jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis
Keller.
Befanntmachung.
Aus der Heichelheim'schen Stiftung ist am
19. Juni d. Js. eine Gabe von 525 Mt. an eine in GieBen wohnhafte, würdige, bedürftige, israelitische Familie oder Person zu vergeben.
5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer 1, erfolgen.
Gießen, den 21. März 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Meldungen werden Asterweg 9 im Erdgeschoß bis 15. Jahresbericht der hessischen Gewerbeinspektionen.
April 1910 entgegengenommen. Gießen, den 19. März 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Keller.
Bekanntmachung.
Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.
Die Besizer von Tauben werden unter Hinweis auf Artikel 39, 3iffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 aufgefordert, ihre Tauben wegen der Saatzeit bis Mitte April einzuhalten.
Diese Betanntmachung findet auf die Militärbrieftau ben keine Anwendung. Gießen, den 16. März 1910.
Bürgermeisterei Gießen. Keller.
Arbeits- Vergebung.
Die Ausführung von etwa 600 lfd. Mtr. Rohrgräben in der Nähe der Pumpstation Queckborn soll auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.
Der diesem Ausschreiben zugrunde gelegte Vertragsent wurf liegt während der Dienststunden aus unserem technischen Amtszimmer zur Einsichtnahme offen.
Angebote sind unter Benutzung der bei uns erhältlichen Vordrucke bis zum
Montag, den 4. April d. J., vormittags 11 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bei uns einzureichen. Gießen, den 21. März 1910.
Städt. Gas- und Wasserwerk Gießen. Steding.
Der Jahresbericht der hessischen Gewerbeinspektionen für 1909 ist im Großh. Staatsverlag in Darmstadt soeben erschienen. Im Jahre 1909 wurden im Großherzogtum_in 6180( 1908 5981) Fabriten und diesen gleichgestellten Anlagen 70 372( 1908 69 084) erwachsene männliche Arbeiter 18 863( 1908 17 817) Arbeiterinnen, 10 143( 1908 9746) jugendliche Arbeiter und 36( 21) Kinder, zusammen 99 414 ( 96 668) Arbeiter beschäftigt. Die Zahl der Revisionen betrug 9400 gegen 8862 im Vorjahre. Die Zahl der besuchten Betriebe war 4291. Bei den fünf hessischen Gewerbe3 inspettionen waren beschäftigt: 5 Gewerbeinspektoren, Dem BeAssistenten, 2 Assistentinnen und 5 Gehilfinnen.
richt der Gewerbeinspektionen ist ein Bericht der Großh. Bergbehörden angeschlossen. Im Jahre 1909 unterstanden 50 Betriebe mit 2100 Arbeitern der bergbehördlichen Aufficht( gegen 53 Betriebe mit 2216 Arbeitern im Vorjahre). Verschiedentlich wird immer wieder bei den Revisionen beobachtet, daß Arbeiter Schuß vorrichtungen entfernen oder unwirksam machen. Oft handelt es sich um ge ringfügige Sachen, doch begeben sich die Arbeiter nicht sel ten dadurch in große Gefahr. So muß beispielsweise öfter gerügt werden, daß bei Abrichtmaschinen in Schreinereien die Schußvorrichtung abgeschraubt und beiseite gelegt ist.
Auf dem Gebiete der Wohlfahrtseinricht ungen und sozialen Fürsorge leisten verschiedene große Firmen des Landes Hervorragendes. Eine der wichtigsten Maßnahmen, den Arbeiter und seine Familie förperlich tüchtiger und widerstandsfähiger zu machen, besteht in der Bereitstellung gesunder, billiger und zweck= mäßig eingerichteter Wohnungen. Beim Eisenwert& o II ar haben sich im Laufe der Jahre durch den Gebrauch u. a. folgende feststehende Unterstüßungsarten eingebürgert: Die Fabrikinvaliden erhalten zur staatlichen Invalidenrente, ununterbrochene zehnjährige Arbeitstätigkeit in der Fabrit vor


