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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mf. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert,

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Nr. 47.

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INGELHEIM a. Rh.

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Telephon: Nr. 362.

Bekanntmachung

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

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Behörden Oberhessens Erpedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 24. März 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tal ellen mit 50% Ausschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Der Entwurf des Voranschlages der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1910( vom 1. April 1910 bis Ende März 1911), sowie die Voranschläge des Stadterweiterungsfonds, des Elektrizi tätswertes, der städt. Straßenbahn und des Gas- und Wasserwerks für dieselbe Zeit liegen nach Vorschrift des Artikels 83 der Städteordnung vom 26. März bis 2. April 1910 auf dem Bürgermeisterei- Bureau, Zimmer Nr. 15, während der gewöhnlichen Geschäftsstun den zur Einsicht der Beteiligten offen.

Gießen, 24. März 1910.

Bürgermeisterei.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung der Gesinde ordnung.

Um täglich bei uns geltend gemachte Zweifel zu be heben, sehen wir uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach den Bestimmungen der Gesindeordnung und des auf Grund des Artikels 7 der Gesindeordnung für die Stadi Gießen erlassenen Ortsstatuts vom 30. August 1900 m t- liche Dienstbotenverträge, für welche nicht ausdrücklich eine bestimmte Dienstdauer vereinbart als auf die Dauer eines Kalendervierteljahres abgeschlossen gelten. Wird ein solcher Dienstvertrag nicht vier Wochen vor dem Ablauf des Kalendervierteljahres aufgekündigt, so ist er stillschweigend auf ein weiteres Kalendervierteljahr als erneut anzusehen.

Vergebung von Kanalisationsarbeiten.

Die zur Herstellung der Kanalisations3­anlage in der Gemeinde

Lollar

erforderlichen Arbeiten und Lieferungen und zwar zunächst für die Ausführung eines

ca. 300 Meter langen Rohrstranges( Tonrohre), sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Pläne und Bedingungen sind bei dem Unterzeichneten, Zimmer Nr. 24, einzusehen, woselbst auch Angebotsvordrucke abge­geben werden.

stens

Die Angebote sind verschlossen und postfrei bis späte­Dienstag, den 5. April, lf. Is., vormittags 10 Uhr,

auf meinem Geschäftszimmer einzureichen, woselbst die Er­öffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter statt­findet.

Freie Auswahl unter den Bewerbern bleibt vorbehal­ten. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gteßen, den 18. März 1910.

Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen.

J. V.: Knö I I.

Bekanntmachung.

Die Stelle eines Feldschüßen ist alsbald ander­Mit der Stelle ist ein Anfangsgehalt von 1125 Mart, steigend alle 3 Jahre um 95 Mt. bis zum Höchstgehalt von 1600 Mt., verbunden. Die Annahme erfolgt auf Wider­ruf.

Es ergibt sich hieraus, daß in der Stadt Gießen Dienstweit zu besetzen. botenverträge nur auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober aufgekündigt werden können und daß die Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Ter­min erfolgt sein muß, es sei denn, daß ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.

Dies gilt auch dann, wenn der Lohn nach Monaten bemessen ist, da der von monatlicher Lohnzahlung han­delnde Abs. 4 des Art. 6 der Gesindeordnung mit den übrigen Bestimmungen Artikels 6 durch das erwähnte Orts­statut außer Kraft gesezt ist.

Ebenso macht es fein Unterschied, ob ein Dienstver= hältnis am Anfang oder erst im Laufe eines Kalendervier­teljahres eingegangen worden ist, da ein im Laufe des Ka­lendervierteljahres eingegangenes Dienstverhältnis zunächst bis zum Ende des Kalendervierteljahres und dann in der oben bezeichneten Weise von Vierteljahr zu Vierteljahr weiterläuft.

Gießen, den 20. März 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmärkte vom Dienstag, den 5. April 1910 an um 6 Uhr vormittags zu beginnen haben und machen noch da­rauf aufmerksam, daß das Marftvieh nicht vor der ange= führten Zeit in den Zufuhrstraßen aufgestellt werden darf. Gießen, den 22. März 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Betanntmachung.

Die Verteilung der Schott Stiftung( Oster­geld) wird am 1. Osterfeiertag, nachmittags Uhr, in der Stadtkirche vorgenommen.

Gießen, den 24. März 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

Arbeitsvergebung.

Die Maurer, Pflaster, Beton- und As­phaltarbeiten für die Neubefestigung der Wetzstein­gasse bezw. Weßsteinstraße sollen

Samstag, den 2. April d. J., vormittags Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen während der Dienst­flunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vorgenann ten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Gießen, den 22. März 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Arbeitsvergebung.

Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur Ein­friedigung des Geländes am städtischen Elektrizitätswerk zu Gießen sollen öffentlich vergeben werden.

1. Maurerarbeiten.

2. Zimmerarbeiten.

3. Schlosserarbeiten.

4. Anstreicherarbeiten.

Zeichnungen und Bedingungen liegen im Bureau des Architekten Hans Meyer dahier zur Einsichtnahme offen. Auch können Angebotsformulare daselbst in Empfang ge­nommen werden.

Die Angebote sind verschlossen und portofrei bis Mon­tag, den 4. April d. Is., vormittags 11 Uhr, bei dem Architekten H. Meyer einzureichen.

Gießen, den 14. März 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Bewerber, welche mit den Besitzverhältnissen in der Feldgemarkung vertraut sind, werden bevorzugt.

Meldungen sind bis zum 20. April d. Is. einzureichen und denselben Lebenslauf, Zeugnisse über bisherige Be­schäftigung, Führung und Gesundheit, sowie Angaben über die Familienverhältnisse beizufügen.

Vorzug.

Militäranwärter haben bei gleicher Befähigung den Gießen, 21. März 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Das 6. Ziel Gemeinde steuer ist innerhalb 8 Tagen bei Meidung der Beitreibung zu bezahlen. Gießen, den 21. März 1910.

Stadttasse Gießen.

In Erl. Peter.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Ploc'schen Stift= ung für 1910 liegt vom Mittwoch, den 23. März die­ses Jahres ab 8 Tage lang auf dem A'r menam t, Aster­weg 9, zu jedermanns Einsicht offen. Gießen, den 17. März 1910.

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Wir suchen für die Unterhaltung von Zählern und Schaltuhren einen zuverläßigen nüchternen

Zählermonteur

gelernter Uhrmacher mit Kenntnissen im Installationswesen in dauernde Stellung. Eintritt sofort. Ferner: 1 Installationshilfsmonteur gelernter Schlosser oder Mechaniter.

Offerten mit Zeugnisabschriften und Lohnansprüchen erbeten.

Gießen, den 22. März 1910.

Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.

Arbeitsvergebung.

Die zur Erweiterung der Schlachthofanlage erforder= lichen Glaserarbeiten( 4 Lose) sollen

Mittwoch, den 30. März d. J., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Unterlagen liegen bei uns zur Einsicht offen. An­gebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 19. März 1910.

Städt. Hochbauamt.

Gerbel.

Bekanntmachung.

Wir suchen für einen 17jährigen jungen Mann Stell­ung als Hausbursche oder ähnlicher Art. Armenam t.

Berdingung.

Für den städtischen Schlachthof ist zu vergeben die Lie­ferung von: 100 3entner Streustroh( Roggenstroh- Ma­schinendrusch),

70-80 3 entner süßes Wiesenhe u 1. Güte. Die Anlieferung hat auf Abruf der Schlachthofverwalt­ung frei Schlachthof Gießen zu erfolgen.

Angebote sind bis 1. April 1910 bei der Bürgermei­sterei einzureichen.

Gießen, den 17. März 1910. Bürgermeisterei. J. V.: Keller. Bekanntmachung.

In der Zeit vom 12. bis 21. März 1910 wurde in hie­siger Stadt gefunden: 1 Handwagen und Geld; verloren: 1 Druckrolle von einer Drillmaschine, 1 goldenes Medaillon mit Photographie und ein Portemonnaie mit zirka 4,70 Mt. Inhalt. Entlaufen: 1 Jagdhund( Hündin), braun mit grau und kleine Narbe auf der Nase.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Die Abholung der gefundenen Gegenstände tann

an

Die Armen Deputation der Stadt Gießen. jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis

Keller.

Befanntmachung.

Aus der Heichelheim'schen Stiftung ist am

19. Juni d. Js. eine Gabe von 525 Mt. an eine in Gie­Ben wohnhafte, würdige, bedürftige, israelitische Familie oder Person zu vergeben.

5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer 1, erfolgen.

Gießen, den 21. März 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Meldungen werden Asterweg 9 im Erdgeschoß bis 15. Jahresbericht der hessischen Gewerbeinspektionen.

April 1910 entgegengenommen. Gießen, den 19. März 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

Die Besizer von Tauben werden unter Hinweis auf Artikel 39, 3iffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 aufgefordert, ihre Tauben wegen der Saatzeit bis Mitte April einzuhalten.

Diese Betanntmachung findet auf die Militärbrieftau ben keine Anwendung. Gießen, den 16. März 1910.

Bürgermeisterei Gießen. Keller.

Arbeits- Vergebung.

Die Ausführung von etwa 600 lfd. Mtr. Rohrgräben in der Nähe der Pumpstation Queckborn soll auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung vergeben werden.

Der diesem Ausschreiben zugrunde gelegte Vertragsent wurf liegt während der Dienststunden aus unserem techni­schen Amtszimmer zur Einsichtnahme offen.

Angebote sind unter Benutzung der bei uns erhältlichen Vordrucke bis zum

Montag, den 4. April d. J., vormittags 11 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, bei uns einzureichen. Gießen, den 21. März 1910.

Städt. Gas- und Wasserwerk Gießen. Steding.

Der Jahresbericht der hessischen Gewerbeinspektionen für 1909 ist im Großh. Staatsverlag in Darmstadt soeben erschienen. Im Jahre 1909 wurden im Großherzogtum_in 6180( 1908 5981) Fabriten und diesen gleichgestellten An­lagen 70 372( 1908 69 084) erwachsene männliche Arbeiter 18 863( 1908 17 817) Arbeiterinnen, 10 143( 1908 9746) jugendliche Arbeiter und 36( 21) Kinder, zusammen 99 414 ( 96 668) Arbeiter beschäftigt. Die Zahl der Revisionen be­trug 9400 gegen 8862 im Vorjahre. Die Zahl der besuch­ten Betriebe war 4291. Bei den fünf hessischen Gewerbe­3 inspettionen waren beschäftigt: 5 Gewerbeinspektoren, Dem Be­Assistenten, 2 Assistentinnen und 5 Gehilfinnen.

richt der Gewerbeinspektionen ist ein Bericht der Großh. Bergbehörden angeschlossen. Im Jahre 1909 unterstanden 50 Betriebe mit 2100 Arbeitern der bergbehördlichen Auf­ficht( gegen 53 Betriebe mit 2216 Arbeitern im Vorjahre). Verschiedentlich wird immer wieder bei den Revisionen beobachtet, daß Arbeiter Schuß vorrichtungen ent­fernen oder unwirksam machen. Oft handelt es sich um ge ringfügige Sachen, doch begeben sich die Arbeiter nicht sel ten dadurch in große Gefahr. So muß beispielsweise öfter gerügt werden, daß bei Abrichtmaschinen in Schreinereien die Schußvorrichtung abgeschraubt und beiseite gelegt ist.

Auf dem Gebiete der Wohlfahrtseinricht ungen und sozialen Fürsorge leisten verschie­dene große Firmen des Landes Hervorragendes. Eine der wichtigsten Maßnahmen, den Arbeiter und seine Familie förperlich tüchtiger und widerstandsfähiger zu machen, be­steht in der Bereitstellung gesunder, billiger und zweck= mäßig eingerichteter Wohnungen. Beim Eisenwert& o II ar haben sich im Laufe der Jahre durch den Gebrauch u. a. folgende feststehende Unterstüßungsarten eingebürgert: Die Fabrikinvaliden erhalten zur staatlichen Invalidenrente, un­unterbrochene zehnjährige Arbeitstätigkeit in der Fabrit vor­