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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mr., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Nr. 99.

Telephon: Nr. 362.

Jugendfeft.

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 23. Juli 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Ertrabeilagen werden nach Gewicht und Größze berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Das diesjährige Jugendse st, zu dem etwa 3900 Kinder angemeldet worden sind, soll Donnerstag, den 28. d. Mts. im Philosophenwald abgehalten werden. Der Festzug stellt sich nachmittags 2 Uhr in der Ost- und Süd­anlage aus, und nimmt seinen Weg durch die Kaiser- Allee nach dem Festplatz. An den Eingängen zum Festplatz wird zur Bestreitung der Kosten von allen nicht zum Zuge ge= hörenden Festteilnehmern ein Eintrittsgeld von 30 Pfennig erhoben. Im Vorverkauf, der bis zum 28. Juli, mittags 12 Uhr, dauert, werden Eintrittskarten zu 25 Pig. abge­geben. Vorverkaufsstellen sind eingerichtet E. Balser, Mäusburg 11, F. Kühn, Seltersweg 36, Klee, Marktplatz, L. Fuhr, Sonnenstraße 25 und Christian Franz, Plochstraße 8. Die vorher gelösten Karten sind den Kassenstellen im Walde vorzuzeigen. Gießen, den 21. Juli 1910.

Für den Fest ausschuß: Keller, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

bei W.

an

Das am 15. I. Mts. fällige Pachtgeld der Triebviertel usw. für 1910 fann bis Ende dieses Monats noch ohne Mahnkosten zur Stadtkasse bezahlt werden.

Gießen, den 19. Juli 1910.

Stadtkasse: Mäser.

Sikung der Stadtverordneten.

Gießen, 21. Juli 1910. Die heutige Sißung hatte sich mit 21 Punkten zu be­faffen. Im Verlauf der Verhandlungen fonnte Oberbürger­meister Mecum bei dem Punkt Voranschlag für die Ober­realschule und das Realgymnasium für 1911" die erfreuliche Mitteilung machen, daß sich auch in diesem Jahre wieder ber von der Stadt zu leistende Zuschuß zur Unterhaltung der Anstalt vermindert habe und zwar von 48 930 Mart im Jahre 1909 auf 40 430 Mt. im Jahre 1910.- Eine größere Debatte entfesselte die Beratung der Eingabe des Verbandes deutscher Handlungsgehilfen um Herbeiführung des 9 Uhr- Ladenschlusses auch für die Abende vor den Fest tagen. Die Angelegenheit wurde schließlich der sozialpoliti­fchen Kommission übertragen, da sich unsere Stadtverord neten nicht den Ausführungen des Stadtverordneten Ebel verschließen fonnten, welcher darauf hinwies, daß sich das Publikum späterhin an diesen früheren Ladenschluß gewöh nen werde. Einen weiteren Anlaß zu einer regen Aus­für sprache gab das Gesuch der historischen Kommission das Großherzogtum Hessen um Beitritt der Stadt Gießen. Dasselbe wurde abgelehnt, da der Versammlung mit Recht der in diesem Falle zu zahlende Beitrag von 1000 Mark zu hoch dünkte. Falls die Kommission zur Entgegennahme geringerer Beträge geneigt sein sollte, wird die Stadt einen Zuschuß von 150 Mt. leisten.

Punkte 1-2 waren Baugesuch e. An der Ede Ebel- und Wilhelmstraße gedenkt Maler- und Weißbinder­meister Gustav Beliß einen 2stödigen Neubau aufzuführen. Da das Haus Erler erhalten soll, so war eine Befreiung von dem§ 2 der Ortsbausatzung notwendig. Die Bau= und Tommission beantragte, diese Dispens zu genehmigen zu bestimmen, daß die Ausladung der Erfer nicht mehr als 70 Zentimeter beträgt. Die Versammlung beschloß in dem Sinne des Ausschusses. Dagegen wurde ein zweites Gesuch des Maler und Weißbindermeisters Beliz um nachträgliche Genehmigung eines Baltons an seinem in der Roonstraße befindlichen Haus nicht berücksichtigt.

dem

Punkt 3: Die Stadtverwaltung beabsichtigt, auf Oswaldsgarten und dem Lindenplat je ein Bedürfnishäus­chen zu errichten. Das erstgenannte Gebäude dürfte in fei­nem ansprechenden Stil und seinem massiven Ausbau dem dortigen Stadtteil zur Zierde gereichen. Das Häuschen am Lindenplatz verursacht einen Kostenaufwand von 2000 Mt., während sich das Häuschen am Oswaldsgarten auf 4000 Mart stellt. Mit beiden Ausgaben erklärte sich die Ver= fammlung einverstanden.- Stadtv. Ebel macht auf das gänzliche Fehlen von Bedürfnishäuschen in dem südöstlichen tadtteil aufmerksam. O.-B. Mecum stellt solche, wenn der Bebauungsplan durchgeführt ist, in Aussicht.

Punkt 4: Die Festsetzung des Preises für Grundstücke des Stadterweiterungsfond soll sich nach einem Antrage der Stadtverwaltung zufünftig nach der Veranlagung zur Wertzuwachssteuer richten, gegen die Stadtverordneten nichts einzuwenden hatten.

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Punkt 5: Für das der Stadt gehörige Gebäude Leih­gesternerweg 13 ist ein neuer Anstrich notwen dig geworden, da das Haus gegenüber der fürzlich aufge­frischten Vorderseite des Nachbargebäudes einen üblen Ein­druck auf den Beschauer ausübt. Die Kosten dieser Arbei­ten belaufen sich auf 1500 Mt. und wurden von der Ver­sammlung genehmigt.

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84.

lass

6. Punkt: Vergebung von Arbeiten und Lieferungen. Den Hessischen Steinbrüchen in Lon­dorf wurde die Lieferung von 250 Stüd Grenzsteinen über­Bei den ausgeschriebenen Arbeiten für die Aus­mauerung des Kessels und Aufführung des Schornsteins in dem Schlachthof Erweiterungsbau beantragte die Stadtver­waltung, den Zuschlag dem Hochbaugeschäft Becker zu Gie­Ben zu erteilen, welches ähnliche Aufträge früher immer zur vollen Zufriedenheit ausgeführt hatte. Die für diesen Zweck vorgesehene Summe belief sich auf 9500 Mt., währ

Bekanntmachung.

In den Wagen der städt. Straßenbahn wurden in der Zeit vom 1. Juli bis 20. Juli d. J. nachstehende Gegen­stände gesunden:

2 Paar gelbe Handschuhe, 1 gestrickter Damenbeutel m. Inhalt, 1 schwarzes Damenhandtäschchen, 1 grauer Knabenüberzieher, 1 blaues Kinderjäckchen, Badewäsche, 1 Herrenschirm und 2 Bücher.

Die Sachen können auf dem Bureau der unterzeichne ten Verwaltung, Westanlage 51, abgeholt werden. Gießen, den 21. Juli 1910.

Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen

Stolte.

Bekanntmachung.

Dem Adam Schaumburg ist heute die Konzes= sion als Dienstmann mit der Nummer 19 erteilt worden. Gießen, den 20. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Betreffend: Ausgießen von Abwässern in den Straßenrinn

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stein.

Bekanntmachung

Nach§ 3 der Polizeiverordnung, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städt. Kanalisation betreffend, vom 1. August 1904 ist das Ausgießen end das Angebot der Firma 8575 Mt. von der Stadt for-[ 7. Punkt: Genehmigung von Rechnungen. Schlachthofformulare waren gedruckt worden. Die hierfür notwendig gewordene Ausgabe von 162,70 M. fand die Genehmigung der Versammlung. Die durch die Pflasterung der Rodheimerstraße entstandenen Kosten über­schritten den Voranschlag um 1262,68 Mt. Die Stadtver­ordneten erklärten sich mit der Mehrausgabe einverstanden.

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neuen

8. Puntt: In der höheren und erweiterten Mädchenschule finden gegenwärtig auch an den Nach­mittagen je 2 Unterrichtsstunden statt. Die dadurch im Win­ter bedingte fünstliche Beleuchtung besißen erst zwei Schul­zimmer. Aus diesem Anlaß hatte die Leitung der höheren Mädchenschule an die Stadt ein Gesuch um Einführung der in den genannten Schulräumen schon vorhandenen elet trischen Leitung in die im 1. und 2. Geschoß lie­genden Klassen gerichtet. Die Stadtverordneten genehmig­ten die hierfür notwendige Ausgabe von 2700 Mt.

dem

9. Punkt: Fortbildungsklasse an der höheren Bekanntlich war in und erweiterten Mädchenschule. Frühjahr von der Stadtverordneten- Versammlung der Be­schluß gefaßt worden, dem 10jährigen Lehrgang der höheren und erweiterten Mädchenschule eine Fortbildungsklasse an­zugliedern, deren Bestehen von dem Bedürfnis abhängen sollte. 3 von den 7 Mädchen, welche sich zu dem Besuch der Klasse gemeldet hatten, verlassen im Herbst die Schule. Die anderen 4 Schülerinnen haben nun die Stadt gebeten, die Klasse nicht eingehen zu lassen. O.-B. Mecum trat für die Erhaltung der Klasse ein und begründete dies mit dem Hinweis darauf, daß die aus der Fortbildungsabteil­ung der Stadt erwachsenden Einnahmen in der Höhe von 649 Mt. die Ausgaben im Betrage von 540 Mt. überstei­Fort gen. Die Versammlung hatte daraufhin gegen das bestehen der Klasse im Winter nichts einzuwenden.

10. Puntt: Der von der Stadt zur Unterhaltung der Oberrealschule und des Realgymnasium 3 für 1911 zu leistende 3 us ch us beläuft sich nach der Mit­teilung des Oberbürgermeisters auf 40 430 Mt., er bleibt also ganz bedeutend hinter dem städtischen Beitrag des Jah­res 1909 mit 59 387 Mt. und demjenigen des Jahres 1910 mit 48 930 Mt. zurück. Die Stadtverordneten stimmten dem Stadtverordneter für 1911 geforderten Zuschuß zu. Eichenauer: Ich möchte mich nach dem Stande der Vorarbeiten für den Bau der Oberrealschule kundigen, von dem bis jeßt seit Bewilligung der Kosten fast gar nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen sei. D.­B. Mecum. Mit dem Bauplan beschäftigt sich noch das Hochbauamt, so daß ich gegenwärtig noch nicht in der Lage bin, eine Zeichnung des Neubaues vorzulegen.

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21. Jahrg.

von Abwässern in den Straßenrinnstein verboten. Diese Bestimmung, gegen die vielfach ver­stoßen wird, bringen wir mit dem Anfügen zur allgemei­nen Kenntnis, daß die Schußmannschaft angewiesen ist, hierauf ein besonderes Augenmerk zu haben und gegebenen­falls einzuschreiten.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

sich

Die am Jugendfest teilnehmenden Schülerinnen der Höhten und Erwesterten Mädchenschule versammeln Donnerstag, den 28. Juli, um 1% Uhr nachmittags auf dem Hose der Bürgermeisterei.

Gießen, den 21. Juli 1910.

Für den Fest ausschuß: Keller, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Gelegentlich des hiesigen Viehmarktes am 19. 1. Mts. sind drei Rinder herrenlos zurückgeblieben. Der Eigentümer wird ersucht, sich bei unterfertigter Stelle zu melden.

Gießen, den 20. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

13. Puntt: In dem abgelaufenen Jahr waren Hand­abgaben aus den Stadtwaldungen verabsolgt worden, welche 935 Mt. einbrachten. Die landwirtschaft= liche Kommission beantragte, hierzu die Genehmigung erteilen; die Versammlung beschloß demgemäß.

14. Puntt: Bestellung von Frauen als Ar­menpflegerinnen. In dem vergangenen Jahr wur­den bei der Armenpflege zum ersten Mal versuchsweise Frauen als Gehilfinnen zugelassen, welche sich ausgezeich net bewährt haben. Aus diesem Grunde sollen sie vom 1. August ab als Armenpflegerinnen anerfannt werden und als solche die gleichen Rechte wie die Armenpfleger genießen. Dies fand Annahme.

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19. Anderweitige Festsetzung des Las denschlusses. Der Streisverein Gießen des Verban­des deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig hatte an Stadt eine Eingabe gerichtet, welche um die Einführung des 10 Uhr- Ladenschlusses an den Tagen vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten nachsuchte. Das Publikum, so wurde in der Eingabe ausgeführt, wisse nicht recht, welche Tage als Ausnahmetage zu gelten haben. Auch werde es sich im Laufe der Zeit an die Neuordnung der Dinge gewöh­nen. Ueberdies sei der 9 Uhr- Ladenschluß schon in vielen Städten an den betreffenden Tagen eingeführt worden. Gleichzeitig hatte der Gießener Detaillistenverband an die Stadtverwaltung ein Schreiben gerichtet, das den 10 Uhr Ladenschluß verteidigte. Es handele sich, so wurde hier ge­sagt, nur um einige Tage im Jahre. Die Einschränkung der Geschäftszeit würde dem Kaufmann erhebliche Verluste bringen und außerdem an den betreffenden Tagen ein Auf­räumen des Geschäfts am Abend ausschließen. Da sich auch die Gießener Handelstammer in dem Sinne des Detail listenverbandes aussprach, so beantragte die Kommission, die Sache beim alten zu belassen. Stadtv. Krumm: Die Befürchtungen des Detaillistenverbandes erscheinen mir etwas übertrieben. Zweifellos sind, abgesehen von Lebens­Ge mittelgeschäften, Einfäufe nach 9 Uhr in den anderen schäften als eine große Seltenheit zu betrachten. Doch würde es sich meiner Ansicht nach empfehlen, nicht sofort über diese Angelegenheit zu beschließen, sondern noch einmal mit dem Stadtverord Detaillistenverband Rücksprache zu nehmen.

neter Ebel: Ich halte den Antrag des Stadtv. Krumm für ganz annehmbar. Die Oeffentlichkeit wird sich sehr rasch daran gewöhnen, die Einfäuse bis 9 Uhr zu besorgen. Den Detaillisten selbst wird daraus kein Nachteil erwachsen, da an einunddemselben Tage doch immer die gleichen Einnah men zu verzeichnen sind. Mich wundert aber, daß sich der Finanzausschuß mit der Angelegenheit befaßt hat, während ge= für solche Dinge doch die sozialpolitische Kommission bildet worden ist. Stadtv. Eichenauer: Man möge mit dem Detaillistenverband noch einmal Rücksprache neh­men, vielleicht läßt sich dann ein beide Teile befriedigender Ausgleich der bestehenden Meinungsverschiedenheiten herbei­mit führen. Beig. Seller: Ich erfläre mich bereit, dem Detaillistenverband zweds Schlichtung der Streitigkeit Stadtv. Heichelheim: Es ist Fühlung zu nehmen. das beste, alles wie seither zu lassen. Ber einem Einschrän ten der Verfausszeit an so verkehrsreichen Tagen würden die Gießener Geschäftsinhaber sehr bald über ein Zurück­gehen der Einnahmen flagen. Wenn zu einem so langen Offenhalten der Läden keine Notwendigkeit vorläge, so wür den die Kaufleute dem Verlangen der Handlungsgehilfen auch weiter feine Schwierigkeiten in den Weg gelegt haben. Die Angelegenheit wurde an die sozialpolitische Kom mission überwiesen, welche somit wieder nach einer mehr als 3jährigen Ruhepause in Tätigkeit treten wird. in

11. Punkt: Nach dem Fleischbeschaugesetz sind die Ge­meinden zu Einrichtungen verpflichtet, welche eine Brauchbarmachung des bedingt tauglich erkannten Fleisches ermöglichen. Die Stadt Gießen fonnte dieser Bestimmung des Gesetzes bis jetzt nicht nachkommen, da hierfür in dem alten Schlachthof nicht die Räumlichkeiten vorhanden waren, welche der Erweiterungsbau jedoch zuläßt. Der die Brauch­barmachung des bedingt tauglichen Fleisches herbeiführende Kochapparat verursacht eine Ausgabe von 2700 Mt., welche die Versammlung genehmigte.

Punkt 12: Ausführung der Trichinenschau durch ein Trichinos top. Bisher wurden die Untersuchungen des Fleisches auf Trichinen durch Mitrostope mit 30-40­facher Vergrößerung ausgeführt. Dies war aber sehr um­ständlich, da eine einzige Untersuchung 7-8 Minuten Anspruch nimmt. Das für die Trichinenschau besonders ge­eine eignete Trichinoskop stellt gegenüber dem Mitrostop erhebliche Verbesserung dar. Es läßt u. a. eine 70fache Vergrößerung zu und ist außer in Preußen auch vom hess. Ministerium freigegeben worden. Der für den Apparat, welchen die Stadt bei der Firma Reiz- Weßlar zu bestellen gedenkt, notwendigen Ausgabe von 600 Mt. stimmten die Stadtverordneten zu.

1

16. Bunft: Gesuch der historischen Kom= mission für das Großherzogtum Hessen. Vor einiger Zeit hat sich in Hessen eine Vereinigung ge bildet, welche aus dem Minister des Innern und 15 vom Großherzog erwählten Mitgliedern besteht und die sich das Ziel gestedt hat, alles aus der Geschichte Hessens Interes= Diese sante zu sammeln und entsprechend auszuarbeiten. Gruppe von Geschichtsforschern hatte sich nun an die Stadt­