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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus.- Erscheint Dienstags, Zwei Extrabeilagen: Donnerstags und Samstags. Humoristische Vlätter" und die Neue Leschalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 44.

Bekanntmachung.

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amfes

=

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 17. März 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Naum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemart ung Gießen links der Lahn.

Mit Entschließung vom 10. März 1910 hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilungsplan für die Bau= pläße in der Stephansmart auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmach­ung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung ( Eigentumsübergang) den 21. März 1910 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke.

Friedberg, den 13. März 1910.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamtmann.

Arbeitsvergebung.

Die zur Herstellung eines neuen Daches auf dem früh­eren Generatorraum der vormaligen Aktienbrauerei erforder­lichen 3 immer und Dachdeckerarbeiten sollen Mittwoch, den 23. März d. J., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, find bis zum genannten Termin an uns einzurei­chen. Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, 15. März 1910.

Städt. Hochbauamt.

Gerbel.

Bekanntmachung.

Die Friedhöfe sind vom 16. März bis 15. Mai von morgens 6 bis abends 8 Uhr geöffnet. Gießen, den 14. März 1910.

Bürgermeisterei. Mecum.

Hessischer Landtag.

Erste Kammer.

Die Erste Kammer trat gestern zur Abhaltung einer Plenarsizung zusammen, um eine Reihe von der zweiten Stammer erledigter Geseßentwürfe, Anträge 2c. zu verab­schieden.

Präsident Graf Gör eröffnete die Situng. Erster Gegenstand war der Gesezentwurf über die Erhebung einer Gebühr für die Revision nicht staatlicher Rech­nungen durch die Oberrechnungskammer.

Staatsminister Dr. Ewald machte darauf aufmert­sam, daß nicht, wie der Ausschuß der Ersten Kammer in­folge der diesbezüglichen Bemerkung des Abg. Dr. Gläs­fing annehme, sich die Gebühr für Darmstadt auf 10 000 bis 15 000 Mt., sondern nur auf 3390 Mt. stellen werde. Für Offenbach werde die Gebühr 2845 Mt., für Worms 2480 wt., für Nauheim 600 Mt. betragen.

Domtapitular Bendix weist darauf hin, daß mit diesem Gesetzentwurf den Kirchenbehörden eine neue Last aufgebürdet würde. Frhr. v. Hey I schließt sich dem Bedenken des Vorredners an.

Minister Dr. Ewald und Geheimrat Best machen diesen Bedenken gegenüber einige Ausführungen. Der letz­tere meint, daß die Gebührenanforderung wohl auf die Parochialumlagen abgewälzt werden könnte.

Der Gesetzentwurf wird darauf nach dem Ausschußan­trag angenommen. Ebenso wird der Gesezentwurf über die Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen über das No= tariats- und Kosten wesen angenommen.

Bei der Beratung des Geseßentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesezes über den Ur= fundenstempel vom 12. August 1909, mit welcher Beratung der diesbezügliche Antrag Reh verbunden wird, beantragt der Ausschuß( Berichterstatter Justizrat Dr. Klein­schmidt) einstimmig den Beitritt zu den Beschlüssen der Zwei­ten Kammer. Dieser Antrag fand Annahme.

Nach der Frühstückspause tam der Geseßentwurf, be­treffend die Abänderung eines Gesetzes über die Ausübung und den Schuß der Fischerei vom 27. April 1881, in Verbindung mit einer Vorstellung des Hess. Anglerbundes, Ortsgruppe Mainz, zur Beratung. Der Ausschußreferent Graf Stolberg- Roßla beantragte, das Gesetz mit der Abänderung, daß es erst am 1. Oktober 1910 in Kraft treten solle, anzunehmen.- Frhr. v. Hey! beantragt, da das Gesetz doch erst am 1. Oftober 1910 in Kraft tre­ten solle, den Entwurf an den Ausschuß zurückzuverweisen.

Die Vorlage, betreffend die Abänderung des Artikels 227 des Polizeistrafgesetzes, und die Regierungsvorlage, betreffend die Besitzsteuern, wurden ohne Debatte angenom­men. Ebenso die Vorlage, die Hinderung des Gemeinde­umlagengeseßes vom 30. März 1901 betreffend. Eine län gere Debatte entspann sich dann über den Antrag von Mitgliedern der Ersten Kammer auf Abänderung des Ge­setzes über die Vermögenssteuer. Der Ausschuß= referent Graf Solms wies auf die Mißstände hin, die sich auf dem jeßigen Modus der Schätzung des Rohver= mögens herausgestellt haben. Es fehle nicht an zulässigen Martsteinen zur Ermittelung des Verkaufswertes. Nicht nur der große, sondern gerade der fleine Grundbesitz werde er­hehlich getroffen.

Minister Dr. Braun verliest darauf eine längere Regierungserklärung in der betont wird, daß schon in

Bekanntmachung

Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes der Gewerbeord­nung vom 30. Juni 1900.

die

Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß im Jahre 1910 an den nachbezeichneten Tagen Vorschriften über die Mindest ruhezeit und Mit­tagspausen der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter (§ 139c der Gewerbeordnung) keine Anwendung zu fin­den haben und die Läden, sowie die offenen Verkaufsstel­len an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen.

a) 3 Wochentage vor Ostern 23., 24. und 26. März. b. 1 Wochentag vor Himmelfahrt 4. Mai 1910.

c) 2 Wochentage vor Pfingsten 13. und 14. Mai 1910. d) 14 Wochentage vor Weihnachten 9, 10., 12.- 17. und 19.- 24. Dezember 1910.

e) 1 Wochentag vor Neujahr, 31. Dezember 1910. Eine Anzahl weiterer Tage, an denen Ausnahmen von den gesetzlichen Vorschriften gewährt werden können, blei­ben für unvorhergesehene Fälle vorbehalten. Gießen, den 14. März 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Aus der Kohlermann- Stiftung sind zu ver­geben:

2 Gaben von je 89,03 Mt. an einen unbescholtenen hilfsbedürftigen geborenen Gießener Bürger( Witwer) und an die Witwe eines solchen( geborene Gießenerin bevor­zugt). Meldungen werden Asterweg 9( Armenamt) bis 31. März 1910 entgegengenommen.

Gießen, den 11. März 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

dem neuen Entwurf des Umlagengeseßes die Heranziehung der Erträgnisse mit zur Haltung gekommen seien. Die Re­gierung sei deshalb bereit, mit der zweiten Kammer in Unterhandlungen einzutreten.

Der Antrag wurde nach längerer Debatte angenommen und hierauf die Situng geschlossen. Nächste Sibung: 22. März.

Dom Hansabund.

Die Vorarbeiten zwecks Schaffung einer schlagfertigen Organisation des Hansa- Bundes für die Berliner Mitglie­der sind beendet. In Anbetracht der großen Einwohner­und Mitgliederzahl ist die Organisation Berlin nach fol­genden Gesichtspunkten eingerichtet worden: Berlin mit seinen 2 Millionen Einwohnern und gegen 30 000 Hanja Bund Mitgliedern ist entsprechend den Wünschen der Mit­glieder in 20 Bezirke eingeteilt worden. Für je 100 000 Einwohner ist ein Bezirk eingerichtet unter Berücksichtigung der bestehenden Stadtbezirke. Für jeden Bezirk wird ein Bezirksausschuß von mindestens 20 Personen mit dem Rechte der Zuwahl gewählt. Jeder Bezirksausschuß wählt sich einen Stellvertreter, welche einen Bezirksvorsitzenden und

21 Jahrg.

Die noch nicht vergebenen Stände in den Markt­lauben sollen Samstag, den 19. März 1910, vor­mittags 11% Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Bürgermeisterei. Mecum.

Für die Zeit vom 1. April 1910 bis Ende März 1911 sollen auf dem hiesigen Wochenmarkt eine Anzahl Vertausspläbe vergeben werden.

Angebote hierauf sind bis spätestens 22. ds. Mts., vormittags 12 Uhr bei der Bürgermeisterei einzureichen, woselbst auch die Bedingungen und Angebotsformulare er­hältlich sind. Bürgermeisterei.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gie­ßen bringen wir zur öffentlichen Kenntnis der Interessen­Gießen, den 14. März 1910.

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Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: Gesuch der Stadt Gießen um Genehmigung zur Dampftesselanlage.

Die Stadt Gießen beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. 1 Nr. 123-10 der Gemartung Gießen einen Dampftessel zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau des Großh. Polizeiamts Gie­Ben zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwend­ungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Aus. schlusses bei Großh. Polizeiamt Gießen vorzubringen. Gießen, den 9. März 1910.

Großh. Kreisamt Gießen.

J. V.: Welcker.

* Städtisches. Da bei der Neupflasterung der Straßen ein größerer Posten von Pflastersteinen nicht zur Verwendung gelangen fonnte, so hatte sich die Stadtver­waltung entschlossen, diese Steine zum Verlauf zu stellen. Bei den Hausbesitzern jenseits der Lahn hat nun dieses Vorgehen insofern den verdienten Beifalt gefunden, als es ihren schon lange gehegten Wunsch erfüllte, die Hofraiten mit einem billigen und dauerhaften Pflaster zu versehen.

*)(* Liebig Laboratorium. In den näch­sten Tagen wird in Deutschland ein Aufruf erscheinen, der den Zweck verfolgt, durch Aufbringung der nötigen Mittel das alte Gebäude des Liebig- Laboratoriums in Gießen zu erhalten. Wir dürften wohl in der Ansicht nicht fehlgehen, wenn wir annehmen, daß dieser Plan in den weitesten Kreisen Anklang finden wird. Deshalb wird es auch alle Freunde der Chemie freuen, zu hören, daß Privatdozent Dr. Thomae einen Teil des Gebäudes von der Stadt ge­mietet hat, um denselben von neuem der chemischen Wissen­schaft dienstbar zu machen und damit dem Altmeister der Chemie ein Denkmal zu sehen, wie es gar nicht besser ge­wünscht werden kann. Jedenfalls dürfte der Aufruf, wel­cher die Unterschriften zahlreicher Gelehrten trägt, im Hin­blick auf seinen Zweck des gewünschten Erfolges bei dem dankbaren Gießen sowohl wie auch bei dem nicht minder dankbaren übrigen Deutschland sicher sein.

*

Verkehrsverein Gießen.

die Leitung des Bezirks übernehmen. Die Bezirksausschüsse sind dem Charakter des Hansa- Bundes entsprechend aus Vertretern von Gewerbe, Handel und Industrie einschließ­lich des Handwerks und der Angestellten zusammengesetzt. Der Vorstand der Gesamtorganisation Berlin wird gebildet aus den 20 Bezirtsvorsitzenden, die unter sich die Vorstands- jährige Hauptversammlung des Verkehrsvereins statt, deren ämter durch Vereinbarung verteilen. Sämtliche 30 000 Mit­glieder in Berlin erhalten in diesen Tagen schriftliche Be­nachrichtigung. Die Bezirksausschüsse werden in den näch­sten Tagen zwecks Beratung der Einzelheiten zusammenge­rufen. In allen größeren Städten wird die Or ganisation tunlichst nach diesen Gesichtspunkten eingeführt werden.

Lokales.

17. Gießen, März 1910.

** Der Großherzog hat am 12. März dem Pfarrer Wilhelm Röm held zu Hahn( Pfungstadt) mit Wirkung vom 1. April 1910 die evangelische Pfarrstelle zu Pfungstadt übertragen.

** Uebertragen wurden am 12. März dem Lehrer Johann Philipp Harth zu Unter- Mossau eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wörrstadt.

** Ernannt wurden am 12. März der Gefangen­ausseher an der Zellenstrafanstalt Buzbach Karl Mölcher zum Oberaufseher an dieser Anstalt und der Gefangenauf­seher am Provinzialarresthaus in Darmstadt Johann Lud­wig Schmitt zum Gefangenaufseher an der Zellenstrafan stalt Butzbach, beide mit Wirkung vom 1. April 1910 an. ** Erledigt: Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober- Wöllstadt, Kreis Friedberg.

* Parlamentarisches. Der zweiten Kam­mer ging als Drucksache zu: Antrag des Abg. Raab, be­treffend die Errichtung von Voltsbibliotheken. Es wird be­antragt: Die Regierung zu ersuchen, im Staatsbudget für das Etatsjahr 1911 ein besonderes Kapitel als Kapitel 466 Volksbibliotheten" vorzusehen und dafür den Betrag von 5000 Mt. einzustellen.

Am Dienstag abend fand im Hotel Kaiserhof" die dies­äußerst schwacher Besuch um so mehr zu bedauern war, als doch gerade die Bestrebungen des Verkehrsvereins, von denen bereits eine unserer früheren Nummern berichtete, da­rauf hinauslaufen, daß Interesse für Gießen zu beleben und für den Zuzug zu sorgen. Nur wenige Städte fönnen sich bis jetzt solcher Vereine erfreuen und es wäre deshalb wohl auch sehr zu wünschen, daß die Aufgaben und Ziele des Verkehrsvereins immer mehr eine Sache der Allgemein­heit werden.

Die Versammlung eröffnete eine Ansprache des Vorsitz­enden, Rechtsanwalts Le un, der ein umfassendes Bild von der Tätigkeit des Vereins in dem abgelaufenen Ge schäftsjahr entwarf und damit ganz besonders die gemein­nüßigen Bestrebungen des Vereins kennzeichnete und mit dem Wunsche schloß, daß die späteren Versammlungen bei den Mitgliedern größeren Anklang finden möchten.

Der hierauf von dem Geschäftsführer He I m erstattete des Jahresbericht zeigte so recht die vielseitige Tätigkeit Vereins durch Verlesung der überaus zahlreichen Anfragen auswärtiger Bürger und Studenten inbezug auf die Gie­Bener Verhältnisse, welche sämtliche auf ausführliche Ant­worten rechnen durften. Hervorgehoben zu werden verdient hierbei noch, daß der Verein dem Verbande deutscher Ver­fehrsvereine beigetreten ist und daß er im vergangenen Jahre noch mehr als früher bemüht war, die Vorzüge un­serer Stadt durch Anzeigen in auswärtigen Blättern be­fannt zu machen.

Zu diesem Geschäftsbericht nahm Stadtv. Winn das Wort, in dem er u. a. ausführte: Ich kann auch nur den schlechten Beluch der Versammlung bedauern, ich möchte aber den Anlaß dazu in dem Umstand erblicken, daß der Verein zu wenig an die Oeffentlichkeit trete und mehr eine stille aber deshalb nicht minder anerkennenswerte Tätigkeit aus­übe. Herr Helm hat in umfassender Weise jede der An­