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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post

1,50 Mt. frei ins Haus.

Donnerstags und Samstags.

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Erscheint Dienstags, Zwei Extrabeilagen:

Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Nr. 135.

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Telephon: Nr. 362.

Bekanntmachung

Wiederholt hat das Reichsgericht die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken festgestellt, die Toreinfahrten, Höfe, Hausflure, Gänge und Treppen, sofern und solange dieselben jedermann zugänglich sind, während der Dunkel­heit so ausreichend zu beleuchten, daß die daselbst verkehr­enden Personen der Gefahr der Beschädigung nicht ausge setzt sind.

Die gleiche Verpflichtung liegt namentlich auch den In­habern von Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbeits­stätten, von Vergnügungs-, Versammlungs- und Schant= stätten( letzteren insbesondere auch hinsichtlich der Bedürf= nisanstalten) ob.

Pflichtwidrige Unterlassung der Beleuchtung würde, falls hierdurch jemand zu Schaden kommen sollte, die Entschä digungspflicht, sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit be­gründen.

Gießen, den 12. Oktober 1910.

Großherzogl. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsich tigung von Mietwohnungen und Schlafstellen be= treffend, vom 1. Juli 1893.

Die durch die nachgenannten Bestimmungen des Ge­setzes vom 1. Juli 1893 vorgeschriebene Anmeldung von Mietwohnungen, Schlafräumen und Schlafstellen oder von Aenderungen inder Person des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen.

Anzeigeformulare sind auf unserem Meldebureau

hältlich.

Bevolution in Portugal.

er=

In Lissabon nimmt die Plünderung der Klöster ihren Fortgang. Vorgestern wurde auf das Kloster Campulidi von Soldaten und Matrosen ein Sturm unternommen. Den Anlaß dazu gab das Gerücht, daß aus den Fenstern des Gebäudes Bomben geworfen worden seien. Das Kloster wurde von den Truppen fast völlig ausgeräumt.

Nachdem die beiden Republiken Brasilien und die Schweiz das gegenwärtige System in Portugal anerkannt haben, wird demnächst auch Frankreich die Republik aner­fennen. Mit dem britischen Geschäftsträger ist ebenfalls verhandelt worden und zwar unmittelbar nach dem Bellannt­werden der Uebersiedelung der königlichen Familie nach England. Die portugiesische Regierung suchte zu ermitteln, in welcher Eigenschaft die Flüchtlinge in England behan Es verlautet, die britische Regierung, habe die Erklärung abgegeben, daß die Mitglieder der föniglichen Familie lediglich und ausschließlich als Privatpersonen be­handelt werden.

delt werden.

Das portugiesische Königshaus schuldet dem Lande an Vorschüssen, die ihm entgegen den Bestimmungen der Ver­fassung vom 23. November 1859 von gefälligen Ministern bewilligt worden sind, die Summe von 27 557 000 Francs. Von dieser Summe entfallen 9 100 000 Francs in die Re­gierungszeit des Königs Luis, des Großvaters des jetzigen Souveräns, der am 19. Oftober 1889 starb. Der Rest von 18 475 000 Frs. stellt die Verpflichtung dar, die von König Carlos, Dom Manuels Vater, eingegangen wurde.

Die Jubiläumsfeier der Universität

in Berlin.

Der zweite Festakt am Mittwoch hatte vormittags die neue Aula wiederum bis auf den letzten Platz gefüllt. Prinz August Wilhelm war erschienen, ebenso Prinz Rupp­recht von Bayern. Nachdem der Bläserchor" alte Bur­schenherrlichkeit" intoniert hatte, betrat der Festredner, Pro­fessor Dr. Lenz, das Katheder und gab in einstündigem Vortrag eine Darstellung der Geschichte der Universität seit ihrer Gründung. Hierauf ergriff der Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Kohler, das Wort, um in lateinischer Sprache den Kaiser zum Ehrendofter bei= der Rechte zu ernennen. Die Ernennung wurde von lebhaftem Beifall begleitet. Auch zahlreiche andere her­vorragende Persönlichkeiten wurden zu Ehrendoktoren pro­moviert, so der deutsche Reichskanzler v. Bethmann Holl= weg, der preußische Kultusminister von Trott zu Solz, der Berliner Oberbürgermeister Kirschner, der Oberpräsident der Rheinprovinz v. Rheinbaben, der Präsident des Reichs= versicherungsamtes Kauffmann, Hans Thoma, Wilh. Raabe, Frau Cosima Wagner u. a. Am Nachmittag fand ein gro= Bes Gartenfest der Berliner Studentenschaft statt. Die offi­ziellen Veranstaltungen fanden mit einem glänzenden Fest lommer in den Ausstellungshallen beim Zoologischen Gar­ten ihren Abschluß. Die Zahl der Teilnehmer dieses größ­ten Kommerses in der deutschen Universitätsgeschichte betrug etwa 10 000. Erschienen waren mit dem Reftor der Uni­versität und den Dekanen der vier Fakultäten fast sämtliche Professoren und die meisten auswärtigen Festgäste.

Die Jubiläumsfeierlichkeiten fanden am Donnerstag, abends, mit einer Gala- Tafel bei dem Kaiserpaar ihren Abschluß.

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amfes Behörden Oberhessens Erpedition: Seltersweg 83. Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

sowie vieler anderer

Samstag, 15. Oktober 1910 Amtliche Bekanntmachungen.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Be­strafung erfolgt, fals bei den demnächst stattfindenden Re­visionen der Mietwohnungen 2c. die Unterlassung von An­meldungen festgestellt wird.

Gießen, den 10. Oftober 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Gebhardt.

Artikel 4.

Anzeigepflicht der Vermieter. Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals vermietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hier von vor dem Einzuge des Mieter der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, wenn entweder

1. die Mietwohnung( einschließlich der Küche und aus­schließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder

2. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder

3. unmittelbar unter Dach( ohne Zwischendecke) befind­liche Räume zum Wohnen vermietet werden sollen. Die Anzeige muß Auskunft geben über:

a) den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer,

b) die Lage der Wohnung( ob im Haupt- oder Neben gebäude und in welchem Stockwers),

c) die Anzahl und Bestimmung der Räume,

d) den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, so­wie Namen und Alter derselben.

Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind

Bum Barenbesuch in Friedberg.

Großherzog von Hessen und die Prinzen und Prinzessinnen Der Zar, die Zarin, Prinz Heinrich von Preußen, der unternahmen am Donnerstag, nachmittags, eine Fußtour

nach Bad- Nauheim. Auch dem Schmalheimer Mineralbrun­biß eingenommen. Zu Fuß ging's dann zurück nach Fried­nen wurde ein Besuch abgestattet und dort ein einer Jm­berg. Mit welcher Liebe der Großherzog an seiner jüng­sten Schwester, der Kaiserin von Rußland, hängt, zeigte sich auf dem Rückwege. Vom Chausseehause aus drückke er den Fahrstuhl, in dem die Zarin saß, trotzdem ihm der Schweiß in dicken Tropfen an der Stirne herunterlief. Die Hofsbeamten wollten ihn in dieser Tätigkeit ablösen, er ließ es aber nicht zu und fuhr die Zarin bis in das Schloß. An demselben Tage reisten Prinzessin Ludwig von Battenberg und Prinzessin Luise in Begleitung ihrer Hof= dame nach Schloß Heiligenberg. In den nächsten Tagen wird die Großfürstin von Rußland im Schlosse zu Besuch erwartet. Wie man hört, wird der Zar bis Ende Monats bleiben und dann nach Darmstadt übersiedeln. Gestern wurde eine größere Ausfahrt in den Taunus unternommen, woran auch Prinz Heinrich von Preußen teilnahm.

des

Streik der französischen Eisenbahner.

Nach den bisher eingelaufenen Nachrichten hat der Eisenbahner- Ausstand seinen Höhepunkt bereits überschritten, wenn auch die Lage nach wie vor recht ernst ist. Zahlreiche Angestellte der Nordbahn nahmen den Dienst wieder auf. Mehrere Angestellte wurden wegen Beeinträchtigung des freien Rechts auf Arbeit verhaftet. Die Passagierzüge auf der Nordbahn verkehren in größerer Zahl. Auf der Ostbahn ist der Dienstbetrieb normal. Auf der staat- lichen West bahn ist der Verkehr der großen Linien sicher­gestellt. Vom Bahnhof Mont Parnasse sind mehrere Züge abgegangen. Vom Bahnhof St. Lazare ist der Verkehr im mer noch unterbrochen. Im Invaliden- Bahnhof sind alle Lebensmittelzüge angekommen. Das Komitee der Ange= stellten der Bahnen von Bordeaux und vom Süden, wel­ches in Bordeaux zusammengetreten ist, entschied sich da für, in den Ausstand einzutreten, aber dieser Beschluß muß erst durch eine Versammlung der Angestellten gebilligt wer­den. Auf der staatlichen Westbahn ist die Zahl der Aus­ständigen nicht groß. Die Eisenbahnangestellten im Kohlen­becken von Pas de Calais weigerten sich in der Mehrzahl, der Einberufung zu den Truppenteilen Folge zu leisten. Auch in den Kreisen der Eisenbahnangestellten gibt den Generalausstand bereits verloren. Es heißt, der Mi­nister der Oeffentlichen Arbeiten habe im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten die arbeitswilligen Lokomotivfüh= rer und Heizer ermächtigt, sich zu bewaffnen, damit sie sich gegen etwaige Angriffe seitens der Ausständigen schüßen fönnen.

Lokales.

man

Gießen, 15. Oftober 1910.

* Verliehen wurden vom König von Preußen der Kronenorden 1. Klasse dem Generalleutnant v. Strang, Kommandeur der Gr. Hess.( 25.) Division; der rote Adler­orden 2. Klasse mit Eichenlaub dem Generalmajor von Grumbkow, Kommandeur der 50. Inf.- Brigade( 2. Großh. Hess.) und der Kronenorden 4. Klasse dem Oberleutnant v. Bentz( Ernst) im Inf.- Reg. Kaiser Wilhelm.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

21. Jahrg.

von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Miet­preis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet. Artikel 5.

Der Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche Anzeige zu machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminder­ung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermietung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.

Die Anzeigepflicht trifft bei Aenderungen in der Per­son des Vermieters den neuen Vermieter.

Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zu gleich die im vorigen Artikel unter d vorgeschriebenen An­gaben zu machen. Artikel 6.

Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Perso­nen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Ausent­halt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Miet­benutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. Die Anzeige muß Auskunft geben über

a) Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter,

b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,

c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhan­denen Schlafstellen.

Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen.

Artikel 11.

Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4-6 vorgeschriebenen Anzeigen zu machen un­terläßt oder in diesen Anzeigen wissentlich unrichtige An­gaben macht.

** Parlamentarisch e 3. Nachdem Abgeord­neter Dr. Glässing bereits vor mehreren Wochen als Aus­schußberichterstatter sein Referat über den Geseßentwurf be­treffend die Städteordnung fertiggestellt hat, ist jetzt in der Zweiten Kammer von den beiden Referenten, Abgg. Stöp­ler und Uebel, auch der ziemlich umfangreiche Bericht über die Ausschußberatung inbetreff der Landgemeindeordnung zum Abschluß gebracht worden. Der Sonderausschuß für die Revision der Verwaltungsgeseße wird nun in der zwei­ten Hälfte des Oktober noch zu einer Schlußberatung zu­sammentreten und die druckfertigen Berichte genehmigen, so daß alsdann das Kammerplenum im nächsten Monat mit Muße die beiden wichtigen Gesezentwürse durch beraten sann.

* Aus der Schule. Die hessische Schulbehörde hat die Bürgermeistereien und Lokalschulvorstände aufge­fordert, im Interesse der auswärts wohnenden und den Weg von und zu dem Schulorte mit der Eisenbahn zurück­legenden Schüler sich vor Aenderung der Schulzeiten mit der zuständigen Eisenbahndirektion in Verbindung zu setzen. Anträge auf Aenderung für die am 1. Mai in Kraft tre­tenden Fahrpläne sind spätestens bis 1. November des vor­herstehenden Jahres zu stellen.

tt Stadttheater. Hermann reizendes Lustspiel, Das Konzert", das am Ende der vergangenen Spiel­zeit so außerordentlichen Erfolg errang und das morgen, nachmittags, zum letzten Male gegeben wird, dürfte das gegenwärtig meistgegebene Wert auf deutschen Bühnen sein und wird hier in einer anerkannt vorzüglichen Besetzung gegeben. Die Sonntag Abendvorstellung bringt im Kauf­| mann von Venedig" ein Werk, daß allein schon durch seine Ausstattung eine Sehenswürdigkeit bildet. Beide Vor­stellungen finden bei kleinen Preisen statt.

auf

* Gegen den Alkohol. Um den Ausschant al­koholfreier Getränke in Fabriken, Gewerbebetrieben 2c. Her­beizuführen, beabsichtigt der, hess. Gauverband gegen den Alkoholismus an sämtliche gewerblichen Betriebe mit über 25 Arbeiten ein Rundschreiben zu richten, in dem die mit dem Ausschant alkoholfreier Getränke anderwärts gemachten glänzenden Erfahrungen hingewiesen wird. In einer großen Zahl von gewerblichen Betrieben ist der Ge­nuß alkoholischer Getränke in den Arbeitspausen verboten worden, nicht bloß aus gesundheitlichen, sondern auch aus finanziellen Gründen, im Interesse der Arbeiter.

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Der Hansa- Bund veranstaltet heute abend, 8 Uhr, im Cafe Ebel" eine öffentliche Versammlung, in welcher E. Brandt- Berlin über das Thema Was ist neu­deutsche Wirtschaftspolitif?" einen Vortrag hält.

* Der 3 ug des Todes. In Gießen forderte der Tod in der verflossenen Woche 8 Opfer, von denen 2 der Lungenentzündung erlagen; 3 der Verstorbenen stamm­ten von auswärts und hatten in den Kliniken Heilung ge­sucht.

* Eine Bürgersteig verbreiterung wurde durch den Umbau des Geschäftes der Gebr. Stamm an dem Marktplatz und der Schulstraße mit der Abrundung der Ecke erzielt. Es ist dies umsomehr zu begrüßen, als gerade an jener Stelle der Verkehr zu fast allen Tageszeiten sehr leb­haft ist.

* Gestohlen wurde einem Gastwirt in der Bahn­hofstraße der nicht unbeträchtliche Inhalt der Tageskasse. Der Dieb hatte sich von dem Hose aus durch ein offensteh­endes Fenster Eingang verschafft.

* Festgenommen wurde in einer Wirtschaft der Kaiser- Allee ein Agent aus Großen- Linden, welcher aus der Kasse in der Abwesenheit des Gastwirls 7 Mark ent­wendet hatte und von einer Bediensteten überrascht wurde. * Eine falsche halbe Mark wurde fürzlich in einem hiesigen Zigarrenladen verausgabt. Vor dem Be­