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Gießener Zeitung

Gießener Neueste Nachrichten

Bezugspreis 40 pfg. monatlich vierteljährlich 1,20 Mt. frei Haus; durch die Post 1,50 Mf.

Erscheint 3 Mal wöchentlich:

und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags. Telephon: Gießen Nr. 362.

Nr. 31.

Bau- und Nuthelz- Versteigerung

der Stadt Gießen.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

Gießen

des Großherzoglichen Polizeiamtes Gießen

und vieler anderer Behörden in Oberhessen. Expedition: Seltersweg 83.

Dienstag, 15. Februar 1910

Gießener Tageblatt

Anzeigenpreis:

die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reflame 50 Pfg. Außerhalb Oberhessen

Amtliche Bekanntmachungen.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen, 3-5 km von der Bahnstation entfernt und an chaussierte Abfuhrwege an­grenzend, sollen

Montag, den 28. Februar 1910, vormittags 10% Uhr

beginnend im Saale des Lenz'schen Felsenkellers zu Gie­ßen, in der Nähe des Bahnhofes, versteigert werden: 127 Cichen- Stämme, Schnittholz, uit 119,04 Festm.,

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Bauholz, mit 148,60 Schwellenholz mit 179,18" estm., Grubenholz mit

1497 Fichten- Stämme, Bauholz mit

1100 Stiefern­

1 Fichten- Stamm, Schnittholz" mit

22 Stiefern- Stämme.

9 Buchen- Stämme,

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27 Erlen- Stämme, Bauholz

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2 Weißtannen, Banholz mit

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1 Lärchen- Stamm, Bauholz mit

166,48 466,75 506,17"

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2,83 26,94

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0,63

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0,40

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Gegen Sicherheit wird Zahlungsfrist bis 15. Novem­ber 1910 gewährt. Anträge auf Bildung kleinerer Lose fönnen in der Zeit vom 21.- 27. Februar bei uns gestellt werden.

Gedruckte Verzeichnisse über die Dimensionen der Hölzer sind von der unterzeichneten Stelle vom 21. Februar ab gegen Erstattung der Druckkosten erhältlich. Daselbst können auch Karten über die Waldungen der Stadt Gießen, aus denen die einzelnen Walddistrikte und säßtiiche Wege und Schneisen ersichtlich sind, gegen eine Vergütung von 50 Pig. bezogen werden.

Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes wende man sich an die Forstwarte Geisel- Gießen, Arst- Hochwarte bei Gießen, Karl Brück- Rödgen bei Gießen und Loß- Wieseck. Gießen, 12. Februar 1910.

Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Holzversteigerung

im Gießener Stadtwald.

( Forstwartei Gießen 3, Forstwart Geisel.) Donnerstag, den 17. Februar 1910, vormittags

9% Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Abteilungen Sauhütte, Sauhüttenbrunnen, Fichtenkopf und Rußland versteigert:

3101 Fichtenderbstangeu mit 96,21 Festmeter,

1136 1335

"

reißstangen"

16,24 bohnenstang." 1,22

43,9 Rmtr. Kiefernknüppel

Fichtenknüppelreisig, Fichtenstock,

9,4

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Fichten

10,5

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7,5

1410

1000

40

Wellen Eichenreisig,

"

Kiefernreisig, Fichtenreisig.

Die Zusammenkunft ist in der Wannschneise an der 3.

Querschneise.

Gießen, den 10. Februar 1910.

Bürgermeisterei. J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Friedhöfe vom 16. Februar bis 15. März 1910 von morgens 8 bis abends 6 Uhr geöffnet sind.

Die Schließung des Friedhofes wird durch Läuten der Friedhofsglocke angezeigt. Bei Beginn des Läutens muß

Der Fall Welshofen.

Kriminalroman von M. Kossak.

30) ( Nachdruck verboten.) Der Detektiv machte eine unnachahmliche Bewegung mit den Schultern und lächelte. " Gnädige Frau berühren da einen Punkt, den ich nicht gern erörtern möchte. Gnädige Frau haben ja wohl selbst in den Zeitungen gelesen, daß nach Ansicht der Aerzte ein Mensch von einer so kleinen Menge Morphium, wie sie der gerichtlichen Sektion nach der Graf genommen hat, nicht fierben kann, um so weniger, wenn der Betreffende an Mor­phium gewöhnt ist. Denn der Arzt des Grafen sagt neuer­dings aus, daß der letztere ſeiner neuralgischen Schmerzen wegen seit Jahren häufig Morphium genommen hat. Aber lassen wir dies. Ich möchte noch eins bemerken die Po­

izei hat nach Olfers Mutter geforscht. Die Frau lebt seit tier Jahren in Neapel und dort ist sie verhört worden, doch gibt sie an, daß sie über den Verbleib ihres Sohnes in enen bewußten vier Jahren auch nichts weiß und daß sie erit, als er jenes Pariser Engagement hatte, wieder von ihm Nachrichten und Unterstützungen erhalten hat. Vielleicht kann die Frida Sasse auch über Ölfers Mutter einiges aussagen, das uns nüßlich sein könnte. Ferner wäre es mir wün­schenswert, zu erfahren, ob sie gewußt hat, daß Olfers an der Wilson- Scool angestellt war."

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Baula schüttelte den Kopf.

Warum mag er nur jene Lehrerstelle angenommen haben?" Er verdiente doch beim Varietee genug Geld."

der Friedhof sofort verlassen werden. Eine Viertelstunde nach dem Läuten werden die Friedhofstore geschlossen. Gießen, den 10. Februar 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum

Berdingung.

Die Lieferung und Anfuhr von zirka 500 cbm Hardt­schutt für die Schlachthoferweiterung soll

Montag, den 21. Februar, vormittags 11½ Uhr

öffentlich verdungen werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf vorgeschriebenem Formu­lar, das daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, 14. Februar 1910.

Städt. Hochbauamt. Gerbel.

Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 4. Februar 1910. Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelge­setes; hier die Erhebung der Stempelabgabe für Automaten und Musitwerke.

Unter Bezugnahme auf die Nummer 10 und 52 des Tarifs zum Gesetz über den Urkundenstempel vom 12. Aug. 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 1907, sowie unter Hinweis darauf, daß nach Artikel 33 in Verbindung mit Artifel 31 Absatz 1 und 4 dieses Ge­setzes, diejenigen Personen, welche es unterlassen, ihrer An­meldepflicht zu genügen, unbeschadet ihrer Haftpflicht, für den fehlenden Stempel eine Geldstrafe, welche dem vier- sachen Betrag des hinterzogenen Stempels gleichkommt, oder eine Ordnungsstrafe bis zu 200 Mart verwirkt haben, brin­gen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis:

1. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten oder Pläßen einen Verkaufs­oder Wageautomaten, Kraftmesser oder einen Automaten, der zur Unterhaltung des Publikums dient, sowie wer in einem öffentlichen Wirtschaftslokal ein Klavier oder sonsti­ges Musitwert aufstellen will, hat zuvor dem Kreisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltes oder des Ortes, an welchem die Aufstellung erfolgen soll, eine Jahreskarte zu erwirken und für Lösung dieser Karte eine Stempelabgabe zu entrichten, welche jährlich beträgt:

a) für jeden Automaten je nach der Größe, dem An­taufspreise und der Leistungsfähigkeit desselben 10 bis 40 Mart;

b) für jedes Klavier oder sonstige Musikwerke nach der Größe, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähig feit desselben 10 bis 40 Mark.

Für besondere leistungsfähige Instrumente fann die Stempelabgabe bis auf den zweifachen Betrag erhöht wer­den. Unter Leistungsfähigkeit ist die finanzielle Leistungs­fähigkeit oder Ergiebigkeit zu verstehen.

Die Ausstellung von Automaten für Bahnsteigfarten ist stempelfrei.

Entsteht die Abgabepflicht für die vorstehend aufgeführ= ten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Die Erneuerung der Jahres­farten( gültig vom 1. April bis 31. März des nächstfol­genden Jahres) und Entrichtung der vorgeschriebenen Stem­pelabgabe erfolgt im Monat März eines jeden Jahres.

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" Lauter Rätsel, Gnädigste, die aber natürlich mit dem Wust von Geheimnissen, welche den Olfers umhüllen, engem Zusammenhange stehen werden. Uebrigens sind be­reits Nachforschungen eingeleitet, um zu ergründen, ob der junge Mann wirklich, wie er ihnen erzählt hat, schon bei rerschiedenen Wilson- Scools gewesen ist.""

Man redete noch eine Weile hin und her, dann empfahl sich der Detektiv, nachdem Paula ihm versprochen, ihn so fort brieflich zu benachrichtigen, wenn sie bei Frida Sasse gewesen war. Sie wollte diesen Besuch noch am selben Tage ausführen.

10. Kapitel.

Die arme Frida Sasse saß traurig in ihrer Wohnung und beschäftigte sich damit, ihr weißes hübsches Chiffon kleid für den Abend mit blaßgrünen Schleifen zu garnieren. Wie widerwärtig es ihr war, sich zu schmücken, während ihr Abgott im Kerker saß! Und daß die Menschen auch all ihren Kummer gar nicht recht verstanden, sondern sie fortwährend mit tattlosen Bemerkungen quälten! Vor allem ihre Zimmerwirtin. Die Frau fonnte es gar nicht verstehen, daß sie um den verruchten Menschen, wie sie Olfers nannte, trauerte, während sie es doch so schön haben konnte. Fast täglich tamen Herren, die sich bei der blonden Geigenspie lerin melden lassen wollten und Frau Sawitsch so hieß die Zimmerwirtin ein hübsches Trinkgeld versprachen, sofern sie ihnen bei Frida Zutritt verschaffte. Wie viele Blumensträuße, die sie nicht annahm, waren ihr nicht schon zugesandt worden?

Man ist nur einmal jung, Fräulein"- meinte Frau Sawitsch und wenn sie Ihre Jugend nicht nüßen, so

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Extra- Beilagen

werden nach Gewicht und Größe berechnet.

Druck und Verlag:

Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

21. Jahrg.

2. Die Abgabe ist von ein und derselben Person, auch bei einem Wechsel des Automaten oder Instruments oder des Aufstellungsortes innerhalb desselben Jahres( vom 1. April bis 31. März nächsten Jahres) stets nur einmal und zwar erstmalig vor der Aufstellung des Automaten oder des Instruments und sodann alljährlich im Monat März sür das darauf folgende Jahr bei dem Kreisamte zu entrichten. 3. Das Kreisamt erteilt dem Anmeldenden eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegen­stand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Be­trage der entrichteten Abgabe enthält. Die Karte ist nur für die Zeit gültig, für welche sie ausgestellt ist.

ges Musikinstrument, welches an einem der unter Ziffer 1 4. Wer einen Automaten oder ein Klavier oder sonsti­erwähnten Plätze aufgestellt ist, von diesem Plate ent­fernt, ohne denselben oder dasselbe auf einen anderen der unter Ziffer 1 erwähnten Plätze ausstellt, hat dies bis 1. April 1910 dem Kreisamt anzuzeigen, widrigenfalls er zur Entrichtung der Abgabe weiter verpflichtet bleibt. Die Ab­meldung wird auf Verlangen bescheinigt.

5. Gesuche um Erlaubnis haben schriftlich unter ge­nauer Beschreibung des Instrumentes, um das es sich han delt bei Automaten auch der finanziellen Leistungsfähig­keit oder mündlich im Kreisamtsgebäude zu erfolgen. 6. Die Abgabe für das Jahr 1910 ist im Monat März 1910 zu entrichten; als Zahltage haben wir jeden Werktag, vormittags von 9-12 Uhr, festgesetzt. Die Abgabe kann jetzt schon bezahlt werden. Die Entrichtung hat auf Zim­mer Nr. 1 stattzufinden.

Sollte die Entrichtung der Abgabe im Wege der Post­einzahlung oder Geldeinsendung erfolgen, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Geldsendungen stets ganz frei" von Porto sein müssen, und die letzte Jahrestarte ebenfalls einzusenden ist. Die Zustellung der Karte erfolgt dann durch die Poſt als portopflichtige Dienstsache".

Die für das Jahr 1909 ausgestellten Karten sind mit­zubringen.

Gegen alle diejenigen, welche ausweislich unseres Re­gisters zur Zahlung der Abgabe verpflichtet sind, und die­nach Ablauf dieses Termins, vorbehältlich einer Bestrafung selbe bis zum 1. April 1910 nicht entrichtet haben, wird in Höhe des vierfachen Betrages des hinterzogenen Stem­pels oder Erkennung einer Ordnungsstrafe bis zu 200 Mt. nach Artikel 31, 33 des Urkundenstempelgesetzes, das Bei­treibungsverfahren gemäß Artikel 26 loc. lit. eingeleitet werden.

Gießen, den 2. Februar 1910.

Großh. Kreisamt Gießen. J. V. gez.: Welcker.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von behobelten und bestoßenen Dielen, Latten und Leisten für eine Lagereinrichtung des städti­schen Elektrizitätswerts soll öffentlich vergeben werden. Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Elektrizi­tätswertes erhältlich, Angebote bis zum 16. Februar, nach­mittags 3 Uhr, verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, dortselbst einzureichen.

Gießen, 11. Februar 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.

Bekanntmachung.

Die Rechnungen der Armenfasse und der Plockischen Stiftung für 1908 liegen vom 12. d. Mts ab eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem Armenamt offen.

Gießen, den 9. Februar 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

haben Sie später das Nachsehen. Von dem vielen Weinen werden Sie bloß mager und blaß und das schadet der Schönheit. Wenn ich wäre wie Sie, so fragte ich den Teufel nach Olfers und suchte mir einen reichen, hübschen und vornehmen Verehrer aus. Sie haben ja an jedem Fin­ger einen hängen und brauchen sich nur den auszusuchen, der Ihnen am besten gefällt. Und wenn Sie flug anfangen, heiratet er Sie noch gar- denken Sie nur an die Brusio! Denn den Olfers, den töpfen sie doch, mit dem ist's aus. Das sage ich Ihnen, die ich eine erfahrene Frau bin, Fräu­lein"

Frida hörte den Schluß schon gar nicht mehr, sie hatte die Hände vors Gesicht geschlagen und schluchzte zum Er­barmen.

" Lassen Sie doch, Frau Sawitsch", sagte Louison, aus dem Hintergrund des Zimmers hervortretend, wo sie eben­falls mit Toilettenvorbereitungen für den Abend beschäftigt gewesen war. Das arme Hascherl- Louison liebte es, seit sie in Wien war, stets ihre Rede mit Wienerischen Aus­drücken zu schmücken hat ohnedies genug zu leiden und man soll ihr das Herz nicht noch schwerer machen, als es so schon ist."

" Ich meine es nur gut mit dem Fräulein", widersprach die Vermieterin. Denn, daß der Olfers nicht mehr frei wird, daß sie den köpfen, wie er's verdient- das steht fest, das sagen Alle"

,, Hüten Sie Ihre Zunge", rief das Mädchen mit den großen Zähnen. Es kommt oft alles anders, als wir den fen, Frau Sawitsch. Und das eine will ich Ihnen noch sagen es weiß feiner, wie er endet und ob er nicht auch