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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mk., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Leschalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 56.

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der Großherzoglichen Bürgermeisterei)

des Großherzoglichen Polizei Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

sowie vieler anderer

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 14. April 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Ausschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Betr.: Anwesenheit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers in Gießen.

Bekanntmachung.

A. Freitag, 15. April 1910, werden aus Anlaß der Anwesenheit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers folgende Straßenzüge zu den nachstehend angegebenen Zeiten für den Verkehr mit Fuhrwerfen, Automobilen, Fahrrädern, sowie für Reiter und Viehtransporte gesperrt.

1. Von 10 Uhr vormittags bis 11½ Uhr vormittags: Frankfurterstraße,

Südanlage,

Gartenstraße,

Kaiser- Allee bis zum Schüßenhaus.

2. Von 12 Uhr nachmittags bis Uhr nachmittags: Kaiser- Allee,

Gartenstraße, Oftanlage,

Landgrafenstraße,

Landgrafphilippsplay.

3. Von 2 Uhr nachmittags bis nach erfolgter Abreise Sr. Majestät:

Landgrafenstraße, Oftanlage,

Südanlage,

Frankfurterstraße,

B. Wagenverkehr, Richtung Kaiserallee- Schüßenhaus Chaussee Rodgen. Wagen, Automobile und Reiter, die die Straße Kaiserallee- Schüßenhaus- Rödgen nach 9 Uhr vor­mittags benußen wollen, müssen im Besiße eines Passierscheines sein.

Der Passagierschein ist sichtbar zu tra­gen und den an der Gabelung Kaiserallee, Licherstraße stehenden Sicherheitsbeamten vorzuzeigen.

Der Passierschein ist sichtbar zu tra= à mt ausgestellt und sind daselbst in den Dienststunden ( vormittags 812 Uhr, nachmittags 2-6 Uhr) abzuholen.

Anfahrende Wagen, Automobile, Fahrräder, sowie Rei­ter müssen vor 10 Uhr 30 Min. die Gabelung Li­cherstraße Kaiserallee passiert haben, widrigenfalls sie un­ter feinen Umständen mehr durchgelas­sen werden.

Die von den Behörden und Mitgliedern der Stadtver­tretung benutzten Wagen stellen sich auf den freien Play zwischen Schützenhaus und Kaserne rechts der Straße Kai­jerallee- Schüßenhaus auf.

Die übrigen Wagen haben ihre Standorte auf der rechten Seite der Straße Schüßenhaus- Rödgen einzuneh­men, letzter Wagen jenseits des Haupteinganges zum Trieb direkt neben der Kirschenallee.

Wagen, die nach Beendigung der Besichtigung wegfah­ren, dürfen die Fahnentompagnie nicht überholen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Artikels 56 Abs. 2 Nr. 2 der Städteordnung bestraft. Gießen, den 12. April 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der morgigen Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers dahier, sind die städtischen Amtsräume von 10% Uhr vormittags an geschlossen. Gießen, den 14. April 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Zum Besuch des Katsers in Gießen.

Die Vorbereitungen für den morgigen Empfang des Kaisers sind, gleich wie in den früheren Jahren, geradezu glänzend zu nennen. So zieht sich auf der Frankfurterstraße von dem Bahnübergang bei der Liebigstraße bis zu dem Eingang des Seltersweges eine ununterbrochene Reihe von Fahnenmasten hin, deren unterer Teil sich hinter pracht= vollen Tannenbäumchen verbirgt. Außerdem ranken sich in einer Höhe von ungefähr vier Metern Tannengewinde von einem Fahnenmast zu dem andern, bei denen nach al­ter Gewohnheit die deutschen und hessischen Farben abwech seln. Auch der Fahrweg auf der Südanlage erfreute sich gestern der Fürsorge der städtischen Verwaltung, welche durch die Dampfstraßenwalze die nätigen Regulierungen des Weges vornehmen ließ. In einem besonders schönen Schmuck prangt die Bürgermeisterei, unter deren Fenstern sich Kränze mit den Reichs- und Landesfarben befinden. Ein nicht minder herrliches Festgewand hat der Landgraf­Philipp- Platz angelegt, dessen Rasenbeete eine Reihe von jungen Tannenbäumchen einfaßt, aus denen wie bei der Frankfurterstraße die Fahnenmasten ragen, von denen heute früh bereits die Fahnen grüßten. Unter den an diesem Platz befindlichen Gebäuden verdienen die Zeughausfaserne und das Regierungsgebäude durch ihren mannigfaltigen Schmuck besondere Beachtung, während unter den übrigen

Betr.: Anwesenheit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers in Gießen.

Bekanntmachung.

Freitag, den 15. April If. Is., bleibt der Trieb für jeglichen Verkehr( Fußgänger, Wagen, Automobile, Reiter, Radfahrer) gesperrt.

Die Absperrung wird begrenzt im Süden durch die Straße nach Rödgen, nach Osten durch den Rand des Erer­zierplazes, nach Norden durch den Rand der Waldkulisse südlich Wieseck, nach Westen durch die Kirschenallee.

Im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung und

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Betr.: Fahrplan der städt. Straßenbahn. Am Freitag, den 15. ds. Mts., beginnt der | Minutenverkehr auf der Linie Bahnhof- Friedhof um 2 Uhr nachmittags. Die Wagen der Linie Bahnhof- Schüßenhaus verfehren von 9 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags nur bis zur Haltestelle Teutonenhaus" an der Kaiser­Allee. Gießen, den 14. April 1910.

Elektrizitätswert und Straßenbahn der Stadt Gießen Stolte.

der öffentlichen Sicherheit, ersuchen wir das Publikum auf Vergebung von Maurer- u. Pflasterarbeiten.

das nachdrücklichste sich streng an die Absperrungsgrenzen zu halten und weisen gleichzeitig darauf hin, daß zuwider­handlungen auf Grund der Polizeiverordnung vom 12. Aug. 1887 betr. die Benußung des Ererzierplazes durch Zivil­personen bestraft werden.

Gießen, den 12. April 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausführung der polizeilichtech­wischen Maß und Gewichts- Revi­sion in Gießen.

F

Nachdem durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 23. November 1908 zu Nr. M. d. J. 3. 12 678 genehmigten Plan hat in diesem Jahre in der Stadt Gießen eine wiederholte polizeilich technische Maß und Ge­wichtsrevision stattzufinden.

Wir bringen deshalb zur öffentlichen Kenntnis der In­teressenten, daß diese Revision in solgender Reihenfolge stattfinden wird:

Vom 15.- 31. April 1910 bei den Interessenten die Kreuzplaß, Seltersweg, Maigasse, Plockstraße, Teufelslust gärtchen, Johannesstraße und Diezstraße wohnen.

Vom 1.- 15. Mai 1910: Marktplatz, Mäusburg, Kir­chenplay, Lindenplatz, Schulstraße, Schloßgasse, Kaplanei= gasse, Wagengasse, Wettergasse, Kirchstraße, Burggraben, Auf der Bach, Dreihäusergasse.

Vom 16.- 31. Mai 1910: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlgasse, Kornblumengasse, Westan­lage, Nordanlage, Oswaldsgarten, Hammstraße, Lahnstraße, Rodheimerstraße, Krofdorferstraße, Schüßenstraße, Hardt.

Vom 1.- 15. Juni 1910: Bahnhofstraße, Tiefenweg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzeustraße, Frankfurterstraße, Alicestraße, Wilhelm= straße, Liebigstraße, Leihgesternerweg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstraße, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Cred­nerstraße, Hillebrandstraße, Klinikstraße, Weßlarerweg, Gra­benstraße, Hinter der Westanlage. Vom 16.- 30. Juni 1910: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weidengasse, Gartenstraße, Ste­phanstraße, Hessenstraße, Schiffenbergerweg, Ludwigsplay, Ludwigstraße, Südanlage, Bismarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licherstraße, Kaiser­Allee, Wolfstraße, Moltkestraße, Eichgärten, Großer Stein­weg, Roonstraße, Gutenbergstraße.

Vom 1.- 15. Juli 1910: Walltorstraße, Websteingasse, Wetsteinstraße, Lindengasse, Brandgasse, Brandplay, Kanz­leiberg, Hundsgasse, 3ozelsgasse, Afterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weserstraße, Dammstraße, Eder= straße, Schottstraße, Marburgerstraße, Wieseckerweg sowie Oftanlage und alle anderen noch nicht aufgeführten Stra­ßen.

Gießen, den 10. April 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen. Reinhart.

Baulichkeiten in der Stadt durch ein festliches Aeußere die neuen Kasernen hervorragen. Nach den getroffenen Vorbe reitungen zu schließen, hat sich vollauf der von uns fürz­lich ausgesprochene Wunsch erfüllt, daß der Kaiser in un­serer Stadt wieder eine glänzende Aufnahme finden möchte, und wir deshalb gewiß sein können, bei dem Monarchen die beste Erinnerung an seinen dritten Aufenthalt hierselbst zu hinterlassen.

*

Die Besichtigung der 116er morgen Freitag durch den Kaiser, dem Chef des Regiments, erstreckt sich mehr auf Felddienst. Für das vorgesehene Gefecht ist der ganze Ererzierplatz bestimmt und darum wird, entgegen den frü­heren Anordnungen, das Publikum dieses Mal auf dem Trieb weniger Gelegenheit haben, den Kaiser zu sehen.

*

* Die Fahrt des Kaisers von Homburg nach Gießen erfolgt, nachdem Buzbach passiert, über Ebersgöns Weylar und berührt nur Klein- Linden. In Langgöns sind wegen den Wasserleitungsarbeiten die Straßen aufgegra­

ben, weshalb dieser Ort wie auch Kirchgöns und Großen­Linden dieses Mal dem Kaiser innerhalb ihrer Mauern nicht zujubeln können.

Vor der Entscheidung.

In den nächsten Tagen wird sich der deutsche Reichs­tag mit der Gültigkeit der Wahl des Reichstagsabgeordne ten Wehl im 14. Hannoverschen Wahlkreise zu befassen ha=

Die Maurer- und Pflasterarbeiten für die Neubefestig­ung der Straße Ostanlage von der Wiesenstraße bis zum Walltor sollen

Mittwoch, den 20. April d3. Is., vormittags 11 Uhr,

öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 13. April 1910. Städt. Tiefbauamt. Braubach.

Vergebung von Pflasterarbeiten.

Die Pflasterarbeiten für die Neubefestigung der Liebig­straße zwischen Frankfurterstraße und Oberhessischen Eisen­bahn sollen

Mittwoch, den 20. April d. Is., vormittags 11½ Uhr,

öffentlich vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen lie gen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind späte­stens bis zum vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 13. April 1910.

Städtisches Tiefbauamt.

Braubach.

Lieferung von Fußbodenöl.

Die Lieferung von zirka 1870 Kilogramm Fußboden­

öl für die städtischen Gebäude soll

Samstag, den 23. April ds. Js., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Bedingungen liegen während der Amtsstunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzu­reichen. Zuschlagsfrist 6 Wochen. Gießen, 12. April 1910.

Städt. Hochbauamt. Gerbel.

Bekanntmachung.

Am Montag, den 18. d. Mts., nachmittags Uhr werden im Städt. Hospital, Seltersweg 11, die im Jahre 1909 gefundenen Gegenstände, sowie eine Anzahl Kleid= ungsstücke, Möbel 2c., versteigert. Im Bedarfsfalle wird die Versteigerung am Montag, den 25. d. Mts. fortgesetzt.. Gießen, den 11. April 1910.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

ben, die von der Wahlprüfungstommission für ungültig er­flärt worden ist, mit der Begründung, daß die Kriegerver­eine, deren Vorstände durch ihre Aufforderung, feinen Wel­fen oder Sozialdemokraten zu wählen, zu der Wahl des Abgeordneten Wehl beigetragen haben, amtliche oder halb­amtliche Vereine seien.

Für niemand, der die Kriegervereine fennt, tann ein Zweifel darüber bestehen, daß die Kriegervereine, wie das auch von den Kriegervereinen des 14. hannoverschen Wahl­freises in ihrer Verwahrung betont worden ist, freie Ver­eine sind, deren Mitglieder sich freiwillig zusammenge schlossen haben und sich selbst regieren, nicht aber amtliche oder halbamtliche Veranstaltungen. Auch aus dem Umstande, daß die Organisationen der Kriegervereine den staatlichen Verwaltungseinheiten nachgebildet sind, läßt sich nicht auf einen amtlichen oder halbamtlichen Charakter der Krieger­vereine schließen, denn dasselbe trifft auch bei den sozial­demokratischen Organisationen zu, die trotzdem noch nie­mand eine amtliche oder halbamtliche Einrichtung genannt hat. Allerdings dürfen die Striegervereine auf Grund einer Kabinettsorder vom 22. Februar 1842 Fahnen nur mit ministerieller Genehmigung führen, und ebenso kann das Recht auf Führung der Fahnen den Kriegervereinen durch eine ministerielle Verfügung wieder genommen werden. Da­mit sind jedoch die Kriegervereine noch lange nicht einem behördlichen 3wange unterworfen; denn das Recht zur Führung der Fahnen wird den Kriegervereinen nur dann entzogen, wenn sie die von ihnen selbst gegebenen Sab­ungen verleben. Auch andere Organisationen genießen der­artige Vergünstigungen, ohne daß man daraus auf eine amtliche oder halbamtliche Eigenschaft geschlossen hätte.

Ebensowenig darf man die Kriegervereine als politische