von der Strafkammer zu Gießen im Jahre 1908 wegen Beihilfe zum Vergehen gegen das Genossenschaftsgesetz im Verein mit dem Bantier Rothschild in Büdingen und dem Rechner Hart der Vorschuß- und Kreditkasse zu Ober- Mockstadt zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt wurde und seine Strafe daselbst verbüßt habe. Der Angeklagte sagt weiter aus, daß er in Buzzbach vernommen worden sei und da mals, es war am 19. Oftober 1909, vollkommen in Abrede gestellt habe, von Wiesner irgend welchen Kostenvorschuß erhalten zu haben und daß er gleichzeitig eidlich versicherte, daß Wiesner ihm nicht die Weisung erteilt habe, die Prozeßführung dem Rechtsanwalt Meuler zu übergeben. Der Angeklagte gibt jedoch heute angesichts der ihm vorgelegten Rechnung, welche auf der Rückseite seinen Briefentwurf an den Mezger Reinberg trägt, zu, damals unwissentlich eine falsche Aussage inbezug auf den Kostenvorschuß gemacht zu haben. Er bestreitet aber nach wie vor, von Wiesner den Auftrag erhalten zu haben, Dr. Meuser die Sache zu übergeben.- Zeuge Wiesner: Ich habe die 6,50 Mt. an Klarenaar mit der Weisung gegeben, das Geld an Metzger Reinberg- Hohensolms zu senden. Ich habe außerdem Klarenaar mitgeteilt, daß ich vorher bei Rechtsanwalt Meuser gewesen war. Zeuge Rechtsanwalt Me u- ser: Bei der Vorlegung der Kostenforderung des Reibeling hat mir Wiesner gesagt, daß er den Vorschuß gezahlt habe. Auf dem Termin in Butzbach am 19. Oktober 1909 versicherte der Angeklagte, von mir sei gar nicht die Rede gewesen, was mir Veranlassung gab, die Beweisaufnohme für den Prozeß als für mich erledigt zu betrachten. Der übrigen Vorgänge bei der Verhandlung kann ich mich des nicht mehr entsinnen. In die Vermögensverhältnisse Angeklagten konnte ich keinen Einblick gewinnen. Zeuge Reibeling: Ich möchte heute doch nicht mehr so be= stimmt behaupten, daß ich die 6,50 Mt. von dem Ange= flagten nicht erhalten habe, da ich mich möglicherweise vielleicht doch irren kann. Auf eine Bemerkung des Vorsitzenden erklärt der Zeuge, daß Klarenaar ihm noch etwa 6000 Mark schuldig sei.= Zeuge Metzger Reinberg- Hohensolms: Ich hatte damals Wiesner wegen einer Rechnung vertlagt. Auf dem Termin in Rodheim erschien Wiesner nicht, sondern ließ sich durch Rechtsanwalt Meuser vertreten. Ich habe mich später mit Wiesner auf einen Betrag von 21,50 Mt., die Rechnung belief sich im ganzen auf 50 Mt., verglichen.- Zeuge Schneider Burg- Höchsfeld: Ich traf im Mai 1909 zufällig mit Wiesner zusammen, welcher mir mitteilte, daß er nach Gießen gefahren sei und dort Klarenaar getroffen habe, welcher die verjährten Forderungen seiner Rechnung strich. Zeuge Assessor Specht: Ich hatte in Buzbach den Angeklagten in Abwesenheit des Rechtsanwalts Meuser vernommen und ge= langte zu dem Schluß, daß überhaupt kein Geld bezahlt worden wäre. Das Benehmen des Angeklagten legte meistens eine große Erregung an den Tag. Zeuge Gerichtsschreiber Schröder- Buubach: Ich weiß mich der Vorgänge bei der Vernehmung nicht mehr recht zu entsinnen. Aber mir ist noch im Gedächtnis, daß der Angeklagte bei seiner Vernehmung sehr erregt gewesen sei.- Zeuge Ge fängnisarzt Dr. Kullmann: Der Angeklagte war nach seiner Einlieferung in die Strafanstalt mürrisch und verstimmt, ein Zustand, welcher sich von Tag zu Tag steigerte, was mich schließlich veranlaßte, den Gefangenen nach dem Lazarett bringen zu lassen. Dieses Mittel war anscheinend auch das richtige gewesen, da sich Klarenaar später be= ruhigt hatte. Zeuge Pfarrer Ambus: Ich habe den Angeklagten manchmal besucht, welcher auf mich den Eindruck eines höchst intelligenten Menschen machte.- Zeuge Aufseher Wohlfahrt Bußbach: Der Angeklagte war während seines Aufenthalts in dem Lazarett immer sehr erregt. Er unterhielt sich mit den anderen Gefangenen fast gar nicht. Zeugin Frau Burg wußte nichts Selbstän diges über die Sache auszusagen und konnte daher alsbald wieder abtreten.- Zeuge Lederhändler Hart- Wetzlar: Ich habe früher an Wiesner Leder geliefert. Wiesner war mir im ganzen 300 Mt. schuldig und ich fragte ihn ob er das Geld allmählich abzahlen wolle. Wiesner behauptete später, durch Schröderbach einen Teil der Summe geschickt zu haben, wovon ich nichts wußte. Ich reichte daher die Klage ein, bei welcher in 2. Instanz Wiesner das Recht auf Verjährung geltend machte und den Prozeß auch ge= wann, obwohl das Urteil der 1. Instanz zu meinen Gunsten ausfiel. Staatsanwalt Trümpert: Ich habe aus dem Zeugenverhör die Ueberzeugung gewonnen, daß sich meine Anflage auf Untreue, Unterschlagung und Meineid nicht aufrecht erhalten läßt. Aber ich lasse nicht die Anflage auf fahrlässige Eidesverletzung fallen, da der Angeflagte seine Aussagen nicht hätte so bestimmt abgeben und überhaupt keinen Eid hätte leisten sollen. Wiesners Aussage hat sich während der ganzen Vernehmung nicht ge= ändert. Der Zeuge Reibling glaubte dagegen damals kein Geld von Klarenaar erhalten zu haben, während er sich heute nicht mehr recht des Vorganges zu entsinnen weiß. Wenn nun der Angeklagte sein schwaches Gedächtnis kannte, hätte er seine Aussagen nicht so bestimmt machen dürfen.
Verteidiger Rechtsanwalt Kaufmann: Es steht meines Erachtens nach fest, daß der Angeklagte bei seiner Vernehmung seiner Ansicht nach die volle Wahrheit gesagt habe. Da überdies die Zeugen Schröder und Meuser sich
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der Vorfälle nicht mehr ganz erinnern fännen, liegt nach dem Gesetz ein zweifelhafter Fall vor, bei dem zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist. Auf die Vernehmung der Zeugen Anstaltsdirektor Klemmert- Butzbach, Lehrer Werner- Butzbach, Krohel- Butzbach, Pommer, Rechtsanwalt Elſoffer, Frau Wiesner, Frau Klarenaar, Keller und Christian Weber- Gießen wurde sowohl seitens der Verteidigung wie seitens der Staatsanwaltschaft verzichtet. Nach der Rechtsbelehrung legte der Vorsitzende des Gerichtshofes den Geschworenen fünf Schuldfragen vor: 1. Ist der Angeklagte schuldig, anfangs Mai 1909 das Vermögen des Schuhmachers Wiesner veruntreut zu haben? 2. Ist der Angeklagte schuldig, sich den fraglichen Geldbetrag in rechtswidriger Abficht zugeeignet zu haben? 3. Ist der Angeklagte schuldig, am 19. Oktober 1909 in Buzbach eine falsche Aussage ge- Bei Bejahung dieser Frage: 4. st macht zu haben? der Angeklagte schuldig, diese Aussage wissentlich falsch gemacht zu haben? 5. Hat sich der Angeklagte der fahrlässi gen Eidesverleßung schuldig gemacht?
Der Obmann der Geschworenen, Kaufmann Bücking= Alsfeld verkündete folgenden Spruch: Die Geschworenen verneinen sämtliche in betracht kommenden Schuldfragen. Urteil des Gerichtshofes: Der Angelagte wird von den = h= ihm zur Last gelegten Vergehen freigesprochen.
Strafkammer.
bill
Gießen, 10. Juni 1910. Der 15jährige in Usingen geborene Hüttenarbeiter Ludwig Christof Scheerer ist beschuldigt, in diesem und im letzten Jahre sich an einem achtjährigen Mädchen zu Lollar in unsittlicher Weise vergangen zu haben. Er wurde in einem Fall freigesprochen und in zwei Fällen zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt.
Auch der Dienstknecht Karl Gimpel aus Bernsburg hat sich mit dem Töchterchen seines Dienstherrn unsittlich abge= geben. Ferner hat er einen Geldbetrag, den er in Kirtorf bezahlen sollte, sich teilweise angeeignet. Er ist zur Musterung gegangen und hat von dem Gelde Kameraden freigehalten. Von den ihm mitgegebenen 30 Mart hat er 4 Mark ausgegeben, 6 Mt. behalten und 20 Mark stillschweigend auf den Tisch gelegt. Er gab an, er habe angenommen, sein Dienstherr habe nichts gegen die Verwendung des Geldes und er würde es ihm am Lohn abziehen. Er wurde deshalb von der Unterschlagung freigesprochen, aber wegen Sittlichkeitsverbrechens zu 1 Jahr 9 Mon. Gefängnis verurteilt, unter Anrechnung von einem Monat Untersuchungshaft. Ferner erfolgte die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre.
Der Kaufmann Benjamin Pfefferle aus Wieden fälschte einen Wechsel und ließ sich von einem Frankfurter Kauf mann 20 Mt. darauf geben. In Vilbel versuchte er auf falsche Angaben hin, 22,50 Mt. einzufassieren; er hatte in ein Schreiben von der Firma, einen Passus eingefügt, nach welchem er zum Inkasso berechtigt ist. Er wurde wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten Zuchthaus und 150 Mark Geldstrafe verurteilt.
Standesamt- Nachrichten der Stadt Gießen.
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Juni 2. Schlosser Wilhelm Schüß ein Sohn, Wilhelm. 3. Werfmeister Karl Emil Schumann ein Sohn, Friedrich Karl.
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3. Modellschreinermeister Peter Feith eine Tochter, Katharine Josephine Luise.
3. Bautechniker Peter Sommerlad eine Tochter, Margarete Luise.
4. Maschinenarbeiter Ludwig Walther ein Sohn, Fer
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3. Dachdeckermeister Heinrich Ruckstuhl ein Sohn.
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5. Kaufmann Karl Zwang eine Tochter, Franziska.
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6. Tapezierer Heinrich Lot 5. eine Tochter.
6. Bautechniker Ernst Stamm ein Sohn.
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7. Gärtner August Gustav Koch eine Tochter, Marie. Aufgebote.
Juni 4. Justizrat Friedrich Mügel, Rechtsanwalt in Saarbrücken, mit Anna Auguste Doering in Gießen.
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7. Georg Knapp, Großh. Kreisgeometer, mit Elise Allendorf, beide in Gießen.
Eheschließungen.
Juni 4. Wilhelm Heß, Schneider, mit Katharine Guler, beide in Gießen.
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4. Otto Kölle, Schneidermeister, mit Anna Müller, beide in Gießen.
8. Philipp Rühl, Kellner in Marburg, mit Lina Möhl in Gießen.
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9. Anna Hermine Scheppelmann, geb. Firderer, 29 Jahre alt.
9. Martin Wieth, 2 Monate alt.
Rirchliche Nachrichten für Gießen.
Evangelische Gemeinde.
Am 3. Sonntag nach Trinitatis, 12. Juni. Gottesdienst.
In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Schwabe.
Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Marlusgemeinde.
Vormittags 9% Uhr: Professor D. Eck.
Beichte und heiliges Abendmahl für Matthäus- und Markusgemeinde gemeinsam. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten. Vormittags 11% Uhr: Kinderkirche für die Matthäusge= meinde. Pfarrassistent Hanstein. In der Johanneskirch e. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Ausfeld.
zugleich Chriſtenlehre für die Neukonfirmierten aus der Johannesgemeinde.
Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtholsheimer. Nachmittags 1 Uhr: Taubstummengottesdienst im Konfirmandensaal der Lukasgemeinde( Liebigstraße 56). Pfarrer Bechtolsheimer. Am Sonntag, den 19. Juni, findet in der Johannesfirche im Anschluß an den Hauptgottesdienst Beichte und heiliges Abendmahl für die Lutas- und Johannesgemeinde statt. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde
erbeten.
Katholische Gemeinde Samstag, den 11. Juni. Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur heiligen Beicht. Sonntag, den 12. Juni. 4. Sonntag nach Pfingsten. Vormittags 6½ Uhr: Gelegenheit zur bl. Beicht. Vormittags 7 Uhr: Die erste heil. Messe. Vormittags 8 Uhr: Austeilung der heiligen Kommunion. Vormittags 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vormittags 11 Uhr: Heilg. Messe mit Predigt. Nachmittags 2 Uhr: Christenlehre; darauf Andacht.
Methodisten- Gemeinde. Wilhelmstraße 45. Sonntag, den 12. Juni.
Abends 8½ Uhr: Predigt.
Dienstag, den 14. Juni. Abends 8½ Uhr: Singstunde. Mittwoch, den 15. Juni. Abends 9 Uhr: Jugendbund.
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Donnerstag, den 16. Juni. 9 Uhr: Bibel- und Gebetstunde.
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