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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

-

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Nene Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 38.

Bekanntmachung,

-

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

sowie vieler anderer

Druck und Verlag der Gießener Verlagsbruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 3. März 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis: 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklame teil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Ausschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitumg des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

betr. die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder. Die Aufnahme der Kinder, die bis zum 1. Mai d. J. das sechste Lebensjahr zurückgelegt haben, findet statt: 1. In der Stadtmädchenschule Schillerstraße Montag, den 7. März, vormittags von 10-12 Uhr;

-

am

2. in der Stadttnabenschule Nordanlage Dienstag, den 8. März, vormittags von 10-12

Uhr.

Auch lönnen an obengenannten Tagen, vormittags von 9-10 Uhr, auf Wunsch der Eltern oder deren Stellvertre ter solche geistig und leiblich nicht unreise Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. September ds. Js. das sechste Lebensjahr vollenden.

Bei den Anmeldungen ist der Impfschein und bei aus­wärts geborenen Kindern auch der Geburtsschein vorzu­legen.

Gießen, den 1. März 1910.

Der Schulvorstand.

Mecum.

Bekanntmachung.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. d3. Mtz. den Erlaß des folgenden Nachtrags" zu dem Ortsbaustatut vom 6. Juli 1888 beschlossen.

Der Nachtrag liegt bis zum 1. April ds. Js. bei un serem Tiefbauamt zur Einsicht offen. Einwendungen dagegen find binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen.

Gießen, den 26. Februar 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Ortsbausa ßung.

Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2, 29, 37 u. 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bau­ordnung betreffend, und in§ 4, 5, 7, 9 und 78 der Ver­ordnung vom 1. Februar 1882 die Ausführung der allge= der meinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß Stadtverordneten- Versammlung, nach Anhören des Ober­bürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des In­zu Nr. M. d. I. zu dem Ortsbaustatut vom 6. Juli 1888 folgender Nachtrag er= lassen. § 1. Für die Lonystraße wird offene Bauweise vorgeschrie­Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

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§ 2.

Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß ent­halten und müssen von den Nachbarngrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erfer, Baltone u. s. w. dürfen bis auf 2 Meter Abstand an die Nachbargrenze her­antreten.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

Provinzialdirektor Dr. Breidert

und sein Nachfolger.

** Zum Wechsel in den obersten hessischen Beamten­stellen veröffentlicht die Darmst. 3tg." amtlich folgendes:

Der Großherzog hat am 28. Februar den Pro­vinzialdirektor der Provinz Oberhessen und Kreisrat des Kreises Gießen Geheimerat Dr. Andreas Breidert zum Provinzialdirektor der Provinz Rheinhessen und zum Kreis­rat des Kreises Mainz, am 1. März den Ministerialrat im Ministerium des Innern und Vorsitzenden dessen Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe Dr. Karl Usin ger zum Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen und Kreisrat des Kreises Gießen ernannt.

in

Mit dem Weggang des Provinzialdirektors Dr. Brei­dert hat die Provinz Oberhessen ihren sehr tüchtigen Leiter verloren und es wäre deshalb nicht uninteressant, den Le­benslauf Dr. Breiderts kennen zu lernen. Dr. Breidert er­blickte am 14. September 1845 in Darmstadt als Sohn des Geh. Oberbaurats Georg Breidert das Licht der Welt. Im Jahre 1868 unterzog er sich der Staatsprüfung, welche er glänzend bestand. Nach einer 5jährigen Tätigteit als Le­gationssekretär bei der Gesandtschaft in Berlin, bekleidete er bis zum Jahre 1881 die Stelle eines Kreisassessors Mainz. Dieses lettere Jahr brachte ihm die Ernennung zum Ministerialsekretär beim Staatsministerium, in welcher Stell­ung er im Jahre 1886 den Titel Legationsrat" erhielt. Von dem Jahre 1888 an bis zum Jahre 1894 war er Kreisrat in Erbach, um von dem letzteren Jahre ab die gleiche Stellung in Worms bis zum Jahre 1898 zu be= fleiden. Nach einer 4jährigen Tätigkeit als Ministerialrat in dem Ministerium des Innern wurde er am 16. Juli 1902 zum Provinzialdirektor von Oberhessen und zum Kreis­rat des Kreises Gießen befördert. Dr. Breidert kann also in seiner Eigenschaft als Provinzialdirektor auf eine acht­jährige Tätigteit zurückblicken. Die Offenherzigkeit, mit der Dr. Breidert die Interessen der Provinz Oberhessen vertrat, die Liebenswürdigkeit, welche jaderzeit sein Benehmen an

§ 3.

Für Seiten und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe und Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimm­ungen in§ 2. Sie dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadtverordneten- Versammlung und unter den von die ser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen errichtet wer

den.

Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 4.

Alle von einer Straße aus sichtbaren Außenseiten der Vorder, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten.

Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung.

§ 5.

Anlagen, die unter den§ 16 der Gewerbeordnung fal­len, sind unzulässig.

3u Artifel 29 der Allgemeinen Bauordnung. Gießen, den..

Bürgermeisterei Gießen.

Gaskots- Verkauf.

Infolge Stadtverordneten- Beschlusses vom 17. Februar ds. Is. wurden die Preise unserer Gastots vom 1. April 1910 bis 1. September 1910 neu festgesetzt.

Für Abnehmer außerhalb der Gemartung Gießen er­mäßigen sich die Preise außerdem um den Betrag der Ot troirücvergütung von 4 Pfg. für den Zentner.

Berdingung.

21. Jahrg.

Das Seßen und Reinigen der Defen in den städtischen Gebäuden im Rechnungsjahr 1910 foll

Donnerstag, den 10. März d. J., vormittags 10 Uhr,

öffentlich verdungen werden.

Bedingungen liegen auf unserem Bureau zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 1. März 1910.

Städt. Hochbauamt.

Berdingung.

Das Auf- und Abschlagen des Volksschulbades, des Freibades, sowie der Schußgeländer für die Pferdeschwemme

foll

Donnerstag, den 10. März ds. Js., vormittags 10% Uhr,

öffentlich verdungen werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen zur Ein­sicht bei uns offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, sind bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzu- reichen.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Gießen, den 1. März 1910. Städt. Hochbauamt. Gerbel.

Für Anfuhr an das Haus werden 10 Pfg. für den Ctr. berechnet. Im Gaswerk findet nur Verkauf von über 5 Zentner Rols statt; dagegen ist bei folgenden hiesigen Fir- Vergebung von Pflaster- u. Chaussierungs­

men der

Kleinverlauf der Gastota

von 1 bis 5 Zentner eingerichtet, nämlich bei: Andreas Euler, Steinstraße 11. Joh. Fischer, Alicestraße 19.

J. Happel, Große Mühlgasse 30. Karl Hensel, Walltorstraße 10.

Gebrüder Kahl, Frankfurterstraße 151.

E d. Klintel, Bahnhofstraße 10. Emil Lob, Kirchenplab 9.

Emil Piftor Nach f., Marktstraße 10.

Georg Schäfer, Licherstraße 2.

August Struck, Marburgerstraße 9.

Georg Unverzagt, Kaiser- Allee 15.

Daniel Wirth's Nach f., Westanlage 51. Diese Firmen berechnen die neuen Preise unserer Gastots samt Anfuhr wie das Gaswert und verabfolgen dieselben auch in Mengen unter 5 3entner. Gießen, 28. Februar 1910.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen. Steding. Bekanntmachung.

Die Marktlauben und Keller unter dem Turmh a us sollen für 1910 neu verpachtet werden. Angebote sind bis 12. März d. Is., vormittags 12 Uhr bei der Bürgermeisterei einzureichen, woselbst auch die Bedingungen und Angebotsformulare erhältlich sind. Gießen, den 28. Februar 1910. Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

den Tag legte, und die Charakterfestigkeit, die sich in seinem ganzen Tun und Handeln offenbarte, haben nicht verfehlt, Dr. Breidert in weiteren Kreisen beliebt zu machen. Aus diesem Grunde wird auch sein Weggang allgemein bedauert werden. Eine Reihe von Schöpfungen ist es, welche ihr Ent­stehen seinem Wirken verdankt. So dürfte die Entstehung einer Wanderhaushaltungs- Schule seiner großen Tüchtig= feit zuzuschreiben sein, von welcher auch die Errichtung der Ackerbauschule in Lich und der Kreiswäsenmeisterei bei Gar­benteich ein beredtes Zeugnis ablegen fann. Sein weit­schauender Blick verkannte nicht die Bedeutung des landw. Unterrichts, auf welchen das Fortbildungsschulwesen auf seine Veranlassung hin weit mehr Wert legte. Sein Wirken in der letzten Zeit kennzeichnet die Anlage eines Wasser= werkes bei Inheiden und des Elektrizitätswertes bei Liß berg, welch letteres bekanntlich einen großen Teil des Krei­ses Gießen mit Elektrizität versorgen wird. Dr. Breidert ist auch eine große Liebe zur Sangestunst eigen gewesen und der Mitteldeutsche Sängerbund verdankt in erster Linie ihm seinen Ursprung.

Zu seinem Nachfolger ift Ministerialrat Dr. Usin= ger ernannt. Derselbe wurde 1864 in Mainz geboren. Nach dem Verlassen des Gymnasiums im Jahre 1882 wid­mete er sich dem Studium der Rechtswissenschaft, welches nach 5 Jahren mit der Fakultätsprüfung abschloß. Von dem Jahre 1887 ab befleidete er die Stelle eines vortragenden Rates in dem Ministerium des Innern, wo sich seine große Erfahrung in den Geseßen über die Verwaltungsreform bewährte. An ihn erinnert ferner die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, welche ſo recht zeigt, ein wie großer Kenner er in Gewerbeangelegenheten ist. Das Jahr 1906 brachte ihm die Ernennung zum Ministerialrat der Abteil­ung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, in welcher ihm sein entgegenkommendes Wesen und nicht zum minde sten auch seine Liebenswürdigkeit gegen seine Untergebenen allseitige Beliebtheit erworben hat.

Gewerbebank Gießen.

Die Gewerbebant hatte am Dienstag ihre Mitglieder zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung in das Hotel Einhorn" eingeladen. Geschäftsbericht und Ersatz­wahlen für statutenmäßig ausscheidende Aussichtsratsmitglie­

arbeiten.

Die Pflaster- und Chaussierarbeiten für den Ausbau der Wiesenstraße sollen

Dienstag, den 8. März d. I., vormittags 11 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens bis zum vor= genannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender Auf­schrift versehen an uns einzureichen.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Gießen, den 25. Februar 1910. Städt. Tiefbauamt.

Braubach.

Bekanntmachung.

Mittwoch, 9. März, vorm. 9 Uhr beginnend, wird eine größere Anzahl von Grundstücken der Stadt und des städtischen Hospitais insbesondere auf dem Nahrungs­berg, am Schiffenbergerweg, in der Stephansmart, in der Nähe der Heyligenstadtschen Fabrik, auf dem Seltersberg und in der Nähe der Margaretenhütte, sodann nach mit­tags 3 Uhr beginnend auf dem Hamm, im Neustädter­feld und an der Marburgerstraße verpachtet.

wert.

Zusammenkunft vormittags auf der Licherstraße beim Lärchenwäldchen und nachmittags bei dem Elettrizitäts­Gießen, den 25. Februar 1010.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

der standen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder waren in großer Anzahl erschienen; schon vor Beginn der Ver­sammlung war der Saal gefüllt.

Stadtv. Petri 2. eröffnete als Vorsißender des Auf­sichtsrates die Generalversammlung mit einer Ansprache, welche begrüßte, daß in den Mitgliedern ein so reges In­teresse für die Bant vorhanden sei. Der Redner ging dann auf die allgemeine Geschäftslage der Gewerbebant ein und führte aus, daß in dem abgelaufenen Geschäftsjahr die Bank ganz gut abgeschlossen habe. Die Lage des Geldmarktes hat zu erhöhtem Geldumsaß geführt, wenn sie auch nicht ge­rade eine günstige genannt werden kann. Nicht zum minde­sten sei dieses Ergebnis der aufopfernden Tätigkeit der Mit­glieder des Aufsichtsrates zuzuschreiben, deren Wiederwahl Seshalb zu empfehlen sei. Die Rechnungsprüfungsfommission habe alles für richtig befunden und sein Wunsch sei es, daß die Gewerbebant auch in Zukunft blühen und gedeihen möge. Der Redner schloß seine Ausführungen mit der Mitteilung, daß Rentner Häuser ein sehr schön ausgestattetes Protokoll­buch für die Genossenschaft gestiftet habe.( Beifall.)

Die Versammlung tritt sodann in die Tagesordnung ein. Direktor 2003: Ich fann im allgemeinen auch nicht das abgelaufene Geschäftsjahr als ein gutes bezeichnen. Die neuen Steuern haben namentlich die wirtschaftlichen Verhältnisse ungünstig beeinflußt. Die Lage des Geldmart­tes war aber nichtsdestoweniger in dem abgelaufenen Ge­schäftsjahr eine bessere als im Jahre 1907 gewesen, da namentlich die Reichsbant ihren Zinsfuß von 4 auf 3% vom Hundert herabseßte. Nur das letzte Vierteljahr brachte dem Geldmarkt einen höheren Reichsbantsab, der wieder auf 5-6 vom Hundert anzog. Der Gesamtumsas hat sich unge­achtet dessen gegen das Vorjahr um 1 Million ge ste i= gert und betrug 60,6 Millionen Mart. Ebenso erhöhte sich die Endsumme der Bilanzziffer von 5,3 Millionen auf 5,8 Millionen. Die breiteren Schichten der Bevölkerung bringen der Gewerbebant immer mehr Vertrauen entgegen, wie das Steigen der Einlagen beweist. Dieselben betragen augen= blicklich 1 152 930 Mart bei 3monatlicher Kündigung und 1 145 660 Marf bei 12monatlicher Kündigung. Die Ge= nossenschaft war in diesem Jahr leider gezwungen, zweds Vermeidung eines größeren Hypothekenausfalles zwei Häu­ser in der zwangsversteigerung zu erwerben, so daß das Immobilienkonto gegenwärtig einen Wert von 196 000 Mr. darstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit