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Gießener Zeitung

Bezugspreis 40 pfg. monatlich

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( Neueste Nachrichten)

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mr. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

Nr. 77.

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Telephon: Nr. 362.

Bekanntmachung.

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei- Amtes Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

sowie vieler anderer

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Donnerstag, 2. Juni 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bei der am 26. Mai 1910 vorgenommenen planmäßi­gen Verlosung wurden auf 1. Oftober 1910 folgende Schuld­verschreibungen der Stadt Gießen zur Rückzahlung bestimmt: bom 1890er Anlehen:

it. A. 9, 68, 131, 149

Lit. B. 4, 25, 69, 140, 266, 275

it. C. 44, 50, 75, 93, 216, 245, 299, 398

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Lit. D. 9, 22, 48

a 2000 Mt.

a 1000 Mt.

a 500 Mt.

a 300 Mt.

Lit. E. 18, 30, 135

a 200 Mt.

dorf.

b. vom 1892 er Anlehen:

Bit. F. 8, 51, 113 git. G. 19, 51

a 2000 Mt.

a 1000 Mt.

a 500 Mt.

a 300 Mt.

a 200 Mt.

00000 it.. 28, 43, 52

Lit. J. 6

Bit. S. 28

Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt henmarkte toftete is gebracht, daß die Einlösung dieser Schuldverschreibun­gen und zwar

per fb. 80-96

fb.

vom 1890 er Anlehen:

gel. p. Pfd. 96 bei der Stadtkasse Gießen und bei der Dresdner Bank in 80-8 Frankfurt a. M.;

er fb 60-8

vom 1892 er Anlehen:

Kello 6.00-000 bei der Stadtkasse Gießen, bei der Mitteldeutschen Kredit­fr. 9.00-100 bant, Filiale Gießen, und bei den Bankhäusern Ephraim Std. 0.20-0 Meyer u. Sohn Hannover, Mauer u. Plaut- Kassel erfolgen 00.00-00 fann und daß die Verzinsung mit Ende September 1910 00.00-000 aufhört.

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0,50-010 Von den in vorhergehenden Jahren ausgelosten Schuld­verschreibungen sind noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt

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50. Mai 1910

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worden.

vom 1890er Anlehen: Lit. B. 6 über 1000 Mt. Lit. E. 127 über 200 Mr. Gießen, den 28. Mai 1910.

Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.

Das belgische Königspaar in Berlin.

Am Montag trafen König Albert von Belgien und Ge­mahlin auf der Fürstenstation Wildpark bei Potsdam zum Besuch des Kaiserpaares ein. Zum Empfang waren die Kaiserin, der Kronprinz als Vertreter des Kaisers, die Kronprinzessin und die meisten Prinzen und Prinzessinnen bes kaiserlichen Hauses erschienen. Der Kaiser war fern geblieben, obwohl sein Besinden andauernd befriedigend ist. Er ist jedoch durch den Verband verhindert Uniform anzu­legen. Ihn vertrat der Kronprinz, der die Kaiserin führte. Der König begrüßte die Kaiserin mit tiefer Verbeugung und Handfuß, der Kronprinz füßte den König. Die Begrüßung der Königin Elisabeth durch die Kaiserin war herzlich. Die Truppen empfingen den König mit Hurra. Der Kaiser trat feinem Gaste aus dem Muschelsaal auf der Freitreppe ent­gegen. Im Muschelsaale war Empfang mit großem Vor­tritt. Nach dem Empfang geleitete die Kaiserin die belgi­

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dann in der Wohnung der Königin der Belgier genommen wurde, nahmen mit der Kaiserin auch der Kaiser teil, der den rechten Arm in einer Binde trug. Am Abend war Fa­milientafel. Am Dienstag fand vormittags die große Früh­jahrsparade der Potsdamer Garnison in Gegenwart des Königs der Belgier im Lustgarten statt. Der Kronprinz hielt in Vertretung des Kaisers die Parade ab. Am Abend war im Neuen Palais zu Ehren der belgischen Majestäten Festtafel in der Jaspisgallerie. Der König der Belgier führte die Kaiserin, der Kronprinz die Königin zur Tafel. Gestern fand die Parade der Gardetruppen der Groß- Ber­Liner und Spandauer Garnisonen statt. Der Kaiser hatte feine Teilnahme an der Parade absagen lassen. An seiner Stelle nahm der Kronprinz mit dem König der Belgier die Parade ab, zu der auch die Kaiserin mit der Königin Eli­fabeth von Belgien erschienen war.

Bekanntmachung

Im städtischen Elektrizitätswerk ist alsbald die Stelle eines Elektrotechnikers zu beseßen. Bewerber mit Erfahr­ungen im Installationswesen, Zählerwesen und Kabelnetz­unterhaltung für Hoch- und Niederspannung wollen ihre Meldung unter Angabe der Gehaltsansprüche und Beifüg­ung von Lebenslauf und Zeugnisabschriften alsbald bei der unterzeichneten Behörde einreichen. Kenntnisse im Schwach­stromwesen erwünscht.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller. Bekanntmachung.

Das 1. Ziel Gemeindesteuer und Kanalgebühren für 1910 ist binnen acht Tagen bei Meidung der Beitreibung zu entrichten.

Gießen, den 31. Mai 1910.

Stadttasse Gießen.

In Erl.: Peter.

Bekanntmachung,

Die unterm 9. Mai 1910 angeordnete Sperre der Gro­ßen Mühlgasse wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 30. Mai 1910.

Großherzog l. Polizeiamt Gebhardt.

Bekanntmachung.

Am 2. Juni d. Js. ist das Kabel in der Ostanlage und Landgrafenstraße in der Zeit von 6 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags ausgeschaltet und die Stromlieferung un­terbrochen, was wir den anliegenden Konsumenten hiermit zur Kenntnis bringen.

Gießen, den 30. Mai 1910.

Elektrizitätswerk und Straßenbahn der Stadt Gießen. Stolte.

einer Vereinfachung des Verfahrens bei Erlaß von Steuern, Gefällen 2c., der Aenderungen im Vermessungswesen, die Frage einer Vereinigung von Hauptstaatskasse, Staatsschul­dentasse, und Staatsschuldbuch, einer Kommission zur Be­ratung über die Vereinfachungen. Die Mitglieder der Kom­mission wurden sodann ersucht, die ihnen weiterhin geeig­net scheinenden Anregungen zur Vereinfachung der Ver= waltung der Kommission zu unterbreiten. Sobald genügen­des Material vorliegt, wird die Kommission zur weiteren Beratung zusammentreten und alsdann auch Beschluß da­rüber fassen, ob zur Bearbeitung des Materials die Bestell­ung von Referenten genügt, oder auch besondere Unteraus­schüsse zu bilden sind.

Reichstagserfahwahl in Friedberg- Büdingen.

Im Kampfe um Friedberg- Büdingen entwickelt jetzt die nationalliberale Partei zweifellos die stärkste Tätigkeit. In der letzten Zeit fanden täg­lich 4 bis 6 Versammlungen statt, die durchweg einen gro­ßen Erfolg für die Kandidatur van Galfer bedeuteten. Die großen Sympathien, auf die der nationalliberale Kandidat an allen Orten stößt, müssen selbst von bündlerischer Seite anerkannt werden, und das hat zur Folge, daß die Ver­treter des Bundes der Landwirte jeßt ihre Tat­tik geändert haben: sie rühmen die vornehme Art und die aufrichtige Gesinnung des Professors van Caller und lassen nunmehr ihre ganze Wut am Deutschen Bau­ernbund aus, der seit einigen Tagen in den Wahlkampf eingegriffen hat. Mit den stärksten Mitteln wird gegen die Führer dieses Bundes vorgegangen, allerorts wird das ganze Heer der Landwirtebündler zusammengetrommelt, um die Redner des Bauernbundes niederzubrüllen. In Holz­hausen wurde diese Taktik in solchem Maße geübt, daß sich der Bürgermeister des Ortes zum Eingreifen genötigt sah, um zu protestieren, daß Leute aus anderen Dörfern in solcher Weise seine Gemeinde in schlechten Rus bringen. Nichtsdestoweniger hören die ländlichen Wähler in ihrer Deutschen Bauernbundes aufmerksam zu, und der Wahltag wird zeigen, wie viele von ihnen dem überhebendem Ge­schrei der Landwirtebündler folgen oder den überzeugenden Worten jener Männer, die sich die Interessenvertretung der fleinen und mittleren Bauern zum Prinzip gemacht haben. Ganz besonders wirkt die wahre Darstellung der Wirkung der vom Bunde der Landwirte abgelehnten Erbanfallsteuer, bei der von letzterer Seite Verschleierungen und Verdreh­ungen schlimmster Art geleistet werden. Als besonderes Ku­riosum des Wahlkampfes verdient aber hervorgehoben zu werden, daß der bündlerische Kandidat Dr. von Helmolt mur in geheim gehaltenen Versammlungen spricht, sodaß ihm überhaupt niemand entgegentreten tann. Fluchtartig durcheilt er die Dörfer, und wo er sein Programm ent wickelt, da werden nur Frrunde seiner Kandidatur geladen, die ihm Beifall flatschen.

Vereinfachung der heff. Staatsverwaltung. großen Mehrzahl den Ausführungen der Vertreter des

Auf Einladung der Regierung trat im Sibungssaal der Ersten Kammer der Stände die aus Mitgliedern der Ersten

meines Hauses and der Zweiten Kammer gebildete Kommission zur Be später an ruble ratung über die Vereinfachung der Staatsverwaltung Löwendrogerie, erörtert. Die Minister entwickelten in großen Zügen das

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fammen. Zunächst wurde der Arbeitsplan der Kommission vorläufige Arbeitsprogramm. Danach ist die Regierung in eine Prüfung darüber eingetreten, ob sich die Uebertragung der Revision nichtstaatlicher Rechnungen von der Oberrech

mer- Wohnun mungskammer auf die Lokalverwaltungsbehörden empfiehlt Jas u. Elektris, umd welche Vereinfachungen im Geschäftsbetriebe der Ober­

rmieten. Wallenfels.

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rechnungsfammer möglich seien. Weiter sind bei den ein­zelnen Ministerien zur Zeit folgende Fragen Gegenstände Der Prüfung: Vereinfachung im Strafvollzug, Aufhebung Der Weiberstrafanstalt, Vereinigung der Stellen der Ge­Fangenwärter an Haftlokalen, die wenig belegt sind, mit denjenigen der Gerichtsdiener, Verminderung der staat­Lichen Aufwendungen für das Gerichtsvollzieherinstitut, Aen­Berung von Gerichtsbezirken; weiter die Fragen der Neu­organisation des Meliorationsbauwesens, Aufhebung der Oberen Bergbehörde oder Angliederung an eine bestehende Behörde, Aenderung im Gewerbeförderungsdienst, Entlass= ung der oberen Behörden durch Dezentralisation, Aender­ungen auf dem Gebiete des Schulwesens, die Fragen einer aanderweiten Lokalorganisation im Forst und Steuerwesen,

Nun hat auch der Deutsche Handwerker­bund zu der Wahl Stellung genommen. An sich ist ja angesichts der geringen Anhängerschaft dieser Gruppe diese Stellungnahme bedeutungslos, doch hat sie eine Erschein­ung gezeitigt, die nicht ohne pikanten Beigeschmack ist. Der Handwerkerbund beschloß nämlich, den Kandidaten des Bundes der Landwirte zu unterstüßen, der das Bundes= programm( u. a. Einführung der Erbschafts­steuer) unterschreibt. Das hat Herr v. Helmolt getan!!!

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn; hier: das topogr. Güterverzeichnis über die Baupläne in der Stephansmark.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 31. Mai 1910.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Betr.: Wie oben.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 16. Juni 1910 liegen Werktags auf dem Bureau des Gr. Feldbereinig- ungsgeometers Ludwig zu Gießen, Löberstraße 18:

Sas topographische Güterverzeichnis über die Baupläne in der Stephansmark nebst alphabetischem Namensver­zeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Gr. Feldbereinigungsgeopieter Ludwig zu Gießen schriftlich einzureichen und zu begründen.

Friedberg, den 281 Mai 1910.

Der Gr. Feldbereinigungs- Kommissär: gez.: Schnittspahn, Großherzoglicher Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, den 1. Juni d. Is., nachmittags 4 Uhr, wird im Schulhof des Schulhauses an der Westanlage eine Anzahl abgängiger Schulbänke meistbietend versteigert. Gießen, den 30. Mai 1910.

Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Parlamentarisches aus Hessen.

Der Sonderausschuß für die Revision der Verwaltungsgeseße sette am Montag die Be­ratung über die Städteordnung fort und erledigte die Ar­tifel 121-153. Es wird darin zunächst die Tätigkeit des Bürgermeisters und der Beigeordneten geregelt. Der Bür­germeister führt als verantwortlicher Leiter der gesamten Stadtverwaltung den Vorsitz in den Sibungen der Stadt­verordneten und erteilt nach Anhörung der Stadtvertretung die Bearbeitung der einzelnen Zweige der städtischen Ver­waltung unter sich und die Beigeordneten. Diese sind die Vertreter des Bürgermeisters und besorgen die ihnen zuge­wiesenen Amtsgeschäfte oder Geschäftszweige der städtischen Verwaltung; doch kann der Bürgermeister unter seiner Ver­antwortung auch andere städtische Beamte mit der laufen­den Bearbeitung dienstlicher Angelegenheiten beauftragen. Sowohl der Bürgermeister wie die besoldeten Beigeordne ten und besoldeten Magistratsmitglieder dürfen keinen an deren Erwerbszweig haben, kein anderes besoldetes Amt bekleiden und nicht Mitglied des Vorstandes und Aufsichts­rats einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sein. Ausnahmen hiervon können nur unter belon deren örtlichen Verhältnissen mit Zustimmung der Stadt­verordneten und Genehmigung des Ministeriums zugelassen werden. Gegen Entschließungen und Verfügungen des Bür­germeisters ist innerhalb zwei Wochen Beschwerde an den Kreisrat und gegen dessen Entscheidung innerhalb der glei­chen Frist Beschwerde an das Ministerium zulässig. Artikel 131-138 behandeln die Tätigkeit der Ausschüsse, Deputationen und Kommissionen, die Artikel 139 ff. die Rechtsverhältnisse der städtischen Beamten. Ueber die wich­tigste dieser Bestimmungen wurde die Entscheidung im Aus­schuß noch vorbehalten.

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Der Wahlrechtsausschuß der Ersten Kam­mer trat an demselben Tage vormittags zu einer Berat­ung zusammen, bei welcher es sich besonders um die ge­schäftliche Behandlung der Wahlrechtsvorlage bezw. der bei­den Geseßentwürfe über die Abänderung der Verfassung u. die Landstände drehte.

Am Nachmittag hielt auch der Gesetzgebungs­ausschuß der Ersten Kammer eine bis abends 7 Uhr ausgedehnte Sibung ab; es wurde darin eine Anzahl Kleinerer Gefeßentwürfe, u. a. die Novelle zum Fischerei­gesetz, erledigt.

Friede im Baugewerbe?

Die Einigungsverhandlungen im Baugewerbe haben am Samstag im Reichstagsgebäude begonnen und dauerten bis Dienstag. Die Verhandlungen wurden von drei Unpartei­ischen( Geh. Regierungsrat Dr. Wiedfeldt im Reichsamt des Innern, Oberbürgermeister Dr. Butler- Dresden und Ge richtsdirektor Dr. Prenner- München) geleitet. Ein positives Ergebnis wurde nicht erzielt. Es wurde jedoch ein Haupt­vertrag aufgesetzt, zu dem beide Parteien sich bis zum 6. Juni beim Reichsamt des Innern zu äußern haben. Im Falle der Annahme haben sofort die örtlichen Verhandlun­gen zu beginnen, die bis zum 13. Juni abzuschließen sind. Soweit örtlich keine Einigung zustande kommt, sollen die Verträge durch ein Schiedsgericht, welches ebenfalls am 13. Juni in Dresden zusammentreten würde, endgültig erledigt werden unter Ausschluß der Berufung. Die Aussperrung