Ausgabe 
24.11.1906 Zweites Blatt
 
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Rr. 277.

Zweites Blatt.

Abaktion n. apterbebitten: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanfchtak Rr. 362.

Samstag, den 24. November 1906

Gießener

15. Jahrgang

Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich).

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weglar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.

frankreichs auswärtige Politik.

Kr. Paris, 22. November.

Der Senat der französischen Republik unterscheidet sich von den Oberhäusern anderer fonftitutioneller Staaten da durch, daß er nicht die Würde besitzt, die den anderen Ober­häusern eignet. Trotz seines Namens, der den Mitgliedern die Ruhe und Besonnenheit des höheren Alters gewisser­maßen vorschreibt, zählt der französische Senat in seiner Mitte Heißsporne, deren Temperament noch viel jugendlicher ist als ihre Jahre, und die Rücksichten weder kennen noch fennen wollen. Als der Ministerpräsident Clémenceau im Senat der Republit sein politisches Programm darlegte, war er nicht darauf vorbereitet, innerhalb dieser Körperschaft wegen einer Spezialfrage interpelliert zu werden, die unter allen Umständen mir die vorsichtigste Berührung vertrug und nicht anders als nach vorheriger genauer Vereinbarung behandelt werden durfte. Er war deshalb mit Recht erstaunt und entrüstet, als einer der Senatoren ihn mit dürren Worten fragte und eine Antwort mit ja oder nein verlangte, ob zwischen Frank reich und England eine Militärfonvention abgeschlossen sei.

Es ist nicht recht einzusehen, was das verehrliche Senatss mitglied mit dieser Interpellation zu erreichen beabsichtigte. Besteht die Konvention zwischen England und Frankreich, so ift fie ein geheimes Abkommen und darf demgemäß nicht vers öffentlicht werden; besteht sie nicht, so entaehr durch die Be

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Johannesstraße zwischen Neuenweg und Plochstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge­perrt.

Gießen, den 23. November 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Bleichstraße zwischen Südanlage und Wieseckbrücke bon heute an bis auf weiteres für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Gießen, den 22. November 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg

Bekanntmachung.

Die unterm 15. November 1906 angeordnete Sperre des Großen Steinwegs zwischen Eichweg und Roon­ftraße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 22. November 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

antwortung für die französische Republik jedenfalls der Ges winn, der vielleicht in dem unvermuteten Bestehen jener Militärtonvention liegen fönnte. Unter allen Umständen ist in der Frage eine schwere Rücksichtslosigkeit England gegen über zu erkennen, das durch das Verhalten jenes Senators möglicherweise ein Abformen gefährdet steht, das unter der Voraussetzung der Verschwiegenheit allein die gewünschte Wirkung haben konnte. Mußte aber Herr Clémenceau, auf die Interpellation eingehend, das Vorhandensein einer englisch­französischen Militärkonvention in Abrede stellen, so war damit zugleich die Aussicht auf eine spätere Verabredung sehr eingeschränkt. Man verhandelt nicht gern mit einer Regierung, von der man weiß, daß sie durch die Disziplinlosigkeit ihrer Parlamentsmitglieder an der Durchführung der berufsmäßigen Diskretion gehindert werden kann.

Das alles hat Herr Clémenceau natürlicherweise in dem­selben Augenblick übersehen, in dem die ungeschickte und un­schickliche Frage an ihn herantrat, und es ist deshalb be­greiflich, daß er den Fragesteller mit einer deutlichen Schroffheit abwies, die in den Parlamenten sonst nicht Regel ist und sicher im französischen Senat neu war. Der interpellierende Senator aber gefiel fich offenbar in seiner ungewöhnlichen Rolle und ließ sich durch die Abweisung Clémenceaus nicht einschüchtern. Er erklärte, daß die schroffe Zurückweisung selbst eine hinreichend deutliche Beantwortung sei. Das ist freilich geflunkert. Denn kein Mensch fann sagen, daß Herr Clémenceau durch seine Antwort mehr zu erkennen gegehen

Bekanntmachung.

In der Bekanntmachung vom 4. September 1906, betr. die Offenlegung des Bebauungsplans für die Schwarzlach und das Gartfeld muß es heißen, daß die Grundstücke zwischen der Straße B- Z und der Eisen­bahn auf nicht mehr als 18 Meter Entfernung von der Straßenfluchtlinie aus bebaut werden dürfen.

Einwendungen gegen diese Bestimmung find binnen 14 Tagen bei uns geltend zu machen. Gießen, den 21. November 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bullen- Verkauf.

Die Gemeinde Großen Linden verkauft einen 3jähr. Bullen zum Schlachten.

Bis spätestens Monit a'g, den 26. d. Mts., nach mittags 1 Uhr werden Angebote pro Zentner Lebend­gewicht hier entgegengenommen.

Großen Linden, 21. November 1906. Großh. Bürgermeisterei Großen- Linden. Leun.

Die unterm 15. November 1906 angeordnete Sperre Prämiierung von Dienstboten.

der Steinstraße zwischen Schiller- und Weserstraße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 22. November 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung

die Leseholzuuhung in den Waldungen der Stadt

Gießen betr.

Die bewilligten Prämien können von Dienstag, dem 20. ds. Mts. ab während der Geschäftsstunden bei unserer Kasse in Empfang genommen werden.

Direktion der Bezirkssparkasse Gießen. Doering.

Arbeitsvergebung.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß nach einem Beschluß der Stadtverordnetenversamm- Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur lung diejenigen Abteilungen der Waldungen der Stadt inneren Einrichtung der Höheren und Erweiterten Mäd­Gießen, in welchen Holzfällungen stattfinden, bis zum chenschule sollen

find.

15. April f. Js. von der Leseholznutzung ausgeschlossen Montag, den 3. Dezember d. I., vorm. 10 Uhr Diejenigen Personen, welche entgegen dieser Be- öffentlich vergeben werden. timmung beim Holzauflesen in den erwähnten Wald­bezirken betroffen werden, haben Bestrafung auf Grund des Forststrafgesetzes zu erwarten.

Gießen, den 12. November 1906.

Grohß. Bürgermeisterei Gießen

Mecum.

Bekanntmachung.

Montag, den 3. Dezember, vorm. 11

hr

follen im Bürgermeistereigebäude- Zimmer Nr. 15 28 städtische Plätze zum Verkauf von Christbäumchen meist.

Bbietend verpachtet werden.

Gießen, den 22. November 1906. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Meeum.

1) Liefern von 178 Sig Schulbänken,

2) Liefern von 24 Stüd Kathedern,

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Bilderaufbewahrungs­

schränken,

3) Liefern und Anschlagen von 5 Stüd Verdunkel­

ungsvorrichtungen.

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen Angebote auf Vor­liegen bei uns zur Einsicht offen. druck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Beitpunkt an uns einzureichen.

Buschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, den 22. November 1906.

Städtisches Hochbauamt.

Gerbel.

hätte, als daß die Frage ihn in Verlegenheit gebracht hätte. Diese Verlegenheit war unter allen Umständen vorhanden, mochte nun die wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage bejahend oder verneinend haben lauten müssen. Der Zwed der Interpellation war auch einzig darauf gerichtet gewesen, dem Minister eine Verlegenheit zu bereiten. Diese Absicht ist erreicht worden. Schaden allerdings wurde damit nicht an­gerichtet. Herr Clémenceau hat im Gegenteil jener Rücksichts­losigkeit zu danken, daß eine ganz außerordentlich große Mehrheit des Senats ihm ein Vertrauensvotum erteilte.

In Wirklichkeit weiß hier niemand, ob ein englisch­französisches Militärabkommen besteht, und welches der nähere Inhalt wäre, wenn es überhaupt besteht. Es ist möglich, daß noch den Vorgärgen, die der Konferenz von Algeciras boraufgingen, französische Politiker den Wunsch hatten, fich eine Art Versicherung für den Kriegsfall zu schaffen. Herr Delcassé hat ganz gewiß daran gedacht. Von ihm mag sogar die ganze Anregung ausgegangen sein. Was er selbst nicht mehr durchzuführen vermochte, kann recht gut in späterer Zeit festere Form angenommen haben. Damit ist aber feines­wegs gesagt, daß das fupponierte englisch- französische Militär­abkommen einen agressiven Charakter hätte oder haben müßte. Unter Delcassé hätte das der Fall sein können, unter Clémenceau gewiß nicht, ganz namentlich die seitdem deutsch­englischen Beziehungen die frühere Spannung verloren haben und wieder vollkommen forreft, ja beinahe freundschaftlich geworden sind. Es ist überhaupt ein überholter Standpunft,

Arbeitsvergebung.

Die Mibiliarausstattung für das Auditorien­gebände der veterinär medizinischen Institute in Gießen soll unter Zugrundelegung des Ministerial­erlaffes vom 16. Juni 1893 öffentlich vergeben werden. Zur Vergebung gelangen:

Los I, 19 Arbeitstische.

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II, III und IV je 2 Sammlungsschränke.

V, 1 Sammlungsschrank 2 Schaukästen. VI, Hörsaal- Subsellien für rund 100 Hörer. Die Möbel Los I bis V werden aus Pitsch- pine­Holz.

Angebotsunterlagen fönnen auf unserem Zweigbureau Frankfurterstraße 85, eingesehen, Angebotsformulare ( feine Zeichnungen) dorther bezogen werden. Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen, müssen bis Samstag, den 1. Dezember d. Js. vorm. 11 Uhr dem Eröffnungstermin, auf genanntem Zweigbureau eintreffen.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, den 14. November 1906. Großh. Baubehörde

für die Universitäts- Neubauten Gießen.

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