Nr. 170
baltion u.Haupterpebition: Gießen, Seltersweg 88, Fernsprechanschluk Nr. 362.
Montag, den 23. Juli 1906
Gießener
15. Jahrgang
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Gratisbellagen: Oberhoffische Familienzeitung( g) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich).
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Beifung
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen
Die Haftung der Hotelwirte.
ist in der Reffeperiode von besonderem Werte, fich er die Hauptsächlichsten Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotelwirt und seinen Gästen hinsichtlich der eingebrachten Sachen genügende Klarheit zu verschaffen. Das Bürgerliche Gefeßbuch beschäftigt sich in einem besonderen Kapitel mit dieser Materie und ftatuiert in den§§ 701 bis 703 eine ungewöhnlich strenge Verbindlichkeit, wie sie nur in wenigen Reichsgesetzen zu finden ist. Unsere Gesetzgeber haben, indem fie diese Bestimmungen schufen, auf das römische Recht acüdgegriffen, nachdem die Schiffer und Gastwirte für die Ihnen vom Reisenden übergebenen Sachen unbedingt haft bar waren, weil, wie das Corpus juris civiles befagt, die Unzuverlässigkeit dieser Geschäftsleute allgemein befannt war und das Publikum sich in der Notwendigkeit befand, fich diesen anzuvertrauen."
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Der Hotelwirt, der gewerbsmäßig Fremde aufnimmt, hat nach dem§ 701 einem im Betriebe dieses Gewerbes aufge nommenen Gaste allen Schaden zu ersehen, der dem Gaste an Ben eingebrachten Sachen sei es durch Verlust oder durch Beschädigung zugefügt wird. Aber nur ein Hotelwirt, der dem Gaste Quartier anweist, haftet in solcher Weise, nicht auch ein Restaurateur oder der Vermieter möblierter Stuben. Durch Gerichtsentscheidungen ist festgestellt worden, daß auch Schlafwagengesellschaften den Hotelwirten inbezug auf die Haftung gleich geachtet werden. Daß die Wirte durch einen Anschlag leine Haftung für eingebrachte Sachen" die Haftung nicht wirksam ablehnen fönnen, war schon vor dem Bürgerlichen Gesetzbuche in Geltung, und wird auch von diesem ausdrücklich bestimmt.
Als eingebracht gelten nach dem Gesez die Sachen, die ber Gast dem Wirt oder dessen Leuten, die zur Entgegen. nehme der Sachen bestellt oder den Umständen nach als dazu bestellt anzusehen waren, übergeben oder an einem ihm von diesen angewiesenen bezw. hierzu bestimmten Ort gebracht bat. Läẞt man also seine Sachen durch einen beliebigen Rofferträger in das Hotel bringen, so fann man nur diesen, nicht aber den Hotelwirt in Anspruch nehmen, falls irgend etwas passiert. Uebergibt man aber die Sachen der dazu bom Hotelwirt beauftragten Persönlichkeit, so hat der Wirt für alles einzustehen, was auf dem Transport mit den Sachen geschieht. Er hat auch dafür aufzufommen, wenn Koffermarter", die als Hotelangestellte gefleidet find, sich Sachen zum Transport übergeben lassen und damit verschwinden. Tiifft allerdings den Reisenden bei Uebergabe seiner Sachen an eine Person, die er für den Beauftragten des Hotelwirts hielt, selbst ein Verschulden( Fahrlässigkeit usw.), so kann die Haftpflicht des Wirtes ganz wedfallen, oder fich infolge Anrechnung des eigenen Verschuldens des Gastes einschränken.
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Der Wirt haftet aber nicht für einen Schaden, den bie eingebrachten Sachen erleiden, wenn der Gast selber, ein Begleiter oder eine Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, diesen verursacht. Ebenfalls entfällt die Haftung des Wirtes, wenn die eingebrachten Sachen infolge eigener Beschaffenheit und Mängel zugrunde gehen. Trifft dies alles aber nicht zu, so hat der Gast nicht etwa nötig, besondere Sorgfalt für die Aufbewahrung der Sachen zu wenden. Er fann getrost fortgehen, ohne jedesmal alles zu verschließen, und fann abends ruhig seine Sachen zum Reinigen auf den Korridor hängen Für allen bier entstehenden Schaden haftet der Wirt. Natürs lich tritt die Haftung dann nicht ein, wenn der Schaden, den die Sachen erleiden, durch höhere Gewalt verursacht wird. Darunter sind Erdbeben, Blitzschlag, Ueberschwemmung, Auf ruhr, Revolution usw., nicht aber jedes gewöhnliche Feuer zu verstehen.
Nach§ 702 haftet der Wirt für Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere regelmäßig nur bis zum Betrage von 1000 m. Ueber 1000 Mart, also unbeschränkt, haftet der Wirt nur, wenn er die Gegenstände in Kenntnis ihrer Eigenschaft als Wertsachen zur Aufbewahrung übernimmt oder wenn der Schaden von ihm oder seinen Leuten verschuldet wird. Wenn also ein Gast Wertsachen für mehr als 1000 Mark bei fich führt, wird er nur dann sicher gehen, wenn er diese dem Wirt zur Aufbewahrung anbietet. In diesem Falle hastet der Wirt unbeschränkt.
Nicht zu vergessen ist aber, daß feder Ersatzanspruch er. lischt, wenn der Gast nicht sofort nach Kenntnisnahme des Verlustes oder der Beschädigung dem Hotelwirt Anzeige macht. Hat der Gastwirt aber die Sachen zur Aufbewahrung erhalten, braucht der Gast ihm den Verlust nicht mitzuteilen, da dieser, der Lage der Sache nach, den Verlust eher merten wird, als der Gast selber.
Der Rebabilitierung letzter Akt.
( Sonder- Bericht.)
Baris, 21. Juli.
Im Hofe der Ecole militaire zu Parts, wo Dreyfus im Jabre 1895 degradiert worden ist, vereinigten sich am 21. d. Mts. nachmittag Abteilungen aller Korps, der Garnison zur Beremonie der Uebergabe des Kreuzes der Ehrenlegion an Dreyfus. Der Familie Dreyfus wurde gestattet, an einem Hoffenster diese Ehrung des Majors Dreyfus mitanzusehen. Hierzu Hegt uns noch folgender Bericht vor:
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Die Affäre" Dreyfus hat heute ihren versöhnlichen Ab. schluß gefunden und der einstige Verurteilte von Rennes, der Verbannte der Teufelsinsel, hat eine glänzende Genugtuung für die Leiden empfangen, die falsche Zeugen ihm zugefügt hatten. An derselben Stelle, an der dem verurteilten Dreyfus die tiefste Erniedrigung zuteil geworden ist, die einem Offizier werden fann, an dieser nämlichen Stelle hat man den Major rehabilitiert und mit Ehrenbezeugungen überschüttet. Welch ein Unterschied zwischen damals und fest! Man erinnert fich schmerzlich der Szene am 5. Januar 1895, als der Kapitän Dreyfus auf den Hof der Militärschule geführt und ihm vor versammelter Mannschaft das Urteil verlesen wurde, das ihn seines Ranges beraubte und auf die wüste Insel verbannte; man denkt noch an die Grausamkeit, mit der dem Verurteilten die Abzeichen seiner Stellung abgerissen wurden, ihm, den man als Vers räter bezeichnete und behandelte. Heute stand derselbe Dreyfus auf dem Hofe der Militärschule vor den Truppen, um die Ehren zu empfangen, die ihm nach seinem wiedererlangten Rang gebühren. Die Mannschaft präsentiert, die Tambours schlagen an und der Gouverneur heftet dem nunmehrigen Major" Dreyfus das Ritterkreuz der Ehrenlegion an die Brust, ihn mit dem üblichen Kusse als Ritter begrüßend. Wahrlich, es gehört ein ganzer Charakter dazu, diesen Wechsel des Geschickes zu ertragen! Vielleicht hätte er es vorgezogen, wenn man ihm den Anblick jener Stätte erspart hätte, an die fich für ihn nur tiefschmerzliche Erinnerungen knüpfen. Denn der ganze Glanz, der heute dem Major Dreyfus erwiesen wurde, fann die Schmach nicht verdecken, die vor 11 Jahren dem Kapitän Dreyfus, einem Unschuldigen angetan worden ist, und die alte, laum vernarbte Wunde muß heute wieder aufgerissen werden, mag auch das Bestreben, den Unschuldigen öffentlich und aus reichend zu rehabilitieren, ein an sich löbliches sein.
( Sonder- Bericht.)
Schwüle Tage.
Petersburg, 21. Jult.
Schwer und dunstig, wie die Sommerhige, lastet die Ungewißheit auf den Gemütern. Man weiß nicht, was noch werden mag, und die offenfundigen Vorbereitungen, die von beiden Seiten getroffen werden, lassen das Aeußerste als nabe bevorstehend erwarten. Wie stets seit Ausbruch der Revolution, gilt der Sonntag als fritischer Tag, und die Regierung hat denn auch für morgen außerordentliche Maßregeln getroffen, um die Ruhe aufrechtzuerhalten. Die an gefährdeten Plägen gelegenen fremden Gesandtschafen werden durchTruppen bewacht, eine Maßnahme, die auf den ganzen Ernst der Lage hindeutet.
Zunächst kommt es der Regierung vor allem darauf an, fede Veröffentlichung auch der von der Duma ge, jaßten gemäßigten Beschlüsse zu hindern. Von den Behörden find alle Druckereien in Petersburg benachrichtigt worden, daß jeder Satz der Duma- Kundgebung sofort fonfisziert werden würde. Das Redaktions Personal des sozialrevolutionären Blattes Myst" ist mit Ausnahme des Chefredafteurs, der Abgeordneter ist, verhaftet worden.
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Angesichts aller dieser Vorbereitungen machen sich auch die revolutionären Elemente für alle Fälle bereit. So hielten die zur sozialdemokratischen und sozialrevolutionären Partei gehörigen Verbände der Bauern, Eisenbahnbeamten und Postbeamten, sowie der sozialdemokratische Militärverband in Mostau eine Konferenz ab. Es wurde beschlossen, für den Fall von Repressivmaßregeln der Regierung gegen die Reichsduma, diese leztere durch einen a II russischenpolitischen Aus stand zu unterstützen. Der Ausstand ſoll in friedlicher Weise ohne Kundgebungen und ohne Anwendung von Waffen die Bildung einer konstituierenden Versammlung herbe ühren suchen.
Für die ganze Lage bezeichnend ist die soeben aus Petershof fommende Meldung, daß der Zar angesichts der neuesten Wendung, die sein Verbleiben in Rußland dringend notwendig mache, die Absicht einer Refe ins Ausland aufgegeben habe. Der Har soll dem Kaiser Wilhelm von dieser seiner Absicht persönlich Kenntnis gegeben heben. Dicie Tatsache hat sich zu dem Gerücht verdichtet, der Zar sei in Peterhof der Gefangene der Hoffamarilla. Wen wollte es Wunder nehmen, daß dieses Gerücht in weiten Kreisen Glauben findet!
Keine Einmischung Desterreich- Ungarns. In der Sigung des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 21. Juli richtete der Abgeordnete Gustav Graz die Anfrage an die Regierung, ob die Zeitungsnachricht wahr fei, nach der Desterreich- Ungarn gemeinschaftlich mit Deutschland zur Unterdrüdung der russischen Agrar- Unruhen eine he waffnete Intervention vorbereite. Der Ministerpräsident Dr. Weferle erklärte die Nachricht für völlig amwahr. Defter reich- Ungarn hätte nie eine dahingehende Abficht gehegt;& halte in seiner äußeren Politik an dem Grundlage feft, fich nicht in die Angelegenheiten fremder Staaten zu uitschen. Der Besuch des Deutschen Kaisers in Wien sei ete A rein freundschaftlichen Charakters gewesen, der in feinerlei Beziehungen zu ders artigen Bestrebungen gestanden habe.
Politifche Rundschau.
Deutfches Reich.
Bel der Reichstagserfazwahl im Wahlkreise Rinteln Hofgeismar wurden gezählt für Herzog( Deutschsozial 6048, Rode( Natlib.) 1367, Röhrig( freis. Bp.) 1043, Helmerich ( Refp.) 1835 und Vetterlein( Soz.) 3907 Stimmen. Es findel bemnach Stichwahl zwischen Herzog und Vetteriein statt. Oefterreich- Ungarn.
Das Zustandekommen der Wahlreform scheint durch ein Kompromiß nunmehr gesichert. Der zur Vorberatung der Vorlage eingeseßte Ausschuß des Abgeordneten hauses hat das Kompromiß mit 28 gegen 19 Stimmen an genommen. Danach soll die Zahl der Mandate für das Abgeordnetenhaus um 19 vermehrt werden, sodaß also deren Gesamtzahl 516 betragen würde. Von den neuen Mandaten sollen entfallen: auf Böhmen 5 deutsche und 3 tschechische, auf Mähren 1 deutsches und 2 tschechische, auf Galizien 4 slawische, darunter 1 ruthenisches, auf Tirol 2 deutsche und 1 italienisches und auf Steiermark 1 deutsches Mandat. Von den 130 Mandaten, die Böhmen in Kufunft erhält, sollen 75 den Tschechen, 55 den Deutschen zufallen.
Amerika.
** Der Operettenfrieg in Südamerika ist zu Ende. Der Friedensvertrag zwischen Guatemala, Salvador urd Honduras ist auf hoher See an Bord des Kreuzers Jer Vereinigten Staaten ,, Marblehead" unterzeichnet worden. Der Friedensschluß fam erst nach Ueberwindung ziemlicher Schwierigkeiten, allseitig annehmbare Friedensgrundlagen zu finden, zustande. Der merikanische Gesandte leistete zur Erzielung der Einigung wizfjamen Beistand. Die Friedens. unterhändler nahmen eine Resolution an, welche den Präsi denten Roosevelt und Diaz den Dank für ihre Vermittelung ausspricht.
Afrika.
Nachrichten aus Tanger zufolge herrscht völlige Anarchie in Marokko. Muley, ein Bruder des Sultans, macht gemeinsame Sache mit den Anführern und ermutigt sie zum Widerstand. Man spricht von einer sehr ernsten Verschwörung, an der die Notablen und die Kaids der Tribus bon Marrakesch, Tafilet, Qued u. a. beteiligt seien. Es herrsche große Mißstimmung gegen den Sultan.
Warum fiel Hdmiral Trchuknin?* 1 ( Enthüllungen eines Eingeweihten.)
Von den Attentaten, die in den letzten Wochen gegen ruffische Machthaber verübt worden sind, hat keines soviel Aufsehen erregt, wie jenes, dem am 10. Juli der Admiral Tschuknin zum Opfer fiel. Man war selbst in Sebastopol über die Pünktlichkeit, mit der in diesem Falle ein schon lange seitens der Revolutionäre verhängtes Todesurteil vollzogen wurde, erstaunt, und das Geschick, dem der verhaßte Admiral erlegen ist, dürfte einen heilsamen Einfluß auf das Gebahren der militärischen Vorgesezten in Rußland ausüben, zum mindesten solange der Eindrud noch unverwischt ist. Ein warnendes Zeichen.
Die Ermordung Tschulnins entsprang der wachsenden Unzufriedenheit in der Armee und Marine und ist eir: warnendes Zeichen für diejenigen, die noch hören und sehen können und noch nicht in der Verblendung befangen find, die gegenwärtig, wie es scheint, alle Behörden des Barenreiches im Banne hält. Gerade hier hat sich das Wort bewahr heitet: Wer Wind säet, wird Sturm ernten. Wie jetzt bekannt wird, ist Admiral Tschutnin nicht weniger als
fünfmal zum Tode verurteilt worden. Das erste Urteil sollte eine Frau vollstreden. Sie traf aber den Admiral schlecht und wurde von der Wache in Stücke gehauen; man weiß bis heute nicht, wer sie war! Aber der Admiral tat nach diesem Wordversuch das Verkehrieste, was er tun fonnte. Er machte seinen Untergebenen das Leben zur Hölle und entzündete so den Brand, der ihn selbst berzehren mußte. Die freiheitliche Bewegung" Rußlands gibt durch einen Vertrauensmann die Ursachen befannt, die zu dem erfolgreichen Attentat führten; sie bilden eine Kette der schlimmsten Leiden, denen Difiziere und Mannschaften der Marine von Sebastopol unterworfen waren, und lassen die Tai, deren Urheber man taum jemals finden wird, menschlich erflärlich erscheinen. In dem Bestreben, die Anstister des ersten Attentates zu entdecken, richtete Admiral Tschulnin einen Er bejahl den Offizieren, regelrechten Spionendienst ein. Feldwebeln und Unteroffizieren eine Ueberwachung der Mannschaften und ihrer Angehörigen, die in der allerschärften Weise und auf Details ausgedehnt werden mußte, die auch nur anzudeuten hier nicht möglich ist. Den Matrosen wurde jeder Verkehr mit ihren Familien, der Besuch der Stadt unternur die Leftüre vorgeschrieben, sagt und ihnen nicht sondern mit den schärssten Strafen die Befolgung dieser Vorschriften durchgesetzt und jede Kritit der Maßnahmen schwer bestraft. Fortgesezte Arretierungen und friegsgerichtliche Bestrafungen selbst der besten Mannschaften waren an der Tagesordnuna und foraten dafür, daß alle Bande der Achtuna
Wie gesagt, eine Frau für mich!
Vier
Manövergeiten, von
zehn Jahre ziehe ich nun durchs Land in Bauern oder beim Pfarrer in der Mansarde. einem Jut aufs andere und dazu mal' ne Sathe beim Teuerster, der Mensch wird alt, faul und bequem. Denn sehen Sie, Bei dem
morgen reiten Also Bielischten statt meiner.
meinetwegen,
Engelbert!
Sie gondeln nach
Bianta" schon
ann heim kommand und die 2500 haben keine Eile. das ist die Bedingung!" Ron morgen früh ist sie Ihr Eigentum, Braunstein, Abgemacht Aber ich will die wann soll
Das paẞt trefflich," dachte Engelbert.
Er traf die
diden Staubes dahinsausen. entsprechenden Anordnungen und fünf Minuten später sahen ihn die Kameraden, die Hand am Hebel, in einer Wolfe Bielischten sah der Chef des Generalstabes auf
n
die Uhr.


