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Nachdem dann noch einige kleinere Bemerkungen gemacht worden sind, wird in die Besprechung der Eingabe als ganzes eingetreten. Baurevisor Grünig spricht gewissen Quartieren die Aufführung von Hintergebäuden berboten sein solle. Gegen die jetzige Baufluchtlinie des Neuenwegs hat er nichts einzuwenden, man solle sie aus historischen Gründen so lassen, wie sie ist, zudem unterbreche sie die Eintönigkeit.

he von Berth ein tollegiales Beraten seitens der städtischen Instanzen sprechung lösen die Hofräume aus, die in Gießen ja unter Beifall der Versammlung sich dahin aus, daß in

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werden.

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zu fördern, in den meisten Fällen dauert es gegenwärtig| zahle. Stadtrat Löber hat übrigens schon einmal vor ganz entschieden zu lange, wodurch oft wesentlicher Jahresfrist in einer Bürgerversammlung auf diese Abänderung Schaden entsteht. Es dürfte zu erwägen sein, ob nicht der Bestimmung gedrungen. Eine sehr eingehende Be raschere Erledigung der Baugesuche herbeiführen würde. mindestens 4 Meter Tiefe haben müssen. Die Bestimmung Nach der Vorlesung wurde in die sehr ausgiebige und hat schon zu vielen Erörterungen geführt und verschiedentlich aregende Debatte eingetreten und zwar wurde die vor- hat die Stadtvertretung, wie Stadtrat Löber ausführt, bei hende Eingabe Bunft für Punkt durchgenommen. Zu dem Grundstücken der Innenstadt nach freiem Ermessen gehandelt aften Buntt bemerkt Baurevisor Grünig, daß man gleich und Dispensgesuche um Befreiung von den Bestimmungen gößere Komplexe Baugeländes und nicht nur einige Straßen befürwortet. Architeft Seuling erkennt gerne das Ent­fenlegen soll, um der Spekulation einen Riegel vorzu- gegenkommen an, er wünscht das Gesuch um Aederung aber aus

Der Ortsbaubolieben. Zu dergleichen Ansicht bekennt Stadtrat Löber dem Grunde aufrecht erhalten, weil die Stadtverornetenver­dung auf, der in den Stadtverordneten sigungen hierfür schon sammlung die Dispense nur befürwortet, nicht aber erteilt.

1. Das Berlan Ruftimmung der Versammlung.

Hintergebäude

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Bunft 2 wird ohne

weil wird auf die Tierquälereien hingewiesen, die durch die Materialzuführung auf unbefestigten gine Durdi Graßen gezeitigt werden. Anderswo befeftigt man erst die ung der Sprit, in Gießen ist es umgekehrt. 18 genügend Straße und baut bann, wie es ja auch ganz in der Ordnung Baurevisor Grünig weil bei den klinikebauten hin. runt fteben fo Stabtrat& ber ist ber Ansicht, daß beſſere Berhältnisse en zu tiein fu getroffen würden, wenn die Berſammlung bei ber state orbnetenversammlung darum einkommt. Die folgenden 3 Beber Sofran Buntte werben ohne Debatte erledigt. Bei dem Punkte, aut bleiben betr. Befreiung von Fachwerks- Dispensgesuchen bemerkt Bau­nach dem

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ftige Räume, dere Bestimmun ließlich wird n Baugesuche raide

Grünig ist der Ansicht, daß man bei Bauten der Außen­ft abt noch über unbebaute Fläche hinausgehen fann, um gesunde, luftige Wohnungen zu erhalten. Lehrer V. Müller ( der inzwischen in der Versammlung erschienen ist) wünscht auch die ästhetische Seite berücksichtigt. Gießen trage den Charakter der Gartenstadt, diesen möge es auch in Zu­funft behalten. Hoflohnkutscher Huhn tritt für Verbesserungen in der Altstadt ein, besonders möchte er die Verhältnisse am Neuenweg reguliert wissen. Zu dem letzten Punkte: schnellere Erledigung der Baugesuche bemerkt Baurevisor Grünig, daß der Instanzenweg, der jetzt ein ungeheurer sei,

bedeutend abgekürzt werden müßte, da er die ganze Be­wohnerschaft treffe.

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Nachdem das Thema einer Abänderung der Bau- Ordnung so in seinen verschiedenen Phasen in interessanter Weise er­örtert war, brachte Stadtrat Löber noch folgendes vor:

Wenn es auch wohl von mancher Seite nicht verstanden werden sollte, was ich vorbringen will in heutiger Bürger­versammlung und vielleicht gar mancher der Anwesenden sich fagt: weshalb bringt ein Stadtverordneter solches nicht an fompetenter Stelle vor, so halte ich es für ebenso richtig, gerade hier, in Gegenwart so vieler Hausbesitzer diese Frage zu erörtern. Wenn ein Baublock von der städtiſchen Bau­Rommission in allen seinen Teilen festgelegt und von der Stadtverordnetenversammlung gutgeheißen ist, dann sollte von Seiten der Stadtverwaltung mit den Anliegern in

folgender Weise verhandelt werden: Alle Straßen werden auf Kosten sämtlicher Grundbesizer der Stadt gratis überlassen. Derjenige Grundbefizer, den das Los trifft, sein

Grundstück als Straße zu verlieren, bekommt den später durch Verkauf festgestellten Durchschnittspreis und zwar durch

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Bekanntmachung.

Bei der in der Sitzung der Stadtverordneten- Ver­sammlung vom 15. November 1906 vorgenommenen planmäßigen Berlosang der am 1. März 1907 zur in Rückzahlung kommenden Schuldverschreibungen des Aulehens der Stadt Biezen vom Jahre 1901 wurden folgende Stücke zur Rückzahlung bestimmt: Serie II Nr. 51, 91, 172, 203, 221, 231 260 à 2000 Mt. II 361, 547, 585, 653, 723, 728, 729, 890, 967, 1007, 1023, 1059,

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11

1084, 1098, 1103, 1114, 1181 à 1000 Mt.

. II, 1239, 1316, 1407, 1430, 1655, 1727, 1732, 1734, 1752, 1783,

II

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1785, 1885, 1890, 1896

1908, 1987, 2054, 2160, 2185, 2194, 2229

Betr.: Abfuhr des Hauskehrichts.

Bekanntmachung.

Die mangelhafte Aufstellung der Kehrrichtgefäße insbesondere aber die Verwendung ungeeigneter Kehricht­behälter( wie Holzkisten, Eimer und Kästen ohne Deckel) hat in vielen Fällen eine Verunreinigung des Straßen­geländes zur Folge. Ferner muß es als Mißstand bes zeichnet werden, wenn Stundenlang nach ftattgehabter Leerung die Gefäße auf den Bürgersteigen stehen bleiben und den Verkehr hemmen.

Wir haben die Schußmannschaft angewiesen, diesem Uebelstand ihre verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden und alle Verstöße gegen die Bestimmungen des Art. 111 à 500 Mt. und 112 des Polz.-Str.-G.-B. und§ 366 9 und 10 R.-St.-G., die das Herausstellen der Gefäße auf die Straße 2c und die Verunreinigung von Drtsstraßen und öffentlichen Plägen unter Strafe stellen, zur Anzeige zu bringen.

à 200 Mt. 2305, 2465, 2492, 2506, 2514, 2516

à 100 Mt. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Einsendung dieser Schuld­verschreibungen

bei der Stadtkasse in Gießen,

bei dem Bankhause Delbrück, Leo& Cie. zu Berlin und bei der Mitteldeutschen Kreditbank zu Frankfurt a.M. erfolgen kann und daß die Verzinsung mit Ende 1907 aufhört.

Gießen, den 17. November 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Die unterm 2. November 1906 angeordnete Sperre der Aliceftraße zwischen Bahnhof- und Frankfurterstraße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 19. November 1906. Großh. Bolizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die obere Klinikstraße von heute an bis auf Weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Gießen, den 17. November 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

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Wir machen darauf aufmerksam, daß eine ordnungs­gemäße und reinliche Art der Aufbewahrung des Haus­kehrichts durch die Verwendung der mit Deckel versehenen Kehrichtsgefäße, wie sie von verschiedenen Firmen zur Zeit in den Handel gebracht werden, sehr gefördert wird. Diese runden Kehrichteimer mit Tragbügel und daran befestigtem Deckel verhindert das Herausscharren und Verschleppen des Kehrichts durch Hunde, erleichtern die Entleerung der Behälter bei der Abfuhr und sind, wenn fie, wie vorgeschrieben, innerhalb des Hoftores oder der Türe aufgestellt sind und nach der Leerung alsbald ent­fernt werden, für das Straßenbild nicht mißständig. Die einschlägigen Bestimmungen des Regulativs betreffend Reinhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze bringen wir ferner nachstehend in Erinnerung:

Abfuhr des Haustehrichts.

1. der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrrichts und der häus­lichen Abfälle; Stehrichtkasten und Gefäße, welche Bauschutt, Steine, gewerbliche Abfälle und dergleichen enthalten, werden seitens der Kehrmannschaft weder entleert noch deren Inhalt abgefahren.

2. Ebensowenig ist die Kehrmannschaft verpflichtet, ehrichtkasten oder Gefäße zu entleeren, welche den nach­stehenden Bestimmungen, insbesondere denjenigen bezüg­lich des Fassungsraumes nicht entsprechen.

3. Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein; dieselben dürfen das Maß von 60 cbdm Inhalt keinesfalls über­schreiten. Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz von

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gesehen werden.

Gießen, den 12. November 1906.

Brokh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Wekanntmachung.

In der Zeit vom 10. bis 17. November 1906 wurde in hiesiger Stadt

gefunden: 1 Pelzkragen.

verloren: 1 schwarzer Pelz, 1 Packet, enthaltend

4 blaue Kindermüßen, 1 goldene Brosche mit Perle und Rubin, Wert 20-25 Mark und 1 Herrenring mit braunem Stein und Silber­einlage.

Der Empfangsberechtigte des gefundenen Gegen­tandes beliebe seinen Anspruch alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, den 17. November 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

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