Zweites Blatt.
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Nr. 271
beftion und Haupt- Expedition: Gießen, Seltersweg 83
Fernsprechanschluk No. 862.
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Samstag, den 17. November 1906.
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aus dem
4. Jahrgang
Gratisbellage: Oberbeffische Familienzeitung( 8X wöchent Fernsprechanschluß Nr. 362.
6.
Ohm- und Feldalhal
( Oberheshischer Beobachter)
Gnlautere Verträge.
In der Leipziger Stadtkasse sind fürzlich Unterschlagungen in Höhe von ungefähr 150 000 Mark entdeckt worden. Der ungetreue Beamte, dem die Defraudationen zur Last fallen, hat Beziehungen zu einem Berliner Banthaus unterhalten, Das Epefulationsgeschäfte für ihn unternahm. Das Bankhaus soll von der Stadt Leipzig ersatzpflichtig gemacht werden, meil der geschädigte Magistrat annimmt, nur auf Grund von Echeinverträgen sei die Inanspruchnahme städtischen Geldes möglich gewesen. Aus Berlin ist der Rechtsanwalt Udermann entfloyer. Unmittelbar nach der Flucht mußte das Konkursnerfahren über sein Vermögen eröffnet werden. Udermann besaß eine große Pragis, führte jedoch seit Jahren einen über seine Verhältnisse hinausgehenden Aufwand. Leute, die ein= geweiht sein wollen, behaupten, die Aufrechterhaltung seines Ansehens sei seit langem nur durch eine Menge von Scheingeschäften möglich gewesen. In gewissem Sinne verwandt mit den angeführten Fällen sind die Vergehen zweier Prokuristen Der Bergisch- Märkischen Bank in Duisburg, die große Beruntreuungen durch fingierte Konten und Geschäfte deckten, um mit dem unrechtmäßig angeeigneten Gelde Börsenspekulationen zu betreiben.
Was ist ein Scheingeschäft, ein unlauterer Vertrag? So wird man fich angesichts solcher Vorkommnisse fragen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat, die Form der erlaubten Geschäftshandlungen ist genau festgelegt. Und doch gelingt es bei der Vielfältigkeit der rechtlichen Beziehungen oft genug gewissen und skrupellosen Leuten, lange Zeit hindurch ihre unsauberen Machinationen vor dem Strafrichter zu verbergen.
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Scheingeschäfte werden z. B. außerordentlich häufig zwischen zwei Personen zum Nachteil eines Dritten geschlossen. Wenn z. B. ein Schuldner seine Grundstücke an befreundete Personen zum Schein verkauft, um sie dem Gläubiger zu entziehen und über den Kaufpreis quittiert, obwohl er in Wahrheit das Kaufgeld nicht erhalten hat, so liegt ein Scheingeschäft vor. Dasselbe ist jedoch rechtsungültig, es tann angefochten werden, und dem geschädigten Gläubiger fteht auch ein Entschädigungsanspruch zu. Ein häufig vorkommendes Scheingeschäft besteht auch darin, jemand zum Schein auf sein Grundstück Hypotheken eintragen fäßt, während er dem angeblichen Gläubiger gar nichts fchuldet. Der§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches" bestimmt zar: Wird durch ein Scheingefchäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung. Dieser kurz gefaßte Sag ist etwas schwer verständlich, er bedarf daher einer näheren Erläuterung. Es wird nämlich häufig zwischen zwei Parteien ein Vertrag geschlossen, dessen Inhalt den dem tatsächlich zuftande kommenden Rechtsgeschäft nicht entspricht, und zwar merden derartige Verträge geschlossen, um irgend welche Schwierigkeiten, die dem Rechtsgeschäft entgegenstehen, zu umgehen. Wenn also eine Schenkung zu irgend welchen Weiterungen oder Schwierigkeiten führen könnte, so machen die beiden Kontrahenten mitunter einen Kaufvertrag, sezen aber einen So niedrigen Kaufpreis fest, daß der Kauf tatsächlich fast so viel wie eine Schenkung bedeutet, denn der Preis entspricht bei weitem nicht dem Objekt. Am häufigsten werden aber Scheingeschäfte zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, um andere zu täuschen oder zu übervorteilen. Das Scheingeschäft ist dann nichts anderes als ein verschleierter Betrug.
Leider gelingt es nicht immer, derartige unlautere Verträge zur Kenntnis der Gerichte zu bringen, doch ohne Bweifel ist es eine Ehrenpflicht des ehrlichen Geschäftsmanns, mit allen verfügbaren Mitteln gegen solche unlautere Mani pulationen im allgemeinen Interesse anzufämpfen.
,, Olle Kamellen".
Es ist eine hübsche Sache um Memoirenwerke. Sie baben einen intimen Charakter, fie tragen ein persönliches
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Steget. Ste lejen fich wie bertramiche Mitteilungen. Da ie nach dem Tode des Verfassers erscheinen, der dem Ehrgeiz яnd allem persönlichen Streben entrüdt ist, so gewinnen fie ben Klang von Bekenntnissen, von Beichten. Der Verfasser, io nimmt man an, hat sie für sich niedergeschrieben, und da r sich gewiß nicht hat belügen wollen, so ist als Wahrheit, leobjektive Wahrheit anzunehmen, was er bietet. Man betrachtet darum Memoirenwerke als besonders wertvolle ge: schichtliche Dokumente, die überdies den Vorzug beinahe unbedingter Zuverlässigkeit haben. Sind nun gar die Memoirenverke frisch, handeln sie von Zeiten, deren Erinnerung noch lebendig ist, deren Zeugen noch leben, so reißt man sich darum ind hält sie für Offenbarungen, denen gegenüber abweichende Befundungen keinen Anspruch auf Gewicht und Beachtung jaben.
Und doch ist diese Bewertung der Memoirenwerke irrig. Wir wollen gar nicht davon sprechen, daß es Memoiren gibt, Die eine posthume Rache bilden und wissentliche Unwahrheiten unter dem Schein des Beichtbekenntnisses ausstreuen. Diese sichtlichen Täuschungen sind deshalb so schlimm nicht, weil m großen und ganzen doch der Charakter des Memoirenchreibers bekannt ist. Man ist daher gewarnt und läßt Rritik walten. Aber auch der gutgläubige Memoirenschreiber lann täuschen, nicht weil er täuschen will, sondern weil er elbst getäuscht ist. Dazu kommt noch ein sehr wesentlicher Imstand: Der gutgläubige, redliche, aufrichtige, wahrheitsiebende Chronist macht Aufzeichnungen für sich. Er erwähnt Ritteilungen anderer Personen, er verzeichnet seine eigenen ugenblicklichen Gedanken und Urteile. Das alles ist bis auf en letzten Punft wahr und doch führt es zuweilen den Leser irre, bringt ihn zu falschen Schlüssen und Urteilen. Der Aufzeichner der Memoiren verftand ganz genau, was r schrieb und wozu er selbst einen ungeschriebenen Kommentar besaß. Der Leser aber hat diesen Kommentar richt; er weiß nicht, ob der Verfasser der Memoiren en Dritten, dessen Mitteilungen er wiedergibt, für einen jewerbsmäßigen Schwäger und Märchenerzähler oder für einen zuverlässigen und ernsthaften Mann gehalten hat; ob die tugenblicklichen Gedanken und Urteile, die der Verfasser verjeichnet, nur Einfälle sind oder das Ergebnis abschließender Einsicht; ob das zitierte Zeugnis eines Zeitgenossen die BeDeutung einer genau bedachten und gleichsam mit der Weihe eines gerichtlichen Zeugnisses ausgestatteten Aussage hat oder in bloß hingeworfenes Wort ist, das schon tags darauf von > em Urheber selbst nicht mehr für wahr gehalten wird. Es gibt ferner Memoiren, deren Verfasser große Männer, iber feine Engel sind, die den Urteilsirrungen durch Haß und Abneigung unterliegen, ohne daß fie deswegen gleich als alsch und zweizüngig angesprochen werden dürften. Endlich jaben wir noch Memoiren, deren Verfasser durch die Gevöhnungen der zünftigen Diplomatie dahin gelangt find, auf Die Glätte und Gefälligkeit der Form mehr Wert zu legen, ils auf die Zuverlässigkeit des Inhalts. Und alle solche Bersonen spielen in den meisten Memoirenwerken gewissernaßen als unvereidete Zeugen eine Rolle.
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Diese Darlegungen sollen beweisen und beweisen, daß Memoirenwerte mit kritischer Vorsicht gelesen sein wollen. Sie enthalten im besten Fall nicht objektive Wahrheit, wie nan gern glaubt, sondern subjektive Wahrheit, die sehr irrig ein kann. Erst der Historiker, der die Gesamtheit der gleicheitigen Memoirenliteratur überblickt und gleichzeitig Einblick n die Dokumente der Staatsarchive hat, kann aus der Ueberinstimmung der subjektiven Wahrheitszeugnisse die Erkenntnis jer objektiven Wahrheit gewinnen und an diesem Gewinn mdere teilnehmen lassen. Eben deshalb sollten auch Memoiren verke, Briefwechsel und ähnliches, was nicht gerade für den ngsten Familientreis bestimmt ist und auf diesen beschränkt bleibt, nicht erscheinen, ehe nicht die Zeitgenossen dahinjegangen find. Dann erst kommt das rein geschichtliche Interesse zur Geltung. Was vorher an die Oeffentlichkeit geangt, das ist zwar nicht im Interesse des Klatsches, der Medisance, der Sensation geschrieben, aber es dient in der Ďauptsache dem Klatsch, der Medisance, der Sensation. Wir
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( Bote aus Oberhessen)
haben es mehr als genug erfahren. Die neuesten Memoirenwerke füllen die Zeitungen, die gar nicht genug Auszüge bringen können, weil sie das den Lesern schuldig find. Fürst Chlodwig Hohenlohe, Prinz Kraft Hohenlohe, vorher Metternicht, Beust, Stosch, Roones ist fast zu viel des Segens, und namentlich: es ist zu früher Segen. Wir sehen gar nicht so gut, wenn wir zu genau sehen. Man muß die Dinge und die Personen, namentlich die historischen, aus einer gewissen Entfernung betrachten. Man erkennt ihre Größe erst, wenn man das kleine und kleinliche nicht beachtet. Aber gerade das kleine und kleinliche ist es, das in der Hauptsache von den Memoirenwerfen geboten wird.
Nab und ferm.
+ Bulverexplosion. Vor den Werfen der Köln- Rott weiler Bulverfabrik erfolgte in einem Schuppen, der viel Pulbervorräte enthielt, eine Explosion, wodurch die Fenster, Wände und Dächer der umliegenden Häuser im ganzen Fabrif terrain zertrümmert wurden. Fünf Arbeiter find verlegt, zwei wurden ins Spital gebracht.
+ Unvorsichtiger Schütze. Ein schwerer Unglücksfall ereignete fich in St. Avold auf dem Schießplate. Als die 6. Kompagnie fich bereit machte, nach der Kaserne zurüdzukehren, zielte ein Mann noch nach der Scheibe und drückte los, trotzdem noch eine scharfe Patrone im Gewehr enthalten war. Dieselbe traf einen Mann, der gerade aus der Deckung berbortrat, tötete ihn sofort und veclezzte einen zweiten schwer am Halse.
+ Maifestspiele in Wiesbaden. Wie versichert wird, werden im nächsten Jahr in den Wiesbadener föniglichen Theatern Maifestspiele stattfinden. Der Kaiser wird anwesend sein, da zu dieser Zeit auch die Einweihung eines neuen Kurbauses stattfinden soll.
† Das tägliche Unglüd. Gestern früh fuhr der Güterzug 6508 von Mombach nach Bischofshein auf der BetriebsStation Kostheim, infolge Ueberfahrens des Haltsignals, dem Güterzug 7265 von Bischofshein nach Kastel in die Flante. Lokomotivführer und Heizer des Zuges 6508 find tot, ein Bremser verlegt, etwa 20 Wagen zertrümmert. Die Schuld trifft das Lokomotivpersonal des Güterzuges 6508. Der Personenverkehr wird durch Umsteigen aufrechterhalten, Schnellzüge werden über Mainz geleitet.
+ In Schwermut. Eine Frau in Essen, die vor mehreren Jahren durch ein Brandunglüc vier blühende Kinder verloren batte und seit dieser Zeit an Schwermut litt, drang plöglich mit einem Messer auf den Ehemann ein und durchschnitt diesem die Beinschlagader. Der Mann ist seinen Verlegungen erlegen. Die Frau wurde festgenommen, aber wieder auf freien Fuß gefeßt.
† Ein ungetreuer Sachverwalter. Rechtsanwalt von Harlessen in Alfeldt, einer der renommiertesten Rechtsanwälte der Provinz Hannover, ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhaftet worden. Die aufsehenerregende Verhaftung erfolgte megen jahrelanger Urkundenfälschungen und Depotunterschlagungen von bedeutender Höhe.
+ Panik anf einem Dampfer. Das Dampfschiff, Mouet," welches mit 300 Passagieren an Bord den Hafen Toulo!! verließ, stieß mit einem Unterseeboot zusammen. Unter den Bassagieren brach eine große Panit aus. Der Zusammenstoß war so heftig, daß das Dampfschiff beträchtliche Beschädigungen erlitt. Das Unterseeboot soll einer eingehenden Untersuchung auf erlittene Beschädigungen unterzogen werden.
Das große Bos der preußischen Klaffenlotterie is gezogen. Auf No. 49 625 fiel der Gewinn von 500 000 Mart Die„ trauernden Hinterbliebenen" werden fich vorläufig mil der Hoffnung auf die noch im Rade liegenden anderen Gewinne und die Prämie trösten müssen. Die Spieler des großen Loses find größtenteils in Berlin und den Vororten ansässig.
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