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906T

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

Für das Gebiet zwischen Ebelstraße und Anl. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Sießen, Wegen Bornahme von Kanalisationsarbeiten werden weg ist durch Beschluß der Stadtverordneten- Versamm­links der Lahn; hier: die Arbeiten des III. Ab- folgende Straßen von heute an bis auf Weiteres f schnitts( I. Teil) einschließlich der zur Grenz- den Fuhrverkehr gesperrt: regulierung zugezogenen Teile aus den Gemark­ungen Launsbach, Wißmar und Wieseck.

lung vom 20. und 28. September ds. Js. ein Beban­ungeplan mit folgendem

Crteftatut § 1

Die Grenze der Bebauung wird gebildet durch den Leihgesternerweg und den Aulweg.

§ 2

Zur Bebauung werden eröffnet die Wilhelmstraße bon C IV bis C I und die Verbindungsstraße B III, C III und B II, C II aufgestellt worden.

Der Bebauungsplan und das Ortsftatut liegen bis zum 20. November d. Js. auf dem städtischen Tiefbauamt offen.

Einwendungen dagegen sind binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen. Gießen, den 15. Oktober 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gicken Mecum.

Bekanntmachung.

Für den südlichen Teil des Schiffenberger­weges ist durch die Stadtverordneten- Versammlung in der Sigung vom 20. und 28. September ds. Js. ein Bebauungsplau mit folgendem

Ortsstatut § 1

Abweichend von den Vorschriften in den§§ 7 und 8 des Ortsbaustatuts wird bestimmt, daß an den bei A, B, C, D, E, F, und G vom Schiffenbergerweg ab­zweigenden Straßen nur die Ecgrundstücke bebaut werden dürfen.

§ 2

Die Bebauung dieser Eckgrundstücke ist nur auf eine Tiefe von 20 m von der Straßenfluchtlinie des Schiffenbergerwegs aus gerechnet, gestattet.

§ 3.

Diese Eckgrundstücke dürfen Ausgänge nach den vom Schiffenbergerweg abzweigenden Straßen vorerst nicht erhalten

aufgestellt worden.

Der Bebauungsplan und das Orts statut liegen bis zum 20. November ds. Jo. auf dem städtischen Tief­bauamte offen.

Einwendungen dagegen find binnen der gleichen Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen. Gießen, den 15. Oftober 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen Mecum.

Bekanntmachung.

Betrifft: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

Die Befizer von Tauben werden unter Hinweis auf Artifel 39, Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 aufgefordert, ihre Tauben wegen der Saatzeit bis Ende dieses Monats einzuhalten.

Diese Bekanntmachung findet auf die Militärbrief­tauben keine Anwendung.

Gießen, den 15. Oftober 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hier­

mit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 15. Oftober 1906.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

In der Zeit vom 16. Oftober I. Js. bis einschl. 29. Oftober I. Js. liegen auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Gießen die Arbeiten des III. Abschnitts in Teil) und der infolge Grenzregulierung aus den Ge­marfungen Launsbach, Wißmar und Wieseck zugezogenen Grundstücke nämlich:

A. Bezüglich Gemarkung Gießen( links der Lahn). 1. die Zuteilungsfarten,

2. die Gütergeschosse,

3. das Zuteilungsverzeichnis,

4. das Obstbaumverzeichnis,

5. das Obstbaumgeschoß,

6. das Protokollbuch.

B. Bezüglich des Gemarkungsteiles von Wißmar:

1. die Zuteilungskarten,

2. das Gütergeschoß,

3. das Zuteilungsverzeichnis, 4. das Obstbaumverzeichnis, 5. das Obstbaumgeschoß.

C. Bezüglich des Gemarkungsteiles von Launsbach:

1. die Zuteilungsfarte,

2. das Gütergeschoß,

3. das Zuteilungsverzeichnis.

D. Bezüglich der infolge Grenzregulierung mit Wiesed

zugezogenen Grundstücke:

in

1. die Zuteilungsfarte,

2. das Gütergeschoß,

3. das Zuteilungsverzeichnis,

4. das Befisstandsverzeichnis.

E. Ein Geldausgleichungsverzeichnis über die Zuteilung den vorbezeichneten Gemarkungsteilen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen

hiergegen findet statt:

Dienstag, den 30. Oktober L. Jd., vormittags von 10-11 Uhr,

auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Gießen, wozu Anfügen

Marktstraße, Schloßgaffe,

Wolkengasse,

Afterweg zwischen Walltor- und Schillerstraße Bahnhofstraße zwischen Weftanlage und Wieje

brüde,

Riegelpfad zwischen Ebel- und Querstraße, Gießen, den 13. Oktober.

Großh. Bolizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 6. bis 13. Oftober 1906 wurde hiesiger Stadt

gefunden: 1 Kinderjädchen, 1 Pferdegurte, Damenregenschirm, 1 Reiseteppich, Brosche, 1 Zwicker und Geld; verloren: 1 goldne Damenuhr( Wert 120 M 1 gelbes Portemonnaie mit 1 Mar stück und 50 Pfg. Kleingeld und eine Eisenbahnmonatsfarte Inhalt, 1 fch Straußfeder, 1 goldenes Kettenarm armband, 1 schwarzledernes Porte monnaie mit 5-7 Mark und ung fähr 10 Freimarken à 10 Pfg. Inha und 8,50 Mt. Entlanfen ist: 1 Hund( Foxterier) weiß und brau Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns gelten zu machen. Gießen, den 13. Oftober 1906.

Großb. Bolizeiant Gießen. Herberg.

Stadt u. Land, Erwachsene u. Kinder

gehen am liebsten wohin?

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Gustav Trinkaus

Gießen, Seltersweg

und warum?- Weil dort Alles tanzt

großartige musikalische Unterhaltung und das größte Amusement am hiesigen Plaze ist.

cinlabe, bağ ble stifterifcinemben unter bem Beerdigungs- Institut Friede

daß die mit Einwendungen

ausgeschlossen sind. Einwendungen sind schriftlich abzu- Telephon 540 faffen, zu begründen und auf Papier in Aftengröße ( mindestens 1/2 Bogen) einzureichen.

Friedberg, den 10. Oktober 1906. Der Großh. Feldbereinigungskommissär: gez. Spamer, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Gieken­

Telephon 540

Uebernahme sämtlicher Arbeiten bei Sterbefällen.

Särge aller Art.

Sterbekleider, Kissen und Steppdecken. Blumendekorationen bei der Einsegnungu.Beerdigung Transporte nach auswärts per Bahn und Leichenwagen. Hochachtungsvoll

Georg Schmitt.

Verein

Wiederholt und auch neuerdings hat das Reichs- NB. Bestellungen werden Frankfurterstraße 41 und Kapland gaffe 27( Ede Bahnhofstraße) entgegengenommen. gericht die Verpflichtung der Eigentümer von Grund­ftüden festgestellt, die Toreinfahrten, Höfe, Hausflure, Gänge und Treppen, sofern und solange dieselben Rohlenfüller jedermann zugänglich sind, während der Dunkelheit Kohlenkasten Kohleneimer so ausreichend zu beleuchten, daß die daselbst ver­Ofenschirme und Feuergeräte empfiehlt

tehrenden Personen der Gefahr der Beschädigung nicht ansgesetzt sind.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Stenntnis gebracht, daß wieder eine Prämiierung von Dienstboten des Die gleiche Verpflichtung liegt namentlich auch den Sparkassebezirks stattfinden soll. Prämien können von 5 zu 5 Jahren solche Dienstboten in engerem Sinne er- Inhabern von Fabriten, gewerblichen Anstalten und halten, welche bei der Herrschaft Koft und Logis haben Arbeitstätten, von Bergnügungs, Versammlungs und sich darüber, sowie über gute Führung durch Zeug- und Schaukstätten( bet letteren insbesondere auch hin­nisse ausweisen fönnen. Von Vollendung der 5 Dienst- fichtlich der Bedürfnisausalten) ob. jahre fann nur dann im letzten diensjahre abgesehen falls hierdurch jemand in Schaden kommen sollte, die Pflichtwidrige Unterlassung der Beleuchtung würde, werden, wenn der Dienstaustritt durch Einberufung zum Entschädigungspflicht, sowie die strafrechtliche Verant­Militär, durch Auflösung des Haushalts, oder durch wortlichkeit begründen. Gründung eines eigenen Hausstandes erfolgt.

Es werden hiernach alle diejenigen Dienstboten, welche nach diesen Bedingungen auf eine Prämie glauben Anspruch erheben zu können, aufgefordert, sich unter Vor­lage der Dienstbücher, eines Zeugnisses der Herrschaft über gute Führung, sowie eines etwaigen Sparkassenbuches ( die Angabe der Nummer des Buches genügt ebenfalls) bei unserer Stasse oder der Bürgermeisterei des Wohnorts der bis zum 20. Ifd. Mts. zu melden.

Gießen, den 8. Oktober 1906.

Bezirkssparkasse Gießen.

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Gießen, den 12. Oktober 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Die unterm 13. September 1906 angeordnete Sperre Landgrafenstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 12. Oktober 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Die unterm 13. September 1906 angeordnete Sperre

in bester Ware

Ludw.

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Samstag, den 20. Oftober 1906

abends 1/29 Uhr: Außerordentliche

Kröll General- Versammlung

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im Felsenkeller( Fischer).

Die Tagesordnung wird in da

Giessen, Plock str. 10. Versammlung bekannt gegeben

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der Nordanlage zwischen Schott- und Marburgerstraße Dankbarkeit

wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 12. Oftober 1906.

Großh. Polizeiant Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Die unterm 29. September 1906 angeordnete Sperre

der Westanlage zwischen Bahnhofstraße und der Unter­führung bei Geilfuß wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 12. Oftober 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

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