Nr. 285.
Robation a. Sumpterpebition: Gießen, Seltersweg 88. Ferusprechenschluk Rr. 362.
Dienstag, den 4. Dezember 1906
Gießener
15. Jahrgang
6.
Gratisbeilagen: Oberbeffische Familienzeitung( täglich) und die Steßener Seifenblasen( wöchentlich).
Neueste Nachrichten
( siehener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Beklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Grosh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.
Deutfcher Reichstag.
( 132. Sizung.) CB. Berlin, 3. Dezember. In der heutigen Reichstagssigung spielten naturgemäß bie Behauptungen eine erhebliche Rolle, durch die der Abgeordnete Bebel in der letzten Sigung so stürmische Auftritte entfesselt hatte. Der Besuch war jedoch anfänglich nicht so start, als man nach diesen Auftritten hätte vermuten sollen. Die Verbündeten Regierungen waren abermals durch die Staatssekretäre des Auswärtigen und des Schatzes und den Kolonialdirektor Dernburg vertreten. Ferner hatten sich eingefunden der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte, Dr. von Mühlberg, und der Chef der Reichskanzlei, von Loebell. Der vom Abg. Bebel so scharf angegriffene Abg. Dr. Arendt pflog vor Beginn der Sizung eifrige Unterhaltung mit mehreren Herren vom Zentrum, insbesondere mit dem Abg. Erzberger. Das Haus ehrte nach Eröffnung der Sigung in gewohnter Weise das Andenken des verstorbenen Abg. Breuer bom Zentrum. Dann erhielt nach einigen geschäftlichen Mitteilungen des Präsidenten der Kolonialdirektor das Wort. Regierungserklärung zu den Fällen Hellwig und Poeplan.
Die Erklärung, die Kolonialdirektor Dern= burg mit erhobener, überall deutlich vernehmbarer Stimme verlas, stellt fest, daß die Pensionierung des Geheimrats Hellwig entgegen den Behauptungen des Abgeordneten Bebel in feinerlei Zusammenhang mit dem Fall Peters steht, daß the vielmehr erfolgt ist, weil Geheimrat Hellwig sich den steigenden Anforderungen seines Amtes nicht mehr gewachsen fühlte und weil der Wechsel im System der Kolonialverwaltung auch einen Personentoechsel in dieser Verwaltung angemessen erscheinen ließ. Es ist nicht glaubhaft, so betont die Erklärung weiter, daß der verstorbene Staatssekretär Freiherr von Richthofen so, wie der Abgeordnete Bebel es dargestellt hat, dem Geheimrat Hellwig gegenüber dessen Penfionierung begründet haben sollte, denn dieser Begründung teht der wirkliche Sachverhalt entgegen.
Der zweite Teil der Erklärung betraf eine Behauptung, Die der Abgeordnete Dr. Ablaß von der Freisinnigen Volks= partei in der letzten Sigung aufgestellt hatte; nämlich, daß Die Angaben, die der Reichskanzler in seiner legten Rede über Ben Fall Poeplau gemacht habe, in wesentlichen Punkten unrichtig seien. Gegen Poeplau ist, nach den Erklärungen des Regierungsvertreters, sehr milde vorgegangen worden. Da fich Zweifel geltend machten, ob er hinreichend zurechnungsfähig sei, habe man gegen ihn fein ordentliches Disziplinarwerfahren, sondern ein Zwangs- Pensionierungs- Verfahren eingeleitet. Erst als dieses nicht zum Ziele führte und als Boeplau begann, Aftenstücke dritten Personen zugänglich zu machen, sei das Disziplinarverfahren gegen ihn anhängig gemacht worden. Die Angaben des Abg. Ablaß seien vollHommen widerlegt.
Kolonialdirektor Dernburg wurde während seiner Rede won den Sozialdemokraten und einem Teile der Freisinnigen beständig durch heftige Zurufe unterbrochen. Dies veranlaßte ihn, zu der äußersten Linfen gewendet, zu erklären:" Seien Sie doch so höflich und lassen Sie mich reden!" Die Mahnung des Präsidenten.
Als der Kolonialdirektor mit der Verlesung zu Ende war, erklärte Präsident Graf Ballestrem:„ Es hat sich die schlechte Gewohnheit eingeschlichen, einen Vertreter der Verbündeten Regierungen, der hier offiziell auftritt, um Aeußerungen, die aus dem Hause gefallen find, zu widerlegen, burch Lärm zu unterbrechen und im Reden zu hindern. Ich bitte, dies in Zukunft zu unterlassen."
Roerens Anklagen!
Hierauf kam der Abgeordnete Roeren vom Zentrum zum Wort. Er streifte mit einigen Bemerkungen die Angelegenheit des Geheimrats Hellwig und den Fall Poeplau, kritisierte abfällig das Untersuchungsverfahren, das gegen einige Beamte des Kolonialamtes schwebt und verbreitete sich dann über allerhand Vergehen, die von Beamten und Offizieren in den Kolonien verübt worden sind oder verübt worden sein sollen. Auch der Fall Wistuba erfuhr dabei eine sehr ausführliche Behandlung. Ferner geht der Abgeordnete auf die Hausfuchungen ein, die im Reichstage stattgefunden haben sollen und bei denen das Pult des Abg. Erzberger durchsucht worden sei. Unter den
Missetaten in den Kolonien,
ble der Rebner erwähnte, erregen mehrere lebhafte Kundgebungen, z. B. als er erzählte, daß nach der Angabe von Beamten die Prügelstrafe an Eingeborenen mit Stäbchen tbollzogen worden sei und er ein solches„ Stäbchen" in Gefalt eines dicken Knüttels auf den Tisch des Hauses niederNegte. Roeren behauptet ferner, ein Richter habe die Mädchen unter Androhung einer Geldstrafe von 10 Mark zum Tanzen Befohlen. Der Bezirksrichter Schmidt habe seiner Konkubine wie Gerichtsbarkeit verliehen und ihr gestattet, Geldstrafen bis 115 Mark selbst einzuziehen. Derselbe Richter habe sich kleine Mädchen kommen lassen, angeblich, um sich an ihren harmLbfen Spielen zu ergötzen. Die Taten Schmidts seien der Molonialverwaltung lange bekannt, trotzdem sei er wieder in die Kolonie gesandt worden.( Lebhafte Pfuirufe und große Bewegung im Hause). Der Abgeordnete erzählt ferner, daß Missionare, die sich über die Verwaltung beschwert hätten, thon ichwarzen Soldaten verhaftet und 21 Tage lang im Ge
fängnis zu Togo behalten worden wären.( Bfuiruje im Bentrum). Er schließt: wenn solche Zustände blieben, tönnen wir
keinen Pfennig mehr
für Kolonien bewilligen. Den Redner lohnt lebhafter Beifall seiner Partei. Sodann gibt Präsident Graf Ballestrem über die angeblichen Haussuchungen die Erklärung ab, daß der Untersuchungsrichter vom Direktor beim Reichstage Jungheim Einlaß in das Reichstagsgebäude verlangt habe. Direktor Jungheim habe dies verweigert, da die richterliche und polizei liche Gewalt vor der Tür des Reichstages ende.( Bravo.) Der Abg. Erzberger habe sich darauf den Schlüssel geben lassen und den Untersuchungsrichter in den Saal geführt. Ich habe, sagt der Präsident, dem Direktor Jungheim meine Anerkennung ausgesprochen und ihn ersucht, richterlicher oder polizeilicher Anordnung den Zutritt zum Reichstage stets zu verweigern und nur materieller Gewalt zu weichen, in solchem Falle aber die Intervention des Reichskanzlers nachzusuchen. ( Lebhafter Beifall.)
Dernburgs Verteidigung.
Kolonialdirektor Dernburg wandte sich darauf in längeren Ausführungen gegen verschiedene Angaben der Abgeordneten Bebel, Dr. Ablaß und Roeren. Er verteidigte sein Ersuchen an einzelne Abgeordnete, ihm das Material vorher zuzustellen und meinte, der Abgeordnete Bebel sähe dies wohl nicht gern, weil er nicht seine Behauptungen sofort widerlegt wissen möchte. Heute seien Beschuldigungen gegen Beamte vorgebracht worden, die noch nicht erwiesen seien und auf die er vorläufig nichts erwidern könne. Er bedaure, daß diese Beamten hier an den Pranger gestellt würden. Das Vorgehen der Regierung gegen die Missionare in Togo sei gerechtfertigt, obwohl die Tätigkeit der Missionen im allgemeinen Anerkennung verdiene. Es handle sich um Streitigkeiten mit der Verwaltung.( Der Abg. Hoffmann( Soz.) hebt dabei den auf dem Tisch liegenden Knüttel hoch und macht eine bezeichnende Gebärde, die Heiterfeit hervorruft.) Dramatische Szenen
ruft die Bemerkung Dernburgs hervor, daß der Abg. Roeren, der selbst ein hohes Richteramt bekleide, versucht habe, auf eine richterliche Entscheidung einzuwirken; er verstehe nicht, wie der Abgeordnete dies mit seinem richterlichen Gewissen vereinen könne.( Zuruf der Sozialdemokraten: Das geht Sie ja gar nichts an!) Der Kolonialdirektor legt darauf die Aften im Falle Wistuba vor und stellt daraus, unter großer Bewegung im Hause fest, daß der Abg. Noeren einmal dringend ersucht habe, das Disziplinarverfahren gegen Wistuba einzustellen und bei seiner zeugeneidlichen Vernehmung gesagt habe, wenn die Angelegenheit nicht im Sinne seiner Partei erledigt würde, würde das Zentrum nichts mehr für die Kolonien bewilligen.( Hört, hört!) Der Abg. Roeren eilt darauf zu Dernburg und will das Protokoll sehen. Der Kolonialdirektor ruft ihm entgegen: Sie wissen ja, was Sie gesagt haben, warum haben Sie es denn nicht erwähnt? Der Schluß der Rede geht in der steigenden Unruhe verloren. Dernburg betont: Ich will mein Amt in Lauterkeit führen, fann ich das nicht, so trete ich ab.( Zurufe: Tun Sie das doch!) Nach ihm sprach Dr. Arendt von der Reichspartei. Er dankt dem Direktor beim Reichstage für sein Verfahren bei der Untersuchung, beleuchtet dann die Verhältnisse in den Kolonien und geht ausführlich auf mehrere der erwähnten Fälle ein. Bei der Behandlung des Falles Peters polemisiert er scharf gegen den Abgeordneten Bebel. Unter lebhaftem Beifall sagt der Redner, wenn Bebel von Patriotismus spreche, sei, als wenn ein Blinder von der Farbe rede. Als der Redner ausruft Wie kann man Dr. Peters einen Verbrecher und Mörder nennen", ruft der Abg. Hoffmann ( Sozialdemokrat) unter schallender Heiterkeit des Hauses: " Ich habe es zwar nicht gesagt, aber stimmen tut es doch!" Hierauf spricht Dr. Eickhoff( Freis. Volksp.), der ebenfalls auf den Fall Peters ausführlich eingeht. Nach dem Abg. Eickhoff ergriff der Abg. Roeren nochmals das Wort. Er bezeichnet es als eine absolute Unwahrheit, daß er die Erledigung des Falles Wistuba zur Bedingung für die Haltung seiner Fraktion gemacht habe. Der Kolonialdirektor erklärte jedoch, daß er seine Angaben aufrecht hieite.
Nach dem letzten Akt.
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- Schlußbetrachtungen zum Prozeß Köpenid. -es. Berlin, 3. Dezember. Das Drama oder das Possenspiel wie man will ist zu Ende. Die Gerechtigkeit hat gesprochen. Friedrich Wilhelm Voigt, der vielbewunderte Held" von Köpenick, wandert auf vier Jahre ins Gefängnis. Vier Jahre find eine lange Zeit. Aber was bedeuten sie schließlich für einen Mann, der einmal zwölf, dann fünfzehn Jahre die härtere Strafe des Zuchthauses trug, als tote Nummer lebendig begraben war. So darf man wirklich von einem milden Urteil sprechen. Von einem Urteil, das dem menschlichen Verstehen der Richter alle Ehre macht, uns zeigt, wie das scharfe Schwert der strengen Dame Themis nicht immer nach dem unerbittlichen Buchstaben des Gesezes niederfällt. Von angesehenen Juristen wurde es ohne Umschweise ausgesprochen, daß ein Verdikt, wie es dem Hauptmann von Köpenick" zu teil wurde; nur erklärlich wird durch die ganz besonderen Umstände des
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Falles. Wahrscheinlich nicht ohne wohlerwogene Absicht trat die Verteidigung Voigts für die Verweisung vor das Schwurgericht ein. Denn der Appell an das Gemüt und die Empfindungen des Mitleids glaubt bei dem Leienrichter immer eher Gnade zu finden, denn vor den Augen des Berufsjuristen, den Amt und Schulung zur Ausschaltung aller per sönlichen Affekte verpflichten. Diese Voraussetzung ist nicht zu Recht gekommen bei dem unter so großer Aufmerksamkeit der Mitwelt zu Ende gegangenen Prozeß. Die ernsten und gütigen Männer, die im Kriminalgebäude zu Moabit über das Schicksal des zweiten Till Eulenspiegels zu entscheiden hatten, fanden den richtigen Weg, der sich diesesmal in auffallender und man fann es nicht leugnen wohltuender Weise mit der allgemeinen Stimmung deckte. Selbst in der Urteilsbegründung kam diese Erscheinung zum Ausdruck. Der Satz Volkes Stimme ist Gottes Stimme" ist ein nicht ganz ungefährlicher. Wollte man ihm in allen Fällen folgen, so dürfte manchesmal die augenblickliche Aufwallung, die Suggestion der Phrase und des Augenblicks triumphieren über die selbstverständliche Forderung der objektiven Rechtsprechung, die unbeirrt von subjektiven Momenten, unbeirrt von Stand und Person ihrer hohen Aufgabe walten soll. Um so mehr darf man erfreut sein, wenn der oft sicher mit blutendem Herzen seiner Pflicht nachkommende Richter ein Wort sprechen fann gleich dem in der Begründung des Verdikts vom 1. Dezember:
"
Es find dem Voigt mildernde Umstände bewilligt in der Erwägung, daß er teilweise tatsächlich ein Opfer der Verhältnisse und der bestehenden staatlicher Ordnung geworden und ohne die Ausweisungen vielleicht noch heute ruhig als Schuhmacher in Wismar lebte, daß also mit der Ausweisung ein schweres Unglück über ihn gekommen ist."
Das ist der springende Punkt. Dem Verbrecher, der ohne Not, getrieben von ungeregelten Instinkten und selbstverschuldeter moralischer Verkommenheit frech sich gegen den Mitmenschen und die Gesellschaft erhebt, die volle Schärfe des Gesetzes; dem Gefallenen, dem zu seinem Niederbruch der Druck unheilvollen Mißgeschicks auferlegt wird, Erbarmen und eine rettende Hand, die ihn bei ernstem Wollen aus dem Sumpfe herausführt.
Es ist kein Anlaß vorhanden, den Entlastungszeugen im Prozeß Voigt zu mißtrauen. Im Gegenteil, sie hinterließen sichtlich den besten Eindruck am Richtertische wie beim Auditorium. Da war der Zuchthauspastor aus Rawitsch, der Gesangslehrer aus der gleichen Anstalt, der Hofschuhmachermeister aus Wismar, lauter ehrenhafte und sympathische Menschen. Sie treten auffällig für Voigt ein, rühmten seinen Fleiß, sein Bildungsbedürfnis, sein gutes Betragen. Reiner unter ihnen zweifelte daran, daß der Mann den aufrichtigen Willen gehabt habe, wieder zu einem ehrlichen Leben zurückzukehren. Aber auch die zünftige Rechtspflege schickte einen würdigen Vertreter auf den Plan, den hervorragenden Göttinger Strafrechtslehrer Professor Robert v. Hippel. Am Richtertische kursierte seine Abhandlung über den Hauptmann von Köpenick". Der bedeutende Gelehrte schreibt:" Das Köpenicker Delikt wäre unterblieben und Voigt voraussichtlich ein ehrlicher Mensch geworden, wenn man die Ausweisung unterlassen hätte Ich erneuere deshalb die von mir bereits früher aufgestellte Forderung: Beseitigung aller Aufenthaltsbeschränkungen bestrafter Personen, soweit dieselben dem ehrlichen Fortkommen Derselben hindernd im Wege stehen! Denn solche Schranken find anstatt eines Schuhmittels für die Gesellschaft ein Mittel zur Heranbildung des Gewohnheitsverbrechertums."
Die Gesetzesvorschriften sind seinerzeit mit bestem Wollen geschaffen worden. Aber alle menschlichen Dinge ändern sich, die Ansichten wechseln und durch die Erfahrung werden wir vom Experiment zur flaren Unterscheidung von Nüßlichem und Ueberflüssigem geführt. Es ist niemandem die Schuld dafür beizumessen, daß der entlassene Zuchthaussträfling Voigt feinen Ort finden konnte, wo er sein zweifellos schuldbeladenes Haupt niederlegen konnte. Der Fluch, der ihn wie Ahasver ruhelos umhertrieb, war die Konsequenz seiner früheren Handlungen. Doch er hatte die Sühne für seine Vergehen vollauf getragen. Ein Pfad kann verlangt werden auch für die gescheiterten Existenzen, die gebüßt haben und ihren Frieden mit der menschlichen Familie machen wollen. Dem verlorenen Sohne, der zurückkehrt, muß Gnade werden. Mag er nun aufrichtig bereuen oder eine Stätte der Ruhe für sich suchen. Die Hauptsache bleibt, daß er seinen bisherigen Taten entsagt, sich willig als brauchbar dem großen Verbande der gesitteten Menschheit einfügt.
Alle diese Erwägungen hat das Gericht gewürdigt. Klar geht das hervor aus den herz warmen Worten, die der Vorfigende nach der Urteilsverkündigung an den Verurteilten richtete: Möge Gott Ihnen die Kraft verleihen, die vier Jahre zu überstehen!" Bei solchem Verlauf der Dinge war das Verlangen nach der Nachsicht einer Geschworenenfammer wohl faum notwendig. ,, Es gibt noch Richter in Deutschland" Richter mit unbestechlichem Rechtsgefühl, aber mil gütigen, alles verstehenden Menschenherzen.
Der Fall Köpenick ist erledigt, seine Humore und Poffiers lichkeiten sind erschöpft die Aufgabe der Zukunft wird es fein, nachzusinnen über Mittel und Wege, um bisher bestehende Härten zu mildern, damit das Wort von der fortschreitenden Entwicklung aller menschlichen Einrichtungen bestehen bleibt. Die Erfahrungen der Vergangenheit sind die Unterlagen für die Lehren der Zukunft.
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Berbert bitate in
peinlicher Verlegenheit balb auf ben
offenbar ein Mißverständnis obwaltete; Dhelm, bald auf die junge Frau.
faber verfuchte gar nicht, bie Entrüstung zu verbergen, bie mit einem auffärenben Wort dazwischen zu treten. Josephine aber er wagte nicht, Er erkannte, daß hier
auch ohne daß fie denselben Worte gegeben hätten. er Herbert bie Hanb. Jeber erriet bie Gebanten bes andern dem Schicksal feines Schwiegerfohnes berichtete, Tief exschitttert Yas biefer ben bebeutsamen Artikel, bet bon
bana brückte
ungestlime ile müssen
Helbin benommen hat. boch wenigstens die Hauptperfon erft befragen." auch" bas Beugnis geben muß, daß he ich hier wie eine Faber Serbert welchen " D, ber Liebe Josephinens bin ich gewiß, wenn ich ihr
Main prt borou
schrieben hatte. Cheleute Pläne für bie Berenbung bes Gelbea Reber noch verschiebene Aufträge feiner Frau in fein Notizbuch ge und fuhr ant Mittag gue festgelegten Beit ab, nachdem er fich Hafter Eufregung gab er am nächsten Bormittag feine Stundea Noch bis spät in die Nacht hinein machten Ste belden


