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Giessen
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Butzbach i, H. Fabrik gegründet 1848.
gliche Arbeiten.
Nr. 253
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Freitag, den 27. Oftober 1905.
Gießener
14. Jahrgang
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Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Beifung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheisen.
Das Ende des Lippifchen Thronftreits.
( Eig. Bericht.)
Detmold, 26. Oktober.
Das Reichsgericht zu Leipzig hat, wie bereits bekannt wurde, gestern unter Vorsitz seines Präsidenten als vom Bundesrat eingesettes, von den Parteien anerkanntes Schiedsgericht den Streit um die Erbfolge im Fürstentum Lippe- Detmold zugunsten der Lippe- Biesterfelder Linie entschieden, und unser Graf- Regent nennt sich von heute an Fürst Leopold III. von Lippe- Detmold.
Nicht bloß in unserer Stadt, wo man dem seitherigen Graf- Regenten besondere persönliche Sympathien entgegenbrachte, im ganzen Reich hat man sicherlich den Schiedsspruch mit aufrichtiger Genugtuung begrüßt. Nicht weil man aus den genealogischen Erörterungen ein sicheres Urteil über das Maß der Berechtigung der verschiedenen Erbansprüche gewonnen hätte, sondern weil wieder einmal an einem greifbaren Beispiel deutlich gemacht worden ist, daß die Gerechtigkeit deutscher Richter durch keine Rücksicht ins Wanken ge= bracht werden kann. So unerschütterlich fest ist das Vertrauen zu der weisheitsvollen Einsicht und zu der unbedingten Gerechtigkeit unserer höchsten Richter, daß nach verkündetem Spruch der unterlegene Teil, Fürst Georg von Schaumburg- Lippe, als erster Gratulant sich dem obsiegenden Teil näherte. Das gereicht allen zur Ehre, den Parteien wie den Richtern, und bildet einen schönen, versöhnlichen Abschluß der Auseinandersetzungen, Sie nicht immer ganz erquicklich waren. Dem modernen Gefühl wollte es bei aller aufrichtigen Verehrung für das Legitimitätsprinzip nicht einleuchten, daß für die Feststellung einer Thronfolgeberechtigung in deutschen Landen nicht die Landesgesetzgebung, sondern der Umstand entscheidend sein solle, ob eine Ahnfrau, die seit hundert Jahren den ewigen Schlaf schläft, adeliger und ehelicher Geburt gewesen. Modeste von inruh hat im Grabe noch keine Ruhe gehabt. Ihre Abstammung und ihrer Eltern Lebenswandel wurden recht pietätlos durchforscht, ihr Schatten wurde herausbeschworen, um einent späten Enkel auf dem Weg zum Thron im Wege zu sein. Das mag notwendig gewesen sein, aber dem Volksempfinden bleibt es unverständlich. Im Jahre 1897 war bekanntlich die lippische Regentschaft schon einmal Gegenstand eines Schiedsspruches gewesen. Auf Grund verschwiegenen Vertrages hatte Prinz Adolf von Schaumburg- Lippe, der Schwager des Kaisers, die Regentschaft in Lippe- Detmold angetreten. Graf Ernst von Lippe- Biesierield machte seine näheren Rechte geltend, und ein Schiedsspruch des Königs Albert von Sachsen erkannte sein besseres Recht an. Graf Ernst kam jedoch nicht zum vollen Genuß seines Sieges. Der Schiedsspruch des Königs Albert von Sachien wurde dahin ausgelegt, daß dabei nur das Anrecht des Grafen Ernst persönlich auf die Regentschaft, nicht zugleich das Erb- und Thronfolgerecht seiner Kinder zur Anerkennung gelangt sei, besonders da die Gemahlin des Grafen Ernst, cine geborene Gräfin Wartensleben, feinen ganz einwandfreien Stanımbaum habe. Als Graf Georg im September vorigen Jahres starb, entbrannte der Streit aufs neue. Graj- Regent Leopold, des Grafen Ernst ältester Sohn, erklärte sich bereit, auf den Schutz des vorigen Schiedsspruchs zu verzichten und die ganze Angelegenheit nochmals der endgültigen und unanfechtbaren Entscheidung eines Schiedsgericht, des Reichsgerichts in Leipzig, anheimzustellen. Dieses Anerbieten wurde angenommen.
Ein Jahr hat es gewährt, ehe der Spruch des Reichsgerichts gefällt wurde. Nicht die Kompliziertheit der Rechtsfrage hat die lange Erwägung nötig gemacht. Die Entscheidung stand unmittelbar bevor, als der Reichsgerichtspräsident Dr. Gutbrod starb. Sein Nachfolger, Freiherr von Seckendorf mußte sich in die Materie erst vertiefen. Die bloße Lektüre der Schriftsäße der Parteien- ganzer Bücher nahm viel Zeit in Anspruch. Jetzt ist das Urteil publiziect, und es gibt einen„ querelle allemande", einen deutschen Streit weniger. Vielleicht nimmt man an zuständiger Stelle Anlaß zu einer Revision des Privatfürstenrechts überhaupt. Wir haben vielfach gesehen, daß Völker sich einen König oder Fürsten fremder Nationalität wähl= ten. Dabei geschah ihnen kein Unrecht, denn sie hatten es selbst gewollt. Es könnte aber auch vorkommen, daß ein Thron durch Erbgang in volksfremde Hände käme, ohne daß das beteiligte Land darum befragt und mit einverstan= den wäre. In Deutschland könnte das zu Komplikationen führen. Die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, da z. B. der Zar von Rußland Chef des Hauses Oldenburg ist, da erst jüngst ein englischer Prinz regierender deutscher Herzog geworden. Ein Land ist doch einmal kein Landgut. Jedenfalls ist es erfreulich, daß es in deutschen Landen feine Lippische Frage" mehr gibt.
Fürst Leopold III. verkündet in einem Erlaß, daß er die Regierung auf Grund des Reichsgerichts- Schiedsspruches angetreten hat. In dem Erlaß heißt es weiter:„ Was an Streit um den lippeschen Thron bestanden hat, gehört der Bergangenheit an. Wir erbitten von Gott die Rückkehr des
vollen inneren Friedens. Unser heiliges Bestreben wird es sein, ihn zu gewinnen und zu mehren. Alle getreuen Untertanen rufen wir auf, in diesem Geiste und zu diesem Ziele zit helfen. Wir hoffen, daß auf solchem Grunde wechselseitiger Pflichterfüllung reichlich Glück und reicher Segen für unser schönes gemeinsames Vaterland erblühen wird und wiederholen bei diesem feierlichen Anlaß das Gelöbnis: immerdar unter Gottes Hilfe ein gerechtes und verfassungs. mäßiges Regiment zu übren. frendig und in nie wanfender Irene zu Kaiser und Reich."
Herrn von Stengels Steuerpläne.
Endlich ist der Schleier gelüftet worden, der die Reichsfinanzreform- Vorlage des Staatssekretärs Freiherrn von Stengel so sorgfältig verhüllte. Gefordert wird eine ReichsErbschaftssteuer, eine Erhöhung der Tabak-, Brau- und Stempelsteuer. Die vielbesprochene Wehrsteuer fehlt einstweilen in den vom Bundesrat angenommenen Plänen.
Das bisher bewahrte Geheimnis war übrigens für das Reformprojekt eine Notwendigkeit. Was Freiherr von Stengel empfahl, wurde erst durch die Zustimmung des Bundesrats eine Vorlage, und für diese konnte es nicht förderlich sein, menn man von vornherein wußte, daß ihr Urheber selbst sie sich in dem einen oder anderen Hauptpunkt wesentlich anders gedacht hatte. Jetzt darf man ohne Schaden erfahren, daß der Reichsschatzsekretär für alle seine Vorschläge die Zustimmung des Bundesrats gefunden hat.
Die Reichsfinanzreform- Vorlage ist ein einheitliches Werf, erscheint aber nicht als einheitlicher, in sich geschlossener Gesetzentwurf. Die Erhöhung der Stempelabgaben kleidet sich naturgemäß in das Gewand einer Novelle zum ReichsStempelgesetz, erhöhte Abgaben vom Tabak, von Zigarren und Zigaretten müssen sich als Novelle zum Tabaksteuergesetz einführen, und steigende Abgaben vom Bier wollen durch eine Aenderung des Biersteuergesezes angeordnet wer den. Die Reichs- Erbschaftssteuer, ein vollständiges Novum, verlangt natürlich ein eigenes Gesetz.
Damit ist ungefähr der Inhalt der Finanzreform an gegeben. Es bedarf nur noch einiger Ergänzungen und Er. läuterungen:
Die Reichs- Erbschaftssteuer will, was besonders hervorgehoben zu werden verdient, die Erbschaften zwischen Ehegatten und die an Deszendenten gehenden Erbschaften nicht in Anspruch nehmen. Damit bleibt der größte Teil alles Erb ganges steuerfrei. Erbschaften an Seitenverwandte und Fremde werden um so schärfer herangezogen, je nach dem Verwandtschaftsgrad abgestuft. Die Stufen sind höher, als bisher in den einzelnen deutschen Staaten üblich gewesen. Das mußte auch sein, da man eine Erhöhung der Einnahmen beabsichtigte, nicht eine Ueberführung von Einnahmen aus den Staatskassen in die Reichskasse. Damit wäre den Einzelstaaten nicht gedient gewesen, und diesen soll doch die Reichsfinanzreform mindestens ebenso helfen wie dem Neich. Die Einzelstaaten sollen den ungefähren Betrag dessen behalten, was sie bisher aus der Erbschaftssteuer bezogen haben, nur der Ueberschuß soll dem Reich direkt zugute kommen.
Bei der Erhöhung der Abgaben von Tabaken, Zigarren, Zigaretten und Bier ist Wert darauf gelegt worden, die geingeren Sorten von einer Mehrbelastung tunlichst frei zu halten. Die Zigarre, die Pfeife, das Bier des kleinen Mannes sollen keine Verteuerung erfahren. Der Wohlhabendere ist es, an den die Aufforderung herantritt, bei jedem verfeinerten oder Lurusgenuß an die Verpflichtung dem Reiche gegenüber zu denken. Auch hier gibt es Abstufungen. Die Erhöhungen durften nicht allzu knapp bemessen werden, sollten sie ihren Zweck erfüllen, dem Reich hinreichende Einnahmen zuzuführen, durch die es in den Stand gesezt wird, die Inanspruchnahme der Eingelstaaten mittels MatrikuIarumlagen einzuschränken, die seither ungedeckten Reichsausgaben zu bestreiten, notwendige neue Reichsaufgaben zu erfüllen, und gleichzeitig für eine geordnete Schuldentilgung zu sorgen. Die Reform verlangt eine Art Sicherung der Einzelstaaten gegen Ansprüche des Reichs, die nicht mehr wie bisher ins Unbegrenzte gehen dürfen. Sie verlangt außerdem eine Entlastung des Reichsinvalidenfonds, auf den Aus. gaben angewiesen worden sind, die mit seinem ursprünglichen Zweck nicht viel gemeinsam haben. Der Jonds schwindet, die Ausgaben bleiben, schwinden jedenfalls nicht so schnell. Darum muß Vorsorge durch Erschließung dauernder Einnahmen getroffen werden.
Die erwähnten Steuererhöhungen werden auf einen Ertrag zwischen 150 und 200 Millionen Mark jährlich eingeschäßt. So viel braucht das Reich, um aus jener chronischen Finanznot herauszukommen und zur Erfüllung seiner Aufgaben stark zu werden. An irgend welche Rücklagen ist dabei nicht zu denken. Auch nicht etwa daran, daß man zufünftigen Bedarf zu hoch angesetzt hätte. Es ist im Gegenteil damit zu rechnen, daß gegenüber dem jezigen Stand der Zuschußbedarf des Reichs noch weiter wachsen wird.
Die Reichswehrsteuer ist in den Rahmen der Reichsfinanzreform nicht aufgenommen worden. Nicht weil man
auf sie verzichtet hätte durchaus nicht!-, sondern weil ihr Ertrag einem besonderen Verwendungszivec vorbehalten sein soll.
Die Revolutionsgefahr wächft!
Immer ernster gestaltet sich die Lage im Zarenreiche. Der Ausstand wächst, das ganze wirtschaftliche Leben stockt, bon Verkehr ist keine Rede. Es ist kein Zweifel: Die Nevolution ist da! Die Regierung aber erweist sich diesem Ansturm gegenüber als machtlos. Auch der Nachrichtendienst stockt; er wird teils durch die Zensur, teils durch die Revolution beeinträchtigt. Man ist auf spärliche Nachrichten, die noch mit den letzten Zügen über die Grenze kommen, angewiesen.
Rußland vom Auslande abgeschnitten.
Es verkehren feine Züge mehr. Der Streik der Eisenbahner ist allgemein. Dem Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, der auf der Rückreise vom ostasiatischen Kriegsschauplaze das Zarenreich passierte, ist es gelungen, in einem Spezialzuge, der von Militärs geführt und bedient wurde, die Grenze zu erreichen. Sonst ist aller verfchr zu Ende. Auch die Post und zum größten Teile der Telegraph sind lahm gelegt. Eine wilde Szene spielte sich auf der Nikolai- Bahn, fünf Werst von Petersburg, ab. 5000 streifende Eisenbahnarbeiter hatten die Schienen aufgerissen. Der Postzug von Moskau konnte noch kurz vor der Stelle gestoppt werden. Die Menge mißhandelte das Bugpersonal. Die Reisenden mußten zu Fuß nach Petersburg marschieren. Zur Wiederherstellung der zerstörten Strecke wurde ein gepanzerter Militärzug entsandt, der mit schußbereiten Soldaten besetzt war. Beschützt von diesen, stellten Ingenieure den Bahnkörper wieder her. Vor dem Generalstreik.
Die Rückwirkung der Verkehrsstockung auf die verschiedenen Berufe ist nicht ausgeblieben. Auch die Handelswelt ist davon in Mitleidenschaft gezogen werden, und nun treiben die Zustände unaufhaltsam zum Aeußersten. Ueber die immer schlimmer sich gestaltenden Zustände liegt aus Petersburg folgende kurze, aber vielsagende Meldung vor:
Der Ausstand hat sich auf die Handelswelt aus. redehnt. Alle Läden und Magazine bleiben geschlossen. In Moskau verschlimmert sich die Lage mit jedem Tage, die Zahl der Wechselproteste wächst immer mehr. Die Vorräte an Kohlen für die Fabriken des Moskauer Rayons reichen für einen Monat, Holz ist noch für zehn Tage vorhanden. Alle Apotheken sind geschlossen worden. Die staatlichen und gesellschaftlichen Bande beginnen sich zu lösen. Vielfach haben die Organe der Regierung 1: 1d der Selbstverwaltung ihre Tätigkeit eingestellt. Universitäten und Schulen stehen leer, die Fabriken und Werkstätten feiern, die Gerichte halten keine Termine ab, die Burcaus sind geschlossen.
Abreise des Zaren?
In diesem Augenblick der höchsten Gefahr versagt die Regierung. Der Eisenbahnminister Fürst Chilkom empfahl dringend die sofortige Berufung des Ministerrats, um die Lage zu beraten und über die Forderungen der Eisenbahner Beschluß zu fassen. Der Zar stimmte zu, aber er weigerte sich, den Vorsitz selber zu führen. Graf Witte solle ihn vertreten. Diese Gerüchte finden ihre Erklärung in einer Schilderung über die Zustände am Zarenhofe, wie sie in einer Petersburger Meldung vorliegen. Es wird darüber berichtet:
In Peterhof herrscht vollständige Ratlosigkeit. Die Nervosität des Zaren ist auf das höchste gestiegen. Er verlangt dringend, mit seiner Familie sofort abzureisen, entweder nach Dänemark oder nach Darmstadt. Graf Witte soll mit diktatorischer Gewalt ausgestattet werden. Die Abreise des Zaren, die einer Flucht vor der Revolution gleichfäme, würde zweifelsohne den letzten staatlichen Zusammenhalt vernichten und der Schreckensherrschaft die Tür vollends öffnen, die Anarchie zur Herrscherin in Rußland machen.
Die Furcht vor einem Bürgerkrieg beherrscht jetzt nicht allein die Bevölkerung der russischen Residenz, sondern auch weite Volksschichten Südrußlands. In Petersburg erwartet man den Ausbruch des bewassneten Aufstandes jede Stunde; man glaubt, daß der Aufstand den gewaltsamen Sturz der Regierung versuchen werde. Und in den größeren Städten Südrußlands herricht offene Empörung. Die Revolutionäre bauen Barrikaden und bereiten sich auf Straßenkämpfe vor, Vielleicht fließen schon jetzt, wo diese Zeilen in Druck gehen, Ströme Blutes Schuldiger und Unschuldiger, v


