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dieser Beschuldigung gerichtlich belangen. In der gestrigen Kammerſigung erwiderte nicht nur Herr Dr. Pichler dem Minister in scharfer Weise, sondern auch der Führer des Zentrums, Dr. v. Daller, gab namens der Fraktion eine feierliche Absage an Frhrn. v. Asch zu Protokoll. Er be­sichtigte ihn ebenfalls des Vertrauensbruchs und schloß: Ich lege namens meiner politischen Freunde gegen dieses Ver­fahren des Herrn Kriegsministers und insbesondere auch gegen die gestern von ihm beliebte und für den Kollegen Dr. Pichler beleidigende Ausdrucksweise feierlich Verwahrung ein." Kriegsminister v. Asch erwiderte, die Sache sei für ihn in der Kammer abgetan, der zweite Teil werde im Ge­richtssaal spielen. An der Manneszucht in der Armee werde er nicht ein Jota rütteln lassen.

In Münchener politischen Kreisen verlautet, wie wir unter allem Vorbehalt hinzufügen wollen, durch diesen Konflikt mit dem Zentrum sei die Stellung des Kriegs­ministers erschüttert worden; nach einer nicht allzu langen Anstandsfrist werde er zurücktreten. Als sein Nach­folger wird bereits Herr v. Endres, der bisherige baye­rische Bundesratsbevollmächtigte und demnächstige Divisionär in Regensburg, genannt.

Hus dem Gerichtssaal.

§ Die Revision im Kaiserinsel"-Prozeß verworfen. Das Reichsgericht verwarf die Revision der Redakteure Paul Leid und Julius Kaliski, die wegen Veröffentlichung des Kaiser­inselartikels im Vorwärts" am 16. Oktober 1903 vom Landgericht I Berlin verurteilt worden sind, und zwar Leid megen Majestätsbeleidigung zu 9 Monaten, Kališki wegen Beleidigung des Hofmarschalls v. Trotha zu 4 Monaten Gefängnis.

§ Ein Berliner Raubmord vor einem russischen Gericht. In Kalisch( Russisch- Polen) begann gestern die Verhandlung gegen den Kellner Lesconsky- Weber, der beschuldigt wird, am 17. November 1902 in der Rosenthaler Straße zu Berlin seine Tante, die Witwe Budig, ermordet und beraubt zu haben. Der Mörder, der aus Kalisch gebürtig und russi­scher Untertan ist, war über die deutsche Grenze entkommen und kommt jetzt vor dem russischen Gericht zur Aburteilung. Dadurch ist die Situation für ihn insofern günstiger, als die russischen Strafgesetze für Raubmord nicht die Todes­strafe festsetzen, sondern als höchstes Strafmaß zwanzig Jahre Zwangsarbeit in Sibirien vorsehen. Zur Verhand­lung haben sich mehrere Berliner Kriminalbeamte nach Kalisch begeben.

§ Das neue Urteil im Konstantinopeler Ordensschwindel prozeß gegen Tahir Bey und Genossen wurde nach zwei­tägiger Verhandlung gefällt. Es wurden verurteilt zur Einschließung in einer befestigten Stadt auf 15 Jahre: Tahir Bey, Major Mohamed Bey, Manasse, Kawakasch, Tevfit Fahreddin, sämtlich unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Dr. Christoph erhielt 1 Jahr Gefängnis wegen Betruges. Tahir Bey nahm das Urteil mit einem Hoch auf den Sultan entgegen.

Nab und Fern.

Selbstmordversuch des Generalleutnants v. Alten. In Wiesbaden machte der Generalleutnant a. D. v. Alten einen Selbstmordversuch und verletzte sich lebensgefährlich durch einen Schuß in den Kopf. Generalleutnant v. Alten ist da­durch in den weitesten Kreisen bekannt geworden, daß er als Divisionskommandeur mit der Voruntersuchung gegen die Unteroffiziere Marten und Hickel wegen Ermordung des Majors v. Krosigk in Gumbinnen betraut war. Ebenso fungierte er im späteren Prozeß als Gerichtsherr. Un­mittelbar nach dem Prozeß trat er in den Ruhestand und man betrachtete diesen Rücktritt als eine Folge seines Ver­haltens in dieser Angelegenheit.

Der Mutter Heldentod. Welcher Aufopferung eine Mutter fähig ist, bewies bei dem Brande eines Familien­Hauses auf dem Rittergut Psarskin bei Schrimm eine ein­fache Arbeiterfrau. Mit Todesverachtung stürzte sie sich in die lodernden Flammen, um ihre Kinder zu retten, die sich, fünf an der Zahl, im brennenden Hause befanden. Es ge­lang der mutigen Frau aber nur, vier ihrer Lieblinge dem mörderischen Element zu entreißen. Als sie auch das fünfte retten wollte, ſtürzte das brennende Dach herab und begrub unter seinen Trümmern Mutter und Kind.

Der ideale Naturmensch. Die junge Ehe des Natur­menschen Gustav Nagel scheint bereits in die Brüche gegangen zu sein, denn Nagel ist jetzt ohne seine Meta, aber in Be­gleitung seiner Schwägerin von seiner Tournee nach seiner Heimat Arendsee zurückgekehrt. Allgemein wird erzählt, daß er sich von seiner Frau scheiden lassen will, um seine Schwägerin zu heiraten.

Ein Millionenerbschafts- Schwindler wurde in der Per­son des angeblichen Eisenbahningenieurs Emil Wachsmuth durch die Polizei in Oliva festgenommen und auf Anord­nung der Staatsanwaltschaft in Danzig dem dortigen Unter­fuchungsgefängnis zugeführt. Der Verhaftete, welcher im 44. Lebensjahre steht und aus einem hessischen Orte gebürtig ist, wird zahlreicher Hochstapeleien beschuldigt, die er in den verschiedensten Städten Deutschlands verübt hat unter dem Vorgeben, daß ihm eine Millionenerbschaft in Aussicht stehe. W. ist verheiratet und Vater von fünf Kindern, welche sich bei ihm in Oliva befanden. Die Frau des Beschuldigten will die Tochter eines Generals, Grafen v. St., sein.

Hessischer Landtag.

Darmstadt, 15. März 1903.

Erster Präsident Haas eröffnet die Situng.

Auf der Tagesordnung stehen die Regierungsvorlagen, betreffend den Entwurf eines Feldstrafgeseges, Entwurf etnes Forststrafgesetzes und betreffend Aenderung des Gesetzes, das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen betreffend.

Artikel 1 und 2 finden ohne Debatte Annahme. Ar­tikel 3, der die Strafe des Verweises bei jugendlichen Feld­frevlern ausschließt, beantragt der Ausschluß zu streichen. Hierüber entsteht eine längere Debatte, die mit der Annahme des Artikels 3 endigt. Artikel 4 handelt von der Haftbar­teit der Eltern oder Dienstherrn für Geldstrafen, Schaden­ersatz und Kosten, die von Kindern oder Dienstboten zu ent­richten sind. Hierüber entsteht eine längere Debatte. Schließlich wird der Artikel an den Ausschuß zurückgewiesen. Artikel 5 findet ohne Debatte Annahme. Artikel 6 wird in der Fassung des Ausschusses angenommen. Artikel 7 und 8 finden ohne Debatte Annahme. Bei Artikel 9 beantragt Abg. Dr. Buff Streichung des 3. Absages, der besagt, daß bei Schaden unter einer Mark Verurteilung auf Schaden­ersaz nur auf Antrag der Beschädigten eintritt. Nach Be­gründung dieses Antrags durch den Antragsteller tritt Ver­tagung auf Mittwoch ein.

Ein großer Schneiderstreik hat in Budapest zu bedauer­lichen Ausschreitungen geführt. Ausständige wurden von Arbeitswilligen mißhandelt, an anderen Stellen entrissen Ausständige den Arbeitenden Kleider, die sie zur Ablieferung bringen wollten. Zahlreiche Verhaftungen wurden vor­genommen. Bisher streifen 8000 Gesellen.

Eisenbahnunfall. Ein schwerer Unglücksfall ereig­nete sich auf dem Würzburger Rangierbahnhof. Von einem Rangierzug entgleisten die Maschine und vier Wagen. Der Heizer Mayerhofer ist tot. Heizer Imhof schwer verletzt; der Materialschaden ist bedeutend.

3. Sigung der Großh. Handelskammer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

=

Protokoll Auszug. Gießen, den 11. März 1904. ( Schluß).

Dieser

6. Buschrift der Handelskammer zu Nord­hausen betr. Nichterhebung der Brennsteuer für das laufende Betriebsjahr. Die Handelskammer zu Nordhausen hat die Kammer ersucht, eine an den Reichs­fanzler gerichtete Eingabe zu unterstüßen, in der zur Er­wägung gegeben wird, im Interesse der Trinkbranntwein­Industrie die Brennsteuer vorübergehend bis zum Ende des laufenden Betriebsjahres außer Hebung zu sehen und das Brennen von Mais auch in landwirtschaftlichen Brennereien ohne Nachteil für das Kontingent zu gestatten. Vorschlag wurde veranlaßt durch die Produktionseinschränkung im Spiritusgewerbe und die dadurch bedingte starke Preis­erhöhung für Roh- und gereinigten Spiritus, wodurch die gesamte Destillations- und Trinkbranntwein- Industrie mit ihren zahlreichen Nebengewerben, sowie die Zwischen und Kleinhändler in ihrer wirtschaftlichen Lage gefährdet sind. Die Aufhebung der Brennsteuer und die stärkere Verwendung von Mais würde voraussichtlich die Produktion vornehmen und die Preise auf einen annehmbaren Stand herabsetzen. Die Kammer beschloß daher den Antrag der Handelskammer zu Nordhausen zu unterstützen.

Straßenraub. In der Schöningswalder Heide bei Rügenwalde wurde der Gemeindevorsteher Maaß mit seinem Knecht durch Räuber überfallen und lebensgefährlich durch Schüsse und Stiche verletzt. Wie es heißt, ist Maaß um 12 000 Mark, die er mit sich führte, um Vieh einzukaufen, beraubt worden. Von den Tätern fehlt bisher jede Spur.

Gattenmord. In Elbing erschlug der Schlosser Mizlaff seine Ehefrau mit einem Hackmesser und versuchte dann sich selbst zu töten. Die vorläufige Untersuchung ergab, daß Mizlaff die Tat in einem Wahnsinnsanfall begangen hat.

7. Fernsprechverhältnisse des Kammerbe­zirks. Von verschiedenen Seiten wurden Wünsche nach einer Erweiterung des Fernsprechbereichs der wichtigsten Städte des Kammerbezirks geäußert. Die Kammer be­schloß im Anschluß an das Ergebnis einer Rundfrage und an die bei der Berichterstattung für den Jahresbericht mit­geteilten Wünsche die Kaiserl. Oberpostdirektion in Darmstadt um eine Ausdehnung des Sprechbereichs zu ersuchen.

8. Eintragung einer Firma in das Handels­register. Das Großh. Amtsgericht zu Gießen ersuchte die Kammer um eine gutachtliche Aeußerung über die Ein­tragungspflicht eines Geschäftsinhabers in das Handelsregister. Die Kammer erklärte sich für die Eintragung der betreffen den Persönlichkeit.

9. Eingänge.

a. Von dem Großh. Ministerium des Innern ist der Rammer mitgeteilt worden, daß die von den Großh. Hess. Handelskammern ausgehenden unfrankierten dienstlichen Brief­sendungen fortan mit dem Bemerke portopflichtige Dienst fache" versehen werden können.

Lokales.

16. März 1904. Privattelegramm. Bei der heutigen Ziehung der Hessisch- Thüringischen Landeslotterie wurden folgende Gewinne gezogen: 50000 Mt. auf Nr. 36114 ( nach Offenbach), 5000 Mt. auf Nr. 66 257, 75 738, 3000 Mt. auf Nr. 7254, 14 243, 16 179, 23 949, 24386, 25 953.

b. Die Kgl. Eisenbahndirektion in Altona teilt mit, daß am 1. Januar 1904 in der Behandlung der auf den Ham­burger Staatsbahnhöfen ankommenden Wagenladungen wesentliche Aenderungen eingetreten sind. Es werden nach Maßgabe der Frachtbriefoorschrift nur noch Zollstadtgüter und Freihafengüter unterschieden. Als Freihafengüter wer­den alle Wagenladungen angesehen, deren Frachtbriefe mit der Vorschrift Hamburg- Freihafen, Hamburg- Kai rechts, Hamburg- Süd versehen sind. Ade anderen Wagenladungen werden als Bollstadtgüter angesehen.

c. Amtliche Liste der Patentanwälte.

d. Probeblätter der Bamberg'schen Karte zur Kultus-, Wirtschafts- und Handelsgeographie von Deutschland. e. Festnummer der Zeitschrift für Gewerbe- Hygiene.

** Der Abgeordnete Köhler richtete an die Regierung eine Anfrage über die Eigentums- und Betriebsverhält nisse des Staatsverlags und der Darmstädter Zeitung sowie über die Mißstände im Kreisblattwesen und eine etwaige Uebernahme der Kreisblätter in Eigentum und Betrieb des Staates.

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** Das neue beginnt am 12. apr Gymnafium werden für die Vorschule, b

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** Versetzt. Gerichtsakzessist Dr. Brill von Offen­bach an das Gr. Amtsgericht Steßen. Gerichtsassessor Trümpert von Mainz an das er. Amtsgericht Gießen. Amtsrichter Wachtel von Buzbach, welcher in gleicher Eigen­schaft an das Gr. Amtsgericht Gießen berufen wurde, ist an das Gr. Landgericht Gießen versezt.

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** Mit der Ausarbeitung von Plänen und einem Kostenanschlag für ein Theater verbunden mit einem Saalbau in Gießen, wurde vom Theaterbau- Komitee Professor Martin Dülfer aus München beauftragt. Der Kriegerverein Gießen hielt gestern Abend im Vereinslokal, Bavaria" seine Monatsversammlung ab. Amtsgerichtsrat Wiener, der 1. Vorsitzende, teilte mit, daß die Prüfungskommission die vorjährige Jahres. rechnung geprüft habe; die Kasse und Rechnung befanden sich in tadelloser Ordnung, worauf dem Rechner, Kaufmann Dort, Entlastung erteilt wurde. Es erhielt nachdem Herr Garnisonverwaltungsinspektor Müller das Wort zu seinem Vortrag: Die Schlacht bei Wörth. An Hand einer Karte führte Herr Müller die anwesenden Kameraden im Geiste auf jenes Schlachtfeld und gab eine klare zusaminen­hängende Schilderung der Schlacht. Auch hob er hervor, daß die deutschen Truppen ungemein schwieriges Terrain zu überwinden gehabt haben und wenn die feindliche Infanterie besser geschossen hätte, an diesem Tage noch viel mehr Ver­luste unsererseits zu beklagen gewesen wären. Die meisten Leser werden den Hergang jener Schlacht aus den Chroniken fennen, so daß wir es für nicht nötig halten, näher auf den Vortrag einzugehen. Den Mitgliedern des Kriegervereins sei aber hierbei die Bitte ans Herz gelegt, bei nächster gleicher Gelegenheit sich noch zahlreicher einzufinden, denn es hat doch etwas für sich, aus dem Munde eines Mitkämpfers den Verlauf einer solchen Schlacht zu hören. Es schloß sich an den Vortrag eine sehr interessante Besprechung über den Wert gerade jener Schlacht hinsichtlich der Einigkeit unserer mitkämpfenden Bundesbrüder aus Ost und West und Süd wie N.rd. Ebenso ist der beabsichtigte Einfall der Fran­zosen durch den Schwarzwald nach Süddeutschland dadurch vereitelt worden. Am Schluß der Versammlung nahmen die Anwesenden davon Kenntnis, daß die Sammlung für die durch die Herero bedrängten Kameraden in Südwestafrika 194 Mark ergeben habe, der höchste Betrag unter allen von Hessischen Brudervereinen veranstalteten gleichen Sammlungen. Ferner teilte Herr Amtsgerichtsrat Wiener mit, daß die 1. 8t. von der Tochter des verft. Generalleutnant von Kretschmann, der jezigen sozialdemokratischen Agitatorin Lilly Braun, veröffentlichten Briefe, welche die hessischen Truppen beschuldigten in Sens Plünderungen verübt zu haben, in allen ihren Angaben voll und ganz erlogen und erfunden sind. Die eidlichen Aussagen der noch lebenden Angehörigen der 7. Kompagnie des 117. Inf. Regts.- diese sollte der Sündenbock sein bestätigten, daß gar nichts vorgekommen ist, im Gegenteil, als dieselbe Kompagnie auf dem Heimmarsch nach Deutschland im gleichen Ort wieder Quartier bezog, da wurde ihr noch besonderes Lob von dem Maire zu teil für das aufmerksame Betragen der Soldaten. Die Lilly Braun hat mit der Veröffentlichung jener Briefe dem Andenken ihres sonst verdienstvollen Vaters einen schlechten Dienst erwiesen. Das angehängte Strafver­fahren gegen den Redakteur der Mainzer Volkszeitung, die jene Briefe zuerst veröffentlichte, wird noch weitere Klarheit in der Sache schaffen. Die Versammlung hatte damit ihr Ende.

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h. Der Gießener Frühjahrs- Pferdemarkt verbunden mit Viehmarkt, welcher heute stattfand, hatte bei dem sehr günstigen Wetter einen starken Auftrieb zu verzeichnen, auch Kaufltebhaber und Schaulustige waren in sehr großer Zahl erschienen. stunden war die Kauflust eine ziemlich flaue, dem Umstand wohl zugeschrieben, daß die Auswahl zu groß war. Aufge­

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f. Jubiläumsschrift des Vereins Kreditreform" in Zahl recht schweren Schlags. Dieselben standen im Preise Sahlspähne, Hutla

Mainz.

g. Von zuverlässiger Seite sind der Handelskammer Nachrichten zugegangen über Deutschlands Beteiligung an der Ausbeutung und Verschiffung der Erz- und Holzvorräte des schwedischen Zollkammerdistrikts Lulea, über Deutschlands Beteiligung an der Einfuhr nach Belgien, die Behandlung ausländischer Versicherungsgesellschaften in Belgien, die American Protektive Tariff League und die Importers National Association, die Produktion und Einfuhr von Zement in den Vereinigten Staaten von Amerika, die wirtschaftliche Lage der Farmer in Minnesota und Dakota, die Einfuhr der Dominikanischen Republik, die Eisen- und Kohlenlager in Südafrika, über Mittel zur Förderung des deutschen Ausfuhrgeschäftes nach Südafrika und nach Australien, ferner über zweifelhafte Firmen in Budapest, Bukarest, Varna, Kairo, Harlem, Amsterdamm, Kiew, Berditschew, Uman, Taraschtscha, Bielaja- Bertow, Schitomir, Kowel, Starofon­stantinow, Rowuo, Dubno, Winniza, Schmerinta, Mogilew­Podolst, Prosturow, Nieshin- Hornyi, Poltawa, Krementschlug, Chartow, Borisowfa, Dimitriew, Karatschew, Jelez.

Die Eingänge fönnen während der üblichen Geschäfts­zeit im Bureau der Handelskammer eingesehen werden.

von 1050-2000 Mt.; außerdem ca. 100-150 Rutsch­pferde zum Preise von 1000-1800 mt. Reitpferde standen gegen 75-100 Stück zum Verkauf, bezahlt wurden 1000 bis 2000 Mt. Recht mäßig war der Auftrieb ron Fohlen, auch die Qualität ließ bei einigen zu wünschen übrig; be­zahlt wurden 500-900 Mt. Das Geschäft entwickelte sich mehr am Ende des Marktes, was zur Folge hatte, daß über die Mittagsstunde der Besuch des Blazes noch ein sehr guter war, während bei früheren Märkten das nicht der Fall war. In der Geschirrabteilung hatten von Gießen die Firmen Aug. Kilbinger, die Sattler Christ. Spieß, Groß und Heß, sowie von Großen- Buseck die Wagen­fabrit Stephan und von Heuchelheim die Sattlerei von Carl Römer recht nett ausgestellt. Auf dem Vieh­markt war das Geschäft viel früher zu Ende. Hier waren ca. 150 Dchsen und Kinder aufgetrieben. Die Preise schwangten zwischen 200-900 Mt.

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** Besizwechsel. Herr Wilh. Betry verkaufte seine zu Gießen, Bahnhofstraße 31, gelegene Hofraite, in welchem die Wirtschaft zum Solmser Hof" sich mit befindet, für 95 000 Mt. an Herrn Tapezierer Christ. Arnold. Man hält den Preis unter Fachleuten für nicht zu hoch, da

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Adolf Bi

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