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Nr. 63.

Wonnementsprets: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., h's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­fährlich Mr. 1.50.

Gratisbettagen: Oberheffifche Familienzeitung( täglich) und die Gießener Gotfenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Dienstag, den 15. März 1904,

Gießener

13. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einspaltige Betttzelle für ganz O heffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Boftzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 88 Fernsprechanfchlak Nr. 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Unabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Bekanntmachung,

das Ersatzgeschäft pro 1904 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1904 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:

I zu Grünberg im Gasthaus z. Rappen.

Dienstag den 29. März, vormittags von 9 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grün­berg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Queckborn:

Mittwoch den 30. März, vormittags von 94 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reinhardshain, Rüddings­hausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts­hain und Weitershain.

Hieran anschließend: Losziehung.

II. Zu Lich im Rathaussaale. Mittwoch den 6. April, vormittags von 94 Uhr an: der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellers­heim, Bettenhausen, Birklar, Dorf- Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Gacbenteich, Grüningen und Holzheim; Donnerstag den 7. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Lang- Göns, Langsdorf und Münster;

Freitag, den 8. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschen­heim, Nieder- Bessingen, Nonnenrod, Obbornhofen, Ober­Beffingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;

Samstag, den 9. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais­Horloff, Utphe, Villingen und Waßenborn- Steinberg; Montag den 11. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehung.

III. 3u Gießen in der Restauration

Bum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18.

Dienstag den 12. April, vormittags von 8 Uhr an: der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten- Buseck, Annerod, Berscod, Beuern, Burkhardsfelden, Hattenrod und Mainzlar;

Mittwoch den 13. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Daubringen und der Stadt Gießen Jahrgang 1902;

Donnerstag den 14. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen, Jahrgang 1903, sowie der Gemeinden Oppencod und Reiskirchen; Freitag den 15. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben A- R des jüngsten Jahrgangs( 1904);

Samstag den 16. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben S- Z des jüngsten Jahrgangs, der Gemeinden Großen- Buseck, Großen- Linden und Trohe;

Montag den 18. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein- Linden, Lollar und Ruttershausen;

Dienstag den 19. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rödgen, Staufenberg, Treis a. d. Lda. und Wieseck;

Mittwoch den 20. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehung.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen zu stellen: Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen Wohn­siz haben und sich nicht in einem andern Staate in einem der nachstehend unter b) angegebenen Eigen­schaften aufhalten;

-

b) in einer Gemeinde des Kreises Bießen sich als Dienst-| der Landwehr erften und zweiten Aufgebots und

boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium da­selbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem anderen deutschen Staate Domizil be= figen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1884 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1902 bezw. 1903 zurückgestellt worden, oder nach ihrer ge­zogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind die­jenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst erteilt wor den ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten­oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mit­zubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Tatsachen erforderlichen Nach­weise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausge= stellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der be­treffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz- Kommission einzufinden, oder, wenn dies nicht möglich ist, freisärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche usw, so ist dies durch amtlich ausgestellte und beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers usw. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teilzunehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz­Kommission das Los.

6. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militär­pflichtigen auf Grund der ihnen bereits zuge= gangenen Stammrollen zu der Musterung vor­zuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militär­pflichtige, welche sich auswärts aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsorte gestellungspflichtig find.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren 1/2 Stande vor der bestimm­ten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz- Geschäft findet Dienstag den 29. März im Gasthaus Zum Rappen zu Grünberg,

Samstag, den 9. April im Rathaus zu Lich, Dienstag den 19. April in der Restauration Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gießen, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve,

der Ersatz Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und ge­werblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Refer­disten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu fönnen glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 5. März 1904.

Der Zivil- Vorsitzende der Ersatz- Kommission des Kreises Gießen. Dr. Heinrichs.

Der Krieg in Oftalien.

Auch heute liegen keine neuen Nachrichten vor. Dagegen wird jetzt der Wortlaut des von der japanischen Regierung veröffentlichten Berichtes über das letzte Gefecht bei Port Arthur bekannt, der den bereits bekannten weitere inter­essante Einzelheiten zufügt.

Sehr anschaulich schildert der Admiral Togo darin den Verlauf der Seeschlacht.

Am 10. März wurde, wie vorbereitet, ein Angriff auf Port Arthur unternommen. Die Flottille der japanischen Torpedobootszerstörer bestand aus zwei Teilen, Gruppe 1 und 2. Beide langten um Mitternacht des 9. März außerhalb des Hafens von Port Arthur an, und obgleich sie rings Um­schau hielten, wurde kein Feind erblickt. Bei Tagesanbruch des 10. März gelang es der Gruppe 2, trotz des ununter­brochenen Feuers der Festung Streuminen an verschiedenen Stellen auszulegen. Um 4 Uhr 30 Min. früh stieß die 1. Gruppe mit sechs Torpedobootszerstörern des Feindes süd­lich von Liautieschan zusammen, und sie beschossen sich heftig 20 Minuten lang. Unter anderem fochten die japanischen Torpedobootszerstörer Asasiwo, Kasumi" und Akatsuki" Breitseite an Breitſeite mit dem Feind und beschossen ihn so energisch, daß die Maschinen von eingen feindlichen Torpedo­bootszerstörern beschädigt wurden, einige in Brand gerieten und unter Abgabe von Notsignalen mit ihren Dampfpfeifen ( Sirenen) in schwer havariertem Zustand fortdampften. Auch auf unserer Seite erlitten wir mehr oder weniger Verluste; 7 Unteroffiziere wurden getötet, der erste Ingenieur Mina­misawa und 8 Leute wurden verwundet. Auf der Akatsuki" wurde das Hilfsdampfrohr zerschossen und 4 Heizer ge= tötet. Trotzdem haben alle unsere Torpedobootszerstörer ihre Gefecht- und Manövrierfähigkeit behalten. Als um 7 Uhr morgens die Gruppe 2 unserer Boote im Begriff war, die Hafengrenzen zu verlassen, entdeckten sie zwei der feindlichen Torpedobootszerstörer, die im Begriff waren, in den Hafen zurückzukehren; sie dampften sofort querherüber, um ihnen den Weg zu veríegen. Sie fingen auch sogleich an, auf sie zu schießen. Obgleich eins von diesen Booten entfam, erlitt das andere, der Steregutschi", schwere Havarie. Unser Torpedobootszerstörer ,, Sazanami" versuchte es zu schleppen, aber infolge des lecken Zustandes in der groben See brach die Schleppleine, worauf man 4 Gefangene an Bord nahm; der ,, Steregutschi" sank schließlich um 10 Uhr 10 Min. vormittags. Das Bombardement.

Der Schaden, den die zweite Gruppe erlitten, ist nicht erheblich, zwei Matrosen tot und Unterleutnant Shima und drei Matrosen verwundet. Kurz bevor sich dieses zutrug, kamen ,, Novick" und Bajan" aus dem Hafen und liefen mit Volldampf gegen die zweite Gruppe, kehrten aber, als sie sahen, daß die japanischen Kreuzer sich geschlossen näherten, alsbald in den Hafen zurück. Das Hauptgeschwader und das Kreuzergeschwader rückten sodann, um 8 Uhr vormittags, nach der Außenreede von Port Arthur vor, und zwar ging das Kreuzergeschwader näher an den Hafeneingang heran zur Unterstützung der Torpedobootszerstörer- Flottille, während das Hauptgeschwader sich in die Nachbarschaft von Liautieschan legte und das Bombardement eröffnete, indem es indirekt in der Richtung auf den Hafen von 10 Uhr vormittags bis 1 Uhr 40 Minuten mittags feuerte. Obgleich die Batterie des Feindes das Feuer mit Pausen erwiderte, wurde den japa= nischen Schiffen doch nicht der geringste Schaden zugefügt. Eine Kreuzerabteilung ging gegen die Talien- Bay vor und begann das Feuer mit dem Erfolge, daß die feindlichen Bau­lichkeiten auf der Sanzanto- Insel zerstört wurden. Die Kreuzer Takasago" und Chihaya" refognoszierten die West­füste von Port Arthur, trafen aber nichts vom Feinde.

Der russische Torpedobootszerstörer, der in der Pigeonbucht gefunden ist, war der Vnushitelny"; derselbe zeigt übeer dem Wasser nur noch die oberen Spitzen der Masten und den Schornstein. Die japanischen Geschwader brachen das Feuer um 2 Uhr nachmittags ab und kehrten in guter Ver­fassung zurück. Die Führung aller Offiziere und Mann­schaften während des ganzen Gefechtes war über jedes Lob erhaben..

Die Politik.

O Eine Meldung, die nicht verfehlen wird, allgemeines Aufsehen zu erregen, kommt aus München: Die Abberufung

Ich hörte deine Stimme," fagte er, noch halb schlaf­

Sei so

mir?" fuhr er fort, nachdem er die Tür wieder geschlossen und gut und halte die Kinder ruhig, Anna, nimm etwas Rüd­trunten die geröteten Augen reibend, tritt nur ein. Was bringst du

ficht auf meine angegriffenen Nerven.

stützte das Finn au

blidte finster vor fi en goldenen Knopf seines mohrstocks und

Schließlich

wird man

müssen, wenn man teine überzuch

tete er" Der Fürst verlangt angenden Beweise findet," spot­den Kustos laufen lassen

inige tun um ein Schuloffen, und

Wenn

Bwischen Lipp und

( Schluß.)

Kelchesrand.

( Nachdruck verboten.),

Sumoreske aus dem Französischen von J. Martin. Louis Vernet tritt zu den Beamten, legt ſeine Hand auf

den off

von den enörfschein mit den

setn Gesicht

noch länger.

Tid- tad, tia- tadt ging

Gewiß, er mußte jet träumen.

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barin

sich gehen sollte. liefen nach allen Richtungen Achtung, Bombe! Selbst der Schußmann wurde von der allgemeinen Panit 3weifellos war das das Signal, daß jetzt die Explosion vor Plöglich ließ sich ein fürchterliches Geräusch vernehmen. und Beamte

der Packträger auseinander.