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Beilage der Giessener Neueste Nachrichten.

Nr. 125.

Ein alter Freund, geschmückt mit neuem Kleide Erschein ich heut' in Eurem Freundeskreis; Erkennt Ihr mich, Ihr wackern, braven Leute, Erkennt Ihr sie, die alte deutsche Weis'? Mit Handschlag und im Antlig stille Freude Grüß ich Euch allzumalen, denn ich weiß, Ihr tragt im Herzen sehnliches Verlangen Den alten Freund mit Liebe zu empfangen.

Vor allem werde ich Euch öfters sagen, Wie es in unserer lieben Heimat steht, Wie man gelebt, geliebt in alten Tagen, Was man geherbst't, geerntet und gemähet, Wie auf der Kirmeß man die Köpfe sich zerschlagen, Wie es noch heut' beim jungen Volke geht, Von Sonst und Jezt, von Gestern und von Heute, Von alledem bericht ich Euch, Ihr Leute.

Dienstag, den 3. Juni 1902.

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Gruß an die Beser.

Das neue Kleid, die seelenlose Hülle,

Nicht ändert's was für Euch man stets gehegt. Achtung für jeden Stand! Ein Herz das in der Auch Mitgefühl für fremdes Leiden trägt!-[ Stille] Treu dem Gesez! Ein fester, starker Wille Für Volkswohl, Wahrheit und für Recht! Dies sind die Grundgesetze, die mich leiten; Auf dieser Bahn nur werd ich vorwärts schreiten.

Doch ein ernstes Wörtlein werd' ich sprechen, In Dingen, die nicht grad so scherzhaft sind. Gedrückte Urschuld werde ich stets rächen, An jedem, der auf Unterdrückung sinnt. Moralische und sittliche Gebredjen, Und Bosheit, die ihr Netz im Dunkeln spinnt, Mag es auch manchem Sünder nicht belieben, Ich zücht'ge es mit fräft'gen Geiselhieben.

So laßt uns denn auch fortan Freunde heißen Und stört Euch nicht am ungewohnten Kleid, Der Kern, das Herz,-mag auch die Hülle gleißen, Sie bleiben stets früher, so auch heut'.

11. Jahrgang.

Treu werde ich, was ich gehört, gesehen Im Wanderleben, das ich mir gewählt, Was ich erfahren, das im Land geschehen Und was so sonst mir die und der erzählt, Der Sieger Jubel, der Besiegten Flehen, Was einen freut, den andern öfters quält, All dies werd ich getreulich Euch berichten, Ich bring es Euch in herrlichen Geschichten.

Wenn aber edele und gute Thaten Zu loben sind, ich werde wahrlich nicht Der letzte sein, der, wenn er recht beraten, Bon Edelstein und seltner Tugend spricht; Wo Not und Unglück nicht vergeblich baten, Auch da erstatt ich stets getreulichen Bericht, Denn nicht allein von Fehlern und Gebrechen, Was schön und gut, auch davon muß man sprechen.

Doch auch die Hülle will sich gern befleißen, Daß Ihr auch dieser bald befreundet seid. Drum stört euch nicht an neuer Außenseite, Ein treues Herz schlägt auch in diesem Kleide.

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Mängel und Lücken im Invaliden­

Versicherungsgesetz.

Auf eine Lücke im Invalidenversicherungs­gefeß sei einmal hingewiesen, weil fie fich immer empfindlicher, auch hierzulande, bemerkbar macht.§ 18 dieses Gesetzes giebt den Versicherungsanstalten das Recht, für Stranke, deren Zustand baldige Invalidität befürchten läßt, ein geeignetes Heilverfahren an­zuordnen, um die Invalidität zu verhindern oder wenigstens hinauszuschieben. Dieses Recht wird reich lich angewendet und man hat auch in Hessen mit dem Heilstättenheilverfahren, wie der Jahresbericht ausweist, recht befriedigende Erfahrungen gemacht. Das die Versicherungsanstalten selbst das größte Interesse daran haben, rechtzeitig ein Heilverfahren eintreten zu lassen, um nach Kräften völlige Invalidität zu verhindern, ist der Sache nur von Vorteil. Aber die Arbeiter müssen, wenn ihr Heilverfahren beendet ist, was meist nach etwa dreizehn Wochen der Fall, ohne weitere Unterstützung für die nächsten Wochen entlassen werden. Es soll nun freilich eine Anzahl von Betrieben geben, die darauf Rücksicht nehmen, ihre früheren Arbeiter wieder einstellen und ihnen zunächst sogar leichtere Arbeit zuweisen. Aber das geschieht oft auch nicht, fann wohl auch nicht immer geschehen. Die Folge davon ist, daß gar mancher Arbeiter nach beendetem Heilverfahren mittellos auf der Straße liegt und der Erfolg des Heilverfahrens völlig illusorisch wird durch die Sorge ums Brod, die sofort wieder an den Ent­laffenen oft in frassester Form herantritt. Unter diesen ungünstigen Verhältnissen haben natürlich ver­heiratete Arbeiter noch mehr zu leiden als ledige. So müssen denn Mittel und Wege gefunden werden, daß der Arbeiter über die Zeitdauer des Heilver­fahrens hinaus eine petuntäre Unter­st üßung fände, damit er einmal im Interesse seiner Gesundheit noch eine kleine Schonungszeit hat, dann aber auch, damit zwei oder drei Wochen vor ihm Itegen, in denen fich, ohne wieder gleich von der Sorge um das Allernotwendigste geplagt zu werden, nach neuer Arbeitsgelegenheit umthun kann. So gewährt denn die Versicherungsanstalt Berlin, wie man hört, jezt schon ledigen Arbeitern eine einmalige Unterstügung beim Verlassen der Anstalt. Andere An­stalten, auch die hessische, lassen die Kranken in der Nekonvalescenzzeit leichtere z. B. gärtnerische Arbeiten verrichten, deren Ertrag ihnen dann bei ihrem Fort­gang als Notpfennig ausgehändigt wird. Das ist natürlich nur ein Notbehelf, der aber zeigt, wie stark die Anstalten selbst diese Lücke empfinden. Es läge im Interesse der Versicherungsanstalten selbst, daß hier von ihnen aus etwas Durchgreifendes geschähe. Ließe es sich z. B. erreichen, daß den Entlassenen auf die Dauer von drei Wochen etwa für die Woche durch­schnittlich 9 Mt. ausgehändigt werden könnten, so wäre schon viel gewonnen.

Aus Hessen und Dachbargebieten.

i. Krofdorf. Die Vorarbeiten für die demnächst zur Ausführung fommende Zusammenlegung der Ländereien Krofdorf- Bleiberg schreiten nur langsam borwärts. Zur Zeit gelangt dieselbe in vielen Gemeinden des Kreises Wetzlar zur Ausführung, weshalb noch eine zweite Specialfommission gleichfalls mit dem Site Weglar gegründet wurde. Der Kreis hat für Krofdorf­

Gleiberg eine einstweilige Beihülfe von 600 Mt. be-| noch ein Mangel an Lehrern. In den letzten Tagen willigt. Die Kreisbeihülfen werden vorzugsweise gegeben, um die Zusammenlegungs- Interessenten über die ersten Kosten hinweg zu helfen.

a. Dutenhofen. Da seit der Gröffnung des herrlich gelegenen Restaurant Zum Jagdschlößchen" Dutenhofen zu einem beliebten Ausflugsort geworden ist, so sei an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, daß Sonntag den 22. Juni der hiesige Gesangverein ein Sängerfest zu feiern beabsichtigeu gedenkt. Derartige Feste dürfen laut Verfügung Königl. Landratsamtes zu Wehlar nur noch auf einen Tag ausgedehnt

werden.

* Holzheim, 2. Juni. Auf Antrag des Ortsvorstands ist jetzt das Herumlaufen der Gänse an Sonn- und Feiertagen auf den Straßen und Plägen in unserem Orte mit Genehmigung des Ministeriums des Innern Zuwiderhandelnde werden mit einer Geld­verboten. strafe von 20 Pfg. pro Stück bestraft.

Butzbach, 3. Juni. Heute Nachmittag gegen 6 Uhr wurde der 28jährige Dachdeckergeselle Karl Klingel­meier aus Gießen während seiner Arbeit vom Hizschlag betroffen. Er stürzte ab und erlitt einen Schädel und doppelten Beinbruch. Der Verunglückte war ein braver Mensch und der einzige Sohn seiner jetzt alleinstehenden Mutter. K. hatte an dem Tage die Stellung erst neu angetreten.

A Fauerbach, 2. Junt. Mit Genehmigung des Großherzog wird, vorbehältlich der Zustimmung der Landessynode, der Bezirk der Pfarrei Fauerbach in der Weise abgegrenzt, daß der östlich der Main Weser- Bahn liegende Gemarkungsteil bis an den Friedberger Friedhof der Kirchengemeinde Fauerbach, der westlich dieser Bahn gelegenen Gemarkungsteil der Kirchengemeinde Friedberg zugeteilt.

r. Rodheim a. Bieber. Bekanntlich werden all­monatlich vom Amtsgericht Gladbach zwei Gerichts­tage hierselbst abgehalten, ja man hegte sogar den Wunsch, Nodheim möge selbst ein Amtsgerichtsbezirk werden. Allein, da dem Preuß. Herrenhause ein Ent­wurf zugegangen, wonach die Gemeinden Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes vom Amtsgericht Gladen­bach getrennt werden sollen, so wird sich dieser Plan wohl nie mehr verwirklichen. Letztere Gemeinden gehören zum Streise Biedenkopf, liegen aber in unmittel­barer Nähe der Stadt Wetzlar und sollen für die Folge dem Amtsgericht Wetzlar zugeteilt werden.

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sich der 8 Jahre alte Sohn eines Bergmannes in der m. Gladenbach, 2. Juni. In Niedergirmes machte Küche zu schaffen. Der Junge erwischte die Petroleum­fanne und brachte diese mit Feuer in Berührung. Als die Eltern hinzufamen, war das Kind bereits verbrannt. Hermannstein. Der 25 jährige Sohn des Gastwirts Ein schweres Unglück ereignete sich im benachbarten Heger daselbst wollte im Dorfe an der Schmiede ein Pferd ausspannen, kam dabei zu Fall und stürzte rüd­lings auf ein dabei liegendes Wagenrad, sodaß er mit Pferd ausspannen, kam dabei zu Fall und stürzte rück­dem Kreuz auf die hervorstehende Nabe zu liegen fam. Ehe sich der junge Mann, der bei Kavallerie diente und infolgedessen mit Pferden umzugehen weiß, noch von seinem unbequemen Platze erheben konnte, stürzte das Pferd ebenfalls und fiel ihm unglücklicherweise auf den Unterleib. H. hat schwere innere Verlegungen davon­getragen.

* Lehrermangel. Trotzdem in der letzten Zeit alle berfügbaren weiblichen Lehrkräfte in den Volksschulen verwendet wurden und sogar Lehrkräfte aus Bayern in Hessen zur Anstellung gekommen sind, herrscht immer

mußten z. B. die Schüler einer Mainzer Volksschulklasse in drei verschiedenen anderen Klassen untergebracht resp. verteilt werden, da ein eigener Lehrer für diese Klasse nicht vorhanden ist. Fühlbarer wird der Mangel noch werden, wenn eine Anzahl Volksschullehrer zum Militär einberufen wird.

Der in Guben tagende Brandenburgische Städte= tag nahm einen Antrag des Oberbürgermeisters Anfer­Lansberg an, nach welchem die Haftpflichtver­sicherung der Lehrer durch die Städte unnötig sei.

Aus dem Gerichtssaal.

Schwurgericht.

Gießen, 2. Juni 1902.

( 1. Fall.)

Gestern Vormittag eröffnete der Präsident der diesmaligen diesmaligen Schwurgerichtstagung Landgerichtsrat Schmidt das Geschworenengericht für die Provinz Oberheffen. Als Beifizer in der gestrigen Verhandlung fungierten die Landgerichtsräte Dr. Schäfer und Prätorius. Als Vertreter der Staatsbehörde er­schien Oberstaatsanwalt v. Heßert. Angeklagt ist der wegen Diebstahl und Betrug vorbestrafte 21 Jahre alte Bergmann, zulegt als Dienstknecht auf dem Schellhof bei Schotten thätig gewesene Orwin Tez­ner von Schauderhainichen in Sachsen- Alten­burg. Tegner hat Notzucht begangen im Walde bei Schotten. Die Verhandlung wurde hinter verschlossenen Thüren geführt. Der Angeklagte wurde, nachdem die Geschworenen die Schuldfrage unter Zubilligung mil­dernder Umstände bejaht, zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die Brutalität, mit der der An­geklagte die That an einer alten wehrlosen 72 jährigen Frau verübt hat, sowie der Umstand, daß er später auch keine Reue über die von ihm begangene That gezeigt hat, waren bestimmend für die Höhe der er­fannten Strafe.

Vermischtes.

* In Lemberg kam es am Montag zu einem Zu­fammenstoße zwischen streikenden Maurern und Militär. Zwanzig Maurer wurden schwer verletzt.

*

Athen. Seit einigen Tagen machen sich an verschiedenen Orten Griechenlands Erderschütter­ungen bemerkbar. Lübeck. In dem benachbarten Siebenbäumen brannten infolge Brandstiftung durch Kindermädchen neun Gebäude ab. Mehrere Stück Vieh sind in den Flammen umgekommen.

* Leipzig. Der Prozeß gegen Erner u. Gen. ist endgiltig auf den 16. Juni festgesetzt worden. Als Verhandlungsdauer werden mindestens 14 Tage

angenommen.

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von Mk. 3.50 an, liefert die Druckerei der Giessener Neueste Nachrichten".

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Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. With. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.