Einzelbild herunterladen

Christstolen getommen. So erhieiten etwa 6000 Familien mit rund 10 bis 12 000 Personen Weihnachtsgaben. In der Bürgerschaft herrscht dagegen trübe Stimmung; ein großer Teil der Wohnungen steht leer. Etwa 1000 Arbeiter und Arbeiterinnen haben Crimmitschau verlassen. Der Be­trieb, den die Fabriken aufrecht erhalten, ist mir scheinbar; die Zahl der Arbeitenden ist minimal. Die Crimmitschauer Industrie steht vor dem Verlust ihrer gesamten Kundschaft, wenn nicht bald der Betrieb wieder aufgenommen wird.

Italien.

Einer der bekanntesten Staatsmänner Italiens, Gin­seppe Zanardelli, ist in den Weihnachtssfeiertagen in seinem Landhause in Madeino am Gardasee gestorben. Zanardelli seines Zeichens Rechtsanwalt, war seit 1860 Kammerdeputier­ter. 1876 übernahm er zum ersten Male ein Ministerporte­feuille. Im Ministerium Depretis war er 1876 Minister der öffentlichen Arbeiten. 1878 war er Minister des Innern, dann dreimal 1881-83, 1887-1894, 1897-98 Justiz­minister, inzwischen ebenfalls dreimal Präsident der Depu­tiertenkammer und schließlich vom Februar 1901 bis zum Oktober 1903 Ministerpräsident. Seine Bedeu­tung für Italien liegt vornehmlich auf dem Gebiet der Rechts­pflege, er selbst ist der eigentliche Urheber des neuen italie­nischen Strafgesetzbuchs, das nach ihm den Namen, codice Zanardelli" führt. Seiner Parteirichtung nach war Zanar­delli Demokrat. Die Absage des Zarenbesuches im Herbst die­ses Jahres führte den Sturz des einzigen Kabinetts, dem er in seiner politischen Laufbahn präsidierte, herbei. Zanar­delli, der ein Alter von 77 Jahren erreicht hat, war ein über­zeugter Anhänger des Dreibundes und ebenso wie sein Lehrer Crispi ein treuer Freund Deutschlands. Seine Beisetzung soll auf Staatskosten erfolgen.

Balkan- Staaten.

Fürst Ferdinand von Bulgarien hat ein Schreiben an den Zaren gerichtet, dieser möge ihn im Februar empfangen, da er sonst der Bewegung in Mazedonien nicht Herr wer­den könne. In der bulgarischen Sobranje verlangte der Kriegsminister, daß das Kriegsbudget wegen Ma zedonien! ohne Besprechung angenommen wurde. Die Opposition obstruierte, es fam zu großen Lärmszenen so­wie zu Tätlichkeiten gegen den Abgeordneten Christow. Die Opposition verließ hierauf den Saal. Schließlich wurde das Krieasbudaet angenommen.

Spanien.

Französische Blätter wissen zu berichten, Spanien wolle den Hafen von Casablanca oder den von Rabat, beide an der afrikanischen Westküste, an Deutschland verpachten, sobald der im November 1902 abgelaufene französisch- spa­nische Vertrag wegen Marokkos in Geltung trete. Die Nach­richt ist, wie unser Berliner CB. Mitarbeiter an unterrich­teter Stelle erfährt, durchweg erfunden.

Alien.

Mit einer wohlverständlichen Unermüdlichkeit suchen die Briten den Russen in Persien das Wasser abzugraben. In Tuerbet- Haidari( Persien) steht in nächster Zeit die Gröff­nung eines englischen Konsulats bevor. Da nun in Tuerbet feine britischen Untertanen leben, wird das Konsulat zweifel­los nicht zur Verfolgung kommerzieller Ziele, sondern zur Ueberwachung der Schritte Rußlands gegründet werden. Auch gedenkt England, um erfolgreicher gegen den Einfluß Rußlands anzufämpfen, in Tuerbet eine ambulatorische Krankenuntersuchung einzurichten. Diese soll ein Gegengewicht gegen die russische ärztliche Beobachtungsstelle bilden, die bereits große Popularität bei den Eingeborenen genießt. Mit solchen kleinen Nadelstichen wird nun freilich England dem russischen Bären auf die Dauer nichts anhaben fönnen.

365961

I

h

npma

Afrika.

Amerika.

Gine in ihrer lafonischen Kürze doppelt beunruhigende Nachricht kommt aus Cap Haitien: Die Lage auf Santo Domingo ist, so lautet die Nachricht, ernst. Die Konsuln verlangen die Entsendung von Kriegsschiffen. Bekanntlich sind auch eine große Anzahl deutscher Kaufleute in Santo Domingo ansässig.

Endlich einmal können die Engländer von einem Siege im Somaliland berichten. Der britische General Hegerton hat dem Londoner Kriegsamt folgende Depesche aus Kerrit gesandt: Fünfhundertundfünfzig englische und indische Soldaten und zweihundert Mann Eingeborenen­Kavallerie überrumpelten auf einem Rekognoszierungszuge bei Vidbaillit, 38 Meilen westlich von Badwein, zweitau­send Derwische. Das Treffen dauerte drei Stunden. Die Derwische verloren dabei nach den Aussagen der Gefangenen 80 Tote und 100 Verwundete. Auf englischer Seite wur­den nur zwei Mann verwundet, einer wird vermißt; außer­dem hatte die Eingeborenenreiterei zwei Tote und zwei Ver­wundete. Eine andere feindliche Abteilung wurde nahe bei Badwein überrascht, in die Flucht geschlagen und verfolgt." Nun fragt sich's nur, was von diesem Siegesbulletin Wahr­heit ist..

Bekanntmachung.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben:

* Die neue Republik Panama spielt den Großmütigen. Die Regierung in Panama erklärt, sie sei bereit, einen seiner Bevölkerungszahl entsprechenden Teil der kolumbischen äußeren Schuld zu übernehmen, sobald Kolumbien die Re­publik Panama anerkenne. Die folumbische äußere Schuld beläuft sich auf ungefähr 15 Millionen Dollars; Panama hat ein Fünfzehntel der Bevölkerung von Kolumbien. Es will also eine Million Dollars gutwillig hergeben. Uebri­gens ist es mit dieser Großmut nicht weit her: Mehrere Großmächte haben bekanntlich erklärt, sie würden der neuen Republik die Anerkennung so lange verweigern, bis sie ihren Anteil an der folumbischen Schuld übernommen habe. Das dürfte wohl der Hauptgrund sein, weshalb Panama sich zur Zahlung bequemen will.

Hof und Gefeli ft.

** Der Kaiser erfreut sich weiter recht guter Gesund­heit. Die Feiertage verlebte er im engsten Familienfreiſe. Gestern nahm er die Geschäfte in vollem Umfange wieder auf und hielt mehrere Audienzen ab.

*** Die Trauerfeier für die verstorbene Für stin zu Hohenlohe- Langenburg fand in Straßburg unter allgemeiner Anteilnahme der Bevölkerung statt. Außer den Familienangehörigen wohnten der Einsegnung der Leiche im Statthalterpalais der kommandierende Ge­neral des 18. Armeekorps v. Lindequist als Vertreter des Kaisers, Herzog Albrecht von Württemberg als Vertreter des Königs von Württemberg, ferner der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Prinz May von Baden, die Prinzen Friedrich und Ernst von Sachsen Meiningen, in Vertretung des Königs von England der englische Militär­attachee Graf Gleichen und Mitglieder der verschiedenen Li­nien der Familie Hohenlohe sowie die Spitzen der Militär­und Zivilbehörden bei.

Das nachstehend abgedruckte Reichsgeseß, welches mit dem 1. Januar 1904 in Kraft tritt, bringen wir zur öffentlichen Renntnis.

Gießen, den 21. Dezember 1903.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Dr. Wagner.

Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Vom 30. März 1903.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

I. Einleitende Bestimmungen.

§ 1.

Deer und flotte.

Uniformabänderungen. Das Armeeverordnungsblatt bringt folgenden faiserlichen Erlaß: Aenderungen am Offi­zierspaletot, Achselstücke für Generale und Stabsoffziere. Auf den mir gehaltenen Vortrag bestimme ich: 1. die Paletots der Offiziere, Sanitätsoffiziere und obern Beamten der Militär­verwaltung sind fünftig mit einer oben eingenähten Längs­falte im Rückenstück zu fertigen. Paletots bisherigen Schnitts dürfen aufgetragen werden; 2. die Offiziere, Sanitätsoffiziere und obern Beamten der Militärverwaltung tragen die für sie vorgeschriebenen Achselstücke auch zum Baletot, der dement­sprechend mit Schulterknöpfen und Tuchknöpfen zu versehen ist; 3. für die Achselstücke der Generale und Stabsoffiziere sind bei Neubeschaffungen die von mir heute genehmigten Proben aus flacher Schnur maßgebend. Diese Proben gelten sinngemäß auch für die Achselstücke der in entsprechendem Range stehnden Sanitätsoffiziere und obern Beamten der Militärverwaltung; 4. die Paletots der Generale und der in gleichem Range stehenden Sanitätsoffiziere erhalten Vorstöße von ponceaurotem Tuch vorn herunter an den Aermelauf schlägen, den Taschenklappen ringsherum, den hintern Taschenleisten und am Taillengurt. Generale als Chefs u. s. w. eines Truppenteils tragen ponceaurote Vorstöße am Baletot auch zur Regimentsuniform. Militärintendanten mit dem Range der Räte 1. Klasse tragen die Vorstöße von farmoisinrotem Tuch. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. Hannover, 20. Dezember 1903. Wilhelm.

Auf die Beschäftigung von Kindern in Betrieben, welche als gewerbliche im Sinne der Gewerbeordnung an­zusehen sind, finden neben den bestehenden reichsrechtlichen Borschriften die folgenden Bestimmungen Anwendung, und zwar auf die Beschäftigung fremder Kinder die§§ 4 bis 11, auf die Beschäftigung eigener Rinder die§§ 12 bis 17.

§ 2.

Kinder im Sinne dieses Gesetzes.

Als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten Knaben und Mädchen unter dreizehn Jahren sowie solche Knaben und Mädchen über dreizehn Jahre, welche noch zum Besuche der Volksschule verpflicht t sind.

§ 3.

Eigene, fremde Kinder.

Im Sinne dieses Gefeßes gelten als eigene Kinder:

Nab und Fern.

Asowschen Weer folgendes berichtet: In der Nähe der rui fischen Stadt Berdiansf im Gouvernement Laurien ware mehr als hundert Fischer auf dem Eise beschäftigt. Plön lich löste sich die Eisscholle, auf der die Männer stander vom Ufer los und trieb mit den Fischern auf das Mee hinaus. Das Schicksal der Unglücklichen ist noch nicht b

Zum Ehezwift des Prinzenpaares Schönburg- Walden­burg wird jetzt mitgeteilt, daß Dr. Gibes, der Rechtsanwalt des Prinzen, in Rom bereits die nötigen Schritte getan hat, um die firchliche Scheidung der bürgerlich bereits getrennten Ehe herbeizuführen. Sollte kirchlicherseits die Scheidung nicht ausgesprochen werden, so wird die Ehe wegen eines Formfehlers bei ihrer Schließung( der Prinz war damals des Italienischen nicht mächtig) angefochten werden.

Katastrophe auf dem Asowschen Meer. Ueber eine ebenso eigenartige wie furchtbare Katastrophe wird vom 1. Kinder, die mit demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder mit dessen Ehegatten bis zum dritten Grade verwandt sind,

2. Kinder, die von demjenigen, welcher sie beschäftigt, oder dessen Ehegatten an Kindesstatt angenommen oder bevormundet sind,

fannt.

Eisenbahnzusammenstoß. Die Reihe der schwere amerikanischen Eisenbahnunfälle ist schon wieder um ein neues Glied bereichert worden. In der Nähe von Gai Paris stießen, wie aus Grand Razids( Michigan) gemelde wird, zwei Personenzüge zusammen. Zwei Lokomotiven un mehrere Wagen wurden zertrümmert, 18 Personen sind tot 31 verletzt. Nach Aussagen der Bahnbeamten wurde den Unglücksfall dadurch verursacht, daß der heftige Wind di Signallampen auslöschte.

3. Kinder, die demjenigen, welcher sie zugleich mit Kindern der unter 1 oder 2 bezeichneten Art be­schäftigt, zur gesetzlichen 8wangserziehung( Für­forgererziehung überwiesen sind, sofern die Kinder zu dem Hausstande desjenigen gehören, welcher sie beschäftigt.

Kinder, welche hiernach nicht als eigene Kinder anzu­sehen sind, gelten als fremde Kinder.

A Aufruhr in einem italienischen Zuchthaus. In Castel franco in der italienischen Provinz Emilio kam es zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Zuchthäuslern und Gendar­merie. Ein großer Teil der Insassen des dortigen Zucht­hauses hatte sich zusammengerottet, das Dach des Gefäng nisses durchbrochen und versuchten von dort mit Strid. leitern zu entweichen. Einer kleinen Anzahl von ihnen ge­lang dies auch. Die übrigen wurden von den herzueilenden Gendarmen daran gehindert. Es kam zu einem Zu sammenstoß, bei dem mehrere Zuchthäusler schwer verwun det wurden.

Die Vorschriften über die Beschäftigung eigener Kinder gelten auch für die Beschäftigung von Kindern, welche in der Wohnung oder Werkstätte einer Person, zu der sie in einem der im Abs. 1 bezeichneten Verhältnisse stehen und zu deren Hausstand sie gehören, für Dritte beschäftigt

werden.

II. Beschäftigung fremder Kinder.

§ 4.

Verbotene Beschäftigungsarten.

Von einem Wahnsinnigen überfallen wurden in einem Dresdener Hotel zwei Gräfinnen G. aus Görlig. Der neben ihnen wohnende 22jährige stud. phil. Hans Gähde aus Riel zertrümmerte in einem Wahnsinnsanfall die Verbin dungstür und suchte die ältere der beiden Schwestern, eine 63jährige, gebrechliche Dame, zu erschlagen. Auf die Hilfe rufe eilte der Wirt und andere Personen herbei, die den Wahnsinnigen bändigten und fesselten. Dem Wirt wurde dabei der eine Daumen abgebissen, den der wütende Kranke verschluckte. Die Gräfin ist schwer verlegt.

A[ Sonderbare Hochzeitsreise.] Aus Athen kommt die Nachricht, daß Menelik, der Kaiser von Abyssinien, sich trok seiner 59 Jahre noch einmal fürchterlich verliebt hat. Die Auserwählte seines Herzens ist die Frau eines griechischen Arztes, Helene C..., eine Dame von geradezu überirdischer Schönheit. Sie machte mit ihrem Gatten eine- Hochzeits­reise nach Abyssinien und soll dort die Geliebte des Kaisers geworden sein. Meneliks rechtmäßige Gattin, die viel genannte Taitu, hat sich die Eheirrung ihres kaiserlichen Ge mahls so zu Herzen genommen, daß sie nach Jerusalem pilgern und dort ins Kloster gehen will. Was sagt denn der griechische Arzt zu diesem sonderbaren Ergebnis seiner Hoch zeitsreise?

Bei Bauten aller Art, im Betriebe derjenigen Ziegeleien und über Tage betriebene Brüche und Gruben, auf welche die Bestimmungen der§§ 134 bis 139 b der Gewerbe­ordnung feine Anwendung finden, und der in dem anliegen­den Verzeichnis aufgeführten Werkstätten, sowie beim Stein­klopfen, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Sp- di­tionsgeschäft verbundenen Fuhrwerksbetriebe, beim Mischen und Wahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien dürfen Kinder nicht beschäftigt werden.

Der Bundesrat ist ermächtigt, weitere ungeeignete Be­

A Gegen die Nachäffung studentischer Bräuche an tech nischen Lehranstalten hat sich die öffentliche Meinung wiederholt gewendet. Kürzlich erst wieder bei der Nachricht, daß in Altenburg zwischen Schülern des dortigen Technikums eine Schlägermensur nach studentischer Art ausgefochten worden war. Die Affaire hat für ihre Teilnehmer jetzt ein böses disziplinarisches Nachspiel gehabt. Die beiden Bau­kanten wurden für immer von der Anstalt verwiesen, gegen vier weitere Techniker, die der Beihilfe beschuldigt werden, wurde auf Verweisung bis Michaelis 1904 erkannt. Die sonstigen Anwesenden auf dem Baufplate erhielten nach Feststellung ihrer Personalien die Androhung der Auswei­sung. Schließlich wurden die Vereinigungen Ernestina" und Minerva", denen die Teilnehmer an der Mensur on­gehörten, im Aufsichtsmege sofort aufgelöst. Man wird das strenge Vorgehen der Anstaltsleitung nur mit Freuden be grüßen können. Technische Lehranstalten sind keine Hoch­schulen und ihre Besucher keine Studenten, denen von jeher ein größeres Maß von Freiheit erlaubt war. In erster Reihe haben unter der harten Strafe allerdings die Eltem zu leiden.

Explosionskatastrophe. Wie aus Neapel gemeldet wird, wurde in dem benachbarten Resina ein Gehöft, in welchen mehrere Landleute mit der Herstellung von Feuerwerk­törpern beschäftigt waren, durch eine Explosion zerstört. Act Personen wurden getötet, fünf wurden schwer verletzt unte den Trümmern hervorgezogen.

Bunte Chronik. Bei einem Zusammenstoß mit zw Wilderern wurde der Förster Haas aus Kleinblittersdor schwer verwundet.

- In dem französischen Dorfe Lescure( Departemen Aveyron) wurde ein Dynamitanschlag gegen das Pfarrhau verübt. Personen wurden nicht verletzt, doch bedeutende: Sachschaden angerichtet.

schäftigungen zu untersagen und das Verzeichnis abzuändern. Die beschlossenen Abänderungen sind durch das Reichs­Gesezblatt zu veröffentlichen und dem Reichstage sofort ober, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritte zur Kenntnisnahme vorzulegen.

§ 5. Beschäftigung im Betriebe von Werkstätten, im Handels­gemerbe und in Verkehrsgewerben.

Im Betriebe von Werkstätten(§ 18), in denen die Beschäftigung von Kindern nicht nach§ 4 verboten ist, im Handelsgewerbe(§ 105 b Abs. 2, 3 der Gewerbeordnung) und in Verkehrsgewerben(§ 105 i Abs. 1 a. a. D.). dürfer Kinder unter zwölf Jahren nicht beschäftigt werden.

Die Beschäftigung von Kindern über zwölf Jahren darf nicht in der Zeit zwischen acht Uhr abends und acht Uhr morgens und nicht vor dem Vormittagsunterrichte stattfinden. Sie darf nicht länger als drei Stunden und während der von der zuständigen Behörde bestimmten Schulferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern. Um Mittag ist den Kindern eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren. Am Nachmittage darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterricht beginnen.

§ 6.

Beschäftigung bei öffentlichen theatralischen Vorstellur gen und anderen öffentlichen Schaustellungen.

Bei den öffentlichen theatralischen Vorstellungen und anderen öffentlichen Schaufstellungen dürfen Kinder nicht be schäftigt werden.

Bei solchen Vorstellungen und Schaustellungen, be denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, kann die untere Verwaltungsbehörde nach Ar hörung der Schulaufsichtsbehörde Musnahmen zulassen. ( Fortsetzung folgt.)

*

*

die mo 312 Uhr

Bildern, holung

*

*

fand au

fich fast

beteiligt

Ansprac

*

*

Mit

probewe

Spiri getan,

für gef

Anlagen

aber wu

einmal ausgefpr

Laterner eine an

richtiger

Laften oder ei

uns die

die von

unferer

nicht d

Stimmu

handen,

intereff

Erri

oberflä Borsch

Drte u

warum

zeigend wir

wert e

Buzba

hier n

Kraftal

private

dann

anstalt

motorb

eines

zweifel

Neuzeit

fädel e

*

in 61

gemein

gefund

mehrfa

Verein

da der

durch

hören

der d

Untoft Sümm

mert i

*

f. 33.

wenig

zu bet

bericht

Stollefti

Muste

*

Boftam