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( Nachdruck verboten.)

Am 14. März 1875 fam das Reichs- Bankgesetz zu

und der mögliche Mißbrauch ihrer Fonds Seitens

Bilbung und Welt; ben

wie es feint, fein

Die Botalbahn"

Stande. Es bildet die Grundlage der Reichsbank- derselben sein kann. Dieser Gefahr ist gegenwärtig boten hält. Nachdem b organisation. Mit ihm wurde der Schlußstein dem durch das Einspruchsrecht des Zentralausschusses solchen fein Werk so schonend wie Dr. M. Biermer im Staufmännischen Vereinshause wesens eingefügt. Dieses Gesez, inzwischen wiederholt recht, eines der wenigen Rechte, das den Anteilseignern prechen. Auf diesen di vor dem Ortsgewerbeverein" und dem Kauf in manchen wesentlichen Bestimmungen abgeändert, be- zusteht, liegt durchaus im allgemeinen Interesse und eine längere Pause bern Am Dienstag den 20. d. Mts. hielt Herr Professor großen Reformwerke des deutschen Geld- und Währungs- Operationen gegenüber vorgebaut. Dieses Einspruchs dann gar noch an in über die Deutsche Reichsbant". Wir wollen auf mehr- Notenprivileg. Die historischen Verhältnisse, wie sie alle Ursache zu dem Vertrauen, daß deutsche Finanz- diefes Stückes fonnte fach geäußerten Wunsch aus unserem Leserkreise in sich in den einzelnen Bundesstaaten erhalten haben, verwaltungen der Verwaltung der Reichsbank keine un- der Verfasser hat es Kürze den Gedankengang des mit dem lebhaftesten ließen es fürs Eiste nicht als zweckmäßig erscheinen, gebührlichen Zumutungen stellen werden und daß die omödie bezeichnet. Beifalle seitens einer ungewöhnlich zahlreichen, gespannt mit allen bundesstaatlichen Notenbanken sofort und Bankverwaltung dieselben, wenn sie doch gestellt würden, nicht wie sonst bei i

männischen Verein" einen einstündigen Vortrag

lauschenden Zuhörerschaft aufgenommenen Vortrages

folgender Leitsäge:

Um dem Zahlungswesen eines Landes die nötige

ruht auf dem sog. Zentralbanksystem, bezw. auf dem

radikal aufzuräumen. Man ließ vielmehr eine

dafür, daß keine neuen entstanden. Das Bankgesez

Privatbanken mit dem Recht der Notenausgabe, welch'

hat seinen großen Wert. Wir haben zur Zeit gewiß

zurückweisen würde.

Zukunft zu schließen.

Aber wir müssen davor warnen, Späßen und Situation Die finanzielle Lage des Reichs ganze Werk; und, w

eine große Macht erlangen, der Reichskanzler, der zu

Blos ftellung: es tft

auf Grund gütigst uns zur Verfügung gestellter Auf- Reihe von Notenbanken noch bestehen, sorgte aber aus unseren furzen Erfahrungen ohne Weiteres auf die mittleren Punkt aus Professor Biermer begann mit der Begründung enthält also einen Stompromiß zwischen dem reinen fann eine unangenehme werden, Interessen, welche eine begegnet uns in der Zentralbanksystem und einer Vielheit von anderen Geldvermehrung unter allen Umständen wünschen, können weniger im Leben Dehnbarkeit und die erforderliche Widerstandskraft letzteres aber jetzt auf Reichsrecht beruht und reichs- gleich der verantwortliche Leiter der Reichsfinanzen und und in ihrem Gefolge mittel geschaffen werden, die eine den Bedürfnissen auf ihr Notenrecht verzichtet hat- 13 an der Zahl und dergleichen mehr. Da kann der Widerstand unab verhältnisse. Thoma unterworfen ist. der Reichsbank ist, kann aus Unfenntnis oder irgend feit, jenes Grbe einer 1. Es müssen auf Kredit beruhende Zahlungs- eine größere Anzahl von Notenbanken entweder sofort Vorsicht und Sicherheit in der Bankverwaltung legen Polizeiftaates und in Längere Zeit bestanden neben der Reichsbant, nachdem einem anderen Grunde ein zu geringes Gewicht auf in der Enge der Klei oder später eingegangen ist- 12 an der Zahl noch hängiger und sachkundiger Männer von größtem Nutzen die spießbürgerliche G 7 Privatnotenbanken. Von diesen haben in der aller- und für die Bankverwaltung selbst eine wertvolle fireber wie dunkelhaf

zu geben, hat man nach drei Richtungen Fürsorge zu treffen.

des Verkehrs entsprechende Vermehrung und Ver­minderung ohne Schwierigkeiten gestatten und die auch in großen Krisen ihren Kredit behaupten und die Stelle des Metallgeldes vertreten fönnen. ( ,, Moment der Elastizität und Solidität".)

2. Es muß für einen disponiblen Baarvorrat

gefeßlichen Normativbestimmungen unterworfen ist.

jüngsten Zeit die Frankfurter Bank und die Bank für Süddeutschland in Darmstadt liquidiert, sodaß gegen=

Stüße sein.

Daß andererseits dieses Widerspruchsrecht jemals

amten ohne Feindselig

an den drolligen Gef

Geltuneitlic

wärtig außer der Reichsbank nur noch fünf Banken ein Hemmnis für notwendige Finanzoperationen der Zeichnung seiner Gef mit dem Notenrecht in Thätigkeit sind. Diese fünf Bant, insbesondere für Hilfeleistung in äußerster Not Leider war das Zusa und Braunschweig, find gleichiam Landesbanken viejer nie hat er fintechterdings nicht zu befize Letter dem Geldkrisen vermieden werden.(" Moment der inter- Mittelstaaten, haben sich einen geschlossenen Wirkungs- Staate gegenüber dem Rechte nach ganz selbstständig Musterkarte von M

Sorge getragen werden, aus dem die internationalen Bahlungen je gemacht werden können, daß heftige

und unabhängig waren, den Forderungen der Staats

was

Den Bürgerme

die Einheith gewalt um unterſtüsung in den Fällen widerstrebt, in Stuttgarter Hofthen ganze Gefahr liegt nach der anderen Seite hin, und wies; jedenfales t beshalb ist es nicht geraten, jebe Schrante, die in dieſer wie mit der das wa

freis zu erhalten gewußt und sich um ihre Territorien 3. Es müffen Mittel gegeben sein zur Beein- unzweifelhafte Verdienste erworben. Die Vorteile ihrer flussung des Geldmarktes, und diese müssen so ange- Wirksamkeit bestehen aber hauptsächlich in der Anpassung denen sie im gemeinen Interesse geboten war. des Geldmates, under tant aften lieber an die totalen Bedürfniſſe pes Berkehrs, welche in spendt werden, daß fowolf eine Interhaltungslust Norddeutschland von provinzialen strebitinſtituten, auch

rechtzeitig entgegengetreten, wie für die allmähliche Hemmung einer Goldausfuhr ins Ausland Sorge getragen wird.( Moment der offiziellen Diskont Die Erfüllung dieser Aufgaben wird von Jahr zu Jahr schwieriger, weil in der natürlichen Entwickelung der Verhältnisse, wo der Kredit die gesamte volkswirt schaftliche Organisation beherrscht, das Metallgeld mehr und mehr seine Bedeutung als Zahlungsmittel verliert und der Verkehr zwischen den Ländern und Weltteilen zunimmt. Die Signatur der Gegenwart ist ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Weltvoccate an Weltgeld und den jährlichen Zahlungen von Hunderten von Milliarden, welche troßdem ohne Schwierigkeiten ge­leistet werden können. Die vornehmste Ursache dafür, daß dieses Mißverhältnis gar keinen oder nur sehr ge­ringen Einfluß auf den Geldwert ausgeübt hat, liegt in der Herrschermacht des Kredits, welche einerseits den Bedarf an Zahlungsmitteln zur Wertaufbewahrung vermindert, andererseits je nach Bedarf des Verkehrs Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden schafft, durch welche das Bedürfnis nach Metallgeld vermindert wird. Betrachtet man die kolossalen Zahlen des Giro­verkehrs und des Abrechnungswesens, die durch die Bücher der Bank gehen, und wo durch einfache Feder­striche die Aktiva und Passiva ihrer Kundschaft ausge glichen werden, überblickt man die Summe der Bank­notenausgabe, so wird man sich darüber klar, welche außerordentliche Bedeutung heutzutage für die Zirfu lation der Umsagmittel die Bettelbanken für alle großen Kulturstaaten haben. Hierbei ist es freilich von nicht hoch genug zu schäßender Wichtigkeit, daß sich diese Kreditorgane stets einen reichlichen, effektiven metallenen Geldbestand sichern. Geldbestand ist aber heute gleichbedeutend mit Goldbestand. Er soll ja die Gewähr geben, daß nicht nur die Banknoten, sondern auch die Giroguthaben( die sog. täglichen Ver­bindlichkeiten") jeder Zeit auf Wunsch der Berechtigten in Baar honoriert werden.

In dem Augeblick, wo dies Vertrauen erschüttert würde, fäme unfehlbar die ganze Basis der nach Gold rechnenden Währung ins Schwanfen. Gerade in den­jenigen Wirtschaftsgebieten, welche gesetzlich oder effektiv nach dem Weltgeld Gold rechnen, haben der Girover­kehr und das Abrechnungswesen, wie überhaupt das gesamte Streditwesen als das weitverzweigte Nerven­system des modernen volkswirtschaftlichen Organismus, eine beträchtliche Ausdehnung erlangt, und damit hat die Bedeutung eines reichlichen Goldreservebestandes in den Kellern der Hauptbanken noch wesentlich zu­

genommen.

Die Erfahrung der europäischen Kulturstaaten hat nun hinlänglich gezeigt, daß die Aufgaben auf dem Gebiete des Notenbankwesens am besten dann erfüllt werden, wenn man mit denselben eine im öffentlichen Interesse geleiteten Zentralbank betraut, welcher man das ausschließliche Recht der Banknotenausgabe über­trägt. Jede Zersplitterung der Mittel und der Verant wortlichkeit fann die Erfüllung der angedeuteten Ziele nur erschweren. Das gilt, wie von den anderen europäischen Staaten, so auch von dem deutschen Reich. Die Reichsgesetzgebung hat sich deswegen, nachdem sie für das Reichsgebiet endlich ein einheitliches Währungs­und Münzwesen geschaffen hat, becilt, eine einheitliche Notenbankgesetzgebung und eine zentralisierte Bank­organisation zu schaffen, die mit der früheren, fast un­glaublichen Zersplitterung im Papiergeldwesen gründ­lich aufräumte. Von den früheren geradezu trostlosen Zuständen kann man sich am besten ein Bild machen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß noch im Jahre 1873 mehr als 140 Arten papierener Wertzeichen Banknoten und Papiergeld in verschiedenen Abschnitten im Reiche im Umlauf waren. Einem solchen Zu­stande ein Ende zu machen, wurde als eine der ersten Aufgaben des neuen deutschen Reiches anerkannt.

ohne Notenrecht eben so gut befriedigt werden. Da gegen haben die Privatnotenbanken aufgehört, die eigentlichen Funktionen der Notenbanken zu erfüllen, nämlich, die Anpassung an die starken periodischen Schwankungen des Geldbedarfs. Diese Aufgabe haben fie ganz der Reichsbank überlassen, und indem sie ihr Notenrecht unbekümmert um die gesamte inländische Geldzirkulation und die Edelmetallströmungen ins Aus land ausnüßten, haben sie nicht selten die Diskont­politik der Reichsbank durchkreuzt, indem sie den Reichs­bankdiskont unterboten. Gegenüber diesen Mißständen gelang es der Reichsregierung nur nach heftigen Kämpfen im Reichstage in der neuesten Novelle zum deutschen Bankgesetz vom 7. Juni 1899 eine Bestimm­ung durchzudrücken, wonach es den Privatnotenbanken untersagt wurde, unter dem Reichsbankdiskont, sofern derselbe 4% erreicht oder überschreitet, zu diskontieren. Diese Bestimmung ist ein weiterer Schritt in der zähen Zentralisierungspolitik des Reiches auf wirtschafts­politischem Gebiet, in der der führende Bundesstaat Preußen von jeher groß gewesen ist. Der erhoffte Er­folg der neuen Banknovelle trat sofort zu Tage. Die Reichsbank ist jetzt zur unbestrittenen Zentrale empor­gehoben worden. Ihre Diskontpolitik ist nunmehr in dem ganzen Reichsgebiete die allein tonangebende.

Gs mag überraschend erscheinen, daß das Reich, nachdem es sich ein neues Hoheitsrecht, das Banknoten regal, zugelegt hat, dieses Regal nicht auch durch ein Staatsinstitut ausüben läßt. Die Reichsbank ist näm­lich, ebenso wie ihre Vorgängerin, die Preußische Bank, ein Privatinstitut ganz ähnlich wie eine Aktiengesellschaft geblieben. Ihr Betriebskapital, seit Anfang vorigen Jahres von 120 Millionen Mark auf 180, borläufig auf 150 Millionen erhöht, ist reines Privatfapital Das Reich hat feinen Kapitaleinschuß geleistet und haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Bank.

Dec enge Zusammenhang aber der Reichsgewalt mit der Zentralnotenbank und damit wesentliche Unter­schiede von anderen Aktiengesellschaften und anderen Banken ergeben sich erst aus folgenden Bestimmungen des Bankgesetzes: Der oberste Leiter der Bank ist näm­lich der Reichskanzler, sein Stellvertreter wird vom Kaiser ernannt, ebenso die Kommissare der Reichsbank hauptstellen. Der Kaiser ernennt auch auf Vorschlag des Bundesrats den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Mitglieder des Bankdirektoriums. Die Auf ficht über die Bank wird von dem Kuratorium aus geübt, dessen Vorsitzender der Reichskanzler ist, und das aus 4 Mitgliedern besteht, von denen der Bundesrat 3, der Kaiser eines ernennt. Dieses Reichsbankfuratorium übt also die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Reichsbank, während die Kontrolfunktion, die den An­teilseignern zusteht, durch den Zentralausschuß und die Reichsbankdeputierten versehen wird. Es besteht also eine doppelte Aufsicht, eine" Teilung der Gewalten", welche man nicht übel mit den genannten Verfassungs­formen einer fonstitutionellen Monarchie verglichen hat.

Die Reichsgewalt beherrscht also die Central­bank fast völlig, während die Rechte der Anteilseigner außer dem Dividendenbezug, der aber auch durch einen Anteil der Reichstasse am Gewinne nicht unerheblich geschmälert wird er betrug im lezten Jahre 12% Millionen Mark, während die Anteilseigner nur 9,4 Millionen Mark erhielten, auf ein Minimum herab­gedrückt sind.

Wäre die Reichsbank zu einer reinen Staatsbank ungewandelt worden, was Viele befürwortet haben, so würde freilich der Reichsfiskus ein noch viel glänzenderes und dauernd lukratives Geschäft machen. Trotzdem hat diesen Gedanken die Reichsregierung stets auf das Nachdrücklichste bekämpft und zwar aus sehr guten Gründen.

Die Geschichte des Notenbankwesens beweist, daß die gefährlichste Klippe der großen Zentralbanken ihre Verbindung mit den staatlichen Finanzverwaltungen

Richtung schüßt, wegzuräumen.-

Ganz am Plaze

Für das nächste

Theaterverein. ellung mitteilte, wic des 4. Februar fla Chriſtians vom K riten, wenn nicht d Liebhaber, die Rolle Die Jüdin von den 9. Februar iſt ſo

( deren Dazu kommt noch ein Zweites. Bei durchgeführter Schweigel; auch Frau herigen Vertretungen der Aktionäre durch einen Beirat serbionen genannt zu aus Grwerbstreisen" etwa nach Analogie der Bezirksmeinderäte von Dor eisenbahnräte ersetzt, und dieser dem Bankdirektorium bilder sein müſſen zur Seite gestellt werden. Ein solches Kollegium würde einer guten Bankverwaltung mehr hinderlich als förderlich daft großen Dichter sein. Es würden in demselben natürlich die wichtigsten Jüdin von Tol Gewerbe des Landes vorzugsweise vertreten sein, Land­wirte vor Allem und Großindustrielle und andere Ge­werbetreibende, d. H. Kreditbedürftige, deren Haupt­interesse Erleichterung und Vermehrung der Kredit­gewährung von Seiten der Bank wäre, die aber von dem internationalen Geldverkehr zum größten Teil keine Ahnung hätten. Es ist in solchen Interessenvertret ungen üblich und liegt in ihrer Natur, daß jedes In teresse von seinen Vertretern mit möglichster Entschieden heit und Rücksichtslosigkeit geltend gemacht wird. Zür die Verwaltung einer Zentralbant giebt es aber, abge- ulfehn erregendis sehen von dem Einfluß der Finanzverwaltung, keine Aufführung gelangt. größere Gefahr, als Schwäche gegenüber den von allen vom Hofthrat r in Seiten auf sie eindringenden Forderungen nach Kredit­Binter hier mit so bewilligung. Sie muß vor Allem Selbstständigkeit und spielte. Das Gastst Energie genug haben, um nötigenfalls ohne jede stück- 8. Vorstellung sicht einen empfindlichen Druck auf den Kapitalmarkt ausüben und den Kreditbedürftigen den Brotkorb höher hängen zu können.

Den Schluß des Vortrages des Herrn Professor Dr. Biermer bildete eine kurze Betrachtung der Dis­kontopolitik der Reichsbank im Hinblick auf ihre Deck ungsgrundsäge für ihre Noten und das System der sog. indirekten Notenkontingentierung" in Verbindung mit der fünfprozentigen Notensteuer. Stermer hält die indirekten Kontingentierung für eine Einrichtung, die viel zu mechanisch ist, weil sie feine Rücksicht auf die Art des Geldbedarfes nimmt. Ec erklärt sie für überflüssig, well die Erfahrung lehrt, daß regelmäßige Kontingentsüberschreitungen nicht zu vermeiden sind, ohne daß entsprechende Diskonterhöhungen volkswirt­schaftlich berechtigt und notwendig find. Gerade auf diesem Gebiet hätten die Männer, die an der Spitze der Reichsbank stehen, bewiesen, daß sie für eine bureau­fcatische Disfontpolitik nicht zu haben sein.

Die Reichsbant" so schloß der Herr Vortragende seine Ausführungen hat sich als der Hort unserer Währung erwiesen, und da von einem gesunden und soliden Geldwesen das ökonomische und soziale Wohl ergehen der ganzen Nation in allen ihren Teilen ab­hängt, so ist sie die oberste und einflußreichste Instanz im deutschen volkswirtschaftlichen Leben geworden. Die Reichsbant und die leitenden Männer an ihrer Spize genießen in der ganzen Welt einen hohen Ruf, und wenn der jetzige Präsident Dr. Koch, der seit Gründung des Instituts im Direktorium sigt und seit 12 Jahren ihm vorsitzt, gleichzeitig bei unseren Bimetallisten und Bündlern der beftgehaßte Mann geworden ist, so hat er alle Veranlassung, darauf besonders stolz zu sein!"

Fünfte Vorstellung des Theatervereins.

,, Herbst",- Die Lokalbahn". Die fünfte Vorstellung des Theater- Vereins machte uns mit zwei Neuheiten bekannt. Gespielt wurde zu erst erbst" von Schmidt- häßler, die Arbeit eines Dilettanten, die Romantik und Wirklichkeit ober­flächlich genug mischt. Das Ergebnis ist dann auch ein völlig mißratenes Stimmungsbild. Lauter falsche Töne sind es, die hier angeschlagen werden: eine un­leidliche Empfindsamkeit, die sich in geschraubter Sprache giebt; eine aufdringliche Symbolif. Gevatter Tod tritt hier in engerer Verson auf, als ein Eindringling mit guten Manteren in der Maske eines älteren Herrn von

Barlame Von der Wahl nach den soeben e folgende Wahlen Saud, Jouß, Seelin

Schönberger, Mölli kammer find ferner deutschen Vereins f ftellung von Schu stellung der Hocht betr. anderweite

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Noman von Autoriftert

Ich- na, i nicht, was ich bin u Emurrte der alte Her trodnete.

Suchen Sie ji auf den Spiele ste junge Frau hier ist daß ihre Ausiage zu todle. Hettys Ange und ihr und zuckte Sie können der die lautere Wahrheit zu ihr, fich über fie heit! Ich weiß, S nachher beffer werde Sie damals faben u Sie unterzeichnen d

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