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Fischen Armee, der in Westeuropa unter dem Namen Bascht. bozufs bekannt ist, die Schuld an diesen oft haarsträubenden Grausamkeiten trägt. Die Baschibozuks sind der Krebs­schaden für die türkische Kriegführung, insofern, als sie sie in den Augen der zivilisierten Welt, die zwischen regulären türkischen Truppen und Baschibozufs feinen großen Unter­schied macht, verabscheuungswürdig erscheinen läßt.

Man wird sich manche Greueltat, die den türkischen Truppen in die Schuhe geschoben wird, erklären können, wenn man weiß, was es mit diesen Baschibozuks für eine Be­wandtnis hat. Im Interesse des von deutschen Offizieren ausgebildeten türkischen Heeres, also in einem Interesse. das zum Teil auch das unsere ist, ist es nötig, über das Baschibozukwesen einige erläuternde Worte dem deutschen Leser zu sagen.

Die Pforte läßt erklären, unter den türkischen Truppen in Mazedonien gebe es keine Baschibozuts. Sie hat recht, und sie hat unrecht. Recht hat sie insofern, als tatsächlich das, was man im militärischen Sinne unter Baschibozuks bersteht, bei der türkischen Armee in Mazedonien nicht vor­handen ist. Der militärische Ausdruck Baschibozuk bezeich net einen ähnlichen Begriff wie bei uns die Bezeichnung Landsturm: In besonderen Notfällen ist es in der Türkei Brauch, daß man einfach die ersten besten waffenfähigen Männer, gleichviel, ob sie Soldaten waren oder nicht, in die Uniform steckt und aus ihnen Truppenverbände bildet. Der Ausdruck Baschibozuk bezeichnet ursprünglich das, was der Engländer der Mann auf der Straße", was der Deutsche Hinz und Kunz" nennt, und die Benennung hat sich auf diese schnell zusammen gekommenen Aushilfs. truppen übertragen.

In Mazedonien werden solche Truppen nicht verwandt. Nichtsdestoweniger ist es richtig, wenn in den Berichten der Konsuln von Baschibozuk- Untaten berichtet wird. Das liegt eben an der doppelten Bedeutung des Wortes. Die Baschi­bozuks, die in Mazedonien ihr Unwesen treiben, sind näm lich ein hergelaufenes Gesindel, das den regulären tür fischen Truppen folgt wie der Schakal dem Löwen. Diese Leute, die sich wohlweislich fern von den Regulären halten, haben sich Waffen verschafft und überfallen in Banden bulgarische und griechische Dörfer, die sie brandschatzen. Sie selbst nennen sich Baschibozuks, und die Bevölkerung, deren Schrecken sie sind, nennt sie naturgemäß ebenso.

Es handelt sich also um Landstreicher aus allen Ge­genden des Orients, die sich die Gelegenheit, in Maze­donien zu rauben, zu sengen und zu morden, nicht entgehen lassen wollen. Auf die Türkei aber fällt vermöge ihres Treibens der Verdacht, daß es ihre irregulären und regu­lären Truppen seien, die in so unmenschlicher Weise wider die christliche Bevölkerung Mazedoniens wüteten. Daß die Pforte nicht imstande ist, dem Treiben dieser ruchlosen Ele­mente ein Ziel zu setzen, ist der einzige Vorwurf, den man ihr in dieser Baschibozuk- Frage machen kann.

Die Antwort der Mächte auf die bulgarische Note wird binnen kurzem erteilt werden. In dieser Antwort. note wollen sämtliche Mächte an Bulgarien Mahnungen und Vorstellungen richten, um es vom Kriege zurückzuhal ten. Die Situation ist äußerst gespannt, doch hofft man, der ernste Schritt der Mächte werde seine Wirkung nicht berfehlen.

Nach Meldungen aus Wien sollen Kaiser Wilhelm und Graf Bülow in ihren Unterredungen mit den österreichischen Diplomaten aufs entschiedenste für vollste Wahrung der Souveränität des Sultans eingetreten sein.

Der Kampf im Tale Struma.

Erst jetzt wird bekannt, daß während der ganzen letzten Woche im Tale der Struma ein erbitterter Kampf wütet, bei dem 7000 Freiſchärler den türkischen Truppen gegen überstehen. Ueber das Ergebnis des Kampfes ist noch nichts bekannt. Aus Sofia will die Pforte unter der Hand erfahren haben, daß im bulgarischen Grenzgebiet von Küstendil und Dubniga etwa 20 000 Mazedonier die Bil­dung von Banden und die Ueberschreitung der Grenze vor­bereiten.

Hof und Gesellschaft.

Der deutsche Kronprinz ist unter Beförderung zum Stompagniechef im 1. Garderegiment 3. F. ernannt worden. Er übernimmt die Kompagnie des Grafen zu Rantzau, der dem Regiment unter Beförderung zum überzähligen Major aggregiert worden ist. Zu gleicher Zeit wurde der Kronprinz jum Hauptmann à la suite des Württ. Inf. Regts. Nr. 120 ernant.

Das Zarenpaar wird nach offizieller Meldung aus Darmstadt dort am 25. d. M. eintreffen.

Deer und flotte.

Die sächsischen Jäger zu Pferde. Die beiden sächsischen Eskadrons Jäger zu Pferde werden jetzt zu einem, kom­binierten Jäger- Detachement zu Pferde( 1. und 2. Eskadron Jäger zu Pferde Nr. 12 und Nr. 19)" unter Angliederung in das Karabiner- Regiment( 2. schwere Reiter- Regiment) zu­jammengezogen. Das Detachement erhält Chemnitz als Standort, und die 1. Eskadron Jäger zu Pferde wird von Dresden dorthin verlegt. Der Führer des Detachements ist in Stabsoffizier und hat nach näherer Anweisung des Kom­mandeurs des Karabiner- Regiments den Dienstbetrieb bei jeiden Eskadrons einheitlich zu leiten, wobei ihm die Dis­iplinarſtrafgewalt und die Urlaubsbefugnis eines detechierten Stabsoffiziers verliehen worden ist.

Hus dem Gerichtsfaall

§ Das Urteil im Laurahütter Krawallprozeß lautete für einen Angeklagten auf 3 Jahre, 9 Angeklagte auf 2 bis Jahre, 10 auf 1 bis 12 Jahre. Korfanty sen. wurde zu 1 Jahr 6 Monaten, Korfanty jun. zu 9 Monaten, Redak­teur Wicek zu 2 Jahren, die übrigen zu 6 Monaten bis 2 Wochen Gefängnis verurteilt. 6 wurden freigesprochen.

§ Revisionsverhandlungen wegen Soldatexmißhandlun­gen beschäftigten mehrere Oberkriegsgerichte. Das Ober­friegsgericht zu Frankfurt bestätigte das Urteil gegen den Unteroffizier Heinrich Scherer von der 3. Kompagnie des 88. Infanterieregiments zu anderthalb Jahren Gefängnis und Verlust der Tressen. Er hatte seinerzeit unter anderm einem Rekruten das Ohrläppchen abgerissen. In Breslau wurde der Unteroffizier Pollok vom Infanterieregiment Nr. 156 abermals zu vierzehn Tagen Mittelarrest verur­teilt. Er batte einen Mann in unbarmherziger weise

Klimmzuge machen Tassen und ihm einen Faustschlag ver. setzt. Der schwerste Fall war derjenige, der das Berliner Oberfriegsgericht beschäftigte. Er betraf den Unteroffizier Breidenbach vom 4. Garderegiment 3. J., der wegen Miß handlungen Untergebener in 1500 Fällen, darunter 300 schweren, von denen einer zum Selbstmord des Fusiliers Hill führte, zu drei Jahren sechs Monaten Gefängnis und Degradation verurteilt worden war. Bei dem Zeugen. berhör rief die Vernehmung des Leutnants v. Hellermann große Sensation hervor, der auf die Fragen: ob er je mals Refruten geschlagen habe, ob die Unteroffiziere von ihren Vorgesetzten nicht unterstützt wurden, ob er den Ne fruten Hill am Tage vor dessen Selbstmord geschlagen habe, hartnäckig die Antwort verweigert. Das Urteil entsprach den Verfehlungen: Breidenbach wurde zu 8 Jahren Gefängnis und Degradation ver urteilt,

Nab und fern.

Die Einweihung des Kaiser Wilhem- Denkmals der Provinz Westpreußen in Danzig findet heute( Montag) im Beisein des Kaisers statt. Bei der Ankunft des Kaisers auf dem Hauptbahnhofe ist offizieller Empfang nicht vor­gesehen. Nur der Oberst Voigt, Kommandeur des 128. Infanterieregiments, das die Ehrenkompagnie am Bahn­hofe stellt, meldet sich bei dem Monarchen. Auf dem Denk­malsplate, wo eine Ehrenkompagnie vom Grenadierregi­ment Nr. 5 Aufstellung nimmt, wird der Kaiser vom Ober­präsidenten Delbrück und dem kommandierenden General b. Braunschweig empfangen. Die Reiterstatue des alten Kaisers ist vom Bildhauer Eugen Vormel in Berlin ge­schaffen worden. An den Seitenflächen befinden sich Bilder aus den Weichsellandschaften, die Personifikation der Weichsel, Neptun als Beherrscher der Ostseeschiffahrt und an der Stirnseite die Borussia, auf der Brust das Wappen der Provinz. Am Dienstag läuft in Danzig der neue deutsche Kreuzer Berlin" vom Stapel, dessen Taufe der Berliner Oberbürgermeister Kirschner vollzieht. Der Kaiser fährt abends nach der Denkmalsenthüllung und dem sich hieran anschließenden Besuch bei der Leibhusaren- Brigade in Langfuhr von Danzig aus direkt nach Rominten weiter. Die geplant gewesene Elchjagd in Paith ist in letzter Stunde definitiv aufgegeben worden; aus diesem Grunde wird auch die Reise des Kaisers über Cranz und das Kurische Haff unterbleiben.

Gefährliche Engelmacherin. Auf die Ermittlung dreier verschwundener Kinder hat die Polizeibehörde von Hamburg jetzt eine Belohnung von 300 M. ausgesetzt. Eine Frau Elisabeth Wiese, geb. Berkefeld, die im April d. I. unter der Beschuldigung des wiederholten Betruges, der schweren Kuppelei, des versuchten Gattenmordes, der versuchten Ver­leitung zum Meineid und des mehrfachen Mordes in das Hamburger Untersuchungsgefängnis eingeliefert wurde hatte gegen eine Abfindungssumme außer anderen Kindern, die sie wieder zurückgab, auch drei Säuglinge Wilhelm Karl Klotzsche, Berta Bland und Peter Schultheiß an sich gebracht. Diese drei Kinder sind verschwunden. Wie ermittelt wird, hat sie die Kinder vorsätzlich( wahrscheinlich mit Morphium) getötet und die Leichen beiseite geſchafft.

Eine Mordbrennerbande hat die schwedische Stadt Gothenburg in große Aufregung versetzt. An fünf Plätzen zugleich, vom Stadthaus angefangen bis zum Hafen hin­unter, brachen zugleich aus verschiedenen Häuserblocks zün gelnde Flammen hervor, die im Hafen sogar Schiffe in Brand setzten und ungeheuren Schaden anrichteten. Ohne Zweifel sind die Brände von derselben Bande angelegt, die im Vorjahr in Gothenburg ähnliche Schurkenstreiche bet­libte.

6. Sigung der Großh. Handelskammer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

H

Protokoll Auszug.

Gießen, 15. September 1903.

Sie fogar ein

mehr als 40

Anhalten des Schnellzuges 71( Gießen ab 10,16 d bei lefel Anhalten eines der beiden Nachtschnellzüge 101( Gießen Eulbienft und ab 12,36 Nachts) oder 43( Gießen ab 12,46 Nachts) in Sadtpfarrer in@

Anwesend sind die Herren: Kommerzienrat Koch, Vor­sigender, Kommerzienrat Heichelheim, Balser, Dürbeck, Grüne­wald, Hoos, Ihring, Moll, Nowack, Rinn, Röhr, Schirmer, Schmall, Steinecke, Wallach, sowie der Syndifus Dr. Knipper.

1. Aus dem Geschäftsbericht ist Folgendes mit­

zuteilen:

a. Der Fernsprechbereich von Schli ist zur Zeit noch sehr beschränkt und genügt nicht entfernt den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs. Die Handelskammer hat daher dessen wesentliche Erweiterung empfohlen.

b. Von der Kaiserlichen Oberpostdirektion in Darm­stadt ist der Kammer mitgeteilt worden, daß die beantragte Telephonverbindung Greben hein- Bermutshein­Lichenroth dem Reichspostamt in Vorschlag gebracht werden soll, doch kann ihre Ausführung nicht vor dem Jahre 1905 erwartet werden.

Morg n) in Lollar;

c. Die Kgl. Verkehrsinspektion Fulda hatte die Kammer um Auskunft ersucht, ob gegen die Verlegung des Annahme­schlusses von Frachtstückgütern in Schliß von 7 auf 6 Uhr Nachmittags Bedenken von den Interessenten geltend ge macht würden. Die Kammer hat sich nach Anhörung von Schlißer Firmen mit dem früheren Schlusse der Annahmezeit einverstanden erklärt.

Lollar;

Den fann und

Späterlegung des Zuges 1114 Lollar- Wezlar( Lollar ilk, was im La

ab 6,06 Nachmittags);

ifte ihm wohl

Ebenso weik

Laird Sie aus 72

Umwandlung des Werktagszuges 1043 Londorf- Lollar ( Lollar an 9,11 Abends) in einen täglich verkehrend n Zug; 506 und 503 der Strecke Gießen Gelnhausen und dem Zuge 1067 Hungen- Lauterbach( Hungen ab 9,20 Morgens); Anhalten einer der beschleunigten Personenzüge 526, bezw. 527 der Strecke Gießen- Fulda in Ehringshausen.

Verminderung der Uebergangszeit zwischen den Bügen angelife Bem

d. Die von der Kammer beantragte Einführung direkter Fahrkarten- und Gepäckabfertigung zwischen Gießen- Kissingen und umgekehrt ist von den beteiligten Eisenbahnverwaltungen zugestanden worden.

e. Außer den früher bekannt gegebenen Anträgen zum Winterfahrplan 1903/04 hat die Handelskammer noch folgende ihr von Interessenten übermittelten Anträge den be­teiligten Behörden zur Kenntnis gebracht:

Fiftimmigem B Borgehen zu fo relee Ausübung timer firchlichen Es fann hemen, hierbei zu

Da diese Anträge der Kammer sehr spät zuaeaangen sind, so werden sie für den Winterfahrplan 1903/04 taum noch von der Eisenbahnverwaltung berücksichtigt werden fönnen. Es empfiehlt sich daher, daß die In­teressenten schon ießt ihre Wünsche für den Sommerfahrplan 1904 der Rammer mitteilen.

Späterlegung des Buges 9,06 Friedberg- Hom burg( Friedberg ab 7,18 Morgens) zum Anschluß an die Züge 1 054 von Hungen( Friedbg. an 7,40) und 792 von Gießen( Friedbg. an 7,46); Einlegung eines Bugpaares auf der Strecke Gießen Hungen, bezw. Nidda, wovon der eine Zug als Spätzug Abends von Gießen abfahren, der Gegenzug Mittags gegen 12 Uhr in Gießen eintreffen soll, zum Anschluß an die Züge nach Frankfurt und Kassel;

e findlich n Unive benfalls voll un Was nun binnen fönnte, ift nur noch aufrechn

f. In einer Eingabe an den Herrn Reichskanzler hat Ausfuhr nach der Schweiz infolge der vorgesehenen sbweizerischen Rollerhöhungen auf Bestandteile von Badeeinrichtungen und Centralheizungsgegenstände drohen.

die Kammer auf die Gefahr hingewiesen, die der deutschen geeigt hat, als a

g. Nach Mittellung des Großh. Ministeriums der Finanzen werden dem Antrage der Handelstammer ent­sprechend in dem zum Versand an die Holzfäufer bestimmten Exemplare der Zusammenstellung der Meistgebote bei den Holzverkäufen aus hessischen Domonialwaldungen in Zukunft nicht mehr Namen und Wohnort der Käufer angegeben.

2. Revision der Handelsregister: In der legten Zeit hat sich mehrfach das Bedürfnis herausgestellt, daß die von den auswärtigen Amtsgerichten des Kammerbe­zirks eingeführten Handelsregister eine Vervollständigung und Berichtigung erfahren. Die Handelskammer beauftragte da­her ihre auswärtigen Mitglieder an der Hand der von ihr geführten Register etwaige Vorschläge für Neueintragungen oder Löschungen für die Firmenregister der Amtsgerichte ihr zur weiteren Veranlassung mitzuteilen.

( Schlub folat.)

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hat es nicht be Berfügung des D bar, muß ich ihr nachweisen.

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brr bie Handlu ugh nicht das jepenüber gefchet auf dem neuen jul verlangen. Das Verbo berechtigt, wenn Sandlungen an mit Androhung Hätte Dr.

Zum Gießener Friedhofsstreit. geheben unb b

Nachdem wir in voriger Woche betreffs der Friedhofs weihe zu Gießen einen Briefwechsel zwischen der Redaktion der Frankfurter Zeitung" und dem Verfasser der Erwiderung auf den Thudichumschen Artikel in fenem Blatt veröffent­licht haben, werden wir gebeten, auch diese Berichtigung selbst mitzuteilen, damit man auch erkennen fönne, wie un gerechtfertigt die Zurückweisung dieser sachlichen Erwiderung war. Dieser Artitel eines Nichttheologen hat folgenden Wortlaut:

" Zum Friedhofs- Streit in Gießen Von einem Nichttheologen! Wenn Herr Professor Thudichum in Tübingen im 2. Morgenblatt der Frfft. 3tg." Nr. 229 vom 18. Aug. in seinem Artikel über obige Frage sich darauf Beruft, daß er auch in Gießen gewesen set, womit er seinen Darlegungen wohl einen höheren Wert beigelegt wissen möchte, set darauf zunächst erwidert, daß der geehrte Herr wohl vor länger als 30 Jahren dem Studium hier obgelegen hat; daß er aus dieser Zeit sich jetzt noch ein zutreffen des Urteil über die gegenwärtigen firchlichen Verhältniffe in Gießen, über den Pfarrer Dr. Naumann und die sonstigen kirchlichen Organe bilden fann ist aber nicht anzunehmen.

Schreiber dieses hat nicht die Absicht, sich in einen theologischen Streit mit Herrn Thudichum einzulassen, er ist kein Theologe, nur drängt es ihn, tatsächliche Irrtümer zu berichtigen, welche aus der Unbekanntschaft des Herrn Professors mit hiesigen Verhältnissen resul­tieren.

Zunächst ist es unzutreffend, daß keiner Konfeffion ein besonderer Teil des neuen Friedhofes zugestanden wird, denn die Israeliten erhalten ihren besonderen Teil; dann ist es unrichtig, daß der 1. evangelische Stadtpfarrer Dr. Naumann für den ganzen Friedhof die evangelische Weihe vornehmen wollte, denn man hat überhaupt nicht daran gedacht, dem ganzen Fried­hof eine evangelische Weihe zu geben, sondern die nach Auftrag des evangelischen Gesamtkirchenvorstandes durch sollte und konnte sich nur beziehen auf diejenigen Teile den 1. Stadtpfarrer vorzunehmende feierliche Gröffnung des Friedhofes, an welchen Evangelische ihre Ruhe­stätte finden.

Gegen eine solche Veranstaltung hat selbst der katholische Pfarrer in mündlicher Unterredung mit Dr. Naumann nichts einzuwenden gehabt- weil nach seiner Erklärung für die Katholiken jedes Grab einzeln für sich geweiht werde und eine evangelische Weihe ohne­hin dabei nichts gilt; der eine Rabbiner aber, Dr. Sander, hat bei eben derselben Unterredung nichts da­gegen gesagt später auch seine schriftliche Zustimmung dazu gegeben, während der andere Rabbiner, der nicht zugegen war, sich überhaupt nicht geäußert hat.

Daß Dr. Naumann die nachber schriftliche ab­lehnende Wendung des katholischen Pfarrers als schier unbegreiflich" betrachten mußte ist aber um so be= greiflicher, als der katholische Pfarrer samt dem Ober­bürgermeister Mecum nachträglich anderer Meinung geworden sind geworden sind aus welcher heraus[ dann das Ver­bot des Oberbürgermeisters hervorging.

Wenn Professor Thudichum aus den Ansichten des 1. Stadtpfarrers Dr. Naumann über eine" notwendige Friedhofsweihe folgert, daß Naumann wohl nicht Hesse sei, sondern aus Norddeutschland stamme, daß er darum auch nicht recht wisse, was im Lande Philipps des Großmütigen Sitte sei, so befindet sich auch hier der Herr Professor in vollem Irrtum. Dr. Naumann ist

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