Ausgabe 
21.3.1903 Erstes Blatt
 
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Jekretär Frhr. v. Richthofen auf die Zuständigkeit bes preußischen Abgeordnetenhauses verwiesen. Der Abg. Schrempf, ein württembergischer Konservativer, plä­bierte für seine schwäbischen Landsleute im Banat und ber Sozialdemokrat Ledebour polemisierte gegen die Alldeutschen und holte sich den obligaten Ordnungsruf, weil er den Staatssekretär bezichtigte, Verfehlungen des Auswärtigen Amts zu beschönigen. Der freisinnige Abg. Schrader forderte, daß die deutsche Regierung Stel­lung nehmen möge zu der Judenfrage in Rumänien. Und so häufen sich wünsche und Beschwerden ohne Zahl; man merkt, daß die Session zu Ende geht.

Sihung der Stadtverordneten.

W. Gießen, 21. März. Oberbürgermeister Mecum eröffnete gestern Nachmittag um 4 Uhr die Sigung und erteilte auf Wunsch vor Eintritt in die Verhandlung dem Stadtv. Drbig das Wort: Dieser führte aus, daß er erfahren habe, daß Lehrer der Stadtmädchenschule Schülerinnen veranlassen

gegen 10 Bfg. als Lehrmittel

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Rindern Untersuchungen an den Augen vorgenommen würben und dazu habe man den Scularzt, der dies systematisch vornehme. Habe Professor Bossius irgend ein wissenschaft liches Interesse, so brauche er sich nur an den Schulvorstand zu wenden und man erteile gern seine Genehmigung. Stadtv. Jann vertritt den Standpunkt, daß wenn die Professoren an Schulkindern Versuche oder Beobachtungen machen wollen, dann sollen sie sich an den Schulvorstand wenden und nicht in der Art vorgehen wie Rol. Orbig es hier gerügt hat. Stadtv. Or big erklärt, es wird gewiß Niemand was dagegen haben, wenn Professor Vossius sämtliche Kinder auf ihre Sehtraft prüfen will. Aber einzelne Rinder der Volksschule gegen Entgeld als Lehrmittel zu benutzen und sich dieses Lehrmittel zu verschaffen mit Hilfe der Lehrer, dagegen habe er Stellung genommen, das gehe nicht an. Stadtv. Gaffty bittet die Sache erst genau festzustellen und dann über dieselbe ein Urteil zu fällen. Damit wird der Gegenstand verlassen und

zu dem

Berwaltungsbericht 1901/02

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fo erkundigen fie fich an Stellen wo sie wirklich was erfahren, vielleicht bei den Vertretern der Presse, nur nicht bei den Stadtverordneten, die meistens selber nichts wissen. Es sei manchmal unglaublich was alles v röffentlicht werde, ohne daß die Stadtverordneten genau darüber Bescheid wissen. So werde behauptet, es würden pro 1903/04 120% Steuer erhoben. In der Presse heißt es 114% Zuschlag seien es. Was sei nun richtig. Er könne, wenn er gefragt werde, feinen B scheid geben, denn er wisse es nicht. Der Ober­bürgermeister bemerkt, daß 114% Zuschlag zur Einkommen­steuer zur Balanzierung des Etats nötig seien. Ebenso, so fährt Krumm fort, gehe es ihm mit den Kosten des neuen Friedhofes, wonach man ihn shon häufig gefragt hab Oberbürgermeister Mecum erklärt, dies foane er im Mo­ment auch nicht sagen. Es seien 5000 Mt. gegen den Vor­anschlag dabei erspart. Stadtv. Krumm bemerkt, wenn es der Oberbürgermeister selber nicht wisse, so fönne es ihm wahrhaftig fein Mensch übel nehmen, wenn er auf die Frage auch nicht antworten fönne. Wie gut die Interessenten stets unterrichtet sind, was im Geheimen beschlossen werde, das habe er erst heute wieder erfahren. Diese Leute wissen übergegangen, dessen Positionen der Oberbürgermeister voc­ganz genau. wie die Lieferungen für den Sielbau vergeben trägt. Stadtv. Loeber spricht sein Erstaunen aus, daß werden. Oberbürgermeister Mecum teilt hierzu mit, daß er heute morgen die Bekanntgabe betr. die Stadtanleihe dies fein Wunder sei, man habe den Firmen davon Mit­schon in den Beitungen gelesen, the die Stadtverordneten teilung gemacht um zu erfahren, ob dieselben bei Teilliefe darum wußten und ehe diese ihre Zustimmung zu der Be­rungen ihre Preise erhöhen würden. Stadtv. Haubach gebung d r neuen Anlage erteilt haben. Es mache dies den findet dabei gar nichts wenn man gleich nach dec Feststel Eindruck, als ob die Versammlung eine Null wäre. Der lung das abgegebene Höchstgebot für die neue Anleihe be Oberbürgermeister bemerkt, daß diejenigen Bank. fannt gegeben hat. Stadtv. Loeber bemerkt, die Offerten­firmen, welche als Submitlenten bei der Anleihe beteiligt Dffnung bei Submissionen sei doch mit der einer städtischen seien ein Interesse daran haben, umgehend nach erfolgter Anleihe nicht zu vergleichen. Bei der Submission auf Liefe Eröffnung der Offerten zu erfahren, in wieweit sie Aussicht rung z. B. von Material erteile der Beamte der die Offerten haben die Anleihe übertragen zu erhalten. Er habe deshalb öffnet auch den Zuschlag. Bei der Anleihe sei dies Sache den Vertretern jener Banffirmen auf deren Befragen mit­der Stadtverordneten. Der Oberbürgermeister erklärt, auch geteilt, wer die höchste Offerte für die Anleihe gemacht und bei Submissionen auf Materialienlieferungen, werde der Zu­finde darin nichts bedenkliches. In den Zeitungsberichten ſchlag durch eine Instanz, welche mit der Deffnung der stehe ja auch ausdrücklich drin, daß die Versammlung erſt Offerten nichts zu thun hat erteilt. Also in diesem Bunkte die Genehmigung zu erteilen habe. Stadtv. Loeber sei die Sache ganz pleich. Stadtv. Schmall bemerkt, der erklärt, daß es b.sher Usus gewesen, erst die Genehmigung der Stadtverordneten abzuwarten und dann an die Deffent vorliegende Fall, des vorzeitigen Bekanntgebens des Höchst. lichkeit zu gehen. Der Oberbürgermeister weist da- gebotes auf die städtische Anleihe sei etwas was man früher nicht gewohnt war. Die städtische Verwaltung war früher rauf hin, daß es sich bei der Begebung der Stadtanleihe um in manchen Beziehungen penibler und diffi, iler. Er verweise weiter nichts drehe, als um eine Submission. Bei diesen darauf, daß man früher der Ansicht war, der Kollege Heichel­sei es Allgemeiner Brauch die eingelaufenen Angebote öffent- heim gehöre nicht in die Finanz- Deputation weil er Banfier lich in Gegenwart der erschienenen Interessenten zu öffnen sei, eben so dachte man über einen Kollegen dessen Schwieger­und zu deren allgemeinen Kenntnis zu birngen. Soweit sohn ebenfalls ein Bankgeschäft betreibt. Er bitte, für die fet er nicht einmal gegangen, er habe nur das Höchstgebot Folge die Cache erst der Finanz- Deputation zu unterbreiten nach Eröffnung der Offerten den Vertretern der Banken mit­und dann der Offentlichkeit Kenntnis davon zu geben, um geteilt. Die Bekanntgabe in der Preſſe, die er auch somehr als solche Angelegenheiten für die Interessenten für kein Unglück halte, sei nicht durch ihn veranlaßt. wirklich nicht so pressant sind als man glaubt. Der Ober­Stadto. Prof. Gaffty ist der Ansicht, daß das vom Oberbürgermeister fann die Geheimniskrämerei in diesen bürgermeister beliebte Verfahren nicht den geringsten Anstand Dingen nicht billigen und erklärt, er müsse sich vorbehalten, habe. Der Beigeordnete Georgi bemerkt, ihn habe die nach Lage der Sache zu handeln. Das Recht, bei Submis Bekanntgabe des Resultates des Höchstgebotes auf die Stadt­fionen auf Stadtanleihen, das höchste Gebot sagen zu dürfen, anleihe eigentümlich berührt. Der Oberbürgermeister hätte müsse er sich entschieden vorbehalten. Stadtv. Heichel= jede Auskunft verweigern sollen. Es sei unangenehm, wenn heim schlägt vor, bei wieder vorkommenden Anleihen die die Stadtverordneten erst durch die Presse erfahren müssen, Deffnung der Off rten mit anschließender Beratung, der was sie eigentlich früher wie diese mitgeteilt erhalten sollten. Finanzdeputation und Beschlußfassung durch die Stadtver­Stadtv. Kirch bemerkt, er teile die Ansicht des Beigeord­ordneten an einem Tage vorzunehmen, damit den Interes neten Georgi. Das Ansehen der Versammlung leide dar senten( Bankfirmen) durch eine Verzögerung kein Nachteil unter, wenn, wie im vorliegenden Fall, Thatsachen bekannt erwachsen kann. So wie er vorschlage behandele man in gegeben werden, ehe die Versammlung sich mit denselben anderen Städten die Angelegenheit ebenfalls. Er spreche beschäftigte und in der Sache beschlossen hat. Die Interessen seine Freude aus, daß er die Anleihe, um welche er sich der Bankiers müssen für die städtische Verwaltung nach der ebenfalls beworben hatte, nicht erhalten hat, denn die Stadt Richtung gleichgiltig sein. Der Oberbürgermeister bekomme mehr dafür von seiner Konkurrenz und dies liegt bemerkt, die Versammlung fönne ja beschließen, daß bei wei­im Interesse der Stadt. teren Anleihen nur die Finanz- Deputation die Offerten zu ( Schluß folgt.) öffnen habe, oder daß dies in deren Gegenwart geschehen solle.

sich dem Professor Vossius, dem Leiter der Augenklinik, zur Verfügung zu stellen. Er halte es unter feinen Umständen für angebracht und passend, wenn Lehrer ihren Einfluß an­wenden um Mädchen aus der Volksschule als Versuchs­objefte, wenn auch vielleicht indirekt zu veranlassen. Er habe in Erfahrung gebracht, daß der Leiter der Augen­flinit sich an die höhere Mädchenschule nicht gewandt habe, sondern nur an die Volksschule und zwar an die Stadt­mädchenschule, er frage daher an, ob dem Oberbürgermeister diese Sache bekannt sei und ob etwa die Schulfommission zu dieser Ueberlastung von Schülerinnnen der Voltsschule als Lehrmittel gegen Bergütung von 10 Pfg. ihre Zu­stimmung erteilt habe. Der Oberbürgermeister bemerkt, daß weder ihm noch dem Schulvorstand von der Sache das Geringste bekannt sei. Er ist derselben Ansicht, daß es nicht angängig sei, wenn Lehrer der Mädchenschule eine Auf forderung an die Mädchen richten, welche diese veranlassen fönnten, sich als Lehrmittel herzugeben. Er werde sofort Beranlassung nehmen den Lehrern zu untersagen, daß sie für die Folge unterlassen, nach dieser Richtung hin Auf­forderungen an die Schülerinnen zu richten. Beige ord­neter Georgi wünscht zu wissen ob Stadtv. Orbig vielleicht mit Namen dienen könne, welche von den Lehrern in dieser Weise eine Aufforderung an die Mädchen erlassen. Stadtv. Drbig erklärt, daß ihm der Name des Lehrers­Spiz genannt sei. Er habe sich in dieser Angelegenheit mit dem Hauptlehrer Schaaf ins Benehmen gesetzt und dieser habe bestätigt: daß die Sache seine Richtigkeit habe. Professor Bossius richte alljährlich einen Brief an die Lehrer der Mädchenschule und es sei dort schon lange in Uebung, daß jene Lehrer, welche dies freiwillig thun wollen, den Schülerinnen mitteilen, daß sie gegen ein Honorar von 10 Pfennig der Augentlinit sich zu untersuchen zur Ver­fügung stellen fönnen. Nach seiner Information werde in der Weise Unterrichtsmaterial nicht von der höheren Mädchen­schule und auch nicht von der Stadtknabenschule begehrt. Der Oberbürgermeister erklärt noch ein Mal, daß er es für nicht richtig halte, daß ohne Zustimmung des Schul­vorstandes, seitens der Lehrer der Augenklinik Lehrmaterial in der vom Stadtv. Drbig angegebenen Weise zugeführt Stadtv. Hanau erklärt die Handlungsweise für überaus ungehörig. Stadtv. Prof. Gaffty erklärt ihm sei bekannt, daß vor Jahren sämtliche Schüler des Gym­nasiums, betreffend der Augen, einer Untersuchung unter zogen worden seien und daß diese Ausnahme zu sehr wert­vollen wissenschaftlichen Resultaten geführt habe. Der da­malige Direktor Schülles habe die Genehmigung zu dieser Untersuchung jedenfalls ohne Zustimmung seiner vor gesetzten Behörde, dem Ministerium erteilt. Er wisse nicht worum es sich im vorliegenden Fall handelt, finde aber in dieser Sache selbst nicht das Mindeste bedenklich. Es liege doch gewiß im Interesse der Kinder selbst, wenn deren Augen oder Schkraft untersucht werde. Der Ober­bürgermeister erklärt demgegenüber, es sei doch ganz was anderes wenn in der Schule, oder etwa bei sämtlichen

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Stadiv. Krumm ist mit dem Oberbürgermeister vollständig einig, daß es sich bei der Vergebung der Anleihe um cine Submission handelt und bei der Eröffnung der Offerten deren Bekanntgabe zu erfolgen habe. Er fönne überhaupt nicht begreifen, wozu die Geheimnißkrämerei da sei. Zweck hätte dieselbe doch nicht, denn die Interessenten erfahren doch alles was sie wissen wollen eher als es die Stadtverordneten wissen. Wenn diese was wissen wollen, Wenn diese was wissen wollen,

Lokales.

** Privattelegramm. Bei der heute Vormittag erfolgten 14. 8iehung der letzten( Haupt) Klasse der Hessisch Thüringischen Staatslotterie wurden folgende Gewinne gezogen:

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Frankfurt a. M., den 21. März 1903.

Heinrich Kempel.

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