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Bährend man um bie Beitererifteng der Bäume ftrei tet, vermehrt sich Tag für Tag der Balb von grünen Bäumen anderer Art, von jenen hohen eisernen Mast­Bäumen, die elektrische Lampen und elektrische Straßen­bahnleitung tragen. Auch die beiden Straßenbahnlinien, bie der Stadt gehören uno allein noch größere Strecken von unterirdischer Leitung hatten, sollen jeẞt mit der billigeren Oberleitung versehen werden, wodurch wieder ine ganze Anzahl Straßen mit Masten bepflanzt werden. leber die Notwendigkeit dieser Bäume läßt sich ja nicht treiten; nicht minder nötig sind uns aber jene, deren duft doch noch erfreulicher ist, als der des frischgestrichenen Bruns an diesen Eisenröhren.

Nab und fern.

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* Die Zukunftspläne der Prinzessin Luise von Los­Jana sollen nach der Meldung eines italienischen Blat­se darin gipfeln, Mitte nächster Woche La Metairie zu berlassen und sich nach Kap Martin zu begeben, wo sic fich mit Giron treffen will. Dieser hat dem Eigentümer des Hotels Anglais in Mentone, Herrn Abrogast, den Auftrag gegeben, in Map Martin die Villa neben der der Gräfin Lonhay für ihn zu mieten. Uebrigens jollen die Rechtsanwälte auf Giron sehr erzürnt sein, da er seine plößliche Reise von Brüssel nach Genf, um dort die Prinzessin zu besuchen, gegen ihren Wil­len ins Wert gejezt habe. Durch diesen unüberlegten Schritt sei aber die Position der Prinzessin schwer tɔm­promittiert worden. Bevor die Prinzessin La Metairie verläßt, werden die dortigen Aerzte ein Gutachten über ihren Geisteszustand abgeben. Daß die Prinzessin sich frei bewegen fann, geht daraus hervor, daß sie ihren Bruder, Leopold Wölfling, in Montreux besucht hat. Ueber den Fehltritt der Prinzessin hat jetzt auch Leo Tol stoi, der Philosoph von Jasnaja Poljana, sein Urteil abgegeben. Er wurde von einem Korrespondenten der ,, Newyork World" darauf aufmerksam gemacht, daß die ehemalige Kronprinzessin von Sachsen und Herr Giron erklärt hätten, in ihren Lebensanschauungen stark durch seine Werke beeinflußt worden zu sein, und daß manche schlecht unterrichteten Leute die Ansicht hegten, daß Tol­stois Lehren gewissermaßen für die Handlungsweise des Baares verantwortlich seien. Darauf antwortete jezt Tol­stoi folgendes: Ich will über das Verhalten der un­glücklichen Frau, hinsichtlich derer Sie mir schreiben, fein Urteil fällen. Es steht geschrieben: ,, Richte nicht, da­mit du nicht gerichtet wirst!" Ich behaupte jedoch, daß in allem, was ich geschrieben habe, nicht eine Zeile zu finden ist, die ein solches Verhalten rechtfertigt. Ich bekenne mich zur christlichen Lehre, deren erster Grand­saß der ist, unser Vergnügen und unser Glück der Wohlfahrt unserer Nachbarn zu opfern. In dem vor­liegenden Falle aber ist ganz das Gegenteil eingetreten. Diese Frau hat den Frieden und das Glück nicht nur ihres Gatten und ihres Schwiegervaters geopfert, son­dern vor allem auch das ihrer Kinder, deren ältestes furchtbar leiden muß und sein ganzes Leben lang um der Schande der Mutter willen leiden wird."

Ein ängstlicher Bräutigam. Bei einem Fischer in Breil auf der Kurischen Nehrung sollte dieser Tage die Trauung seiner Tochter mit einem jungen Fischer aus einem Nachbardorfe stattfinden. Als sich jedoch die Trau­zeugen vereint mit dem Brautpaare zum Gange nach dem Standesamt anschickten, ergriff der Bräutigam die Flucht über die Düne dem nahen Walde zu. Der nacheilenden Braut und einigen Trauzeugen gelang es jedoch, den ängstlichen Bräutigam zu erwischen. Wohl oder übel mußte er mun doch ,, in den sauren Apfel beißen".

V Ein Sturz von der Lokomotive. Ein seltener Bahn­unfall, nämlich der Absturz eines Lokomotivführers von der Lokomotive, ist mitten in der Fahrt auf der Eisenbahn­strecke zwischen Soldin und Berlinchen vorgekommen. Der nach Berlinchen fahrende Mittags- Personenzug hielt plöt lich auf freier Strecke und die erschreckten Passagiere sahen, daß Bahnbeamte abstiegen und zurückliefen; sie trugan den Lokomotivführer D. herbet, der aus einer Kopfwunde blutete und anscheinend bewußtlos war. Ein Passagier legte dem Verunglückten einen Notverband an.

(!) Zu einem Mord gedungen wollen zwei junge Leute in Berlin sein. Sie haben der Polizei die Anzeige erstattet, daß sie im Auftrage einer in Spandau wohnhaften Frau P. deren früheren Hausherrn ermorden sollen, von dem sie wegen rückständiger Miete exmittiert worden war. Einer bon jenen jungen Leuten war Bräutigam der Tochter der Frau P. Letztere war nun wegen der Ermission von Rache gedanken gegen den Hauswirt erfüllt, und sie versuchte, der Anzeige zufolge, den Bräutigam ihrer Tochter und dessen Freund zu bestimmen, den Mann um die Ecke zu bringen. Sie sollten ihm abends auf der Landstraße auftauern und ihn entweder erschießen oder erdrosseln. Die Polizei hat die Untersuchung in dieser etwas sonderbar klingenden Mordgeschichte eingeleitet..

Ein großer Bäckerstreit ist in Budapest ausgebrochen und hat leider schon zu beklagenswerten Ausschreitungen geführt. Eine Rotte Bäckergehilfen drangen abends in bier Bäckereien ein, übergossen die Ware mit Weinessig und zertrümmerten die Einrichtung. Sodann zogen sie bor das Gebäude, in welchem sich die Krankenkasse be findet, und zertrümmerten dort ebenfalls die Möbel. Zwei Bolizisten wurden blutig geschlagen; mehrere Personen wurden verhaftet. Die Bädermeister hielten tags darauf eine Versammlung ab, in welcher über die Angelegenheiten, die die Bäckergehilfen betrafen, beraten wurde. Letztere erhielten hiervon Kenntnis und wollten, durch ausständige Schuhmachergehilfen verstärkt, mit Gewalt in den Sizungs­saal eindringen. Die Polizei erwies sich den Angreifern gegenüber zu schwach; erst als Verstärkungen eintrafen, war es ihr möglich, die Menge zu zerstreuen. Zehn Ber­haftungen wurden vorgenommen.

Eine große Feuersbrunst vernichtete das Dorf Pui bowza im Gouvernement Podolien. Von dem Brande wur­den 75 Gehöfte ergriffen und 200 Häuser zerstört. Zwölf Bersonen tamen um.

In der Korrektionsabteilung in Cherson tam es zu Ruhestörungen. Ein Gefangener entkam hierbei, ein an­derer erhielt eine tötliche Schußwunde. Nach Ankunft des Gouverneurs wurde die Ordnung wieder hergestellt.

Durch einen Cyclon wurden bei Cadir große Ver wüstungen angerichtet; mehrere Schiffe sind verloren ge­gangen. Die Borderfront des Telegraphengebäudes wurde eingerissen; zahlreiche Personen wurden verwundet.

Heffischer Landtag.

Darmstadt, 19. Februar. Präsident Haas eröffnet die Sizung um 9 Uhr 20

Minuten.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Besprechung der Anfrage der Abgg. Häusel und Genossen, die Höhe der Mietsentschädigung für Dienstwohnungen der Staats:

beamten betr.

Die Abgg. Häusel. Molthan, Hirschel, Schill und Brauer erklären sich mit der Regierungsantwort für nicht befriedigt. Abg. No ad führt aus, die Antwort sei eine Konsequenz des Grundsazes, die Besoldungsordnung nicht zu ändern. Abg. Sensfelder steht auf dem Stand­punkte der Regierungsantwort. Finanzminister Gnauth giebt Zahlen an, wie sich bei der Annahme der in der An­frage vorgesehenen Grundsäße die Wohnungsentschädigungen gestalten würden. Staatsminister Rothe und Justizminister Dr. Dittmar treten, wie auch der Finanzminister, für die unveränderte Erhaltung der bezüglichen Grundsätze in der Besoldungsordnung ein. Abg. Ulrich ist ebenfalls gegen eine Tenderung der Besoldungsordnung in dieser Beziehung. Die Abgg. Häusel und Molthan sprechen im Sinne ihrer früheren Ausführungen.

Hierauf wird zunächst der Sonderausschuß für die Wahlrechtsvorlage gewählt; in denselben werden be­rufen die Abgg. Reinhart, v. Brentano, Dr. Gutfleisch, Köhler, Weidner, Dr. David, Haas( Darmstadt), Dr. Heidenreich und Schön berger.

Der Sonderausschuß für die Beratung der Revision der landständischen Geschäftsordnung wird gebildet von den Abgg. Dr. Schmidt, Reinhart, Schmal bach, Dr. Gutfleisch, Bähr, Haas( Darmstadt), Ulrich, David, Schlenger.

Hierauf wird die Debatte über die Anfrage über die Wohnungsentschädigungen fortgesetzt. Es sprechen dazu die Abgg. Joub, v. Brentano, Schlenger, Dr. Heidenreich, Hirschel, Finanzminister Gnauth, die Abgg. Ulrich, Graf Oriola, Sensfelder, Dr. David und Bähr.

Damit ist die Anfrage erledigt. Das Haus ber­tagt sich auf Freitag 9 Uhr zur Fortsetzung der Budget beratung.

Jagdverpachtungen.

Es geht uns darüber von wertgeschätzter Seite folgen­der Artikel zu:

Unsere Nachbargemeinde Steinbach hat lezzthin ihre Jagd freihändig an ein Konsortium von Gießener Jägern vergeben. Erst nach vollendeter Tatsache erfuhren dies andere Personen, welche ebenfalls auf die Anpachtung der Jagd reflektiren und diese haben jeßt Schritte getan, um die von Großh. Minifterium erteilte Genehmigung der frei­händigen Vergebung wieder rückgängig zu machen.

Das Steinbacher Revier ist zwar ausgeschossen, der Wildstand ersetzt sich aber leicht wieder. Es wird mit Grund erwartet, daß eine öffenitche Versteigerung der Jagd einen höheren Erlöß ergibt, als der bei der freihändigen Ver­gebung festgesette Pachtpreis beträgt. Es ist einleuchtend, daß dies die Interessenten selbst angenommen haben, denn gerade um die Konfurrenz Dritter bei einer Versteigerung auszuschließen, also um nicht ein Höchstgebot einlegen zu müssen mit dem sie alle Konkurrenten überflügelten, haben sie doch wohl die freihändige Abgabe betrieben.

Rechtlich liegt die Sache so einfach, daß man nicht versteht, wie immer wieder Irrungen eintreten können und wie namentlich doch ab und zu wieder unser Ministerium des Innern derartigen Freihandvergebungen Genehmigung erteilen kann. Der Art. 11 unseres Jagdgesezes von 1848 lautet wie folgt:

Die Verpachtungen der Gemeindejagden erfolgen durch öffentliche Versteigerungen und dürfen auf teine längere Beit, als auf 6 Jahre erfolgen; die Wiederverpachtungen dürfen jedesmol erst nach Ablauf der früheren Pachtzeit borgenommen werden."

An dieser Gesezesbestimmung ist durch fein späteres Ge­seg etwas geändert worden mit Ausnahme der Festsetzung einer Maximalgrenze der Pachtdauer; man nimmt an, daß Art. 20 des Gesezes von 1858 eine Minimal grenze von 6 Jahren sezt, wonach man die Ausdehnung der Bacht­periode über 6 Jahre als für zulässig erklärt ansieht.

Die Vorschrift, daß die Jagd öffentlich versteigert werden soll, ist vom Gesetzgeber wohl erwogen. Denn mehr noch bei der Jagd, als bei irgend einem anderen Gemeinde­gut wird leicht cine das Licht scheuende Hintertreppenpolitik getrieben, Interessentenzirkel bilden sich, vielleicht sogar sind Mitglieder der Gemeindevertretung bei denselben beteiligt, und das Interesse der Gemeinde ist gefährdet.

Diese Vorschrift ist auch nicht etwa als durch Art. 80 der Landgemeindeordnung bezw. Art. 12 der Städteordnung beseitigt anzusehen, da sie speziell für einen Gegenstand der Verwaltung gegeben ist und deshalb durch eine spätere allgemeine Best mmung nicht geändert werden kann.

Angesichts dieser flaren Rechtslage muß die Frage, ob die Gemeinden ihre Jagden freihändig vergeben fönnen, un­bedingt verneint werden. Und wenn dies der Fall ist, so fann eine Genehmigung des Großh. Ministeriums, wie lange immer auch schon eine bezügliche Braris geübt werden mag, nichts giltig machen, was rechtlich ungiltig ist. Mann muß in logischer Konsequenz dann aber auch so­weit gehen, daß man die infolge solcher Genehmigung ein­gewiesenen Bächter für nicht berechtigt ansehen muß, das ihnen freihändig verpachtete Revier zu bejagen. Gerichtliche Behandlung der Frage im Instanzenzuge wäre wohl nur auf dem Wege herbeizuführen, daß eine Anzeige gegen diese Freihandpächter erfolgte, weil sie an Orten die Sagd aus­üben, an denen zu jagen sie nicht berechtigt sind, auf der Grundlage, daß ihre Berechtigung nicht in geseßlicher Weise begründet ist. Freilich müßte eine Belehrung der Pächter im Sinne des Vorstehenden vorausgehen, damit nicht etwa eine Freisprechung aus subjektivem Grunde, ohne Erörterung der Rechtsfrage selbst erfolgen fönnte.

Eine Civiltlage des Bachtliebhabers, der infolge der freihändigen Bergebung teine Gelegenheit hatte um tas Pachtrecht sich zu bewerben, ist wohl ausgeschlossen. Manchmal betreiben die Gemeinden die freihändige Bergebung, weil sie einen bestimmten Bächter ausschließen wollen, dec nach ihrer Behauptung das Wild zu sehr hegt. Der legale weg zu diesem Ziel wäre selbstverständlich der, daß bei der öffent lichen Versteigerung die der Gemeinde genehmeren R flek­schieht dies nicht und giebt der Lettere das Höchstgebot ab, tante den nicht erwünschten Bachtliebhaber überböten. Ge­so ist der Umstand, daß er etwa einen übertriebenen Wild­ftand hegt, fein rechtlicher Grund zur Bersagung des Bu schlags, denn der Besorgnis übermäßigen Hegens wird durch das Gesez( Art. 13) begegnet; die Behörde hat Anord­nungen zur Verminderung des Wildstandes zu treffen. qualifizierten Berson ist der Zuschlag zu versagen. Venator. Nur der im Sinne des Art. 9 des Jagdgefeßes nicht

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Giessener Cagesneuigkeiten.

Der Großherzogl. hessische Geh. Oberbaurat Gustav Mayer, vortragender Rat im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, ist in Berlin gestorben. Der Reichs- Anz." widmet ihm einen ehrenden Nachruf.

** Das Ministerium des Innern hat in der Darmst 8tg." eine Bekanntmachung veröffentlicht betreffend die Be stellung des Denkmalrats. Es wurde beftelt u. A. zum Borsigenden des Denkmalrats Maximilian Freiherr von Biegeleben, Ministerialrat und Borsigender der Ab­teilung für Bauwesen des Minifteriums der Finanzen, zu Mitgliedern des Denkmalrats auf sechs Jahre: Emil Fried­rich Graf von Schlig genannt von Görg, Erlaucht, Schlitz, Waldemar Graf von Oriola zu Büdesheim, Dr. Konstantin Höhlbaum, ordentlicher Brofessor in der philo sophischen Fakultät der Landes- Universität zu Gießen, Dr. Bruno Sauer, ordentlicher Professor in der philosophischen Fakultät der Landes- Universität zu Gießen, Dr. Guftav Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Direktor des Großherzog lichen Haus- und Staatsarchivs zu Darmstadt.

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[ Akademische Vorträge.] Der Vortrag des Herrn Professor Dr. Albert fann besonderer Umstände halber erst zu Beginn des nächsten Semesters stattfinden. Das Wolzogen- Concert". Wie wir bereits mit­geteilt haben, findet nächsten Montag im Stein'schen Saale ein Wolzogen- Concert" statt, welches in ge schmackvoller Aufeinanderfolge Lieder und Chansons, Instrumentalvorträge und Recitationen bringen wird. Gine auserlesene Künstlerschar wird uns mit dieser neuen Kunstgattung bekannt machen. Allen voran Ernst von Wolzogen. Der geniale Verfasser des dritten Ge schlechts wird in einleitenden Worten über Zwed und Ziel dieser Wolzogen- Concerte" unterrichten und dann eine Reihe eigener Dichtungen zum Vortrag bringen. Ihm zur Seite steht als Hauptstütze des Repertoirs seine Gattin Elsa Laura, die sich schon vor Jahresfrist noch unter ihrem Mädchennamen Seemann die ersten Lorbeeren auf dem damaligen Ueberbrettl geholt hat. Alles was fie singt, die altdeutschen und die alt­französischen Chansons, sowie die modernen Lieder, bringt fie mit unendlicher Grazie, mit soviel feuscher, mädchen­hafter Anmut, wie man es vielleicht auf der Bühne und im Concertsaal noch nicht gesehen hat. Ein bedeutender Kritiker schrieb unlängst:" Um die ganze Vornehmheit und den Duft der Kunst Elsa Laura's zu schildern, reichen Worte nicht aus; man müßte Maler sein und seinen Pinsel in die zartesten Farben tauchen, um ihr gerecht werden zu können." Als zweiten Star" des Ensembles gilt Frl. Anny Groß. Diese jugendfrische, selten talentierte Wiener Künstlerin gehörte ehedem dem Raimund- Theater" in Wien an, wo sie neben Girardi im Desterreichischen Volksstück große Erfolge erzielte. Sie trägt mit Charme und Drollerie steirische und bayerische Dialektdichtungen vor; auch ihr gilt ein Haupt­anteil an dem großen Erfolg, den die Wolzogen- Con­certe" bis jetzt überall hatten. In Lizzi Sondermann besitzt das Ensemble eine bedeutende dramatische Sängerin, welche als Meisterin im Vortrag bezeichnet werden darf, in Emil del Lay einen stimmbegabten Bariton. berühmte Geigenvirtuose Gregor von Afimoff erregt überall Sensation. Kapellmeister Erich Band trägt auf dem Klavier Solo- Piecen vor und übernimmt die Be gleitung der Gesangsnummern. Kurzum das Wol­zogen- Concert" verspricht ein auserlesener Genuß zu werden, wie er sich wohl so bald bei uns nicht mehr bieten wird.

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Der

*** Jm Cafe Leib hält, wie aus dem Inseraten­teil zu ersehen ist, nächsten Sonntag der Gesang berein Heiterfeit seinen diesjährigen Masten. ball ab. Wer mit hinein hat sehen dürfen in die vielen Vorbereitungen, und wie viele emfige Hände da hätig sind, Originelles und lleberraschendes zu bringen, wird begreifen, daß die Heiterkeit" und deren Mitglieder auch neben der Pflege des deutschen Männergesanges dem Prinzen Carneval und dessen Regierung sich zur Jeztzeit unterordnen fönnen. Wir wünschen dem rührigen Verein, daß alles nach Wunsch sich abwickelt.

Untersuchung einer 3miebadprobe. Vom Chemischen Untersuchungsamt für die Proving Oberhessen( Vorstand Dr. E. Günther) find die vom Bäckermeister Carl Horn, Neuen Weg, verfertigten Zwiebacke auf dessen Anregung untersucht und dabei fonstatiert worden, daß dieselben den Friedrichsdorfern gleichartig feien. Das Resultat dieser Unter­suchung im Einzelnen war: daß der vorgelegte Zwiebac des Herrn Horn von angenehmem Geruch und Geschmad, gut aufgegangen( gelockert), also gut burchgebacken und unter Verwendung befter Materialien nach einem ratio. nellen Verfahren hergestellt werden.

[ 3ur Wahlbewegung.] Die Streuz- 3tg." be stätigt, daß Prof. Dr. Koppatschef für den Reichs­tagswahlkreis 3auch- Belzig nicht wieder kandidatieren

wird.

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