Ausgabe 
19.12.1903 Zweites Blatt
 
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Mr. 298.

Zweites Blatt.

bonnementspreis: in Sieben, abgeholt menatlich 50- Bi a's Haus gebracht 60 fg., burch die Poft bejogen viertel fährlich Mr. 1.50.

Brattabetlagen: Oberhefftfche Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Beitschrift für Landwirtschaft, Obf. nnb lartexban, sowie bie Gießener Geffenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Mertingen nachmitage.

Samstag, den 19. Dezember 1903.

Gießener

12. Jahrgang.

Insertionsprei& Die einfaltige Besizeile for Geßen wu sanz Oberbeffen, bie Kreife Weblar und Marburg 10 Bta. Toft 16 Big.: Reflemen bie Betitzetle 30 refp. 40 g.

Boftzeitungsliste No. 3969.

Rebation und Ervedition: teßen Nenenweg 98. Serviprechanlah Ne, 308.

Neueste Nachrichten

Stehener Tageblatt)

Anaßßängige Tageszeitung

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Esthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhesseu

Der polnische Juliusturm.

XX Posen, 17. Dezember. Rapperswyl in der Schweiz bedeutet für die großzpolni­ichen Schwärmer etwas ähnliches, wie Spandau mit seinem Juliusturm, in dem der Reichskriegsschaz aufbewahrt ist, für den deutschen Patrioten. Es beherbergt in den Räumen seines Stadtschlosses einen Haufen gemünzten Goldes, über 3000000 Francs. Das ist der polnische Nationalschatz. Ei ift in dreißig Jahren aus kleinen Anfängen durch Samm lungen, Schenkungen und dergl. auf seine heutige Höhe ge bracht worden, und er bildet den Stolz und die Zuversicht jedes Polen, der von einer Wiedergeburt des alten Polen reich es träumt. Namentlich die ungebildeten Schichten des Bolentums sehen in diesen 300000 Franken ein Nationalheiligtum und versprechen sich von diesem lächerlich geringfügigen Kriegs­schatz" die Bestreitung der Kosten des großen Zukunftsfrieges gegen Russen und Deutsche. Das ist nämlich nach dem Willen der Begründer dieses Fonds, einige Mitglieder der geheimen polnisch- revolutionären Nationalregierung" der Fonds des Nationalschazes. Daß man mit diesen 300 000 Fres. nicht weit kommt, daß sie noch nicht einmal zur Beschaffung einer einzigen Batterie ausreichen, sagt sich der kleine Mann nicht, und mit eifersüchtiger Besorgnis wacht er darüber, daß kein roter Heller aus dem Schaße zu irgend welchen anderen als zu den künftigen Kriegszwecken verwandt werde.

Unter diesem Umstande mußte in der polnischen Be bölterung die Nachricht wie eine Bombe einschlagen, daß es neuerdings in der Verwaltung des Schatzes nicht ganz mit rechten Dingen zugehe, daß die Einkünfte des Schases nicht mehr zur Verstärkung des vorhandenen Fonds bemvandt werden, sondern daß eine einzelne polnische Partei jie werwendet, um für ihre eigenen Pläne Propaganda zu machen. Diese Partei ist die großpolnische, die durch ihre publizistische Agitation in Deutschland, Rußland und Oester reid seit einigen Jahren soviel Aussehen und Aergerniß er regt hat. Die Partei bestritt das aufs Entschiedenste, indeß ge mannen die Gerüchte über diese ungebührliche Verwendung des Schakes trotzdem an Glaubwürdigkeit, als zwei Mitglieder des Aufsichtsrats des Nationalschases plößlich ihre Aemter mit der Begründung niederlegten, daß sie mit den übrigen Mit gliedern des Aufsichtsrats über die Art der Verwendung der Einfünfte des Schatzes nicht einig werden könnten.

Dieser Schritt der beiden Aufsichtsratsmitglieder hat jezt zu einem heftigen Zeitungskampf in der polnischen Presse, namentlich in der galizischen, Veranlassung gegeben. E hagelt nur so von groben Invertionen der verschiedenen Barteien gegeneinander, und die Sache ist schon so weit ge­die hen, daß einzelne Blätter allen Ernstes erflären, am besten für die polnische Nation wäre es, wenn der Nationalschatz überhaupt von der Bildfläche verschwände.

Eberhard von Wittelberbach), welche die dreijährige Frieda Buchholz( das Kind eines Mannes, mit dem die Witwe zusammenlebte), fortgesezt mißhandelte und mit denaturier­tem Spiritus tötete, zu 10 Jahren Zuchthaus.

§ Ein Rechtsanwalt wegen Erpressung verurteilt. Der Rechtsanwalt und Notar Grans in Fürth( Bayern), der über ein reiches Einkommen verfügt, wurde von der dor­tigen Strafkammer wegen Erpressung zu drei Monaten Ge­fängnis und 1000 Wart Geldbuze verurteilt. Der An­geklagte hatte der unbemittelten Witwe seines Vorgängers gegenüber für die Amtsübernahme unter Drohungen unbe rechtigte hohe Kostenforderungen gestellt und bereits aud Teilzahlungen von der armen eingeschüchterten Frau ent gegengenommen.

Der Landwirt.

*. Die Ausrottung der Kleescide. Die Vereinigung der Samenhändler Deutschlands hat bei der Beratung der Klee­jeide Frage folgenden Beschluß gefaßt: In der Erwägung, daß durch das häufige Vorkommen des Seidenmtrautes nicht nur große Verluste an Nationalvermögen entstehen, sondern auch vor allen Dingen der deutsche Samendandel empfind lich geschädigt wird, weil durch die Reinigung des Klee samens zwar große Unkosten verurincht, aber froß aller Sorgfalt eine absolute Seidefreiheit nicht immer erzielt wer den kann in fernerer Erwägung, daß für das Vorkommen der Seide doch in erster Linie der Produzent und nur in den seltensten Fällen der Zwischenhandel verantwortlich ist möge der Verein beschließen: an den maßgebenden Stelle: dahin zu wirken, daß die Ausrottung des Seideunkrautes auf den Feldern und Wiesen durch Gesez unter Androhung von Strafe allgemein vorgeschrieben wird." Eine Durch führung der beantragten Maßnahme scheint in der Tat da einzige Mittel zu sein um in den deutschen Kleejaoten in fürzerer Zeit die Ecide zum Verschwinden zu bringen. Aller dings würden eus ändische Saaten dadurch vor der Verun reinigung mit Seide nicht geschüßt sein, und der Landwirt der solche bezieht, müßte nach wie vor seinen Kleefelderr die größte Aufmerksamkeit widmen. Bei rechtzeitiger Zeit. stellung der Seide ist aber die Vertilgung nicht besonders schwierig und sollte sdjou im eigensten Interesse nicht verab äunit werden.

Vermischtes.

Der Absatz an Postwertzeichen im Jahre 1902 zeig zum ersten Male eine neue Erscheinung. Das am meisten gebrauchte Wertzeichen war bis 1901 die 10 Pfennigmarke Erst an zweiter Stelle kam die Briefmarke zu 5 Pfg. Im lezten Jahre hat sich das Verhältnis umgedreht. An die erste Stelle ist jezt die 5 Pfennigmarfe getreten. Von ihr wurden nicht weniger als 891 Mill. verkauft, um 48 Mill. mehr als im Jahre vorher. Die Zunahme rührt ohne Zweife! einmal von dem Aufschwung der Ansichtspostfarte, dann vor eder Grmäßigung der Ortsbrieftare her. Erit an zweiter Stelle steht die 10 Pfennigmarke. Es wurden von ihr 877,5 Mill. gebraucht, 23 Will. mehr als im Vorjahr. An dritter Stelle stehen nach wie vor die Briefmarken zu 3 Pfg.,

Indessen dazu wird es nicht kommen. So unnütz der Fonds als Kriegsschatz ist, so bleibt doch sein Vorhandensein von großer Bedeutung für die Bearbeitung des polnischen leinen Mannes durch die Agitatoren, die ihm Märchendinge Dom den heiligen Nationalschah erzählen, mit dessen Hilfe Bolen sich dereinst befreien werde. Ats Agitationsmittel wird der Schatz auch weiterhin in der polnischen Propagand seine Rolle spielen.

Aus dem Gerichtssaal.

§ Zwei gewalttätige Polizisten wurden von der Essener Straftammer abgeurteilt. Die Polizeisergeanten Bechthold und Krimesti aus Gelsenkirchen hatten zwei Bergleute auf der Wache durch Schläge ins Gesicht mißhandelt, dann mit eimer Knebeltette und einem Gummischlauch geprügelt, so daß das Blut aus Mund und Nase floß. Bechthold erhielt Letterer bier Monate, Krimekki drei Wochen Gefängnis. erhielt die Strafe als Zusagstrafe, nachdem er vor kurzem wegen Körperverlegung mit Todeserfolg zu Jahren Ge­fängnis verurteilt worden war.

§ Megären. Eine unnatürliche Mutter hatte sich in der Person der 24jährigen Frau des Fabrikarbeiters Friedrich Großmann aus Kostheim vor dem Kieler Schöffengericht egen fortgesetter Mißhandlung ihres vierjährigen außer­ebelichen Töchterchens zu verantworten. Die Beweis­aufnahme ergab ein geradezu schauerliches Bild. Das Kind fann nicht laufen, sein Mund war voller Geschwüre und Blasen. Nach der Aussage des Kindes hatte ihm seine Mutter" eine heiße Kartoffel in den Mund gesteckt! Es wurde täglich geschlagen, mußte in Lumpen gehüllt auf dem Boden liegen und wurde niemals hinaus an die Luft ge­imagen. Eines Tages nahmen die Nachbarn einen Brand­geruch wahr; als sie in die Wohnung der Angeklagten dran­gien, lag das arme Kind auf dem Leibe am Boden, die Die Mleider waren auf dem Rücken in Brand geraten. Mutter saß daneben auf einem Stuhle, ohne die Schmerzen dnes Kindes zu mildern. Auf den Vorhalt der Nachbarn meinte sie kalt: Was kann man denn da machen!" Nach Men Zeugenaussagen wollte die Angeklagte das Kind lang­sijam zu Tode martern. Das Gericht verurteilte die Ange­flagte zu sechs Monaten Gefängnis. Das Schwurgericht

Zweibrücken verurteilte die Witwe Elife Färber geb.

an vierter Stelle sich auch im ng im Ber

Fehrsleben spiegelt

Postwertzeichen wieder. Selbst Briefmarken zu 1 Mt. wurden über 6 Will., fast 1 Mill. zu 2 Mt. gebraucht. Der Ver fauf an Postfarienformularen zu 5 Pfg. ist nur um 4 Mill auf 285 Mill. gestiegen, ebenfalls eine Einwirkung der An­sichtskarte.

[ Ein neuer deutscher Riesenbahnhof verspricht der fünftige Leipziger Zentralbahnhof zu werden. Dafür sprechen folgende Zahlen: Der Personenbahnhof wird 300 Mieter breit und 320 Meter lang werden. Er enthält 26 Gleise mit einem 20 Meter breiten Quersteige. Die Bost paketanlage wird in ihrer Verladehalle nicht weniger als 32 Gleise zählen. Die Gesamtkosten betragen 130 Millioner Mark; Preußen und Sachsen zahlen davon je 53 Millionen, die Stadt Leipzig 17,5 Millionen; auch die Postverwaltung wird noch einen erheblichen Anteil beitragen müssen. Die Bauzeit ist auf zwölf Jahre berechnet. Bis Ende 1907 wirt das Areal für den Hauptbahnhof freigelegt, aud) werden di Arbeiten für die Rangierbahnhöfe und die Verbindungs gleise fertig sein; 1910 wird der erste, und zwar der preußi sche Teil des Empfangsgebäudes, 1917 der gesamte Bau vo endet sein. Der Vorsprung der preußischen Verwaltung kommt daher, daß diese bereits seit dem Jahre 1900 Areal erworben hat und deshalb mit den Vorarbeiten eher beginnen fonnte. Die Abfertigung der preußischen Züge erfolgt links die der sächsischen rechts vom Haupteingang. Es fönnen ganze Züge zwischen der bayerischen und der Berliner, der Tresdener und der Magdeburger Linie durchgeführt werden auch ist die Turd führung mittels des preußischen Reserve gleises von jedem sachsischen auf jedes preußische Gleis er möglicht.

+ Dragas Garderobel soll bekanntlich an einem der letter Tage dieses Monats in Belgrad öffentlich zugleich mit der ihres unglücklichen Gatten versteigert werden. In dem Ver seichnis der Toiletten ist auch das weißieidene mit Myrten

blüten gepußt: rautkleid aufgeführt. Weiter figurieren da: 19 Schlafre aus Seide und Batist; 35 Straßen fleider aus Stoff, Seide, Samt; 4 Ballkleider aus Seide: 18 Seiden-, 14 Batistblusen; 11 Jackets; 17 Matinees; 8 Frisier, 3 Staub, 5 Bademäntel; 6 Straßenmäntel: 52 Unterröcke aus Seide, Leinen u. f. w.; 82 Hemden, meis aus Seide; 18 Hüte; 186 Paar Schuhe; 122 Paar Seiden strümpfe; 46 Baar Handschuhe; 46 verschiedene Schleier 2c. Dagegen ist die Zivilgarderobe des Königs sehr einfach). Die Liste führt auf: 1 Winterrod, 1 schwarzen Jacketanzug, 2 schwarze Saccoanzüge, 1 braunen Saccoanzug, 2 schwarzi Smokinganzüge, 1 dunklen Saccoanzug, 2 blaue Sacco anzüge, 1 blauen Jafetanzug, 1 farbigen Saccoanzug, 1 Geh. rock, 6 Paar Hosen, 1 farbige Weſte, 1 Ueberzieher, 42 Herrenfragen, 38 verschiedene Krawatten aus Seide, 20 Selbstbinder aus Seide. Mit der Garderobe des Könige werden auch sein Telephon, eine Elektrisiermaschine und dre

Peri en versteigert. König Alexander hatte in seinen letzten Lebensjahren sehr dünnes Haupthaar und trug bei offiziellen Anlässen, Besuchen oder Empfängen ein Toupet.

Sigen geblieben. Ein aus Sachsen stammendes Ehe paar traf, von der Schweiz kommend, in Frankfurt a. M cin und stieg in einem Hotel ab. Dort befam die Frau Streit mit ihrem Manne, warf ihm im Laufe des Wort gefechts ein paar Gläser und eine Waschschüssel an den Kopf. so daß der Hotelier das Paar ergebenst, aber energisch er suchte, die Haustür schleunigst von außen zuzumachen, da ei solche Strafehler nicht im Hause dulde. Nach prompter Be richtigung der Zeche ging der Mann fort, die Frau tam etwas später nach. Am Hauptbahnhof trafen sich beide wieder, und da der Friede noch nicht proklamiert war, wurden di Feindseligkeiten sofort wieder aufgenommen. Unter dem Gaudium des Publikums schlug die Frau mit ihrem Regen schirm auf den Mann ein. Dieser nahm eine Defensivstellung ein und rief nur: Ei, Herrcheses, du pärrictes Weibspild häre doch uff." Dann faßte er sich ein Herz, sprang mi drei Säzen durch das Bestibil und hinein in den Zug. ging er, und nun war die Holde mit ihrem zerschlagener Regenschirm allein. Sie wandte sich klagend und hilfe. suchend an die Beamten, fragend, wie sie nun fortkommer sollte, ihr Mann habe das ganze Geld mitgenommen. Die wußten auch feinen anderen Rat, als daß sie den zerhauenen Regenschirm versetzen sollte.

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Verjährung von Forderungen. Das Jahr geht zur Neige und der Kaufmann und Gewerbetreibende muß ar seinen Bücherabschluß denken. Bei der Durchsicht der Bücher hat jeder umsichtige Geschäftsmann auf einen Punkt beson ders zu achten, nämlich die Verjährung von ausstehenden Forderungen zu verhüten. Mit Ablauf des Jahres 1903 berjähren u. a.: 1. Die im Laufe( die Verjährung dieser Forderungen beginnt erst mit dem Schlusse des Jahres, in welchem sie entstanden sind. B. G. B.§ 201.) des Jahre 1901 entstandenen Forderungen von Kaufleuten, Fabrikan­ten u. s. w. für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, mit Einschluß der Auslagen, sofern die Leistung nicht für den Gewerbe­betrieb des Schuldners erfolgt ist.( Näheres: Bürgerliches Gesetzbuch§ 196 Abs. 1 Ziffer 1 bis 17.) 2. Die in Laufe des Jahres 1899 entstandenen Forderungen von Zinsen mit Einschluß der Amortisationsbeiträge.( Näheres: Bürger liches Gesetzbuch§ 197.) 3. Die in der Zeit vom 1. Ja­nuar 1874 bis Ende des Jahres 1899 entstandenen Forder­ungen der zu 1. genannten Art, sofern die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist.( Näheres: Bür­gerliches Gesetzbuch§ 196 Ießter Absab.) Forderungen dieser Art verjähren nach dem neuen Recht in vier Jahren, nach altem Recht verjährten sie erst in dreißig Jahren. Für die Uebergangszeit ist bestimmt( Einführungsgesetz zum Bür­gerlichen Gesetzbuch Artikel 169 Absatz 2), daß für die unter Herrschaft des alten Rechts entstandenen Forderungen zwar die lange Verjährungsfrist bestehen bleibt, daß aber von der Einführung des neuen deutschen Rechts, dem 1. Januar 1900, ab nur noch die kürzere Verjährungsfrist von vier Jahren gerechnet wird, so daß für jene Forderungen die Verjährung mit dem Ablauf dieses Jahres nunmehr endet. ( Die zur Zeit des neuen Rechts( jeit 1900) entstandenen Forderungen verjähren frühestens nuit Ablauf des nächsten Jahres( 1904). Die Verjährung wird unterbrochen: 1. Wenn der Vervilichtete dem Berechtigten gegenüber den An­spruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheits­Leistung oder in anderer Weise anerkannt.( Näheres: Bür­gerliches Gesesbuch§ 208.) 2. Wenn der Berechtigte auf Befriedigung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Er­teilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlassung des Voll­stredungsurteils Klage erhebt. Der Erhebung der Klage stehen gleich: 1. die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren; 2. die Anmeldung des Anspruchs im Kon­furje; 3. die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozesse; 4. die Streitverkündung in dem Prozesse, von dessen Ausgang der Anspruch abhängt; 5. die Vornahme einer Bollstreckungshandlung und, soweit die Zwangsvoll­streckung den Gerichten oder anderen Behörden zugewiesen ist, die Stellung des Antrags auf Zwangsvollstreďung.( Nä­heres: Bürgerliches Gesetzbuch§ 209.) Die Verjährung wird auf keinen Fall durch Uebersendung von Rechnungen oder Mahnschreiben unterbrochen.