Ausgabe 
18.2.1903 Erstes Blatt
 
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Gesez auferlegten Opfer nicht, oder nur teilweise bringt, zeigt folgender Fall: Der jeßige Ziegeleiarbeiter( ba malige Oberknecht) Karl Ludwig stand hier bom 4. Januar 1898 bis 31. Dezember 1899 in versicherungs­pflichtiger Beschäftigung. Sein Arbeitgeber hatte es jedoch unterlassen, für 44 Beitragswochen Versicherungs­marken zu kleben, obwohl er die Beitragsleistung seitens des Arbeiters abgehalten hatte. Da jedoch beim Aus­tritt aus der Beschäftigung dem Arbeiter, trozdem er darum bat, die Quittungskarte nicht ausgehändigt wurde, sondern der Arbeitgeber es vorzog, dieselbe dem jezigen Arbeitgeber des Ludwig zu überreichen, erhielt der Arbeiter erst von dem Fehlen der Marken Kennt­nis, als nahezu 2 Jahre verstrichen waren. Nun er stattete derselbe Anzeige. Die Behörde konnte wohl ( trozdem der Arbeitgeber dies zu wiederlegen versuchte) feststellen, daß dieser die Marken nicht geklebt habe, leider aber war es durch die eingetretene Verjährung nicht mehr zu erreichen, daß der Arbeitgeber zum nach träglichen Kleben der 44 Marken herangezogen werden fonnte. Er fonnte gefeßlich nur dazu angehalten werden, noch 2 Beitragsmarken, für welche die Verjährung nach nicht eingetreten war, zu kleben und kam im Uebrigen mit der gesetzlichen Strafe davon.

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Wetzlar. Am 1. April d. Js. wird unser an grenzendes Niedergirmes mit Wezlar eingemeindet.

Wetzlar. Der Provinziallandtag wählte den Re­gierungspräsidenten Dr. Renders- Arnsberg mit 118 von 122 Stimmen zum Landeshauptmann der Rheinproving.

Frankfurt a. M, 16. Febr. Gin hiesiger Tele­graphenassistent, dessen 5 jähriges Söhnchen am 27. Dezember v. J8. von einem Fuhrwerk totgefahren worden war, flagte gegen den Fuhrwerksbesizer auf 5000 Mt. Schadenersatz mit der Begründung, daß ihn sein Sohn nach 15 Jahren mit jährlich 300 Mt. unter stüßt haben würde Diese Unterstüßung würde min­destens 20 Jahre gedauert haben. Die Klage wurde bom hiesigen Landgericht kostenfällig abgewiesen.

Frankfurt a. M., 16. Febr. An der Mainzer Landstraße dahier lagert eine große Zigeunertruppe mit 6 Bären. Als am Samstag die 72 jährige Zigeuner mutter der zottigen Gesellschaft Futter verabreichte, wurde der größte derselben plötzlich wild, riß der alten Frau die Kleider vom Leibe und zerfleischte ihr den rechten Arm derart, daß die Frau faum mit dem Leben davon tommen dürfte.

** Darmstadt, 17. Febr. Der Bahlmeisteraspirant Sergeant Schulz vom Feldartillerieregiment daher ist, nach­dem er sich Unregelmäßigkeiten hat zu Schulden tommen laffen, flüchtig gegang' n. Er wird steckbrieflich verfolgt. Standesamt- Nachrichten der Stadt Gießen.

Aufgebote.

Am 11. Febr. Hinrich Wilhelm Eißer, Schlosser­meister in Hungen mit Johanna Dormer dahier. Eheschließungen.

Am 7 Febr. Heinrich Simon Günther, Schlosser da­hier mit Marie Appel hierselbst. Bruno August Bartel, Sergeant dahier mit Luise Eva Henriette Jrle hierselbst. Georg Karl Kloos, Former in Offenbach a. M. mit Mar­garete Ratharine Heidt r dahier. Heinrich August Wilhelm Roddewig, Lehrer in Grein mit der Witwe Anna Riegel­mann, geb. Weiß dahier.

Geborene.

Am 1. Febr. Der Mezgrmeister Karl Hartmann ein Sohn. 3. Dem Milchhändler Naftali Charat eine Tochter. 5. Dem Bureaugehilfen August Epiß ein Sohn, Johann Karl. 6. Dem Taglöhner Konrad Eller eine Tochter, Ger­trude Elisabethe. 8. Dem Fabritarbeiter Jafob Karl Pillipp eine Tochter, Marie Elisabethe. 9. Dem Schmied Heinrich Gemmer ein Sohn. 11. Dem Lagerarbeiter Joseph Emil Georg ein Sohn, Hermann Adolf. 12. Dem Schneider Heinrich Martin Gerdes eine Tochter, Anna Katharina

Eleonore.

Gestorbene.

Um 7. Febr. Johannes Krug, 3 Jahre alt, Sohn des Tag öhners Andreas Krug dahier. Lu se Bang 63 Jahre ait, ohne Beruf, daher. 8. Kathar ne Koch, 72 Jahre alt, Nagterin, dahier. 9. Emma Troost, geb. Bock­hater, 72 Jahre alt, Rentnerin. dahier. Christine Giesler, geb. Engel, 51 Jahre alt, Ehefrau des Schlossers Wilhelm Giesler dahier. Katharine Margarete Luise Straft, 4 Mo­nate alt, Tochter des Gerbers Heinrich Kraft III., dahier.

Gemmer( noch ohne Vornamen), 2 Stunden alt, Sohn des Schmieds Heinrich Gemmer dabier. 11. Wilhelmine Amalie Pauline Stuhl, geb. Siebel, 52 Jahre alt, Ehefrau des Raufmanns Robert Stuhl, dahier. 12. Löfer Rann, 81 Jahre alt, Rentner dahier. Karl Bogler, 27 Jahre alt, Taglöhner.

Aus dem Gerichtssaal.

Straffammer fitung.

Gießen, 17. Febr. 1903.

Anton A. und Adolf N., ersterer 16, leßterer 17 Jahre alt, beide von Massenheim, sind geständig in der Nacht vom 11. auf den 12. Januar d. J. in der dortigen Gemarkung etwa 50 junge Obstbäume durch Abbrechen und Abschneiden der Kronen beschädigt zu haben. Nach einem von den Be schädigten aufgestellten Verzeichnis, beträgt der Schaden 571 Mt., was Bürgermeister Buth bestätigt. Die Ange­flagten schüßen Trunkenheit bei Begehung der That vor, doch geht aus ihren eigenen Aussagen he vor, daß sie noch zurechnungsfäh a maren. Das Gericht erkennt gegen A. als Anstifter, auf 7 Monate und gegen N. auf 6 Monate Ge fängnis, indem es das jugendliche Alter der Ung flagten strafmildernd in Betracht zieht. Alsdann wird über die Berufung der Staatsanwaltschaft, in der Sache gegen Jakob D. von Gießen, welcher vom hiesigen Schöffengericht Frei­sprechung erzielte, verhandelt. Angeklagter ist beschuldigt in dem Hause des Gastwirts Riemer datier einen alten Pumpen­stock entwendet zu haben. Die Zeugen stimmen in ihren Aussagen nicht überein; auch hält Angeklagter die Haupt­belastungszeugin für unglaubhaft und bietet hierfür Beweis an, w syalb Bertagung erfolgt. Nunmehr tommt die Privattlage des Israel Lorsch von Alsfeld gegen R chard 8. und Konsorten( Mitglieder der dort gen Karnevalsgesell­schaft) zur Verhandlung. Die Angeklagten sind beschuldigt, durch Annoncen in der Fastnachtszeitung den Privattläger beleidigt zu haben, wurden aber vom Alsfelder Schöffen gericht, mangels Beweis freigesprochen. Das durch Berufung des Privatfiägers angefochtene Urteil wird heute aufgehoben, und drei der Angeklagten in je 60 Mt. Geldstrafe ge­nommen, während die übrigen Angeklagten wiederholt frei­gesprochen werden. Den Schluß bildet die Sache g gen Jakob D. von Gießen wegen Dubstahls, welche auf nach­

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mittag vertagt wurde. Trozdim das Gericht die Hauptbe­laftungs zeugin nicht für unglaubwürd g hält, ist es doch nicht in der Lage, auf ihre Aussage allein, ein verurteilendes Er fenntnis zu stüßen, weshalb die Berufung der Staatsan­waltschaft zurückgewiesen wird.

Brietkasten der Kedaktion.

M. R. hier. Der große Maskenball des Gesangvereins Heiterfeit findet am 22. Febr. im Festsaal Cafe Leib statt. Stellen Sie sich nur ein. Arbeitsnachweis der Stadt Gießen Gartenstraße Nr 2( Bürgermeisterei­

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