Mr. 216.
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Brati@ beilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Cbst- zad Gartenban, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitage.
Dienstag, den 15.
tember 1903.
Gießener
12. Jahrgang.
Insertionspreid Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberhessen. Die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonft 15 Pig.; Sief! mes dic Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gießen Nenenweg 28. Fernsprechanschluk Nr, 362.
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblat!)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Beglar; Rofalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur Kenntnis der Interessenten gebracht, daß die Verwaltung der Armee- Konservenfabrik ju Mainz von Anfang Oktober ab gelbe Kocherbsen, weiße, Nund- und Langbohnen, sowie Linsen letzter Gcnte fauft und f. 3t. bezügliche Angebote entgegennimmt.
Die Angebote sind entweder an die Fabrik direkt der an das dem Verkäufer zunächst gelegene ProviantAmt zu richten, dessen Mitwirkung auf Wunsch des Verfäufers auch bei Abfertigung der Sendungen in Anspruch genommen werden kann.
Den Angeboten sind Proben von ungefähr 1/2 L. beizufügen.
Der Ankauf erfolgt frei Fabrif Mainz und wird bemerkt, daß die Abroukosten vom Bahnhof Mainz bis zur Fabrik, welche vom Verkäufer zu tragen sind, für 100 stilogramm 10 Pfg. betragen.
Die, Vermittlung der Abfertigung auf dem Bahnhof bierselbst, die Verauslagung der Fracht- und Abrollfosten übernimmt auf Wunsch die Verwaltung, wie sie auch auf Ansuchen den Verkäufern Magazinsäcke zur lebersendung der Hülsenfrüchte gegen Tragung der Eisenbahnfracht 2c. Kosten zur Verfügung stellt. Gießen, den 12. September 1903. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert.
Bekanntmachung.
Die Nordanlage, zwischen Asterweg und SchillerStraße, wird wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten von Dienstag, den 15. 1. Mts. ab bis auf Weiteres für den Fuhriverfs- und Fahrradverkehr gesperrt. Gießen, den 12. September 1903. Großh. Polizeiamt Gießen. Hechler.
Eine fozialpolitische Tat. Obligatorische Handwerker- Versicherung.
CB. Das Sprichwort vom goldenen Boden des Handwerks hat längst seine allgemeine Geltung verloren: an den Fingern fann man die wenigen Handwertszweige her zählen, deren Angehörige heute noch ein ausfömmliches und behagliches Dasein durch ihrer Hände Arbeit sich zu schaffenimstande sind. Vielfältig sind bei dieser Lage der Dinge die Versuche und Vorschläge, das darniederliegende Handwerk wieder aufzurichten. Aber fast all diese Vorschläge, gute und schlechte, bezogen sich zunächst in der Hauptsache auf die Sicherung eines besseren Ertrages der Arbeit des arbeitsfähigen Handwerkers. Erst in neuerer Zeit ist man der wahrlich kaum minder wichtigen Frage näher getreten, pie dem erwerbsunfähigen Handwerfer, der bei der ungünstigen Lage des Gewerbes feinen Sparpfennig für Notfälle, für Alter und Invalidität zurücklegen konnte, die bittere Not ferngehalten werden könne. Sozialpolitiker, Volkswirte und nicht zuletzt die Handperfervertretungen, die am besten wissen, wo dem Hand verker der Schuh drückt, haben über diese Frage nachgedacht. Zunächst hat man es mit einer freiwilligen Selbstersicherung der Handwerker bei den Alters- und validitätsversicherungsanstalten versuchen wollen. Die Praris lehrte, daß diefer Weg der rechte nicht sei. Einmal sind die Altersrenten, die ein Handwerker sich auf diese Weise sichern fann, zu niedrig, um eine nennenswerte Hilfe darzustellen. Zum andern zeigte sich in Handwerferfreisen dine gewisse Abneigung, von der freiwilligen Selbstversicheung Gebrauch zu machen, die Abneigung des ſelbſtändigen. handwerkers gegen eine Gleichstellung mit dem abhängigen Lohnarbeiter. Mag dieser Widerstand nun berechtigt sein oder nicht: Genug, er war da, und mit dieser Tatsache mußte ieder ernsthafte Politiker rechnen.
Diese ungünstigen Erfahrungen mit der freiwilligen Selbstversicherung haben dann in weiteren Kreiſen den Gedanken an eine 3 wangsversicherung des Hand- nerfs nahegelegt, und es ist kaum zuviel gesagt, wenn man behauptet, daß diese Anschauung jetzt von neun Zehnteln der beteiligten Kreise geteilt wird. Nach dem Vorgange der Tagungen fast aller einzelnen Handwerkszweige in den letzten Jahren hat eben jetzt der vierte Deutsche handwerks- und Gewerbekammertag in München einen Anraag angenommen, der die Regierung und den Reichstag uffordert,„ für die selbständigen Handwerker eine obli jatorische Alters- und Invalidenversicherung nach dem Muster der Arbeiterversicherung einzurichten". Dieser Beschluß ist gerade im gegenwärtigen Augenblick von besonderer Bedeutung. Bisher wollte die Regiening von einer solchen obligatorischen Versicherung der Sandwerker nichts wissen. Neuerdings aber konnten wir mitteilen, daß die Anschauung der leitenden Kreise in diesem umfte sich geändert habe. Die Regierung steht dem Plane
freundlich gegenüber, und es unterliegt keinem Zweifel, daß dem Antrage des Münchener Handwerkertages eine Vorlage der Regierung an den Reichstag folgen wird, die sich die in München geäußerten Wünsche in der Hauptsache zu eigen machen dürfte.
Unter diesen Umständen ist es von besonderem Interesse, die einzelnen Forderungen des Münchener Antrages sich zu vergegenwärtigen. Diese Forderungen, die von einer aus Mitgliedern der Handwerkskammern Breslau, Lübeck und Hamburg gebildeten Kommission unter Hinzuziehung des Abgeordneten Euler und eines Vertreters des Reichsamts des Innern formuliert worden sind, besagen:
Der Handwerks- und Gewerbekammertag fordert die Ausdehnung der bisher im Reiche bestehenden Invalidenpersicherung auf alle selbständig ein Handwerk betreibenden Personen, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens. Die Lohnklassen sollen in Eintommentlassen umgewandelt und die Beiträge sowie die Renten je nach den verschiedenen Klassen bemessen werden. Invalidenrente soll ohne Rücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte erhalten, der dauernd erwerbsunfähig ist. Altersrente soll ohne Rücksichtnahme auf das Vorhandensein von Erwerbsfähigkeit jeder Versicherte erhalien, der das 65. Lebensjahr vollendet hat. Befreit von der Versicherungspflicht sollen nur sein diejenigen selbständigen Handwerker, die bereits die Altersgrenze erreicht haben oder deren Erwerbsfähigkeit infolge bon Alter, Krankheit oder anderer Gebrechen ohnehin dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist oder denen vom Reich, von einem Bundesstaat, einem Kommunalverbande, einer Versicherungsanstalt oder zugelassenen Rasseneinrichtung Pensionen, Wartegelder oder ähnliche Bezüge zugebilligt sind. Ferner wird vorgeschlagen, nicht die Errichtung besonderer Handwerferversicherungsanstalten, die sehr kostspielig werden müßten, sondern die Angliederung der Handwerkerversicherung an die Arbeiterversicherung zu fordern."
Der lebhafte Beifall, den dieser Antrag auf der Mündener Tagung fand, und die Ablehnung der fadenscheinigen Einwände, die von den wenigen Gegnern der ZwangsSelbstversicherung geäußert wurden, bewies die Einmütigkeit der Handwerfervertretungen in der Wertschätzung der obligatorischen Versicherung. Daß sie alle Aussicht hat, verwirklicht zu werden, haben wir schon betont, und in dieser Erwägung ist der Beschluß des Handwerkertages als eine politische und sozialpolitische Tat von außerordentlicher Bedeutung zu begrüßen.
Kaifer Wilhelm in der Bellye.
Budapest, 14. September. Bewillkommt vom Jubel der Bevöferung, begrüßt von sympathischen Kundgebungen der Presse, ist der Deutsche Kaiser in die alte Beste Mohacz eingezogen, um sich von dort aus auf dem Dampfer„ Sophie" in das Karapancsaer Jagdgebiet, die weiten Waldungen der Bellye zu begeben. Die ehrwürdige Stadt Mohacz, deren Mauern 1526 den Fall des Ungarnreichs vor dem türkischen Halbmond und ebense in siegreicher blutiger Schlacht 1687 die Vernichtung des türfischen Heeres und die Wiederaufrichtung des Magyarentums sahen, hatte sich zum Empfang des kaiserlichen Gastes würdig geschmückt. Vom Bahnhof bis zur Dampferstation zog sich, von uralten Linden flankiert, ein wahrer Wald von buntbevimpelten Masten, deren lange Reihen bei einem prächtigen Seidenzelte endigte. Nachdem der Kaiser mittels Hofsonderzugs eingetroffen, wurde er am Bahnhof von Erzherzog Fricdrich und dem Oberspan Freiherr v. Fejervary begrüßt. Nach dem offiziellen Empfang begab sich der Erzherzog mit seinem kaiserlichen Gast sofort zum Landeplatz, wo der festlich geschmückte Dampfer„ Sophie" sie erwartete. Das Schiff ist in blendendem Weiß gestrichen und in seiner prächtigen Einrichtung ein würdiges Seitenstück zu des Kaisers Jacht„ Hohenzollern", wie dieser selbst mit freudiger Anerkennung bemerkte. Auf dem Dampfer ist für den Kaiser ein eigenes Wohnappartement, bestehend aus einem Schlaf- und einem Arbeitszimmer, eingerichtet. Außerdem befinden sich im Dampfer separate Gemächer für Erzherzog Friedrich und seine Familie. In der Mitte des Dampfers ist ein Speisesaal, für achtzehn Personen.
In schneller Fahrt führte das wackere Schiff den Erzherzog und seinen Jagdgast den weiten Hochwaldungen der Bellye zu, die sich an den schilfbedeckten Donauauen entlang ziehen und weltberühmt sind durch ihren reichen Wildstand an mächtigen Hirschen, Wildschweinen, Wasservögeln, Reihern, Adlern, furz allem was da kreucht und fleugt und des Waidmanns Auge erfreut.
Im Karapancsaer Jägerhause dem Ausgangspunkt der Jagden in der Bellye, erwartete den Kaiser ein behaglich eingerichtetes Appartement von vier Zimmern. Auf seinem Arbeitstische besinden sich zwei Photographien der Kaiserin Auguste Viktoria, auf dem Pfeilerkasten ein Porträt des Kronprinzen und eines der Mutter des Kaisers. Die Wände zieren Jagdbilder, vergrößert nach vom Kaiser selbst aufgenommenen Momentphotographien. Die übrigen Gemächer teilen sich in ienen Speisesaal, einen Rauchsaal, einen Eni
pfangssaal und ein Badezimmer. Jin Jägerhause hat auch die Begleitung des Kaisers Hofmarschall Graf Eulenburg, Generalmajor à la Suite Löwenfeld, Oberstabsarzt Dr. Illing usw. Unterkunft gefunden. Sofort nach seiner Ankunft begab sich der Kaiser in Begleitung des Oberjägers Adolf Dokupil und des Jagdgehilfen Felix Pfennigsberger auf die Pirsche. Beide haben dem Kaiser schon bei seinem Jagdbesuch 1897 als Führer durch das Bellyer Revier gedient und wurden von ihm als alte Bekannte freundlichst begrüßt und nach ihrem Ergehen gefragt. Erzählt man sich doch über die kamerad. schaftliche Art, wie der Kaiser mit seinen Jagdgenossen verfehrt, Wunderdinge. Um einen frankgeschossenen Hirsch, der sich im Donauschilfe verbarg,„ auszumachen", soll der Kaiser sogar einmal den guten Pfennigsberger auf seinen Rücken haben steigen lassen, damit dieser einen bohen Baum erflettern und von dort aus dem franken Tier den Gnadenschuß geben könne. Die beiden Fäger find mit den Gewohnheiten der hochgeweihten Recken ihres Reviers aufs genaueste vertraut und konnten gleich beim ersten Pirschgang den Kaiser zum erfolgreichen Schuß auf einen stattlichen Vierzchnender und einen Sechzehnender bringen. Der Kaiser meldete sein Jagdglück der Kaiserin telegraphisch durch ein Telegramm. Morgen findet eine Jagd auf Adler statt, der bei seiner ersten Anwesenheit in der Belly der Kaiser großes Interesse abgewann. Die Karapancfaer Jäger haben dem hohen Gast als Geschenk zwei Flußadler zugedacht, welche im Mai aus dem Neste genommen wurden und nun stattlich herangewachsen und ziemlich zahm sind. Der Kaiser wird die beiden prächtigen Tiere lebend mit nach Berlin nehmen.
Das Tobuwabobu.
Belgrad, 13. September. Gegenüber den unhaltbaren Zuständen in der serbischen Armee legt König Peter nach wie vor unschlüssig die Hände in den Schoß. Er erklärt seine Tatlosigkeit damit, daß er nicht anders fönne: Die Volfsvertretung habe die Königs mörder begnadigt, und er sei als konstitutioneller Fürst berpflichtet, diefem Beschluß zu gehorsamen.
Davon, daß der einstige Beschluß der Stupschtina, der den Königsmördern Straflosigkeit zusicherte, von diesen durch unzweideutige Todesdrohungen gegen etwaige widerspenstige Volksvertreter erzwungen worden ist, schweigt der König; er weiß zwar auch, daß die Stupschtina heute einen anderen Spruch abgeben und daß sie ihm keinen Vorwurf daraus machen würde, wenn er sich über jenen ersten Beschluß hinwegsette. Aber er selbst hegt offenbar vor den Mischitsch und Maschin, die jetzt um ihren Kopf kämpfen, mehr Furcht als vor der Mißstimmung im Volke und im Offizierskorps. Und so läßt er denn die Dinge gehen, wie sie gehen wollen, mit anderen Worten, er läßt die von den Königsmördern kommandierte Regierung munter weiter gegen die Gegner der Mörder Alexanders vorgehen.
Die kriegsgerichtliche Verhandlung gegen die 24 verhafteten Nischer Offiziere wird voraussichtlich am Dienstag stattfinden. Wie sie enden wird, ob sie ohne eine Empörung der Kameraden vorübergehen wird, läßt sich nicht boraussagen. Soviel scheint allerdings schon sicher, daß auch die Regierung und die Mörder des Königspaares, die selbstverständlich bei der Zusammensetzung des Kriegsgerichts nur ihre Anhänger berücksichtigt haben, den Bogen nicht überspannen und eine verhältnismäßig milde Vestrafung der Verhafteten herbeiführen werden. Die Anklage gegen die in Nisch verhafteten Offiziere gründet sich auf die beiden Tatsachen, daß sie in ihrem Aufruf ihre Kameraden aufforderten, alle am Königsmord Beteiligten zu töten und die Erfüllung der von dem Offizierkorps an maßgebender Stelle zu erhebenden Forderung auf Entlassung der Königsmörder eventuell zu erzwingen sei. Auf dieses Vorgehen ist im serbischen Militär- Strafgesetz Festungshaft bis zu einem Jahre gesetzt. Für die Anstifter zu diesem Vergehen ist mehrjährige Festungshaft vorgesehen. Ein Verluft des Offiziersranges ist mit dieser Bestrafung nicht verbunden. Wahrscheinlich wird auf ein erheblich niedrigeres Strafmaß erkannt werden.
Indessen ist kaum anzunehmen, daß die Freunde der Verhafteten im Offiziersforps, wenn anders sie die Gerichtsverhandlung ungestört vorbeigehen lassen, sich mit einer Verurteilung ihrer Kameraden, und sie noch so milde, zufrieden geben werden. Dazu ist die Erregung gegen die Königsmörder im Offizierskorps zu verbreitet und zu groß. Hinzu kommt, daß die Regierung immer mehr Offiziere verhaften läßt, um ihnen den Prozeß zu machen. Wieder ist eine Anzahl Offiziere, die ihre Zustimmung zu der Proklamation ihrer Nischer Kameraden gegeben hatten, teils in die Belgrader Festung übergeführt, und teils in Hausarrest gesezt. Oberstleutnant Milosch Vasitsch, der ehemalige Flügeladjutant des Königs Milan, wurde unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Die Offiziere der Pozarevacer Garnison erklärten sich mit den Nischer Kameraden solidarisch. Infolge dessen wurden 17 Offiziere der dortigen Garnison in Belgrad eingeferkert.
Es kann nicht ausbleiben, daß die Feinde der Mörder Alexanders sich ihrer Haut wehren und einen vernichtenden Schlag führen. Wen wird er treffen?
Nachrichten von anderer Seite bringen eine sensationelle Erklärung für die Untätigkeit König Peters; Danach iſl
und füßte fic.
Dann hob er sie in ihren Wagen und ordnete
die Leine für ihre Hand.
Ich
mich wegen der Wölfe bei deinem unruhigen Pferde. So weit der Wald reicht, begleite ich dich; ich ängstige
Filia ichritt er au feinem Buchie, ſtedte die Wistolander
bin jogleich bereit."
Der andere fladte mit der kurzen
nute.
Gotf
Ich
Das
braunes Täubchen?" andere ist nicht meine Sache. werde ein Gläschen auf seine Gesundheit trinken! fegne ihn! Er hat ein Herz für den armen Bauer! ,, Dmitri Petrowitsch ist ein sehr anständiger Herr, Hü, hü, schläfst du ein, mein
unternommen, während ich meinen Weg weiter fortickte. Der ihren Ausflug in den zunächst gelegenen Teil des Erzgebirges mußte, ohne der Sache auf den Grund gekommen zu sein. Am nächsten Tage hatte die kosmopolitische Gesellschaft
fchließlich war die Uhr so spät geworden, daß man abbrechen
etwas übertriebenen, stolzen Hoffnungen eines Mutterherzens
und
zu erflären. an einer fleinen wollte, daß wir wieder zusammentreffen sollten. böhmischen Station, Ich kam etwa acht Tage später gegen Abend nach einem Mein junger deutscher Freund und ich, wir trennten uns das Schicksal


