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J. S. Bach. Jos Haydn. L. v. Beethoven.
D. Scarlatti R. Schumann.
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F. Schubert, F. Schubert. F. Schubert. Fr. Chopin E. d'Albert
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Nr. 11.
weites Blatt.
Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Bfg., durch die Post bezogen vierteljährlich Mr. 1.50.
Gratisbellagen: Oberbeffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenban, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.
Mittwoch, den 14. Janer 1903.
Gießener
12. Jahreane
Insertionsprei Die einspaltige Petitzetle far Gießen wie ganz Oberhoffen, die Kreise Weslar und Barburg 10 ❤fg. fonft 15 fg.; Ramen die Petitzeile 50 resp. 40 fg.
Bostzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Feruſprechauschluß Nr, 362.
Nenelle Nachrichten
-
( Gießener Tageblatt)
Unabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lofalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen
Die Hölle auf Erden.
Bilder aus marokkanischen Gefängnissen.
Aus dem Sultanat Marokko fommen bedrohliche Nach richten. Zwar ist die Gefahr für den Sultan und die Stadt Fez, von den Rebellenhorden Bu Hamaras überrumpelt zu werden, so gut wie abgewandt, dafür wenden sich aber jetzt die aufgestachelten Instinkte des maroffanischen Volles gegen die Fremden und speziell gegen die Träger der christlichen Lehre. Die englischen und französischen Missionare müssen vor der erwachenden fanatischen Wut des maurischen Pöbels ihr bedrohtes Leben flüchten. Und doch hätte das arme Volt Marokkos sɔ unendlich viel Grund, sich nach einem Regiment der Milde und Menschlichkeit zu sehnen. Jezt ist die Behandlung, die ihm von den Behörden zu teil wird, eine unmenschliche grausame.
Am charakteristischsten zeigt sich das bei einem Gang durch die Gefängnisse. In dem Gefängnis zu Tanger werden nur die Geschlechter, nicht die Klassen getrennt; alle werden unterschieds os zusammengepfercht: Mörder, die ihre Hinrichtung erwarten, Schuldner, deren Eigentum zwangsweise verkauft wurde, der arme Krüppel, der gerade aus der Bastonnade mit dem Leben davongekommen ist und direkt von der Auspeitschung hergebracht wird. Die Strafe wird so vollzogen, daß der Delinquent mit dem Gesicht nach unten wie ein Adler mit gespreizten Flügeln auf den Fußboden gelegt wird, und dann wird er mit einem gedrehten Lederriemen auf den Rücken gepeitscht. Dieser Riemen ist an drei Fuß lang und wie ein kleiner Finger dick und wird durch eine Schlinge an dem Handgelent des Peitschenden befestigt. Auch das Auspeitschen der Frauen ist in Marokko nicht unbekannt; dabei wird das Opfer ganz in einen Korb gelegt, aus dem die Fußsohlen hervorkommen. Die Mauren behaupten allgemein, daß, abgesehen von dem Schmerz und der Erniedrigung, das Auspeitschen körperlich von Nußen ist und daß die Ausgepeitschten nachher träftig und start werden. Einige sagen, besonders das Auspeitschen des Armes unter dem Ellenbogen sollte mit größter Kraft gemacht werden.
Jeder Pascha oder ,, Kaid" hat die Macht, förperliche Strafen zu verhängen, und zwar in unbegrenztem Maße; aber diese hohen Beamten können auch, wenn der Sultan es für richtig hält, selbst zur Prügelstrafe verurteilt wer den. In vielen maurischen Gefängnissen werden die Frren mit den Verbrechern eingesperrt. Es gibt überhaupt nur ein Irrenhaus im ganzen Lande, und zwar in Marokko. An vielen Orien ist der einzige Raum für Wahnsinnige ein Gehege mit Mauern und ohne Dach; darin sind sie allen Unbilden des Wetters, dem Wind, dem Regen und der subtropischen Sonne ausgesetzt. Gefährliche Irre werden aufrecht an einem Pfahl auf offenem Hofe angefettet, nur während der Nacht wird die Kette so verlängert, daß der Unglückliche eine liegende Stellung einnehmen kann.
Einige Gefangene laufen ständig wie eingesperrte Tiere auf und ab, und ihre frete Bewegung wird durch rasselnde Retten, die an ihren Knöcheln befestigt werden, gehemmt. Die ,, Befreiung von Ketten" kann erfauft werden, wenn Freunde den Preis bezahlen; aber erpresserische Kerkermeister legen immer wieder Fesseln an, um jedesmal neue Gebühren zu erheben.
Und diese Hölle auf Erden wird leider unverändert fortbestehen, so lange es in Marotto gang und gäbe ist, daß alle offiziellen Stellen fäuflich zu erwerben sind. Vom Gouverneur bis zum niedrigsten Polizeibeamten herab ist das ganze Beamtentum verrottet und verderbt und ungehört verhallen die Schreie der Unglücklichen, die von menschlichen Hyänen den grausamsten Mariern unterworfen werden.
Lokales.
OzeaBasel für den 14. Januar.
1521. Luther wird vom Papst Les X. mit dem Bann belegt. 1797. Bonaparte siegt über die Oesterreicher bei Rivoli. 1814. Friede zu Kiel: Dänemark tritt Norvegen an Schweden ab. 1851. Der Opernkomponist Spontini t. 1871. Die Lager von Coulie und Beaumont werden von den Deutschen erstürmt. 1874. Philipp Reis, Erfinder des Telephons t. 1890. Der Dichter Karl Gerok( Palmblätter) in Stuttgart †.
** Abgabe von Steuererklärungen. Unsere Leser seien hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß auch in diesem Jahre mit dem 21. Januar die Frist abläuft, in welcher die zu Steuererklärungen verpflichteten Zensiten diese an den zuständigen Stellen, d. h. bei den Veranlagungstommissionen, abgegeben haben müssen. Es handelt sich diesmal nur um Erklärungen für die Einkommenbesteuerung. Ergänzungssteuererklärungen, deren jagung übrigens nicht die gleichen Rechtsnachteile wie die der Einkommensteuererklärungen nach sich zieht, brauchen nicht abgegeben zu werden, während die Veranlagung zur Einkommensteuer jährlich erneuert wird, die zur Er
Ver
gänzungssteuer nur alle drei Jahre stattfindet und die Veranlagungsperiode gegenwärtig noch läuft. Dagegen verliert, wer die ihm obliegende Einkommensteuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgibt, die gesetzlichen Rechtsmittel geg n seine Einschäßung für das betreffende Steuerjahr.
** Eine Abänderung der Gebührenordnung für Ge richtsvollzieher. Nach einer soeben ergangenen Versügung erhalten die Gerichtsvollzieher von den Gebüh ren aus Parteiaufträgen, welche für die von ihnen erledigten Geschäfte zur Staatstasse vereinnahmt werden, einen Gebührenanteil, der für die Orte der Servisklasse A auf 29 v. H., für die Orte der Servisklasse I auf 27 v. H., für die übrigen Orte auf 24 v. H. bestimmt wird. Ferner bestimmt die neue Gerichtsvollzieherordnung, daß einzelne Gerichtsvollzieher derart zur Verfügung gastellt roerden können, daß diese ohne Rücksicht auf die Bezirksabteilung alle besonders schleunigen Aufträge zu erledigen haben. Ein bestimmter Bezirk ist ihnen nicht zuzuweisen. Für die Benutzung des Fahrrads, dessen ausgiebige Verwendung im dienstlichen Interesse liegt, tönnen die Gerichtsvollzieher die der Verzinsung des Anschaffungspreises und der regelmäßigen Benußung entsprechenden Beträge als Dienstaufwendungen einstellen.
** Zur Berufswahl der Abiturienten. Einen Wink für Eltern, deren Söhne zu Ostern dos Abiturienteneramen machen, bietet eine soeben erschienene Statistik über die Avancementsverhältnisse bei den deutschen Justizverwal tungen, insbesondere der preußischen. Es kann nicht laut genug betont werden, wie sich fortgesezt eine ganz außer Verhältnis zu dem vorhandenen Bedarf stehende Zahl von Gymnasialabiturienten dem juristischen Studium zuwendet. Die Aussichten für eine sichere und feste Anstellung im Staatsdienst sind für Jahre hinaus um so schlechter, als infolge langer Andauer der wirtschaftlichen Krisis auch im Handel und in der Industrie die Nachfrage nach juristischen Kräften erheblichgelassen hat und gar zu bald nicht wieder lebendig zu werden verspricht. Auch alle anderen Berufsarten und namentlich die gelehrten sind überfü lt. Die Aussichten im Beruf der höheren Lehrer st ezt sich zur Zeit besser dar, als die in jedem anderen akademischen Beruf, namentlich aber im juristischen.
Vermischtes.
*[ Das Deutschtum in Venezuela.] Gegenüber den Behauptungen der amerikanischen gelben" Presse, die deutschen Interessen in Venezuela seien gar nicht bedeutend, wird von sachkundiger Seite fonstatiert, daß nächst den Rassen der Einheimischen feine Nation ein so be deutendes Kontingent zur venezolanischen Einwohnerschaft stellt, als die Deutschen. In der Hauptstadt Caracas sind über 10 Prozent der Einwohner Deutsche. Auf Bergeshöhen, wo deutsche Bodenprodukte gedeihen können, findet man verschiedene deutsche Dörfer, sowie auch überall im Lande große Hazienden, die von Deutschen verwaltet werden. Aus alledem erhellt, daß die deutsche Bewohnerschaft immerhin einen bedeutenden Faktor in Venezuela darstellt; man findet dort den deutschen Kaufmannsstand, der jedem Besucher Venezuelas sofort als ein wichtiger Bestandteil im Leben von La Guaira und Caracas auffällt und dessen Zentrum die deutsche Gesandtschaft, das deutsche und das österreichische Konsulat bilden, dann die deutschen Ansiedler, welche in dem Boden Venezuelas Geld zu finden hoffen, und schließlich den durch deutsche Unternehmungen, besonders die deutsche Eisenbahn, nach Venezuela berschlagenen Beamten und Angestellten. Die Mehrzahl aller Geschäfte in Caracas ist in den Händen der Deutschen. Selbst der ,, London Bazar", das größte dortige Kaufhaus, ist trotz des englischen Namens eine deutsche Firma. Die Uhrmacher und Juweliere sind sämtlich Deutsche. Die beiden deutschen Bierhallen segen den Gästen auch echt deutsche Speisen vor, wie Frankfurter mit Sauerkraut, Bratwurst u. 1. m., alles in Büchsen importiert. Außerdem giebt es ein sehr gutes deutsches Hotel in Caracas. Von einer tleinen Bension hat sich das Hotel Klint zum ersten Gasthof von Caracas entwickelt, da es an Reinlichkeit und vorzüglicher Kost bie benezolanischen Gasthöfe bei weitem übertrifft. Selbst Venezolaner fommen gern zu klint, und die jungen deutschen Kaufleute trachten, wenn sie irgend Blah finden können, sich daselbst einzuquartieren. In Venezuela ist es sehr schwierig, sich mit mäßigen Einnahmen einzurichten, wenn man die gewohnte reichliche Fleischkost fortsetzen, auch auf verschiedene Dinge, die von Europa importiert werden, nicht verzichten will. So kommt es, daß die anscheinend hohen Ghelter der jungen fleute doch nicht weiter reichen, als viel geringere Honorare in Europa.
D[ Die Wiener Kaiser Josefefapelle] im jogenannten Batterhölzer" des Stadtteils Weidling foll aus Verfehrsrücksichten vom Erdboden verschwinden. Un diese Kapelle fnüpft sich eine Sage, derzufolge an jener Stelle der Kaiser Josef II. im Jahre 1783 einer Le bensgefahr entronnen sein soll. Auf einem feines
wohnten Spaziergänge in das nahegelegene Gehölze foM ein Unbekannter ein Attentat auf ihn versucht haben. Kaiser Josef, die Gefahr erkennend, jezte sich mit seinem Stockdegen zur Wehre, so daß der Attentäter die Flucht ergriff. Aus diesem Anlaß errichteten Bürger von Wien die Kapelle.
13ie Geister als Ehevermittler.] Die bekannte französische Sängerin Emma Calve hat sich mit dem Pariser Schriftsteller Jules Bois verlobt. Jules Bois ist als Ro mandichter und als Vorkämpfer der Frauenbewegung be fannt geworden, den Hauptruhm aber erlangte er als begeisterter Anhänger des Spiritismus. Und die Geister waren ihm dankbar, denn sie waren es, die seine Bekannt schaft mit der schönen Calvé vermittelten. Nicht als ob sie persönlich erschienen wären, um der Sängerin zu befehlen, mit Herrn Bois aufs Standesamt zu gehen, aber sie waren doch die indirekte Ursache der Verlobung der beiden Berühmtheiten, die sich sonst wohl kaum fennen gelernt hätten. Jules Bois beschäftigte sich von jeher mit der höheren Magie, und seine Freunde wissen, daß sich auf der Schweile seiner Wohnung ein geheimnisvoller Zirkel befindet, der die bösen Geister serhalten soll. Durch Vorträge, Zeitungsartikel und Bücher suchte Bois auch seine Zeitgenossen für die Geisterwelt zu interessieren; be sonderes Aufsehen erregte die Artikelreihe über die Welt des Uebersinnlichen, die er vor einiger Zeit im„ ,, Matin" veröffentlichte. Diese Artitel brachten ihm außer einem schönen Honorar eine schöne Braut ein. Denn auch Emma Calvé schwärmte für die mystischen Wissenschaften; sie war zwar nur Dilettantin auf diesem noch so wenig erforschten Gebiete. Durch ihren Verlobten dürfte ihr jetzt das Wesen des Occultismus vollständig erschlossen werden, so weit eben ein sündiger Mensch in die dunen Tiefen des Uebersinnlichen eindringen fann.
[ Ein Trust der Wilderer] ist die neueste Erscheinung auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Zusammenschlusses, unter dessen Zeichen unsere Zeit steht. In Holland haben sich die Herren Wilddiebe zu einer festen Organisation zusammengeschlossen. In Gegenden, wo viel Wild vorkonimt, und demnach auch zahlreiche Wilderer vertreten sind, gefiel es diesen gar nicht, daß sie so oft vor Gericht gezogen wurden. Sie haben sich daher verpflichtet, wenn einer der ihrigen bestraft wird, gemeinsam die auferlegte Geldbuße zu bezahlen. Ist der Verurteilte verheiratet und erhält er statt einer Geldstrafe einige Tage Haft, dann wird von seinen Freunden während der Zeit, die er im Gefängnis zubringen muß, seine Familie unterhalten. Das Wildern nimmt infolge solcher Zustände allenthalben zu, so daß in manchen Gegenden das Wild ganz verschwindet.
☐[ Die elektrische Hinrichtung eines Elefanten] erregte im Newhorter zoologischen Garten dieser Tage großes Aufsehen. Der größte Elefant des Gartens, Topsy, ein wahres Riesenexemplar, war in den letzten Jahren reizbar und mordlustig geworden. Um ganz sicher zu gehen, wurden drei Tötungsmittel auf einmal in Anwendung gebracht: Gift, Strangulierung und Elektrizität. Elektroden der Dynamomaschinen einer nahegelegenen Beleuchtungsstation wurden an Topsys Beinen festgemacht, um den Hals wurde ihm die Schlinge eines dicken Strickes gelegt und deren freies Ende um eine Lokomotive gebunden, und schließlich gab man Topsy eins träftige Portion Kupferchanid ein. Schlinge und Gift tamen jedoch erst gar nicht zur Wirkung, da die Elektrizität allein genügte. Eine Stromstärfe von 6000 Volt erwies sich als hinreichend. Während zehn Sekunden wurde der Strom zugeführt. Diese Zeit über stand Topsy steif aber aufrecht. Als der Strom nach zehn Sekunden unterbrochen wurde, fiel Topsy sofort leblos am.
Die Tochter der Geschiedenen. Vor dem Untersuchungsrichter Malhet in Marseille erschienen dieser Tage zwei geschiedene Eheleute Antonini. Die Scheidung war vor vierzehn Jahren zu gunsten des Mannes ausgesprochen worden, weil die Frau sich zum Gerichtstage nicht einfand; sie war damals mit ihrem drei Monate alten Minde nach Toulon geflohen und hat es dort erzogen. Im Juni 1902 jezte der Vater es bei dem Gerichte durch, daß die Obhut seiner Tochter ihm übertragen wurde. Er ließ die Mutter wegen Kindesraubs verfolgen, und sie wurde mit dem Mädchen von Toulon nach Marseille gebracht. Als dieses aus dem Munde des Untersuchungsrichters hörte, daß es seinem Vater folgen müsse, rief es: Lieber werfe ich mich ins Feuer. Gesagt, getan. Die fleine Antonini warf sich mit dem Kopf ins Kaminfeuer und leistete Widerstand, als der Richter und der Aftuar sie herauszogen, mit Brandwunden am Gesicht und an den Händen. Wäh rend man sich um das Mädchen bemühte, ergriff Antonini einen Stuhl und schlug damit auf seine Ehefrau und auch auf die Gendarmen los, die sie herbeigebracht hatten und nun verteidigen wollten. Er wurde festgenommen und seine Tochter nach einem Hospital gebracht, aus dem sie wahrscheinlich zu der after wird zurückkehren dürfen. * Gine böse Berwechselung. Aus Genf ibire nachstehende humoristische Geschichte gemeldet: in Russe, der sich in seinem hotel ein recht gutes Abendessen Eng geleistet hatte, verwechselte das Zimmer anz laubens mit hem fetuigen umb begle ed i bus Gng


