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angesichts des furchtbaren Sturges diejer unglücklichen Frau doch nicht unterdrücken tönnen. Denn, wenn ste auch die volle Verantwortung für ihr Tun zu tragen hat, es ist nicht zu leugnen, daß die alles zerseßende frivole Geistesrichtung, die sich gerade in der legten Zeit unter uns breit macht, zum guten Teil mit an ihrem Fehltritt schuld trägt. Die Prinzessin hat ,, die Pflicht, sich auszu­leben", wie die Jünger des modernen Egoismus so schön sagen, über die wahre Pflicht gestellt, das übernommene Amt und die Mutter hat ein hohes, heiliges Amt in Treue zu erfüllen.

Wie aus Rom verlautet, soll der Bapst an die Kron­prinzessin Luise ein Schreiben gerichtet haben, in welchem er ihr verspricht, ihrem Wunsche nachzukommen, sich beim Dresdener Hofe dafür zu verwenden, daß man ihr gestatte, bon Zeit zu Zeit ihre Kinder zu sehen. Die Krankheit des Brinzen Friedrich Christian zeigt leider noch immer keine Neigung zur Besserung. Der Prinz schläft wenig und unruhig und hat noch immer recht geringen Appetit.

18. Sigung.

Preussischer Landtag.

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Baus der Abgeordneten.

Eigener Bericht.

Eine populäre klage. Aufhebung oder Einschränkung der Gerichtsferien for­dert eine von nationalliberaler Seite gestellte Inter­pellation. Diese Forderung ist im Volle fast ebens populär wie in den unmittelbar beteiligten Kreisen un­beliebt. Jm Sinne der Freunde dieser Forderung be gründet Abg. Hirsch- Essen die Interpellation, indem er auf die schweren Schädigungen des Erwerbslebens hinweist, die durch die Gerichtsferien veranlaßt würden. Namentlich die Verschleppung eiliger Zivilprozesse be­beute für Handel und Industrie, oft auch für die Band­wirtschaft, direkte Verluste. Abhilfe müsse durch die Reichsgesetzgebung erfolgen.

In seiner Erwiderung sagte der Justizminister Dr. Schönstedt Ja und Nein. Soweit es sich um die gänzliche Beseitigung der Gerichtsferien handle, müsse er die Interpellation ablehnen. Die Gerichtsferien seien notwendig einerseits zur gründlichen Erholung der Rich­ter und Anwälte, andererseits auch für das Publikum, das diese Monate gleichfalls zu Reisen zu benußen pflege. Er werde aber die Reichsregierung ersuchen, die Ver­hältnisse auf dem Wege einer Enquete nachzuprüfen; Es würden sich dann wohl Mittel und Wege finden lassen, um eine Besserung herbeizuführen. In der fol­genden Debatte sprachen sich die Vertreter der Mehr­heitsparteien gegen die Beseitigung der Ferien aus, da­mit war die Sache erledigt. In der hierauf folgenden Beratung des Justizetats wurden mancherlei Wünsche laut, die jedoch beim Justizminister kein williges Öhr fanden.

In unterrichteten Abgeordnetenfreisen vertritt man die Anschauung, daß die preußische Regierung auf einen Schluß des Landtags vor Ostern hindrängt. Allerdings würde sich ein so frühzeitiger Schluß nur mit Zuhilfe­nahme von Abendsizungen und sonstigen energischen Ein­wirkungen ermöglichen lassen.

Nab und fern.

::: Ein gefährlicher Kinderfreund. Wegen eines schwe ren Sittlichkeitsverbrechens ist der 27 Jahre alte Bild­hauer Ostar Ufert aus Wilmersdorf flüchtig geworden. U. hatte bei einem Professor Beschäftigung, führte aber nebenher noch Privataufträge aus und hatte sich bei einem Gastwirt in Charlottenburg ein Zimmer als Werkstätte eingerichtet. Da er auch an dem Tische teilnahm und mit den Gastwirtsleuten auf freundschaftlichem Fuße stand, so fiel weiter nicht auf, daß das vierjährige Töchterchen Else den Arbeiten des Bildhauers öfter zusah. Bei diesem Kinde hat sich nun eine häßliche Krankheit herausgestellt, wegen der es einem Berliner Krankenhause zugeführt wurde. Die Schuld daran wird dem Bildhauer beige­messen, der nicht aufzufinden ist. U. entstammt einer ge­achteten Familie aus Frankfurt a. M.

)-( Sechzehn Stunden von Wölfen belagert. Der Gutsbesitzer S. Golubkow fuhr dieser Tage in Wirt­schaftsangelegenheiten auf sein Landgut( im Gouverne nement Odessa). Unterwegs wurde er von einem Rudel bon acht Wölfen angefallen. Die erschrockenen Pferde liefen in rasender Geschwindigkeit davon, wurden aber von den sie verfolgenden Wölfen bald eingeholt und stürz­ten mit durchgebissenen Hälsen zu Boden. G. und sein Kutscher befanden sich nun in der Gefahr, ebenfalls bon den Wölfen zerrissen zu werden. Obgleich G. drei Schüsse abgab, gelang es ihm nur, einen Wolf zu töten. Ihre einzige Rettung erblickten die beiden nur darin, daß sie den Wagen umwarfen und sich dann darunter verbargen. Mit großer Mühe gelang dieses Manöver; Die beiden mußten aber wegen des engen Raumes auf­einander liegen. Nachdem sie so 16 Stunden zugebracht hatten, vernahmen sie plößlich Rufe von herankommen­ben Leuten und Flintenschüsse, und sie wurden aus ihrer entsetzlichen Lage befreit.

Bunte Chronit. Die reichste Stadt Preußens ist jetzt Charlottenburg geworden. Das durchschnittliche Einkom men beträgt in Charlottenburg 4125 Mark. Das Durch­schnittseinkommen betrug früher in Frankfurt a. M. 4791 Mark. Es ist dort jest auf 4115 Mart herabgesunken.

Eine allgemeine Bolksschullehrerbibliothek soll in Berlin geschaffen werden. Eine größere Anzahl von Bü­Heru und Schriften ist bereits zur Verfügung gestellt. Segen einen jährlichen Beitrag von 1 Mart erhalten die Besteller die gewünschten Bücher leihweise.

Bei der Katastrophe auf dem Wislokofluß sind neueren Nachrichten zufolge in ganzen gegen 100 Personen er­

runten.

Bon acht Räubern überfallen und entführt wurde jei Marsala, in der sizilischen Provinz Trapani, der reiche Sutsbesizer Ritter Jsidore Spano, Stadtrat von Marsala. Die Briganten befahlen ihm, sich mit dem Gesicht nach anten zu Boden zu werfen, worauf sie ihn fesselten und pegtrugen.

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Barlamentarisches aus Hessen. Der Zweiten Kammer ist von Abg. Schönberger und 32 Genossen folgender Antrag zugegangen:

Hohe Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, die im vorigen Landtage nicht zur Erledigung gekommene Re­gierungsvorlage, betr. den Entwurf eines Gesezes, die Ent­fchädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindoieh, dem gegenwärtigen Landtage erneut vorzulegen, mit der Maßgabe, daß 1. in dem Ent­wurfe die Entschädigungsleistung durch den Staat in einer jährlichen festen Summe Aufnahme findet; 2. daß wegen der zu gewinnenden weiteren Erfahrungen dem Gesez zunächst nur ein provisorischer Charakter beigelegt und seine Geltungs­dauer daher etwa auf 10 Jahre beschränkt wird. Unter­schrieben ist der Antrag von den Abgg. Schönberger, Bähr, Berthold, Brauer, Breimer, v. Brentano, Cramer, Dr. David, Diehl, Erk, Haas( Darmstadt), Haas( Mainz), Hauck, Häusel, Dr. Heidenreich, Hirschel, Horn, Jouz, Röhler( Langsdorf), Norell, Lang, Leun, Orb, Graf v. Oriola, Ripper, Schill, Schmalbach, Seelinger, Sensfelder, Stöpler,

Weidner Weith und Ulrich.

Sihung der Stadtverordneten.

W. Gießen, 12. Februar. Der Oberbürgermeister, welcher heute Nachmittag um 4 Uhr die Sigung eröffnete und ebenso Beigeordneter Georgi erscheinen angethan mit den Insignien ihres Amtes, da es zuerst galt den von der Versammlung ein­ftimmig zum Beigeordneten gewählten Stadtverordneten Heyligenstaedt in sein neues Amt einzuführen. Die Be stätigung der Wahl Heyligenstaedt's ist inzwischen vom Mini­sterium auch erfolgt.

Der neue Beigeordnete Heyligenstaedi leistete den von der Städte- Ordnung vorgeschriebenen Amtseid.- Der Oberbürgermeister, teilt mit, daß er dem geschiebenen Oberst v Dewitz im Namen der städtischen Verwaltung den Dank ausgesprochen hat für dessen Bemühen, das gute Einvernehmen zwischen der Civil­und Militärbevölkerung zu pflegen. Der gewesene Oberst hat durch Brief vom 30. Januar, seinen Dank für die ihm gezollte Anerkennung ausgesprochen und dabei bemerkt, daß er der Bürgerschaft und der Stadt Gießen stets gern ge­

denten werde.

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Ein Ungenannter hat für die Stadtarmen einen größeren Geldbetrag der städtischen Verwaltung zur Ver­fügung gestellt. In der Versammlung wird durch den Oberbürgermeister zur Kenntnis gebracht, daß nach erfolgter Verbilligung der Elektrizität im Januar der Verbrauch der selben sich nach Kilowat- Stunden um 25 Prozent in Geld umgerechnet um 11 Prozent gegen den Voranschlag ver­mehrt hat. Herr Louis Hellmold hat infolge der in letter Stadtverordneten- Versammlung wegen Ueberlassung eines Gäßchens an der Steinstraße an ihn, gepflogenen Debatte einen Brief an die Bürgermeisterei gesendet, der zur Ver­lesung fommi und worin er dagegen protestiert, daß man in jener Debatte seine, Hellmoles Angabe, daß er vom Stadtbauamt veranlaßt sei, jenes Gäßchen zu erwerben in Zweifel gezogen hat. Der Oberbürgermeister bemerkt, Herr Gerbel habe ihm gegenüber erklärt, Hellmolds An gabe beruhe auf Wahrheit. Die Versammlung ist damit einverstanden, daß eine Petroleum Gas­Laterne, welche die Firma Gebr. Berdur vor ihrem Ge­schäftslokal hat anbringen lassen, wiederruflich bis auf Wei­teres belassen werden soll. Ebenso wird dem Schlosser

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diesen Zustand in der Mitte der Stadt dulden soll. Stadtv. wohnen, für die die Stadt meistens die Miete bezahlt. Der Jann weist darauf hin, daß in der Kracheburg Leute Oberbürgermeister benerft, die Eigentümer des anstößigen Hauses in der Neuen Bäue hätten wegen des verwahrlosten Aeußeren desselben barits einen Polizeibefehl erhalten, sich beim Kreisamte, er verde aber versuchen, die Angelegenheit dagegen aber beschwert und diese Beschwerde liege noch zur Erledigung zu bringen.-

Der Feitweg an der Licherstraße

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soll im Interesse der Kanalisation von der linken Seite, wo er neben dem llerdirgs nur schmalen Bankett herläuft wird verlegt werden. Stadtv. Schaffstädt hält einen nach rechts der Straße, wo der jeßige Graben unentbehrlich Prof. Gaffty is der Meinung, daß man der Verlegung Reitweg bei der Kürze der Straße für überflüssig. Stadtv. passieren, daß die Offiziere unserer Garnison die Einziehung dieses Reitweges zustimmen solle, es tönnte sonst leicht auffassen würden Stadtv. Kirch spricht sich auch für den dieses Reitweges als eine gegen fie gerichtete Unfreundlichkeit Reitweg an der Licherstraße aus. Stadtv. Schaffstädt bemerkt die Licherstraße sei doch bebaut und da gehöre nach seiner Ansicht schon wegen der Gefährlichkeit für die Kinder tein Reitweg hin. Die Versammlung beschließt jedoch den Reitweg zu verlegen. Zur Regulierung und zum Aus­bau des

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Schiffenbergerweges

zwischen Licher- und Bergstraße werden 19 000 Mt. ver­anlagt und bewilligt. Die Uebernahme der Haftpflicht für städtische Beamte, welche dienstlich den Eisenbahntö per be treten müssen, falls ihnen hierbei ein Unfall zustößt, soll von der Stadt übernommen werden, wozu die Versammlung ihr Einverständnis giebt. Die freihändige Erwerbung von 2800 Stück behauenem

Pflastermaterial

welches wegen geringer Größenabweichung als nicht probe­mäßig von einer Lieferung an die Stadt ausgeschlossen wurde, wird, da der Lieferant einen Preisnachlaß pro Tauf nd von 49 Mt. gewährte, von den Stadtverordneten zu gestimmt, ebenso ist die Bersammlung mit den Borschlägen des Tiefbauamtes und der Baudeputation wegen der Ver­gebung von Basalt- Grob- und Feinschlag einverstanden.- Es liegen der Versammlung mehrere Rechnungen vor über Lieferungen an die Stadt

welche ohne Genehmigung der Versammlung in Auftrag gegeben sind und zwar zuerst 258 Mt. für Gegen­stände zu Feuerlöschzwecken. Der Branddirektor Traber hat die Notwendigkeit der gelieferten Sachen bestätigt. Der Oberbürgermeister erklärt, daß die Feuerwehr den wohlver­dienten Rüffel von ihm erhalten hat, weil sie oder das Kommando ohne Genehmigung der Versammlung Anschaff­ungen gemacht hat, er bitte aber die Versammlung den Bosten nachträglich gut zu heißen, was auch geschieht.- Der Photograph Uhl hat dem Bauamt eine Rechnung eingereicht für 5 Aufnahmen und dannach gelieferte 21 Photographien des neuen Friedhofes und des alten Hauses der Firma Alexander Mayer an der Ecke der Schulstraße. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 107 Mt. Der Besteller dieser Bilder ist der ehemalige Stadt- Baurat Schmandt. Oberbürgermeister Mecum bemerkt, daß die Versammlung Herrn Schmandt nicht ermächtigt hat photographische Aufnahmen auf Kosten der Stadt machen zu lassen. Hierzu kommt, daß die Bestellung zu einer Zeit erfolgt ist, wo die Stadt sich für ihre Zwecke bereits einen eigenen Apparat zum Photographieren angeschafft hatte.

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stattet. Der Cigarrenhändler Philipp Wooz beantragte ihm zu gestatten nach vorgelegten Bauplänen, daß er in seinem Hause

Neustadt 30, Ede Sandgasse

einen Eckladen ousbrechen kann. Der Oberbürgermeister erklärt dazu daß vor ca. 13 Jahren für jene Ede entlang der Sandstraße von der Versammlung ein Fluchtlinienplan genehmigt sei, dem eventuell ein Teil des Moog'schen Hauses zum Opfer fallen wird. Die Baudeputation beantragte an biefer genehmigten Straßenregulierung fest zu halten und das Baugesuch Mooz abzulehn n.

Stadtv. Loeber bemerkt es handle sich hier um ein Gesuch eines geringen Mannes, der für seinen Sohn, welcher ein Installationsgeschäft betreibt, einen Laden bauen wolle. Entweder solle man dem Gesuchsteller den Bau gestatten oder heute gleich die projektierte Straßenverbesserung be­schließen. Der Oberbürgermeister erklärt dem gegenüber, das Gesuch des Mooz biete feineswegs eine Veranlassung die projektierte Straßenverbreiterung an der Sandgasse gleich vorzunehmen, es genüge der Beschluß an der ein Mal genehmigten Fluchtlinie festzuhalten, womit der ge­plante Umbau des Moog'schen Hauses hinfällig wird. Die Versammlung beschließt die Bauerlaubnis für den vorliegen den Fall zu versagen. Für

das Lampus'sche Grundstück

am Seltersweg wird von der Versammlung die Genehmigung nachgesucht dasselbe zu enteignen, die auch erteilt wird. Der Oberbürgermeister bemerkt hierzu, daß nachdem der von der Versammlung genehmigte Fluchtlinienplan des Seltersweges vor den Häusern Nr. 73 und 75 ordnungs­gemäß offen gelegen und ein Einspruch dagegen nicht erfolgt sei habe er, vorbehaltlich der Genehmigung der Versammlung. der Witwe Lampus, die früher erklärt hat, nur ihr ganzes Grundstück der Stadt überlassen zu wollen, für dasselbe 50.000 Mt. geboten. Die Eigentümerin welche bis zum 10. Februar Frist zur Erklärung gegeben, hat darauf um Verlängerung der Frist gebeten, unter der Motivierung, sie wolle inzwischen mit anderen Reflektanten wegen den Ver­tauf ihres Eigentums verhandeln. Stadtv. Krumm bemerkt, er habe zur Sache selbst nichts zu sagen, wolle nur bei dieser Gelegenheit ein Mal wieder auf

die Kracheburg an der Nenen Bäue Hinweisen, deren verwahrloster Zustand ein offenbarer Stan­dal sei. Das Gebäude verschimpfe in seiner jeßigen Facade den ganzen Stadtteil und er sehe gar nicht ein warum man

Rechnung zur Beschlußfassung vorgelegen hat, feinen Antrag fie giebt der Versammlung anheim zur Sache selbst Stellung zu nehmen. Beigeordneter Georgi bemerkt, daß nach der Rechnung die Lieferung der Bilder am 13. September v. J. erfolgt sei, deren Bestellung also kurz vor dem Fortgang des Herrn Schmandt erst erfolgt sein kann. Der Oberbürgermeister bemerkt, daß der Besteller der Bilder am 15. September offiziell seine Thätigkeit für die Stadt eingestellt hat. Stadtv. Heichelheim ist der Ansicht, daß wenn das Bauamt die von Herrn Schmandt bestellten Bilder angenommen hat, es auch Pflicht der Stadt sei, dem Lieferanten derselben die Bilder zu bezahlen. Der Oberbürger meister weißt darauf hin, daß Herr Schmandt feinen Auftrag hatte Bilder machen zu lassen, und daß wenn die Versammlung es ablehnt diese Be stellung als zu Recht bestehend, heute anzuerkennen man Herrn Uhl die vorhandenen Bilder zur Verfügung stellen tann, so daß einer Bereicherung der Stadt nicht gegen diese geklagt werden fann. Stadtv. Schiele fragt an ob der Oberbürgermeister sich davon überzeugt hat, daß nicht doch etwa ein Beschluß der Versammlung vorliegt der den gewesenen Leiter des Stadtbauamtes beauftragt hat die Bestellung zu machen. Der Oberbürgermeister b.merkt, er habe eingehend dahin geforscht,

ein solcher Beschluß eriſtiere nicht. Stadtv. Haub a ch bemerkt, die Versammlung habe vor Jahren das Stadtbauamt berechtigt, alte historische oder sonst interessante Bauten die dem Abriß anheimfallen photogra phieren zu lassen, aber auf den neuen Friedhof treffe dieser Beschluß nicht zu, die Aufnahme der Gebäude desselben waren nicht notwendig, wenn der Besteller gern davon Bilder haben wollte, so stand ja der von der Stadt be schaffte Apparat zur Verfügung. Er fönne nur erflären, daß der Antrag Heichelheim auch diese Friedhofsbilder aus der Stadtkasse zu bezahlen, falle ihn die Stadt Verordnetenversammlung annimmt ein recht be quemer sei die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, er werde jedoch dagegen stimmen. Stadtv. Schaffstaedt ist der Ansicht, es bleibe der Stadt weiter nichts über, als die Rechnung des Photographen Uhl zu bezah len, denn das Stadtbauamt als solches sei Besteller und auch Abnehmer der Bilder und wenn eine städtische Behörde wie das Bauamt etwas in Anftrag giebt, dann fönne man doch nicht ver langen, daß der Geschäftsmann sich erst erkundigt, ob dies

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