Ausgabe 
12.12.1903 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Gießen.

reftion: Steing nntag, 13.

mittags 3 emden- Dort u ermäßigten Bre

ria von Ma

ain 5 Aften bon Sreise der 2 Mt., Sperrit ag 1.00, 2. Bla Pfg., Galleri Abends 8 onntago- bona. enfion e

in 3 Aften bon

Vorher: Flitterwo

ant in 1 ft bo

Steingoetter

retten- Vert tag den 14 nachmittag8 3 gere ich im Neustadt&

Partie Sig

fen Apis und Verfteigerung

t ftatt. ikler, Gericht

Gießen

ur Kenn

er es nicht mi taufe ftets alte Ites Eisen zu Heugner,

Spaziersto

n großer Aust sehr preiswert

Kaffeler Schirmfah

tehen, Selter

Offerien to Ofenkohlen

hmiedetohlen k n und auf Sage nrich Rupper

Ermenrod.

mann

Edelwin

ANILL

mit Zu INAL- PRAPARAT

finder des Vanil feinste und aus

ebigste Marke

eine Aroma dera

note, aber viel bil

ner und gesu

ese. Vorteilhaftes

in den seit über

bekannten Fal

en mit Stanni

e, extrastark à 2

5 Päckchen 75 Pl

als Bestreuzucke

schiedenen bili

gen.

en besserenGesch

hältlich Man v

edoch ausdrück stehe auf

aun& Reimer's

ginal- Vanillin

-Vertrieb Max E

Dresden.

000000

blittich

derichli Fisipor

Abaumfinder

emprebit

orrman

Gleken

. 292. Zweites Blatt.

bonnementspreis: in Gießen, abgehalt monatlich 50- fs., ' Saus gebracht 60 fg., burch die Boft bezogen viertel fährlich Mt. 1.50.

Brattebeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Beitschrift für Landwirtschaft, Ebft- und Bartenbau, sowie bie Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt richetat an allen Bertagen nachmitags.

Samstag, den 12. Dezember 1903.

Gießener

12. Jabrgang.

Infectionsprei 8: Die einfaltige Betigelle für ehen wir gang Oberbeffen, bie Streife Weglar und Merburg 10 f. foft 16 Big.: Steklemes bie Betttgeile 30 reip. 40 Dis.

Boftzeitungsliste No. 3969.

Rebaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Berufsrechanlah ne, 362.

Nenelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabbängige Tageszeitung

( Siebener Beitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Esthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.

Methode Dippold in der Realschule.

Barmen, 9. Dezember.

Wegen Mißhandlung in Ausübung seines Amtes hatte fich der 58jährige Realschuloberlehrer Professor Karl De­ditius gestern vor der hiesigen Straffammer zu verant­worten. Er wurde beschuldigt, durch Mißhandlungen den Tod des Quintaners Walter Buscher herbeigeführt zu haben. Der zwölfjährige Buscher, Sohn eines Landwirts aus Langer­feld, hatte die Gewohnheit, während des Rechenunterrichts an der Wandtafel schief zu schreiben. Nachdem Deditius dies schon öfter gerügt hatte, ließ er dem Knaben im Januar ds s. in Wiederholungsfalle eine körperliche Züchtigung auteil werden. Der genannte Oberlehrer soll nun stets eine eigene Art der Züchtigung zur Anwendung gebracht haben. Er pflegte die Knaben nach Verabreichung von Ohrfeigen mit beiden Händen vorn am Rockfragen zu fassen, so daß er ihnen mit den gebogenen Daumen unter das Kinn tam, und sie dann unter heftigem Rütteln und Schütteln rückwärts an die Wand zu drücken. Diese Spezialität" wurde auch bei Buscher angewandt. Diesen drückte Deditius an einen Schwant, der abgerundete Ecken hatte. Der Knabe glitt hier­bei aus und prallte mit dem Hinterkopfe gegen die Wand, wobei er abermals einige Ohrfeigen erhielt. Am anderen Lage erkrankte Buscher unter heftigen Ziebererscheinungen; mam brachte ihn zu Bett und ließ ihm ärztliche Hilfe an­gedeihen. Nach zehntägiger Behandlung am Orte wurde er in das Eliernhaus übergeführt, doch trat auch dort keine Beferung ein. Nach längerem Krantenlager stellte sich bei derm enaben einseitige Lähmung ein, dann folgte Erblin­dung, bis er schließlich im Mai ds. Js. durch den Tod von fein en Leiden erlöst wurde. Sturz vor seinem Ableben soll er zu feinen Angehörigen geäußert haben: Jetzt, wo ich sehe, daß ich sterben muß, will ich es sagen, daß ich vom Lehrer in der Schule so mishandelt worden bin." Er schilderte so­dann die Art der Mißhandlung und machte mehrere Mit­schüler namhaft, die in derselben Weise gezüchtigt worden waren. Durch die vorgenommene Obduktion der Leiche wurde als Todesursache Gehirnhautentzündung festgestellt. Der Gerichtsarzt, Medizinalrat Dr. Braun, fand im Kopfe der Beiche blätterartige Entzündungen, die bereits Teile des Edädelfnochens gersent botten. Der gerichtliche Sachver färdige hielt es für sehr nehrscheinlich, daß die Erkrankung der Gehirnhaut und der später erfolgte Tod eine Folge der erlittenen Mißbandlungen sei. er gab aber auch, dem Gut­achtten des behandelnden Arztes Dr. Groß entsprechend, eine andere Werglichkeit der Todesursache, insbesondere Tuber­fulose- Erfrantung, zu. Die als Zeugin geladene Schwester des Verstorbenen gab au, ihr Bruder habe ihr anvertraut, daß er sich wege:: der schlechten Behandlung durch den Pro­fe or sogar mit Selbiumordgedanken getragen habe. Staats­valt Dr. Mez hielt es nach der Beweisaufnahme nicht für bestimmt crnicien, daß der Tod des Knaben eine Folge der phandlungen genesen sei. Er beantragte gegen den An­geflagten in Anbetracht des rohen und systematischen Vor­gehens eine( Refängnisstrcfe von sechs Monaten. Der Ver­teidiger plaidierte auf Freisprechung event. fahrlässige Körperverletzung, treil dem Angeklagten die Absicht, den Anaben zu verlegen, nicht nachgewiesen sei. Nach längerer Beratung verkündete der Gerichtshof seinen Beschluß dahin, die Sache wegen dringenden Verdachts der vorsätzlichen körperverlegung mit Todeserfolg vor das Schwurgericht zu berweisen.

Aus dem Gerichtssaal.

Ein fester Schädel. Eine Strafverhandlung vor dem Münchener Landgericht ergab, daß in einem Dorfe bei Holz­firden an dem Korse eines der Beteiligten sieben steinerne Makkrüge und mehrere Biergläser mit aller Wucht zer­lagen worden waren, während er selbst festgehalten wurde. Es wurde ihm dabei eine Arterie zerschnitten und schwere Schädelverlegungen zugefügt. Und der Mann konnte vier­zehn Tage nach der Rauferei als geheilt aus dem Kranken­ha use entlassen werden. Das nennt man einen Schädel!

§ Ein sonderbares Urteil fällte, wie aus Paris berichtet wird, das Schwurgericht des Seinedepartements. Es hatte iren Mann abzuurteilen, der der Doppelehe angeklagt war. Roffeur, so heißt er, heiratete vor neun Jahren eine Witwe, die neunzehn Jahre älter war als er, ließ sie aber später ihres zäntischen Charakters wegen im Stich und heiratete in St. Mandé bei Paris eine junge Frau von 29 Jahren, ohne

MAGGI'S SUPPEN

2 Teller

vorzüglicher

KARTOFFEL

Suppe

für 10 Pfg.

MAGGI'S

die Vorsicht zu gebrauchen, die erste The auslösen zu lassen. Er gestand heute sein Vergehen ein, erklärte es aber damit, daß er in so heißer Liebe zu der zweiten Frau entbrannt sei, daß er nicht Zeit gehabt habe, einen langwierigen Scheidungs­prozeß abzuwarten. Den Geschworenen schien diese Entschul­digung zureichend zu sein, denn sie sprachen Raffeur frei.

§ Jugendliche Unholde. Zu insgesamt 42 Jahren 2 Mo­naten Zuchthaus verurteilt wurde vom Schwurgericht in Königsberg i. Pr. eine Horde von meist halbwüchsigen Bur­schen, die in der Nacht vom 9. zum 10. Juli d. Is. ein unbescholtenes junges Mädchen, das mit ihrem Bräutigam in den Anlagen spazieren ging, überfallen und vergewaltigt hallen. Wahrend des scheußlichen Attentats wurde das Mädchen festgehalten und durch Schläge auf Kopf und Mund am Schreien verhindert. Der Bräutigam wurde mit Ge­walt daran verhindert, Hilfe herbeizuholen.

§ Eine fast unglaubliche Roheit gegen einen Lehrling führte den Schlosser Theodor Leißler in Frankfurt a. M. auf die Anklagebant. Er würgte den neunzehnjährigen Jungen, mit dem er wegen einiger Botengänge unzufrieden war, am Hals, öffnete ihm gewaltsam den Wund und spudte hinein. Der Lehrling erhielt furz danach eine Halsentzündung. Ob diese durch das Speien herbeigeführt wurde, ließ sich nicht jeststellen. Leißler wurde wegen Körperverlegung zu zwei Wonaten Gefängnis verurteilt.

§ Zum Tode verurteilt. Das Hamburger Schwurgericht verurteilte den Lumpensammler Weiglin wegen Mordes an dem Lotteriekollekteur Levy zum Tode und zu Jahren Zuchthaus.

Die Eifersucht. Von der Berliner Straffammer wurde der 27jährige Eisenbahnarbeiter May Grahl zu vier Jahren Zuchthaus wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Grahl hatte seine frühere Braut, die Näherin Johanna Naß, über­fallen und sie mit Messerstichhen traktiert, von denen einer ihr das Licht des linken Auges raubte.

§ In den Tod gehezt. Vor dem Mainzer Schwurgericht hatte sich der 25jährige Schlosser Valentin aus Darmstadt wegen Totschlags und Totschlagsversuchs zu verantworten. Der Angeklagte hatte mit seiner Frau Differenzen bekommen, wesvegen diese den gemeinsamen Haushalt aufgab und Wohnung bei einer Schwester des Fischer im Gartenfeld nahm. Am Abend des 3. September begab sich der An­geflagte zu seiner Schwester, nahm seine beiden Kinder, zwei Knaben, mit sich vor die Türe und verlangte von dort aus, daß seine Frau die eheliche Gemeinschaft wieder aufnehmen solle. Während dieser Auseinandersetzungen erschienen zwei Fuhrleute, die angeblich zu der Frau Fischer in Beziehungen standen, und mißhandelten den Angeklagten. Dieser wurde dadurch derart aufgeregt, daß er mit seinen beiden Knaben an den Rhein lief und mit ihnen in den Strom sprang. Das jüngste der Kinder ertrant, während der ältere Knabe mit seinem Vater gerettet wurde. Die Verhandlung erfolgte unter Ausschluß der Deffentlichkeit. Die Geschworenen ver­neinten sämtliche aufgestelten Schuldfragen, worauf die Frei­sprechung des Angeklagten erfolgte.

§ Ein Oberstleutnant als Urkundenfälscher. Wie aus Frankfurt a. D. gemeldet wird, wurde vom dortigen Kriegs­gericht der Oberstleutnant v. Götz und Schwanenfließ wegen schwerer Urkundenfälschung zu zweieinviertel Jahren Zucht­haus verurteilt.

§ Soldatenmißhandlung. Der Unteroffizier Schuster wurde wegen schwerer Soldatenmißhandlungen vom Kriegs­gericht zu Chemniß zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Schuster hatte seine Rekruten in brutalster Weise zwanzig Mimiten lang, nur mit dem Hemd bekleidet, in der grim­migsten Kälte stehen lassen und dann geohrfeigt.

Vermischtes.

[ Ein Umstürzler.] Von der Leßlinger Hofjagd wird nachträglich noch eine beitere Anekdote berichtet. Als die Jagdgäste vor dem Frühstückszelt angekommen und abge­stiegen waren, bemerkte Prinz Heinrich von Preußen, daß die Nationalfarben auf dem Zelt in falscher Reihenfolge prangten. Ein Wink genügte, um den Uebeltäter herbei­zuholen. Aber, mein Lieber, was haben wir denn gemacht? Sie haben ja ganz Deutschland auf den Kopf gestellt!" Diese Bemerkung des Prinzen rief in der Umgebung große Heiter­keit hervor. Der deutsche Kronprinz war übrigens don ganz besonderem Jagdglück begünstigt. Er erlegte den im ganzen Revier berühmten alten Keiler Heinz", der das stattliche Gewicht von drei 3entnern hatte.

Suppen

Schutzmarke

Kreuzstern

KREUZ

Immer diskret. Im Gothaischen Hoffalender, der in Neuauflage erschienen ist, wird unter den Geschwistern des Herzogs von Arenberg auch Prinz Prosper Arenberg auf­geführt. Der Hofkalender bemerkt bei seinem Namen nur: ( Tegel bei Berlin.) Diskreter kann man nicht sein. Be­kanntlich ist der Aufenthalt Prinz Prospers in Tegel ein un­freiwilliger. Er befindet sich wegen Mordes in der dortigen Strafanstalt als Gefangener.

[ Keine Totengräber mehr.] In Leipzig wurde ein Verband der Friedhofsbeamten Deutschlands als juristische Person gegründet. Sein Zweck ist die Erstrebung einheit licher Anstellungsbedingungen und die Beseitigung des an­geblich ,, unzeitgemäßen" Titels Totengräber. Es steht an­zunehmen, daß den Herren Friedhofsbeamten" die Er­reichung dieses schönen Titels am Ende wenig nüßen wird. Im Volksmund werden sie trotz aller zeitgemäßen" Titu­laturen Totengräber sein und bleiben.

[ Ein Zolldirektor als Schmuggler] dürfte gewiß eine seltene Erscheinung sein, aber Finland besitzt einen solchen. Unlängst hatte der russische General Kaigorodom in Helsing­fors mit seiner Frau eine Reise nach Berlin gemacht. Nach seiner Rückkehr benachrichtigte Kaigorodom die dortige Zoll­behörde, daß seine Frau in Berlin ein Paket mit Kleidern ,, bergessen" habe; es sei nicht nötig, das Paket bei der An­kunft in Helsingfors zu öffnen. In Uebereinstimmung hier­mit erließ auch der neue Chef des finischen Zollwesens, der russische Oberst Borgenström, eine Order, aber unglüdlicher­weise traf das Paket mit der Post ein und wurde vom Post­amt geöffnet. Dabei zeigte sich, daß die vergessenen" Kleider in Seidenstoffen zu einem Fakturapreis von 800 Mark be­standen, und die Sache wurde natürlich dem Zollamt ge­meldet. Zolldirektor Borgenström machte jedoch allen wei­teren Schritten ein Ende und erklärte, er würde die Sache schon ordnen, worauf Frau Kaigorodom ungehindert ihre schönen Seidenstoffe erhielt.

[ Der Mäuseklub.] Eine soeben in London eröffnete Ausstellung beleuchtet die wunderliche Tatsache, daß es dort einen ,, Nationalen Mäuseklub" gibt. Die ausgestellten Mäuse wurden bei der Preisverteilung nach Körpergröße, Zeichnung, Farbe und Glanz der Augen, Kopfformen und Zahmheit beurteilt. Eine vier Wochen alte blaue Maus wurde von den Preisrichtern auf 10 Pfund Sterling bewertet. Ob sie dafür jemand kauft, ist eine andere Frage. Der Mub hat in allen Teilen des Landes 200, zumeist weibliche Mitglieder. Die schönste Maus trägt in jedem Jahre einen Wander­becher" als Preis davon.

"

[ Man muß sich zu helfen wissen. Im nordamerika­nischen Freistaat Vermont ist vor nicht langer Zeit ein Gesetz erlassen, welches das Traftieren verbietet, damit nicht der Völlerei Vorschub geleistet werde. Wie bei allen Gesezen, so gibt es aber auch hierbei eine gangbare Hintertür, um es zu übertreten. Es wird ganz allgemein dadurch umgangen, daß der Wohltäter seine Freunde nicht einladet, mit ihm auf seine Rechnung einen Trunk zu genehmigen, sondern ihnen das zur Bezahlung eines Trunkes erforderliche Geld leiht". Der amerikanische Prophet" Elias] hat sich von dem drohenden Konkurse noch im legten Augenblick mit Hilfe reicher Anhänger gerettet. Das Verfahren ist sistiert wor­den. Unter den Gläubigern ist im allgemeinen aber das Vertrauen auf den Propheten Dowie durch die letzten Vor­fommnisse schwer erschüttert. Der Prophet will deshalb die Zügel der Regierung in der von ihm beherrschten Stadt Zion noch schärfer anziehen. Darauf deutet auch die Maß­regel, daß er die ganze Stadt mit einer 18 Fuß hohen Mauer zum Schuß seiner Herde umzieht. Er fürchtet wohl, daß ihm sonst manch Schäflein entwischt. Oder will er für fünftige Fälle den Gerichtsvollziehern einen Wall entgegensezen?

Der König der Banknotenfälscher verdient der jetzt in Revere bei Boston verhaftete John Davis genannt zu wer­den. Davis hatte bereits im Jahre 1901 Noten der Banf von England in großer Menge täuschend ähnlich im Auf­trage eines Salomon Bermasch hergestellt. In einem Pro­ze trat er gegen diesen als Kronzeuge auf und sicherte sich dadurch nicht nur Straffreiheit, sondern auch 1000 Pjund Belohnung. Während seines Aufenthaltes in England hatte er sich Schmidt genannt, später ging er nach Amerika und lebte hier unter dem Namen Davis. Sein wirklicher Name soll Heinrich Liebermann sein. Er hatte in vornehmer Gegend eine Wohnung, die die teuersten und besten Apparat: und Pressen zur Herstellung von Banknoten enthielt. Alle Vorbereitungen waren fertig, um monatlich für eine Million jalsche Bouknoten zu jertigen.

+

STERN

sind die besten!

Nur mit Wasser in fürzester Zeit herstellbar. Mehr a's 30 Sorten. Ein Würfel zu 10 Bfg. giebt 2 gute Teller vorzüglicher Suppe. Ein Versuch lohnt sich.

Man verlange ausdrücklich Maggi's Suppen" mit der Schuhmarke und weiſe andere Marten zurüd.