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Gießen) 1. und Ehrenpreis. Walbine( Bes. Paula Krogt. mann) 2. und Ehrenpr. Waldmann v. Spiegelslust( Bes. Beter Meißner- Gießen) und Maenne v. d. Neustadt( Bes. Eduard Noll- Gießen) Höchst lobende Erwähnung. Fox­terriers sämtlich auf Fuchs. 1. Jugendschliefen: Harras ( Bes. Wilh. Hamel- Gießen) 1. und Ehrenpr. 2. Neulings­Schliefen: Witu von Delstern( Bes. Hch. Himmelreich- Gießen) 2. u. Ehrenpr. 3. Offenes Schliffen: Witu von Delstern ( Befizer Hch. Himmelreich Gießen) 1. und Ehrenpreis. forecast( Besizer Bürgermeister Sittig- Königstein i. T.) 3. und Ehrenpreis. Trylby( Besizer Adolf Koppel Bingen a. Rh.) Höchst lobende Erwähnung. Sensation unter den Fachleuten erregte die Arbeit von Witu von Del­stern, dem Herrn Himmelreich gehörig, im offenen Schliefen das schmächtige, aber überaus scharfe Tier ging ohne Laut in den Bau, ohne Apell zu geben, rückte es scharf darin vor um nach faum 8 Minuten den gewürgten Fuchs schleifend rüdwärts aus dem Bau wieder zurück zu kommen; vom jubelnden, lauten Bravo der Zuschauer begrüßt. Selbst die Preisrichter W. Orth- und Ernst Proesler- Frankfurt a. M. erklärten eine solche Glanzleistung sei ihnen in ihrer langen Praxis noch nicht vorgekommen. Gestern Abend standen noch aus Prüfungen im offenen Schliefen( Fuchs), Sieger­Schliefen( Fuche) und Sieger- Schltefen( Dachs) sämtlich für Teckelhunde.

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Städt. Freibad a. d. Lahn. Das Freibad an der Lahn war an 141 Tagen geöffnet und wurde von 23 365 Personen besucht also pro Tag 165 Personen. Die höchste Temparatur des Wassers betrug am 4. Juli 19/20 R. bei einem Besuche von 900 Personen, die niedrigste war am 14. Sptember mit 9/20, wo es von Niemand benutzt wurde. Der evangel. Jünglings- und Männer­Verein Gießen feiert am Sonntag, den 18. Oktober, sein 16. Jahresfest. 91% Uhr vormittags findet Gottesdienst in der Johanneskirche und nachmittags 3½½ Uhr eine Feier

in der Kleinkinderschule statt.

Stadttheater Gießen. Nochmals sei auf die morgige Volfsvorstellung von Minna von Barnhelm" hin­gewiesen, die, von Direktor H. Steingötter aufs sorgfältigste borbereitet und mit unseren ersten Kräften besetzt( Frl. Hohl, Fr. Hellberg, die Herrn Sandorff, Linzen, Telety, Haag, Conradi) sich sicher großen Zuspruchs erfreuen dürften. Die Preise sind dieselben wie früher, Loge 1 Mt., Saal 40 Pfg., Gallerie 20 Pfg.

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Der Männerturnverein zu Gießen hatte für seinen gestrigen Familienausflug nach Hardts Terrasse der Jahreszeit entsprechend gut Wetter. Im Saale wie auch auf dem Spielplatz vergnügten sich die Vereins­mitglieder mit ihren Angehörigen aufs Beste. Erst zu später Abendstunde rückte man ziemlich geschlossen wieder nach Hause.

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Auf der von schönen Anlagen umrahmten Kegelbahn in Hamels Garten zu Grünberg fand gestern unter zahlreicher Beteiligung von nah und fern ein Preisfegeln seinen Abschluß. Es mußte schließlich noch ein sogenanntes Stechtegeln stattfinden, da mehrere Leistungen konkurrierten. Der umstrittene wertvolle erste Preis fiel einem jungen eifrigen Freund des Kegelsports Herrn H. Dertel, Ver­treter der Exportbrauerei Gießen zu, der auch auf fremden Bahnen bald den richtigen Effekt herausfindet. Bei einem riesigen Faß Freibier waren die Teilnehmer noch einige fröhliche Stunden versammelt. Schöne Gesangesvorträge hoben die Stimmung und man trennte sich mit dem Ver­sprechen auf Gut Holz" bald wieder ein Preiskegeln zu engagieren. Die gesunden Bewegungen des Kegelns sind der Gesundheit weit förderlicher, als die permanenten Sitz­ungen des Statbruders. Drum allezeit Gut Holz" voran. Rodheim, 12. Oft. Der gestrige Sonntag stand hier unter dem Zeichen der vier F. Von befreundeter Seite wird uns berichtet, daß das Abturnen mit dem am abend st attfindenden Refruten Abschied des Männerturn­verlief.

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be reirs unter zahlreicher Beteiligung in bester Weise

Steinbach. Der in weiterer Umgegend bestens be­fannte Fuhrunternehmer Louis Leineweber, welcher schon seit 8 Tagen vermißt wurde, ist gestern, Sonntag, in bem benachbarten Wald erhängt aufgefunden worden. Man nimmt an, daß eine plötzlich eingetretene Gehirnkrankheit die Ursache ist.

() Vezberg. Dem Kreisstraßenwärter Mohr von hier, welcher nahezu ein Vierteljahrhundert auf der Kreis­Straße Gießen- Rodheim beschäftigt ist, wurde in diesen Tagen bas Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: Für treue

Arbeit" verliehen.

Lauter, 11. Okt. Im Spätherbst ein Apfelbaum in voller Blüte und mit Aepfeln behangen darf mit zu den

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| Naturseltenheiten gezählt werden, die in diesem Herbst ja 1 nicht vereinzelt zu verzeichnen waren. Der erwähnte Baum trägt Bismarck- Aepfel, die sich bekanntlich zu einem recht respektablem Gewicht entwickeln.

A Weylar, 10. Oft. Auf dem hiesigen Wochenmarkt tostete das Pfd. Butter 1,20 Mt., Eier 2 Stück 17 und 1 Stück 9 Pfg.

[[ Ehringshausen,( Kreis Wezlar), 10. Oft. Den Eheleuten Landwirt Georg Wilhelm Eckhardt und Frau Elisabeth geb. Martin wurde an ihrem gestrigen goldenen Hochzeitstage die goldene Ehe- Jubiläumsmedaille überreicht. Diese Feier fand im laufenden Jahre zum zweitenmale hier­selbst statt.

** Nieder- Gemünden Hier ist das Bahnhofsgebäude be­deutend vergrößert worden, was infolge der Eröffnung der neuen Strecke Burg- Nieder- Gemünden- Homberg- Kirch­hain erforderlich war.

Aus dem Gerichtssaal.

Schöffengericht.

Gießen, 9. Oftober 1903.

Die Joh. Georg E., Ehefrau zu Gießen hatte von einem Manne 6 Mt. 10 Pfg. erhalten, um eine Polizei­Strafe zu bezahlen. Die Angeklagte will dies auch besorgt haben. Durch die Beweisaufnahme ergiebt sich, daß sie das Geld unterschlagen hat. Unter Berücksichtigung von Vor­strafen erhält die Angeklagte eine Woche Gefängnis. Von den weiteren Strafsachen verdient noch eine der Er­wähnung. Im letzten Sommer begaben sich in Leth­gestern mehrere Buben in eine Hofraite, trieben die Hasen heraus und jagten solche in einen Haufen Laub. Wie sich die Hasen nun darin befanden, sprangen und wälzten die bösen Buben sich auf dem Haufen herum und töteten dadurch die Tiere, bis auf 2 ganz ffeine. Von den Tätern konnten leider nur 2 heute vor Gericht gestellt werden, da die übrigen das strafmündige Alter von 12 Jahren noch nicht erreicht haben. Die beiden Angeklagten leugnen hartnäckig. Durch die Beweisaufnahme erhellt, daß dieselben einer solchen Tat fähig sind und das Gericht hält auch den Be­weiß im Uebrigen für soweit erbracht, daß ein Schuldig aus­gesprochen werden kann. Das Urteil lautet gegen jeden An­geklagten in Anbetracht ihrer Jugend auf die Strafe des gerichtlichen Verweises und die Kosten.

Brieffaften.

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Fr. K... I, Gießen. Das Gedicht ist inhaltlich wohl gut, aber in seinen Strophen hat es noch etwas Un­gleichmäßiges, darum nicht reif zum Druck.

E. B., Gießen. Das Erstere ist gut, eine Veröffent­lichung unterlassen wir aus besonderem Grunde. Das zweite Gedicht muß noch abgerundet werden.

bis

Marktberichte.

*** Fruchtpreise am Grünberger Frucht­markt, vom 10. Oftbr. Weizen 16,00,-16,10 Rorn 13,50 Gerste Hafer 12,00-12,50, Erbsen 00,00, Samen 00,00, Kartoffeln 6,00-00,00 Mark. Ales per Doppelzentner.

Butzbach, 10. Oft. Auf dem heutigen Wochenmarkt tosteten Butter per Pfd. 1,20-0.00 Mt., Käse per Pfd. 42 bis 45 Pfg., Eier 1 Std. 8 Pfg.

Berantwortlich: für ben politischen und Inseratenteil Ibin Blein; r bas Botale, ben Gerichts." und Deffentlichen Sprechsaal": Fr. Oppermani Brud unb Berlag der Gießener Verlagsbruderei( vorm. Wilh. Keller), Gießen.

Betr.

Maßregeln zur Abwehr der Maul- und Klauen­seuche.

Bekanntmachung.

Viehmärkten ist eine große Anzahl von Vieh in die ver­schiedensten Ortschaften des Kreisen verbracht worden. Für diese Fälle bestimmte unsere Bekanntmachung vom 7. v. Mts. u. a., daß alle Tiere, welche auf Vichmärkten angekauft und nicht zum Zweck sofortiger Schlachtung unmittelbar an ein Schlachthaus übergeführt werden, während einer bestimmten Frist unter Quarantäne stehen. Nach Ziffer 2 dieser Be­fanntmachung müssen die erwähnten Liere der Ortspolizeibe­hörde und von dieser dem Großh. Kreisveterinäramt ange­meldet werden. Nach Mitteilung des Großh. Kreisveterinär­amts Gießen sind indessen keine derartigen Anzeigen einge­gangen.

Wir beauftragen Sie daher, zu ermitteln, welche Tiere von den seit 7 v. Mts. stattgehabten Viehmärkten in Ihre Gemeinde eingeführt worden sind. Dem zuständigen Großh. Kreisveterinäramt ist von dem Ergebnis alsbald Mitteilung zu machen.

Indem wir unsere Bekanntmachung vom 7. v. Mts. nachstehend erneut zum Abdruck bringen, beauftragen wir Sie, dieselbe wiederholt in Ihrer Gemeinde zu veröffentlichen und auf die genaue Befolgung unserer Anordnungen hinzu­wirken. J. V.: Dr. Kranzbühler.

Bekanntmachung.

Betr. Maßregeln zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche.

Zufolge Verfügung des Großh. Ministeriums des Innern vom 5. 1. Mts. werden mit Rücksicht auf das stärkere Auftreten der Maul- und Klauenſenche in den Regierungsbezirken Koblenz und Wiesbaden folgende Maßregeln für den Kreis Gießen angeordnet:

1. Wiederkäuer und Schweine, welche aus den Regier­ungsbezirken Koblenz und Wiesbaden eingeführt oder auf Viehmärkten, insbesondere auf Schlachtviehmärkten, angekauft wurden und nicht zum Zwecke ſofortiger Schlachtung un­mittelbar in ein öffentliches oder Privatschlachthaus über­geführt werden, müssen an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Einführung in das zu schüßende Gebiet oder nach ihrer Wegbringung von dem Viehmarkte zuerst einge­stellt werden, mindestens sieben Tage verbleiben und dürfen denselben innerhalb der nächsten 14 Tage( nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne) nur verlassen, wenn sie innerhalb jener Kontumazzeit nach dem Zeugnis des Großh. Kreis­veterinäramtes teine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt haben. Alle Tiere der genannten Arten, welche mit den der Kontumaz unterstehenden während deren Dauer zuſammen in einem Gehöfte untergebracht sind, werden denselben Vor­schriften unterworfen.

2. Alle Tiere, welche den unter 1. enthaltenen Maß­nahmen unterworfen sind, müssen unverzüglich der Orts­polizeibehörde und von dieser dem Großh. Kreisveterinäramt angemeldet werden. Seitens der legtgenannten Behörde wird eine Liste über diese Anmeldungen geführt.

3. Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unter­worfenen Tieres ein freisveterinärärztliches Zeugnis verlangt, so hat die Requisition des Großh. Kreisveterinäramtes durch die Ortspolizeibehörde zu erfolgen.

4. Der Handel mit Klauenvieh im Umherziehen wird vorerst bis zum 1. Dezember 1. J.- allgemein unter­sagt. Dieser Maßregel sind ausnahmslos alle umher­ziehenden Händler unterworfen; sie ist nicht etwa auf die Herkünfte aus den obengenannten beiden preußischen Re­gierungsbezirken beschränkt.

5. Bei sämtlichen Viehmärkten innerhalb des Kreises Gießen ist das aufzutreibende Vieh schon vor dem Auftrieb auf den Markt einer Besichtigung durch Dabei den überwachenden Tierarzt zu unterziehen. find seuchenverdächtig befundene Tiere bis zur genaueren Feststellung ihres Zustandes vom Auftrieb auszu­

Mit Rücksicht auf den am 20. und 21. Oktober 1. Js. dahier stattfindenden Viehmarkt bringen wir die nach- schließen und zu separieren. Für geeignete Einricht stehenden Bekanntmachungen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen die darin enthaltenen Anordnungen unnachsicht­lich zur Bestrafung gelangen.

Gießen, den 10. Oftober 1903. Juhendes Großh. Polizeiamt Gießen. Hechler.

Gießen, den 2. Oktober. Betr.: Maßregeln zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche. Betr.: Maßregeln zur Abwehr der Maul- und Klauenseuche. Das Großherzogl. Kreisamt Gießen an die Ortspolizeibehörden des Kreises. Von den am 29. und 30. v. Mts. dahier stattgehabten

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ungen zum Zwecke der vor dem Auftrieb vorzunehmenden | rieren verdächtiger Tiere und für das etwa nötige Auf­sichtspersonal hat der Unternehmer Sorge zu tragen. Bei Viehmärkten, bei welchen die voraussichtlich aufge­triebene Viehzahl über 500 Stück Großvieh beträgt, ist zur Ueberwachung des Marktes ein weiterer beamteter Tierarzt oder, falls ein solcher nicht zur Verfügung steht, ein für dieses Geschäft besonders zu verpflichtender praf­tischer Tierarzt zuzuziehen.

Gießen, 7. September 1903.

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