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Hus der Reichsbauptstadt.

[ Nachdruck verboten.]

CB. Berlin, 9. Januar.

Von der Weihnachtsfnarre und vom Silvestergejohle angelockt, hat sich pünktlich, wie alljährlich, ein Gast in der Hauptstadt eingefunden, der freudig begrüßte Karneval. Der Berliner Karneval hat ja wohl eine entfernte Aehn­lichkeit mit seinem rheinischen Vetter; aber doch sind die beiden in ihrem Wesen sehr verschieden. Der Rheinländer hat ein gutmütig- übermütiges, der Berliner ein malitiöses Angesicht, und unter der Narrenkappe des Rheinländers hat der Berliner noch eine kleine- Ballonmüße versteckt. Er trägt auch ein scheueres Wesen zur Schau und wagi sich nicht auf die Straße und unter die Augen der Schuß­leute. Trotz alledem ist er aber ein lieber Kerl, der die Berliner zu allerlei lustigem Mummenschanze verleitet und heute die Leute der Presse zu einem Fest und morgen die Hausdiener zu einem Maskenball in ein und demselben Saal vereinigt. Alle Vereinigungen, die zahlreichen, die im Adreßbuche vermerkt sind, und die noch zahlreicheren, die da nicht figurieren, stehen jetzt vor ihrem Winterfest; jeder Vereinsvorstand ist in Aufregung wegen der Arran gements, und jeder Vereinskassierer läuft sich die Absätze wegen des Billetabsages ab. Kommt der lustige Prinz aber in die hiesigen Rheinländervereine, dann wird er wie zu Hause in feucht- fröhlicher Sigung und übermütiger echter Karnevalsstimmung empfangen.

Bei den Berlinern selbst zeigte er auch in diesem Jahre schon troß seiner furzen Regierungszeit seine Ballonmüße Schon in der Silvesternacht sollen, wie sich nachträglich herausgestellt hat, größere Rohheiten, als in den letzten Jahren, vorgekommen sein, und auf Karnevalslaune ist es zweifellos zurückzuführen, wenn sich, wie es jüngst geschah, unreise Burschen das sonderbare Vergnügen machen, Denkmäler und andere Bauten mit dem Hammer oder ähnlichen Instrumenten zu bearbeiten, was solchen Bauwerten, selbst wenn sie von Stein sind, auf die Dauer nicht recht bekömmlich ist. Diesen Extraspaß leisteten sich die Buben in der nächsten Umgebung des Königlichen Schlosses, in einer Gegend also, die selbst zur Nachtzeit von Schußmannschaft und Militär reichlich bewacht wird. Daß sie trotzdem nicht erwischt wurden, das gehört zu jenen Wundern, an denen die Kriminalgeschichte Berline ziemlich reich ist. Wenn also die sogenannten Wachtmann­schaften feinen Grund haben zu triumphieren, so hatten ihn die traurigen Helden dieser Affäre um so mehr, und das wird zweifellos ihre Unternehmungslust ganz erh b-

uch zu neuen zaten angejaayeit haben. und daher is in jener Gegend fast kein Bauwerk, das nicht ein Denk mal von der Arbeit dieses Gesindels trägt. Leider sind die Aussichten für die Ermittelung der Denkmalsschänder gering, trotzdem die bekannten ziegelroten polizeilichen Betarutmachungen an jeder Anschlagssäule das Verspre­chen von tausend Mark Belohnung Tag für Tag wieder­holen. Sicherlich aber würde der Respekt vor den der Leffentlichkeit dienenden Kunstwerken noch mehr leiden, wenn auch dieses Vergehen, ebenso wie seiner Zeit die Demolierungen in der Siegesallee, ungefühnt bliebe.

Richt nur unter solchen Kunstgegnern", sondern auc unter Künstlern selbst hat der Karneval beden fiche Vers wirrung angerichtet; das beweist die jüngste Sec.ssions: Secession, die Trennung der Münchener und Berliner Secession. Die Freunde von gestern sind heute verärgerte Gegner und aus beiden Lagern fliegen die Vorwürfe wie Granaten. Das Plaken" aber dürften in diesem Falle statt der Granaten die Münchener Secessionisten selbst besorgen, da die tüchtigen Leiter der Berliner Vereinigung jährlich Extraausstellungen von Kunstwerken aus aller Welt zusammenstellen und dies auch fünftighin zustande bringen werden, ohne die Beteiligung der Münchener, die in einem Anfall von übergroßem Selbstbewußtsein verlangt haben sollen, daß Berlin ihnen drei Fünftel des ganzen Raumes zur Verfügung stelle. Dieses stolze Ver­langen hat den Bruch herbeigeführt, der allerdings für das große Publikum weniger Bedeutung hat, da man die Münchener Secessionisten von nun an vermutlich in der großen Kunstausstellung am Lehrter Bahnhof sehen wird, statt in der kleinen Ausstellung in der Kantstraße.

Tamit auch der öffentliche Verkehr nicht ganz von dem Mummenschanz frei bleibe, hat sich der gestrenge Winter herbeigelassen, sich eine Frühlingsverkleidung um­zutun. Der Thermometer hat sich fast zu einer Riviera­Temperatur verstiegen, so daß man erst einen Blick auf den Kalender werfen muß, um nicht zu vergessen, sich pflichtgemäß den Winterüberzieher anzutun, und daß die Zeitungsnachrichten über die Umwandlung des Grune­walds in einen Volkspark ganz zeitgemäß erscheinen. Man bedauert nur, daß noch Jahre vergehen werden, bis dieses Projekt zur Vollendung gelangt jein wird, um so mehr, als man uns neben neuen Straßen auch viele neue Kneipen verspricht.

Die Tanzsaison wurde diesmal von einer Künstlerin eingeleitet, die zweifellos die Berufenste dazu ist. Miß Duncan, deren Grazie und bloße Füße weltbekannt sind, tritt im neuen Königlichen Opernhause auf, und die Schöne Tänzerin beweist durch ihre voetischen Gohen. dan

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nackte Beine, wenn sie so bildsauber sind, durchaus nicht unästhetisch wirken und daß meist in den Trikots mehr, als in dieser edlen Blöße jener Anreiz steckt, gegen den die Zensur das Publikum zu schüßen sucht. Für den Fall jedoch, daß die holde Miß hier Nachahmerinnen finden sollte, die mehr oder weniger errötend ihren nackten Fuß­spuren folgen, würde die Polizeibehörde wohl doch mit dem Zensurstift manch roten Strich durch die bloßgestellten Extremitäten machen. Die Trifotfabrikanten, die ja in Berliner Theatern und Variétés ein großes Absatzgebiet haben, brauchen also nicht zu fürchten, binnen furzem Hungers sterben zu müssen.

Hus dem Gerichtssaal.

§ Ihr Töchterchen zu Tode gemißhandelt hat in Ge­meinschaft mit ihrem Manne nach der Anklage die Ehe­frau des Briefträgers Zawidzki zu Berlin, gegen die augen­blicklich unter großem Zudrang des Publikums das dor. tige Schwurgericht jetzt bereits zum drittenmale verhan delt. Die letzte Verhandlung konnte deshalb nicht zu Ende geführt werden, weil der Verteidiger neue Beweisanträge gestellt hatte, die der Gerichtshof nicht ablehnen konnte. Er beschloß aber, die beiden Angeklagten in Haft zu neh men, was die Frau Zawidzki so erregte, daß sie in stunden­lang andauernde Krämpfe veriiel. Der Anklage liegt fol gender Tasbestand zu Grunde. Die 24jährige Frau za­widzki hatte 11/2 Jahr vor ihrer im Herbst 1900 erfolgten Verheiratung einem weiblichen Kinde das Leben gegeben, dessen Vater ein früherer Dienstherr von ihr war. Bald nach ihrer Verheiratung nahmen die Eheleute Zawidzki dieses Kind zu sich. Im Juni 1901 brachte die Angeklagte das Kind, welches sich in einem Zustande hochgradigen körperlichen Verfalls befand, nach der Charité. Es iſt hier am 14. August 1901 verstorben, nach dem Gutachten der Aerzte an den Folgen fortgesetter Mißhandlungen. Der Körper, besonders Gesäß und Rücken, war bei der Einlieferung mit roten Eiterflecken bedeckt. Die Ange­flagte behauptet, das Züchtigungsrecht nicht überschritten zu haben, und weist auf die Möglichkeit hin, daß das Kind von seinem Vater, der an einer ansteckenden Krank heit gelitten habe, versuchtes Blut g erbt habe. Ihr mit angetlagter Ehemann bestreitet ebenfalls seine Schuld und schiebt die Gerüchte von ständigen Mißhandlungen des Kindes auf Gehässigkeit und Klatschsucht von Nachbarinnen. Den Ausgange der Verhandlung, zu der über 30 Zeugen geleden sind, wird mit großer Spannung entgegengesehen.

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