Ausgabe 
4.4.1903 Erstes Blatt
 
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Nr. 80.

Zweites Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Bfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Boft bezogen viertel­jährlich Mr. 1.50.

Gratisbellagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Berttagen nachmittags.

Samstag den 4. April 1903.

Gießener

12. Jahrgang.

Jasertionsprei 8: Die einfpaltige Petitzeile für Gießen wi gang Oberbeffen, die Kreise Beglar und Marburg 10 Pfo enfi 15 Bfg: Seklamen die Betitgeile 30 refp. 40 fe

Bofzeitungsliste No. 3869.

Redaktion und Expedition: Gießen Rexenw Fernsprechanichink Mr, 268.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

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Lokales.

Der Großherzog fehrte gestern nach mehr­monatiger Abwesenheit in die Residenz zurüd. Es war ein schneidend falter Wintermorgen, als der italienische Schnell­zug den hohen Landesherrn nach sonnigeren Gestaden führte; von Marseille war das Reiseziel der ferne Orient, wo in der altberühmten Residenz der indischen Herrscher, Delhi, die denkwürdige Verkündigung der Krönung des Königs unter geradezu märchenhafter Prachtentfaltung stattfand, woran dann eine hochinteressante Reise durch Indien und das Wunderland der Pyramiden sich anschloß. Es war unserem Landesfürsten beschieden, mit regem Geiste und hohem In­tereffe eine Fülle großartiger Eindrücke und Erlebnisse in dem fernen Lande aufzunehmen und Erfahrungen zu sammeln, die fruchtbringend sich erweisen dürften. Ein sehr glücklicher Stern waltete über der ganzen Reise, auf der der Großherzog sich stets des besten Wohlseins erfreuen fonnte und hat das Hessische Volk die große Freude, seinen Landesherrn in er­wünschtem Wohlsein in die Haupt- und Residenzstadt zurück­kehren zu sehen.

** Ernannt wurden am 31. März der zweite Staats­anwaltsgehilfe Georg Denn in Mainz zum Hilfegerichts­schreiber bei dem Amtsgericht Friedberg, der Gerichts­schreibergehilfe Karl Rau in Herbst ein zum Hilfsgerichts­schreiber bei dem Amtsgericht Alsfeld, der Gerichtsschreiber­gehilfe Johann Heinrich Wambold in Grünberg zum Silfsgerichts schreiber bei dem Amtsgericht Fürth, der Ge­richtsschreibergehilfe Heinrich Fisch in L'aubach zum Hilfe­gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Offenbach, der Gerichts­schreibergehilfe Ludwig Scharmaun zu Lich zum Hilfsgerichts­schreiber bei dem Amtsgericht Groß- Umstadt, und der Gerichts schreibergehilfe Christian Otto Schäfer in Büdingen zum Hilfsgerichtsschreiber bei dem Amtsgericht Gernsheim. Den Titel Professor erhielt der Oberlehrer am Realgymnasium Herr Josef Luley.

In dem Spielplan für die 2. Hessisch- Thüringische ( Mitteldeutsche) Staatslotterie sind die Biehungstage wie folgt festgesetzt: 1. Klasse 9. und 11. Mai, 2. Klasse 9. und 10. Juni, 3. Klasse 4. und 6. Juli, 4. Klasse 28. Juli, 5. Klasse 13. August, 6. Klasse vom 9. September bis 1. Oktober d. Js. Auch diesmal sind für die Schlußziehung wieder Prämien von 300 000 und 200 000 Mt. bestimmt, während in den Vortlassen Prämien von 60 000-100 000 Mark vorgesehen sind.

dem Jungvieh trennen.

= Sponsheim, 3. April. Die Ermordung des Frl. Honorma Steiner ruft in der ganzen Umgegend die größte Teilnahme hervor, da die alte Dame wegen ihrer Nächsten­liebe und Mildthätigkeit weit und breit bekannt war. Im Feldzuge 1870/71 hat sie eine große Thätigkeit als Kranken­pflegerin entfaltet.

** Gestern Nachmittag tagte im Lenz'schen Felsenkeller| Erwartung eines guten Grünfutterstandes nur schwer von eine Versammlung von Landwirten unter dem Vorsize des Herrn Landtagspräsidenten Haas. Anwesend waren unter Anderen die Herren Landtagsabgeordneten Dr. Heidenreich, Köhler und Hirschel, sowie Herr Defo­nomierat Schlente. Zweck dieser Versammlung war, gemein­schaftliches Zusammengehen aller Landwirte zu einer Ge­nossenschaft, welche gemeinschaftliche Bezüge von Dungmitteln erstrebt, besonders wurde empfohlen die Erbauung von Kornhäuser. Die Erwägungen waren sehr interessant und wird sich die Sache bei einer weiteren Versammlung enger gestalten. Der Wunsch des Genossenschaftssizes ist auf Friedberg durch Stimme der Mehrheit gefallen, jedoch noch nicht bestimmt, indem bei nächster Versammlung darüber abgestimmt werden wird.

K. P. Fernsprechverkehr.] Zum Sprechverkehr mit Gieken werden vom 10. April ab zugelassen: München ( nebst Jemaning, Pasing und Plansgg), Nürnberg( nebst Fürth, Bayern), Pottenhorn, Steinperf, Niedereisenhausen, Gönnern( Kreis Biedenkopf), Lipfeld( Bez. Wiesbaden).

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[ Besizwechsel.] Herr Steinhauermeister Abbach faufte vom Herrn Seifenfabrikanten Hanau 2000 Dm Baugelände zum Preise von à 8 Mt. Bemerkenswert hier­bei ist, daß Herr Hanau vor einigen Jahren dasselbe Ge­lände fäuflich erworben, aber zu sehr einem niedrigen Preise, von pro Dm. 80 Pfennig.

Aus Hessen und nachbargebieten.

*** Wie aus Darmstadt mitgeteilt wird, finden die diesjährigen Manöver des 1. Großh. Inf.( Leib garde-) Regts. Nr. 115 vom 10. bis 23. September, und zwar in Oberhessen, statt.

*** Ehringshausen. Bei der Rückfahrt der Rekruten am Donnerstag von Alsfeld nach ihrem Heimatsort schlug ein Refrut von Merlau einer Frau aus Ehringshausen mit einer Flasche so auf den Kopf, daß noch am selben Tage ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden mußte. Dem Burschen wird die Kraftprobe teuer zu stehen kommen, da Anzeige erfolgt ist.

Fulda, 3. April. Bei der Submission auf die städtische Kanalisation betrug das höchste Angebot 868 707 Mt., das niedrigste 358 895 Mt., also über eine halbe Million weniger!

Aus Nassau, 3. April. Im Wahlkreise Höchst­Homburg- Usingen stellen die Nationalliberalen den Geh. Justizrat Rißer in Berlin als Reichstagskandidaten auf. Rießer ist geborener Frankfurter. Er erhielt soeben das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipp des Groß­mütigen.

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Die Aussicht auf eine retche Futterernte machen sich auf dem Frankfurter Viehmartte bemerkbar. Seit langen Jahren hat fein solcher Kälbermangel geherrscht wie jezt, da sich die Landleute in der sicheren und berechtigten

Man verlange ausdrücklich

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Von der Rhön, 3. April. In Ostheim v. d. H. ertränkten sich die Spezereihändlerseh leute Müller.

Aus dem Gerichtssaal. Straffammer fitung.

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Gießen, den 3. April 1903. Der stellenlose Kellner Emil G. aus Crefeld, welcher im hiesigen Gesellschaftsvereinshause bettelte, vertauschte bei dieser Gelegenheit seinen alten Hut mit einem dort befind­lichen neuen, auch entwendete er am nämlich n Tige in einer Wirtschaft einem Gast den Spazierstock und entfernt: sich damit. Heute gibt er an, am genannten Tage sinnlos be­trunten gewesen zu sein, so daß er nicht mehr wisse, was er getan hat. Es wird ihm nachgewiesen, daß dies feineswegs der Fall war, weshalb ihn das Gericht des Diebstahls und der Uebertretung für schuldig erklärt und zu 10 Monaten Gefängniß und einer Woche Haft verurteilt. Philipp P. von Großen- Buseck, ein gewerbsmäßiger Bechpreller, ließ sich in einer dortigen Wirtschaft unter Verschweigung seiner Mittellosigkeit bewicten. Unter Einbeziehung früherer Strafen wegen gleichen Vergehens wird auf eine Gesamtstrafe von 9 Monaten Gefängnis erkannt. Der in Frankfurt a./m. verheiratete Friedrich Heinrich Sch., entwendete in feinem Geburtsorte Vilbel, in einem Hause wo er die Verhältnisse genau fannte, mittels Einbruch den Betrag vou etwa 260 M. Trog leugnen hält thn die Rammer für überführt und nimmt ihn in eine Buchthausstrafe von 2 Jahren und 20 Tagen; auch werden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahren aberkannt. Die Sache gegen Heinrich B. von Homberg a. d. D., wird behufs weiterer Beweiserhebungen vertagt. Philipp Heinrich St. von Vilbel welcher wegen Gewerbesteuer- Kontravention zu 90 M. Strafe verurteilt war, wird in heutiger Berufungsverhandlung freigesprochen.

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Wegen derselben Uebertretung wurde Bernhard Weinberg von Lichenroth mit einem Strafbefehl bedacht. Vom Schöffen­gericht Herbstein freigesprochen, verfolgte die Staatsanwalt­schaft Berufung und wird Angeflagter in eine Geldstrafe bon 30 Mt. genommen.

Drud und Verlag der Gießener Berlagsbruderet, borm. Wilh. Keller'sche Buchdruderei( gegr.1783);

für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

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