Ausgabe 
3.10.1903 Erstes Blatt
 
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Friedhofs am Rodtberg

stand als einziger Punkt gestern am Freitag auf der Tag sordnung der Stadtverordnetenversammlung Gießens. Der Oberbürgermeister Mecum nahm als erster das Wort um einleitend das folgende zu bemerken:

zurück. Die strengen Absperrungsmaßregeln in Würzsteg die evangelische Weihe des neuen Gießener und die Verwendung russischer Geheimpolizisten dabei hat unter der Bevölkerung so großes Aufsehen erregt, daß in der legten Grazer Landtagssitung der Abgeordnete Einſpinner den Statthalter darüber interpellierte. Der Statthalter ver­sicherte, daß die Absperrung nur auf jenen Territorien er­folgte, die diese Maßregel aus Sicherheitsgründen unbedingt erfordern. Die russische Geheimpolizei sei lediglich für die Person des Zaren bestimmt. Der Jagdaufenthalt der beiden Kaiser in Mürzsteg geht entgegen dem ursprüng­lichen Programm schon heute zu Ende. Sie treffen um 5 Uhr abends in Wien ein. Der Zar sett ohne Aufenthalt die Reise nach Darmstadt fort.

Die rätselhafte Hamburger Liebestragödie, von der wir berichteten, wird aller Voraussicht nach doch eine Auf­klärung finden. In der Tasche des jungen Mannes, der in einem Hotel schwer verwundet aufgefunden wurde und angab, daß sich seine Braut ertränkt habe, ohne jedoch ihren und seinen Namen zu nennen, fand sich eine Postkarte, deren Aufschrift ausradiert war, aber durch photographische und chemische Versuche wieder ziemlich hergestellt worden ist. Sie lautet: R. Kugelmann, Magdeburg- Sudenburg,... str. 34. Es besteht wohl kein Zweifel, daß es gelingen wird, auf Grund dieses wertvollen Fingerzeiges das Dunkel, das über den Namen der Mitspielenden in dieser rätselhaften Tragödie schwebt, zu lichten.

Auf der Kanzel erblindet ist der Pastor Steinhausen in Glinde bei Schönebeck i. d. Mark. Der Geistliche hatte einen Abendgottesdienst beendet und wollte die Predigt­fanzel verlassen. Plötzlich legte sich ein Schleier über seine Augen es war völlige Blindheit eingetreten. Der be­dauernswerte Geistliche hat sich sofort in die Augenklinik nach Halle begeben, um dort Erlösung von seinem Leiden zu suchen. Eine Heilung soll nicht ausgeschlossen sein.

* Der Hauptgewinn der Wohlfahrtslotterie, deren Ziehung soeben beendet wurde, fiel mit dem runden Sümm­chen von 100 000 Mark dem Hausdiener einer Dresdener Apotheke zu. Fortuna hat diesmal ein Einsehen bewiesen und ihr Füllhorn über einen Bedürftigen ausgegossen.

[ König und Dichter. Die Blätter in Christiania mel­den folgende hübsche Geschichte: Henrik Ibsen verbrachte in der letzten Zeit an jedem Vormittag etwa eine Stunde auf einer Bank in dem hiesigen Königinnenpark. Als er sie auch vor einigen Tagen, geſtüßt auf den Arm eines Die­ners, aufsuchen wollte, fand er aber zu seiner großen Ent­täuschung das Parktor geschlossen, und in sehr schlechter Laune kehrte der alte Mann nach Hause zurück. Wie es immer bei der Anwesenheit der Königin zu geschehen pflegt, war auch diesmal der Park für das Publikum geschlossen worden. Als König Ostar indessen erfuhr, was geschehen war, gab er sofort Befehl, den Park für Ibsen zu öffnen; gleichzeitg ließ er dem Dichter einen Schlüssel für das Park­for zustellen. Zur Zeit beschäftigt sich der greise Dichter übrigens mit einem neuen Drama, von dem er selbst in einem Brief an die bekannte Newyorker Schauspielerin Fräulein Shaw sagt, daß es hoffentlich noch mehr gefallen werde als seine Nora".

> Streikunruhen in Berlin. Der Streit der Omnibus­angestellten hat dem Berliner Mob weitere Veranlassung zu groben Ausschreitungen gegeben. Um die Durchführung des Omnibusbetriebes zu ermöglichen und die Fahrgäste vor Mißhandlungen zu schützen, mußte am Nettelbeckplay die reitende Schußmannschaft die Menge auseinander­sprengen. Dabei sette es zahlreiche blutige Köpfe. Man spricht von 50 Verwundeten.

Die Opfer des Laurahütter Grubenbrandes wurden gestern unter großer Anteilnahme der Bevölkerung zu Grabe getragen. Die Verwaltung der Laurahütte wird die durch das Grubenunglück zum Feiern verurteilten Arbeiter in anderen Betriebsstellen beschäftigen, wodurch auch ein Aus­fall in der Förderung verhindert werden wird.

A Der Nebenbuhler des Kaisers der Sahara". Der Plan Jacques Lebaudys, in der Sahara ein Kaiserreich gründen zu wollen, hat ansteckend gewirkt. Ein anderer junger Bariser Millionär, der Herzog von Morny, hat die Ab­sicht, sich südlich von Marokko im Advar- und Tiknagebiete ein Land friedlich zu erobern und zu kultivieren. Wenn's mur glückt!

* Dreifache elektrische Hinrichtung in Newyork. Im Newyorfer Danemora- Gefängnis wurden drei Gebrüder van Wormen, die ihren Onkel ermordet hatten, zu gleicher Zeit durch Elektrizität hingerichtet. Es ist das erste Mal in der amerikanischen Staatsgeschichte, daß drei Mitglieder einer Familie zugleich hingerichtet wurden.

Bunte Chronik. Gegen Mitglieder des Privat- Spiel­zirkels in Neutral Moresnet ist seitens der Aachener Staats­onmaltschaft ein Strafverfahren eröffnet worden. Der Zirfel ist polizeilich geschlossen.

Ein deutsches Chinadenkmal nach dem Entwurf des Professors Kuno von Uechtritz wird in Tientsin errichtet werden.

In der Nähe von Radis wurde der langgesuchte Doppelmörder Lennig durch einen Jagdaufseher verwundet und gefangen genommen.

Der Haftentlassungsantrag des Fähnrichs Hüssener iſt abgelehnt worden.

Der aus dem Krosigkprozeß bekannte Unteroffizier Marten hat jetzt eine Stelle als Bremser bei der Eulen­gebirgsbahn erhalten.

Der Landwirt.

Wir sind heute zusammengetreten, um Beschluß zu fassen bezüglich der kirchlichen Weihe unseres Friedhofs am

| nichts einzuwenden, wenn Vorkehrungen getroffen würden die es ermöglichten, später einmal solchen Stein in den Altar zu versenten. Die evangelischen Pfarrer hatten hier­gegen nichts einzuwenden, laut Erklärung vom 1. März 1902.

alimers für be fion des Bürgerm gen diefe Grund Streit zwife ben zuständige farid elt wurde, la

Die vom Herrn Pfarrer Naumann erwähnte Mauerung im Alter ist überhaupt nicht vorhanden. Die Behauptung des Herrn Pfarrer Naumann, Herr Defan Bayer habe ge­legentlich einer Besprechung zwischen den evangelischen, ta tholischen und jüdischen Geistlichen und mir am 20. Juni sobald sich für ihn das Bedürfnis ergebe, eine Messe in der Kapelle zu lesen, den dazu vorgerichteten Altar durch Ein­

beider Teile berzieb werfländniffe er

ten ist, daß der

Rodtberg, einer Angelegenheit, die infolge des nicht gefeß- d. J. in meiner Gegenwart in der Kapelle erklärt, er werde, herigen Verhand

dr vorhandenen

mauerung eines von dem Mainzer Bischof geweihten Steing origen seiner zu einem katholischen Meßaltar weihen, trifft nicht zu. Herr einen Akt, der di Defan Bayer hat nachträglich folgende schriftliche Er. Eigentümers berl des Großh. Oberkonsistoriums vom 26. Auguſt zur Ent- klärung abgegeben:" So lange ich Pfarrer, in Gießen bin, bürgermeister mit

mäßigen Vorgehens des Herrn Pfarrer Naumann und die nach meinem Verbot fünstlich geschürte Erregung zu meinem lebhaften Bedauern eine ihr an sich nicht zukommende Be­deutung erlangt hat. In dieser Sache liegen eine Beschwerde des evangelischen Gesamtkirchenvorstandes vom 17. Juli und scheidung der zuständigen Behörden vor. Neben dieser sachlichen Behandlung der Angelegenheit hat man- um gegen mich Stimmung zu machen den Verlauf derselben in der Presse vom einseitigen Standpunkt und in wesent­lichen Punkten unrichtig dargestellt und durch Angriffe gegen meine Person den Schein zu erwecken gesucht, daß ich die Sache parteiisch behandelt habe. Ich halte es demnach für angezeigt, zunächst den wirklichen Hergang an Hand der Akten darzustellen und die gegen mich erhobenen unwahren Anschuldigungen zurückzuweisen."

1g. Für neu anzulegende Wiesen ist es wesentlich, daß schon in dieser Jahreszeit tüchtig Dünger untergepflügt wird, da mit im Frühjahr das Land sich in guter Kraft befindet. Die Grasarten entnehmen durchweg der oberen Krume ihre Nah­rung; da nun aber ein sofortiges Düngen den eben aus dem Samen gewachsenen zarten Graspflänzchen schädlich sein müsse, so wäre von einer zu mageren Wiese vorerst nichts Ordentliches zu erwarten; dagegen aber würde das Unkraut hier sehr leicht die Oberhand gewinnen und künftig nur schwer zu unterdrücken sein. Durch gutes Ausfrieren wird der grobschalige Boden trefflich zur Aufnahme des Gras­samens vorbereitet. Nach einem tüchtigen Durcheggen im Frühjahr empfiehlt es sich auch noch sehr, den Boden zu walzen. Einmal liebt das Gras festen, gutgesackten Boden, andererseits komunt der Grassamen auch nicht hier und da in zu große Vertiefungen zu liegen. Gutgeebnete Ober­fläche ist ja bei jeder Wiese Hauptsache. Zum Ansäen ver­wende man stets eine Samenmischung, welche bodenständige, halbhohe und hohe Grassorten enthält. Nur hierbei ist es möglich, einen dichten Graswuchs zu erzielen.

Der Oberbürgermeester verlaß darauf die Beschwerde des Kirchenvorstandes und die Eingabe des Oberkonsistoriums wegen der verhinderten Friedhofsweihe und giebt daran anschließend eine längere Darstellung, in welcher Weise der Friedhof von Hause aus geplant war, indem er darauf Hinweist, daß nach Ausweis der Akten der frühere Ober­bürgermeister Gnauth am 19. März 1897 an das Stadt­bauamt wegen der Errichtung des Friedhofs u. a folgen­des verfügt hat: Nachdem Großh. Kreisamt die Anlage des geplanten zweiten Friedhofes genehmigt hat, wollen Sie auf dem speziellen Plan die Möglichkeit offen halten für Anlage eines direkt von außen zugänglich zu machenden israelitischen Friedhofes, sowie eines Krematoriums und einer Urnenhalle."

Aus dieser Verfügung, so führte der Redner aus, geht unzweifelhaft hervor, daß der Friedhof in erster Linie für alle bestimmt, also fonfessionslos gedacht war. Anfangs Oftober 1899 legte alsdann das Stadtbauamt den Entwurf nebst Voranschlägen usw. zur Genehmigung vor und die Pläne wurden durch Beschluß der Stadtverordneten- Ver­sammlung vom 19. Oftober 1899 genehmigt. Auf diesen Blänen war über dem Haupteingang zur Kapelle ein Kreuz vorgesehen. Erst infolge eines Schreibens der israelitischen Religionsgemeinde vom 14. November 1899, wonach dieselbe ihr Einverständnis mit der Mitbenußung des Gemeindefriedhofs unter der Voraussetzung erklärt, daß sich fonfessionelle Symbole weder am Portal, noch an der gemeinsam zur Benutzung eingeräumten Kapelle und Leichen­Halle befinden werden, wurde man darauf aufmerksam, daß das in dem Plan vorgesehene Kreuz über dem Eingang der Kapelle den Charakter des allen gemeinsamen Gemeinde­friedhofs gefährde, und der Oberbürgermeister wurde vor die schwierige Frage gestellt, ob nunmehr noch, nachdem der Plan mit dem Kreuz von der Stadtverordneten- Versammlung genehmigt und in der Offentlichkeit bekannt geworden war, das Kreuz auf der Zeichnung beibehalten oder unterdrückt werden solle. Es erfolgten nun darüber Verhandlungen zwischen dem Stadtbauamt und dem Oberbürgermeister, worauf letterer unter dem 12. April 1900 anordnet, die Steinhauerarbeiten für das Hauptportal der Kapelle mit vorläufigem Ausschluß der geplanten Giebelbekrönung durch ein Kreuz zur Ausführung bringen zu lassen. Der Oberbürgermeister hat alsdann die Frage wegen Anbringung des Steinkreuzes der städtischen Baudeputation vorgelegt und diese hat in ihrer Sißung vom 16. Juli 1900, in welcher alle Mitglieder derselben anwesend waren, ein­stimmig folgender Beschluß gefaßt: Man hält mit Rücksicht auf die mutmaßliche Stimmung des überwiegenden Teils der hiesigen Bevölkerung die Empfehlung der Forderungen der israelitischen Religionsgemeinde und israelitischen Re­ligionsgesellschaft wegen Mitbenußung der Leichenhalle und Kapelle nicht für rätlich, findet aber gegen die übrigen Forderungen, mit Ausnahme des besonderen Zugangs, nichts zu erinnern; für die Unterbringung der israelitischen Leichen fönnte ein gesonderter Anbau an der Nordseite der östlichen Grufthalle in Vorschlag gebracht werden.

werde ich nie versuchen, oder auch nur wünschen, die Kapelle

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zu weihen oder eine heilige Messe dort zu lesen, und ich habe juristische Kommiff

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er Friedens ein

Daß den Ver geftat et fein auch die Gef in denen Tot find oder wer Damit ift Friedhofsstreit be

sehr gute Gründe, anzunehmen, daß alle meine Nachfolger ganz genau so gesinnt sein werden." Vor Eröffnung des Friedhofs hatte ich den Stadtvorstand, die 4 evangelischen Pfarrer, den katholischen Pfarrer und die beiden Rabbiner auf den 20. Juni d. I. auf den Friedhof zusammen ge­beten. Zu dieser Besprechung waren von seiten der Geist­lichkeit nur die Herren Pfarrer Naumann, Dekan Bayer und Rabbiner Dr. Sander erschienen. Die Besprechung mit diesen Herren habe ich damit eröffnet, daß ich eine Erklär­ung des Inhalts abgab, ich halte eine fonfessionelle Weihe lich mit dem Stadtvorstand der ersten Beerdigung eines Er­wachsenen ohne Rücksicht auf dessen Person und Konfession beiwohnen und so den Friedhof eröffnen. Beweis: Zeugnis der Herren Defan Bayer und Rabbiner Dr. Sander. Dekan Bayer äußerte darauf, er könne den Friedhof überhaupt nicht weihen, sondern nur jedes einzelne Grab; während Pfarrer Naumann wörtlich erklärte: Bei uns giebt es überhaupt keine Weihe." Beweis: Zeugnis der Herren Dekan Bayer und Rabbiner Dr. Sander.

Es trifft zu, daß der Altar in der Kapelle mit einer Vorrichtung versehen ist, welche die Einsentung eines ge­weihten Altarsteins ermöglicht, wie der katholische Ritus für einen Meßaltar vorschreibt. Diese Vorrichtung ist aber vom Stadtbauamt angebracht worden, ohne daß ich oder eins der anderen Mitglieder der Baudepu­tation davon Kenntnis hatte. Wir haben viel­mehr alle das erste hierüber durch die Beschwerde des Herrn Pfarrer Naumann erfahren. Nach Ausweis der Aften des Stadtbauamts und den Aussagen des Bauassistenten Gerbel ist die Entstehungsgeschichte dieser Einrichtung folgende:

des Friedhofs nicht für angebracht und würde gemeinschaft. Gonntag, den 4.

Das Stadtbauamt setzte sich wegen der Beschaffung des Altars, dessen Einrichtung und Ausstattung mit dem evan­gelischen Pfarrer Schlosser in Verbindung und schrieb unter dem 10. Januar 1902 nach Rücksprache mit Herrn Pfarrer Schlosser" an das evangelische und katholische Pfarramt Gießen In der Kapelle der neuen Friedhofsanlage soll ein ähnlicher Altar aufgestellt werden, wie der nach gemein­schaftli ter Uebereinkunft des evangelischen und katholischen Pfarramts im Betsaal der hiesigen Strasanstalt errichtete." In diesem Schreiben schlug das Stadtbauamt vor, an Ort und Stelle eine mündliche Besprechung wegen des Altars anzuberaumen, die am 20. Januar 1902 stattfard. An der­selben nahmen, soviel ich in Erfahrung bringen konnte, alle vier evangelische Pfarrer, der katholische Pfarrer, der Stadt baurat Schmandt und der Bauassistent Berbel teil. Nach der Aussage des Herrn Gerbel gab damals der katholische Pfarrer die Erklärung ab, er wünsche nicht, daß der Altar­stein zurzeit in den Altar eingesetzt werde, dagegen habe er

Dabei machte Herr Pfarrer Naumann noch die Be­merkung, er beabsichtigte die erste Beerdigung eines Evan­gelischen feierlicher zu gestalten und auf die Bedeutung dieser ersten Beerdigung als Eröffnung des Friedhofes besonders hinzuweisen. Mit Rücksicht auf die beabsichtigte Teilnahme des Stadtvorstandes bei der ersten Beerdigung fragte ich den Pfarrer Naumann, ob seine Ansprache und der Gesang bei dieser Gelegenheit lange währen würde, worauf er mir erwiderte: Nein." Ich fonnte aus diesen Worten des Herrn Pfarrer Naumann nicht auf die Absicht einer Weihe schließen, denn er hatte ja turz vorher erklärt, daß es bei den Evan­gelischen keine Weihe gebe.

Die erste Beerdigung eines Erwachsenen war die eines Evangelischen und fand am Montag, den 6. Juli, morgens um 8 Uhr statt. Die erste Beerdigung wurde vom Pfarrer Scheunemann in Gegenwart von Bekannten und Freunden der Verstorbenen und eines großen Teils des Stadtvorstandes Die zweite, am selben Tag, vormittags 9 vorgenommen. Uhr stattgehabte Beerdigung, sowie die dritte Beerdigung am folgenden Tage nachmittags 5 Uhr betrafen gleichfalls erwachsene Evangelische und wurden von Herrn Pfarrer Schlosser vorgenommen.

In der Zeit zwischen dem 5. und 8. Jult wurde mir von verschiedenen Seiten mitgeteilt. Pfarrer Naumann habe am Sonntag, den 5. Juli in der Predigt erklärt, r werde demnächst eine tirchliche Weihe der Friedhofskapelle vor­nehmen und hierauf bezieht sich mein erstes, in dieser Sache an Herrn Pfarrer Naumann gerichtetes Schreiben vom 8. Juli 1. J8. Dieses, von mir mit Sofort" bezeichnete Schreiben habe ich in der Reinschrift am 8. Juli kurz vor 12 Uhr mittags unterschrieben und es ist nach meinen Fest­stellungen bald darauf in der Wohnung des Pfarrers Nau­mann an dessen Frau abgegeben worden. Darauf erschien am 9. Juli abends die vom Pfarrer Naumann unterzeichnete Einladung zu der von ihm am 10. Juli vorzunehmenden Weihe des Friedhofs. Wenn Herr Pfarrer Naumann das am 8. Juli mittags in seiner Wohnung abgegebene Schreiben erst am 9. Juli erhalten hat, dann ist das nicht meine Schuld. Nicht ich allein, sondern auch mehrere andere Herren, die mit der Sachlage bekannt waren, haben die Einladung vom 8. Juli aufgefaßt, nach der ganzen Sachlage mußte ich es so auffassen, und daraus erklärt sich der Ton mines Schrei­bens vom 10. Juli und namentlich auch dessen Schlußsaß.

Wir unterbrechen hier den Bericht des Oberbürger­meisters und die sich daran anschließende Debatte, worüber wir am Montag eine Fortsetzung bring' n werden.

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Der Gr ben außerordentlic der Universität Leip bom 16. Oftober bei der juristischer emannt.

Am Schluß der Sigung stellten die vereinigten Friedhofs- und juristischen Kommissionen folgenden Antrag, welcher von der Versammlung an­genommen wurde: 1. Der neue Friedhof gehört der Stadt Gießen; er darf zu Begräbnissen und den mit ihnen zusammenhängenden üblichen Feierlichkeiten benutzt werden gemäß der in der Friedhofsordnung festgelegten Zweck­bestimmung des Friedhofs. Andere Feierlichkeiten bedürfen besonderer Genehmigung. 2. Die Friedhofsverwaltung und Eigentümer- Polizei steht der Friedhofskommission zu, welche unter dem Vorsitz des Bürgermeisters beschließt und von ihm vertreten wird. Er hat das Recht zum Erlaß von Verboten jeder Art und zur Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Benutzung des Friedhofs. Das ver­fassungsmäßige Recht der Religionsgemeinschaften auf freie Religionsübung läßt die besonderen Bestimmungen, die auf dem Eigentumsrechte dritter und den polizeilichen Vor­schriften beruhen, unberührt. 3. Im vorliegenden Falle war zu wünschen, daß der Bürgermeister, bevor er ein Verbot der Friedhofsweihe an den evangel. Pfarrer erließ, einen Beschluß der Friedhofskommission veranlaßt hätte. Jedenfalls aber war dem Beschlusse der städtischen Ver­tretung, solange er nicht durch die zuständigen höheren In­stanzen endgiltig beseitigt war, der Gehorsam zu gewähren, der jedem obrigkeitlichen und zumal dem Beschlusse des

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