Nr. 153.
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Brattabellagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffifche Bettichrift für Landwirtschaft, ut und
bak, sowie bie lebener Celfenblasen( wöchentlich). and Das Blatt richetat an allen Worktagen nadmitage.red som
un Idea
Freitag, den 3. Juli 1903
Gießener
12. Jahrgang
Infection pret 8 Die einfaltige Betielle für Gießen ganz Oberheffen, die Kreise Wetlar und Rarburg 10 Bfe. fonft 15 Pfg.: Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 g.
Bostzeitungsliste No. 3900.
Rebattion und Expebition: Gießen Nenenweg 38. Serafprechauthish As, 385.
Neuelle Nachrichten
(#efoner Tageblaff)
Unabhängige Tageszeitung
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( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.
Unser Standpunkt:
Jedem das Seine; wird auch im neuen Quartal das Leitmotiv unserer Zeitung bleiben. Die sozialpolitischen Verhältnisse unserer Tage fordern heute mehr denn je, die Politik von höheren Gesichtspunkten aus zu betrachten und sich über die Parteien zu stellen. Das arbeitende Volk will mitreden im Rat der Völker. Wir achten eines jeden Meinung und politische Gesinnung, ohne uns zu dessen Richter zu machen. Wer einwandsfrei, ohne politische Färbung unterrichtet sein will, der lese die hier einzige parteilose Beitung, dte mit Unterhaltungs- Beilage erscheinende Gießener Neueste Nachrichten. Alles wissenswerte und interessante wird zur Kenntnis unserer Leser gebracht.
Wir veröffentlichen sämtliche Bekanntmachungen der Gießener Behörden, der Provinzialdirektion, des Kreisamtes, mehrerer Landbürgermeistereien und sonstigen Staatsbehörden.
Noch fortwährend werden von unseren Boten und in der Expedition,
Neuenweg 28
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Bestellungen unter Nachlieferung der erschienenen Nummern entgegengenommen.
7770 dan glider Verlag.
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Wahlprüfungen.
C. B. Wie bereits bekannt geworden ist, sind in der be borstehenden Reichstagsperiode eine ganze Anzahl vor Wahlbeanstandungen zu erwarten. Diese müssen spätestens 10 Tage nach dem Zusammentritt des Parlamentes ein. gereicht sein; für den Fall einer Nach- und Ergänzungswahl treten besondere Bestimmungen ein. Die Wahlprüfungskommission hat dann das Material durchzusehen und dem Plenum Vorschläge zu machen. Das Haus beschließt nun entweder Beanstandung oder Giltigkeit; in ersteren Falle werden bei den zuständigen Behörden Beweisanträge gestellt, deren Ausführung der Gerichtsbehörde überlassen wird. Durch die Innehaltung dieses Instanzenzuges entstehen begreiflicherweise manche Verzögerungen, die geradezu den Beanstandungsbeschluß illusorisch machen können. So ist es u. a. in der letzten Periode vorgekommen, daß ein Abgeordneter während der ganzen Tagung dem Hause angehörte und als Gesetzgeber tätig war, obschon ein erdrückendes Beweismaterial für ungehörige Vorkommnisse in durchaus glaubwürdiger Form angeboten worden war, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil die Erledigung des Verkehrs zwischen dem Prüfungsausschuß und den mit den Beweiserhebungen befaßten Behörden sich endlos lang hinzog. Ein derartiger Fall wirkt geradezu vie eine Verhöhnung des Rechts, und es ist daher nur natürlich, daß man auf Abhilfe sinnt. In einem liberalen Blatte wird vorgeschlagen, daß dem Parlament selbst das Recht der Beweiserhebung verliehen verde, ein Vorschlag, der ernstlich gar nicht in Betracht kommen kann. Denn die Gesesgebung kann nicht ohne weiteres die logischen Elemente der Staatsgewalt aus der Welt schaffen. Das moderne Staatsrecht unterscheide! zwischen der gesetzgeberischen und der vollziehenden Gewalt Zu der letzteren gehören auch die eidlichen Vernehmungen behufs Produzierung eines Sachbeweises. Da der Reichs. tag feinen behördlichen Charakter hat, so kann er auch nie manden zur Ablegung der Zeugenpflicht veranlassen, ge schweige denn zwingen. Auch das Parlament muß die Grenzen seiner Befugnisse respektieren. Am deutlichsten vird der Unterschied zwischen der gesetzgebenden und der aus: führenden Gewalt durch das Beispiel vom Krieg. Das Par lament hat das Recht, einen Krieg zu führen, aber es bringt nicht selber diesen Beschluß zum Vollzug. Außerdem sprechen auch praktische Gründe gegen einen solchen Ausweg, wie ihn das liberale Blatt vorgeschlagen hat. Wenn tatsächlich das Parlament das Recht der Be weiserhebung hätte, dann wäre das gleichbedeutend mit der
Absenz der mit diesen Beweiserhebungen befrauten Perjonen. Da wäre eine Ausschließung der beanstandeter Mandatsinhaber von der gesetzgeberischen Tätigkeit fast nod empfehlenswerter, obgleich darin fast eine Brämie für Wahl beanstandungen liegen würde. An dem Organismus der Staatsgewalten darf also auf keinen Fall etwas geändert werden. Eine beschleunigte Erledigung ist ein besten durd eine Vereinfachung des rein bureaukratischen Reils zu er reichen, indem sowohl den Abgeordneten, die zur Prüfungs Sommission gehören, ein beschleunigtes Verfahren zur Pflicht gemacht, als auch durch eine geeignete Vermittelung des Reichskanzlers dahin gewirkt wird, daß die Beweisanträge des Parlamentes in einer vorschriftsmäßigen Mindeſtfrist zur Ausführung gelangen. Die Besserung der parodistisc wirkenden Mißstände ist sonach einzig und allein zu erreichen, wenn die berufenen Organe dazu gewonnen werden, daß sie selbst den Antrieb zu einer raschen Erledigung haben Sind aber die inneren Schwierigkeiten derart, daß sie eine schnelle Justiz unmöglich machen, so muß man sich eben mit Humor in die Sache finden. Schließlich ist es immerhin noch besser, wenn eine Zeit lang irgend ein falscher Wolde mar das Mandat ausübt, als wenn der Platz überhaupt unbesetzt bliebe.
Die Politik.
Der Kaiser über die Sozialdemokratie. Während der Kieler Woche soll der Kaiser, wie unser Berliner CB.- Mitarbeiter von gutunterrichteter Seite hört, eine bemerkenswerte Aeußerung über die Sozialdemokratic getan haben. In einem Gespräch, das die Reichstagswahlen zum Gegenstande hatte, bemerkte der Kaiser dem Direktor der Hamburg- Amerika Linie, Ballin, gegenüber u. a. folgendes: Die Sozialdemokratie sei eine Erscheinung, deren Entwickelung man abwarten müsse. Er halte es nicht für an der Zeit, in diese Bewegung einzugreifen. Danach ist an ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie oder an eine Aenderung des Wahlrechts, wie sie von einzelnen Blättern als bevorstehend angekündigt wird, nicht wohl zu denken. Des Kaisers Wort erinnert übrigens starf an jene Aeußerung der Grafen Bülow und Posadowsky, daß die Sozialdemokratie lediglich eine vorübergehende Erscheinung ſei.
Die Landtagswahlen in Prenßen. finden, wie unser Berliner CB.- Mitarbeiter aus guter Quelle bernimmt, zwischen dem 3. und 17. November statt. Die Urwahlen werden voraussichtlich am 3., 4. oder 5. November vorgenommen werden. Für die Abgeordnetenwahlen, an die sich bekanntlich die Stichwahlen unmittelbar anschlie ßen, ist der späteste Termin der 17. November. Auf den 18. fällt der Buß- und Bettag.
Freiherr v. Speck-- Botschafter.
Freiherr Speck v. Sternburg, der bisherige Spezialgefandte Deutschlands in Washington, ist jetzt zum Botschafter ernannt worden. Bis zu seiner Entsendung nach Washington war Freiherr v. Sternburg Generalkonsul in Kalkutta.
Die nächste Berufs- und Gewerbestatistik ist nunmehr bestimmt für 1905 festgesetzt. Die Vorbereitungen dazu werden alsbald vom reichsstatistischen Amt in Angriff genommen. Erfolgreich können sie dadurch unterstützt werden, daß dem genannten Amte praktische Vorschläge zur Vereinfachung und dabei zur Vervollkommnung dieser wichtigen Statistik aus allen Berufs- und Gewerbefreisen unterbreitet werden.
Milderung der reichsländischen Ausnahmegeſehe.
Die Elsaß- Lothringer, die erst vor kurzem durch die Aufhebung des Diktaturparagraphen einen Beweis kaiserlichen Vertrauens erhielten, haben jetzt eine weitere Vergün stigung erhalten. Die reichsländische Regierung hat sich zu einer Milderung der Bestimmungen entschlossen, welche sich auf die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern in ElsaßLothringen beziehen. Bisher stand nur dem elsaß- lothringischen Ministerium die Befugnis zu, Ausländern den Aufenthalt in Elsaß- Lothringen zu gestatten. Jest ist auch den reichsländischen Kreis-, sowie den Polizeidirektionen die Ermächtigung erteilt worden, Ausländern, welche sich anläßlid; von Todesfällen und Krankheiten von Angehörigen u. s. w. nach dem Reichslande begeben wollen, den Aufenthalt bis zur Dauer von zwei Tagen zu gestatten.
Kurze politische Nachrichten.
Die Reichstagsnachwahl für Koniz Tuchel ist auf den 10. Juli anberaumt worden. Sie ist erforderlich, weil der dort und in Wirsiz- Schubin gewählte Abgeordnete v. Czarlinski das Mandat für Wirsiz angenommen hat.
A Kaiser Franz Josef hat das Entlassungsgesuch des österreichischen Gesamtministerium abge= lehnt, dagegen das Entlassungsgesuch des tschechischen Landsmanniministers Rezek angenommen.
Hof und Gesellschaft.
9191/06 97
An Bord der„ Hohenzollern" fand gestern eine größere Tafel statt, zu der außer höheren Offizieren mit ihren Damen Vertreter der Kieler Aristokratie und Gesellschaft geladen waren. U. a. nahm auch der amerikanische Milliardär Armour daran teil. Der Kaiser hörie an Bord den Vortrag des Stellvertreters des Chefs des Militärkabinetts, Oberst von Derken, und empfing hierauf den Korvettenkapitän Hintze, welcher als Militärattaché nach Petersburg geht, zur Meldung. Die Kieler Woche neigt sich ihrem Ende zu. Gestern fanden die letzten Wettfahrten um den Kaiserpreis statt. Wie aus Newyork gemeldet wird, hat sich Admiral Cotton in seinem Bericht an das amerikanische Marineamt begeistert über den Verlauf der Kieler Festlichkeiten ausgesprochen. Beim Abschied auf der„ Hohenzollern" habe der Kaiser seinen wärmsten und herzlichsten Gefühlen für den Präsidenten Roosevelt und die Vereinigten Staaten Ausdruck gegeben.
Der deutsche Kronprinz wohnte einem Korso der Kadetten im Kadettenkorps zu Lichterfelde bei. Den gewandtesten Kunstfahrern überreichte der Kronprinz als besonderen Preis eine silberne Zigarrettendose.
,, Berühmte" Banknotenfälscher.
Eine große französische Banknoten fälscher- Bande hat sich gegenwärtig vor dem Schwurgericht des Rhône- Departements 31 verantworten. Troß der Strenge des Artikels 139 des französischen Strafgesetzbuches, der mit lebenslänglicher Zwangsarbeit diejenigen bestraft, weiche Banknoten nachmachen oder fälschen, ebenso wie diejenigen, welche nachgemachte oder gefälschte Vanknoten in den Verkehr bringen", trop dieser Strenge werden immer wieder an den Schaltern der Bank von Frankreich sehr geschickt nachgeahmte Banknoten präsentiert. Wenn die Banknote ungeschickt gemacht ist, übergibt die Bank den ungeschickten Fälscher einfach den Behörden. Läßt aber die Nachahinung darauf schließen, daß der Fälscher ein talentvoller Graveur ist, so sucht die Bank von Frankreich das ist tatsächlich vorgekommen zunächst etwas über die Vergangenheit des Fälschers zu erfahren, und wenn er kein hartgesottener Verbrecher ist, macht sie ihn zu einem anständigen Menschen, indem sie ihm in ihren Ateliers Beschäftigung gibt.
Vor einem Jahrhundert, als die Druckindustrie noch nicht so vollkominen war wie heute, hatten die Fälscher leichtes Spiel und konnten die Banknoten, deren Ausführung viel zu wünschen ließ, bequem nachahmen. Jetzt aber ist die Sache schon schwerer: die Stiche der Banknoten sind von Meisterhand gemacht. Das Papier ist speziell für die Bank fabriziert und mit einem besonderen Wasserzeichen versehen, und gewisse Fabrikationsfehler, die absichtlich gemacht werden, bewirken, daß die Kassierer der Bank sofort erkennen, ob eine Banknote echt oder gefälscht ist. Unter Louis- Philipp gab es einen Fälscher, dessen Name schon bezeichnend war: er hieß nämlich Gatebourse( Geldverderber). Dieser Mann fälschte mit Vorliebe Tausendfranken- Noten und brachte im Laufe eines Monats mehr als 1500 solcher Scheine in den Verkehr. Gatebourse warf übrigens das Geld, das er so leicht verdiente, mit vollen Händen zum Fenster hinaus. Seine Diners, seine Empfänge waren prächtig, auf den von ihm veranstal teten Bällen wurde ein orientalischer Lurus entfaltet. Er war der Mann des Tages; er besaß die Frechheit, sich dem Gouverneur der Bank von Frankreich vorstellen zu lassen, und war bald mit ihm intim. Eines Abends, als er bei dem Gouverneur dinierte, erfuhr Gatebourse aus dem Munde seines Gastgebers, daß die Bank von Frankreich in eine sehr schwierige Lage geraten würde, wenn es ihr nicht bald gelänge, einen gefährlichen Fälscher festnehmen zu lassen, der an ihren Schaltern schon gefälschte Banknoten im Betrage von fast zwei Millionen eingewechselt habe. Gatebourse erbot sich, den geschickten Gauner aufzuspüren und sofort festnehmen zir lassen.„ Wenn Sie das fertig bringen!" sagte der Gouver neur ,,, würden Sie uns einen so großen Dienst leisten, daf ich für Sie vom König einen Nationaldank verlangen würde. Zwei Tage später wechselte Gatebourse selbst unvorsichtigerweise eine von ihm fabrizierte Tausendfrankennote. Es war damals Brauch, daß die neu ausgegebenen Banknoten an der Kasse der Bank in Päckchen von zehn Stück mit Stecknadeln zusammengesteckt wurden, so daß jede Banknote an einer Ecke die Spur eines Nadelstiches frug. Gatebourse wußte das nicht; die Banknote, die er wechseln wollte, wies feinen Stich aus, und das führte zu seiner Entlarvung; er wurde zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. Diese Geschichte lieferte dem älteren Dumas den Stoff zu einem seiner inter essantesten Romane, der unter dem Titel„ Pascal Fargeau". erschien.
Als Fälscher berühmt war auch Barros, der, wie sein Vorgänger Gatevourse, der persönliche Freund einer der Höchsten Beamten der Bank, des Herrn Manceau, war.„ Wie unterscheidet man eine falsche Banknote von einer echten?" fragte er eines Tages seinen Freund. Und ohne Mißtrauen gah ihm der Beamte ein Zeichen, einen Fehler an, der den Angestellten der Bant genau zeige, ob eine Banknote echt oder falsch sei. Barrot merkte sich das, und fortan wiesen auch feine" Banknoten diesen Fehler auf. Er wurde später von
Meeresgrund," fuhr er in tiefer Bewegung fort, während
er mit der Sand über seine Augen strich.
Es war eine
nen." stehen, Heinrich mit
der Menschheit wieder zu versöh
schon lange hier." fragte er, während sie
langsam weiter liefen. „ Eic sin
, Seit
einer halben Stunde," erwiderte sie, und ein
nußen.
Sommen dennoch ei
Je Arich vor, die ein blei
sellschaft leben, da eine Gemeinschaft ohne feststehende bende Wohnung haben, so sind es meist solche, die in Ge
micht bestehen fann


